N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 13.10.2016.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Klaus Erichsen
Gemeindevertreter Hans-Dieter Holst
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
1. stellv. Bürgermeisterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich
Gemeindevertreter Bernd Stritzel
Gemeindevertreter Günter Voß

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Philip Klagges (entschuldigt )
Gemeindevertreter Marcus Lange (entschuldigt )
2. stellv. Bürgermeister Rüdiger Zander (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Sanierungsplanungen für den Mischwassersammler sowie Prüfung der künftigen Schmutzwasserbeseitigung
  Beschlussvorlage - 13/2016
9. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
  Beschlussvorlage - 9/2016
10. Fortführung der LTO Lokale Tourismus Organisation Eckernförder Bucht GmbH
  Beschlussvorlage - 11/2016
11. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2017
  Beschlussvorlage - 10/2016
12. B-Plan Nr. 7 "An der Räucherkate"
hier: Unterhaltung/Nutzung der Ausgleichsfläche
  Beschlussvorlage - 8/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Gemeindevertreterin Pischke-Sarp beantragt, die Tagesordnung um den Punkt "B-Plan Nr. 7 "An der Räucherkate" - Unterhaltung/Nutzung der Ausgleichsfläche" zu erweitern.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Herr Witt regt an, den Weg entlang der Mühlenbek in Verbindung mit anderen Wegen als offiziellen Wanderweg auszuweisen. Er wird noch Unterlagen mit seinen Vorstellungen beim Bürgermeister einreichen. Danach soll die Angelegenheit im Bauausschuss beraten werden.

Bezüglich der erneut bekanntgegebenen Absackung im Bereich Hasselkamp / Am Wald erklärt der Bürgermeister, dass er dieses Problem bereits mit der Firma Engel besprochen hat.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreterin Pischke-Sarp weist darauf hin, dass der Zaun bei dem Biotop bei Michaelis erneuert werden muss. Ferner muss der Bewuchs gelichtet werden. Der Gemeindearbeiter wird die Arbeiten durchführen.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Sanierungsplanungen für den Mischwassersammler sowie Prüfung der künftigen Schmutzwasserbeseitigung
Beschlussvorlage - 13/2016
Am 14.06.2016 wurde seitens der Gemeindevertretung beschlossen, eine Expertise anfertigen zu lassen, die die Planungen des beauftragten Ingenieurbüros Hauck zusammen mit einer Prüfung der hydraulischen Belastbarkeit der Kläranlage und einer technischen Variantenprüfung sowie einer Abschätzung der langfristigen Auswirkungen auf die Gebühren unter Einbeziehung von Abschreibungszeiten betrachtet. Das beauftragte Büro Enwacon, vertreten durch Herrn Tepperies, kann die Zusammenhänge zwischen dem Ingenieurwesen, der Kläranlagenbiologie und der Betriebswirtschaft kommunaler Kläranlagen überblicken und mögliche Alternativen darstellen. An einem am 02.06.2016 bereits stattgefundenen Gesprächstermin wurde herausgearbeitet, dass es einige Rahmenparameter zu berücksichtigen gilt, um eine Fehlinvestition zu vermeiden. Die Ergebnisse des Büros Enwacon werden innerhalb der Sitzung vorgestellt und ausgiebig erläutert. Es gilt dann den vorgestellten Sachverhalt zu beraten und gegebenenfalls für die weitere Verfahrensweise einen Beschluss zu fassen.      
Die Ergebnisse der Beratungen im Bauausschuss werden durch den Bürgermeister noch einmal kurz zusammengefasst. Dadurch wird auch deutlich, warum noch keine abschließende Entscheidung in dieser Angelegenheit getroffen werden kann.

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Gespräch bezüglich der Abwasserabgabe an die Stadt Eckernförde zu forcieren, um eine schriftliche Aussage über die Machbarkeit und die voraussichtlichen Kosten zu erhalten.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
Beschlussvorlage - 9/2016
Die Gemeinde beteiligt sich seit dem 01.03.2000 am Projekt "Straßensozialarbeit". Der Zuschuss beträgt jährlich 613,55 €.
Es erfolgt eine automatische Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre, wenn nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Es ist zu entscheiden, inwieweit eine weitere Beteiligung für die Zeit ab 01.03.2017 erfolgen soll.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich auch für weitere zwei Jahre an dem Projekt "Straßensozialarbeit" mit jährlich 613,55 € zu beteiligen. Es soll daher keine Kündigung durch die Gemeinde erfolgen. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Fortführung der LTO Lokale Tourismus Organisation Eckernförder Bucht GmbH
Beschlussvorlage - 11/2016
1. Allgemeines

Die Tourismusstrategie des Landes Schleswig-Holstein sieht größere Tourismus- Vermarktungs-Einheiten vor. Zu diesem Zweck haben sich Gebietskulissen hinreichender Größe und Struktur zu sogenannten lokalen Tourismusorganisationen zusammengeschlossen. In den Organisationen erfolgt eine Bündelung der Mittel und Angebote, eine bessere Marktdurchdringung sowie eine höhere Qualität der Tourismusstruktur. Die Förderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein zum Sonderprogramm Tourismus geben vor, dass die Mitgliedschaft in einer lokalen Tourismusorganisation unabdingbare Voraussetzung ist, um touristische Fördermittel erhalten zu können.


2. Gründung, Gesellschafter und Stammkapital der LTO Eckernförder Bucht GmbH

Die Gemeindevertretetung hat am 20.03.2012 beschlossen, dass sich die Gemeinde als Gesellschafterin an der Gründung einer lokalen Tourismusorganisation Eckernförder Bucht GmbH beteiligt. Die LTO Lokale Tourismus Organisation Eckernförder Bucht GmbH (LTO) ist im August 2012 mit einem Stammkapital i. H. v. 300.000 Euro gegründet worden. Aus vergaberechtlichen Aspekten sind lediglich Gemeinden/Stadt und ein Amt Gesellschafter der LTO.

Das Stammkapital wurde für einen ersten Zeitraum von fünf Jahren (2013 bis 2017) mit 300.000 Euro angesetzt. Die prozentuale Verteilung des Stammkapitals ergibt sich wie folgt: 65 % auf Eckernförde, 13 % auf Schwedeneck, 10 % auf Strande und 12 % auf die Hüttener Berge. 14 kleine Gemeinden, die über kein Tourismusbudget in ihren Haushalten verfügen, haben einen Mindestgeschäftsanteil von 100 Euro an der LTO erworben. Dieses Verteilungsverhältnis spiegelt sich in den Geschäftsanteilen wider.

Die Gesellschafter haben keine jährlichen Nachschusspflichten. Allerdings müssen sie dafür sorgen, dass das erforderliche Stammkapital i. H. v. 300.000 Euro gemäß eines Kapital-Einzahlungsplans in die Gesellschaft eingebracht wird. Der Kapitalanteil für die Stadt Eckernförde beträgt für den gesamten Zeitraum von fünf Jahren insgesamt 193.600 Euro. Im Haushalt der Stadt Eckernförde ist für das Haushaltsjahr 2016 ein Ansatz in Höhe von 39.000 Euro für die Finanzierung der Anteilsrechte vorgesehen.

Durch die Tätigkeit der Gesellschaft wird jährlich ein Defizit von ca. 60.000 Euro erwirtschaftet. Die entsprechenden Jahresfehlbeträge werden aus der Kapitaleinlage gedeckt. Hierdurch wird die Kapitaleinlage wie geplant bis zum Ende des Geschäftsjahres 2017 aufgezehrt.


3. Aufgaben der LTO Eckernförder Bucht GmbH

Die LTO stärkt die Präsenz der Region im international umkämpften Tourismusmarkt. Ziel ist es, langfristig die Tourismuskennzahlen stetig zu steigern. Durch ansprechende Produktentwicklung wird der Markt erschlossen. Die Haupt-Quellgebiete der Gäste liegen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Auf diesen Markt konzentriert sich das Marketing. In Kooperation mit dem regionalen Ostsee Holstein Tourismus e.V. wird dies konsequent umgesetzt. Die LTO positioniert sich über gute Servicequalität und ein gutes Preis-Leistungsverhältnis. Stammkunden in den Bereichen Übernachtungs- und Tagesgäste sollen gebunden sowie Neukunden gewonnen werden.

Durch die Arbeit der LTO ist es gelungen, finanzielle Mittel und Ressourcen effektiver einzusetzen. In enger Abstimmung mit den Touristikern der Region gelingt es, mehr Gäste in die Region zu bringen. Die stetig steigenden Tourismuskennzahlen belegen den Erfolg der LTO.


4. Fortführung der LTO Eckernförder Bucht GmbH

Das Stammkapital der Gesellschaft wird – wie unter Punkt 2 beschrieben – im Geschäftsjahr 2017 planmäßig verbraucht sein. Für die Gesellschafter der LTO besteht zum 31.12.2017 die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung.

Aufgrund der sehr erfolgreichen Arbeit der Gesellschaft wird vorgeschlagen, die LTO für zunächst weitere fünf Jahre unter den gleichen rechtlichen sowie finanziellen Bedingungen wie bisher fortzuführen.

Beschluss:
  1. Die Gemeinde beteiligt sich an der Fortführung der LTO Lokale Tourismus Organisation Eckernförder Bucht GmbH für die Jahre 2018 bis 2022.
  2. Die vorhandene Marketingstrategie für die LTO Lokale Tourismus Organisation Eckernförder Bucht GmbH wird weitergeführt.
  3. Die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Stadt Eckernförde aus dem Gesellschaftsvertrag erfolgt weiterhin durch die Eckernförde Touristik und Marketing GmbH.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2017
Beschlussvorlage - 10/2016

Nach Inkrafttreten des Gesetztes über das Halten von Hunden (HundeG) wurde die Hundesteuersatzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung überarbeitet.

Auf Besonderheiten wird im Folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt):

§ 4 Abs.1:
Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 1998 für den ersten Hund 30,00 €, für den zweiten 50,00 € und für jeden weiteren Hund 70,00 € pro Jahr.
Die Verwaltungskosten liegen bei rund 29,00 € jährlich pro Fall.
Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbetragszuweisungen geforderte Steuersatz für einen ersten Hund beträgt 120,00 € pro Jahr.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf mindestens 50,00 € für den ersten, 70,00 € für den zweiten und 90,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

§ 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2:
Aufgrund des seit 01.01.2016 gültigen HundeG kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben.

Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will.
Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist.

§ 7 Zwingersteuer
Die Zwingersteuer privilegiert Hundezüchter- ob das noch angemessen ist, steht im Ermessen der Gemeinde. Mehrere Gemeinden haben diesen Steuertatbestand aus ihren Satzungen gestrichen. Aktuell gibt es einen entsprechenden Steuerfall in Goosefeld.

§ 11 Abs. 2:
Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen.
Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 11 Abs. 2 das Fälligwerden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert.
 

Beschluss:
Die Erhöhung der Hebesätze auf 50 € / 70 € / 90 € - mit 2 Ja- Stimmen und 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 29.08.2016 mit folgenden Änderungen beschlossen:
  • streichen des Ermäßigungstatbestandes der Sachkundeprüfung in § 6 Abs. 1 Buchstabe d
  • streichen der Zwingersteuer gemäß § 7
  • Einführung eines Fälligkeitstermins in § 11 Abs. 2
 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. B-Plan Nr. 7 "An der Räucherkate"
hier: Unterhaltung/Nutzung der Ausgleichsfläche
Beschlussvorlage - 8/2016
In der Gemeindevertretersitzung am 14.06.2016 wies die Gemeindevertreterin Frau Pischke-Sarp auf die folgenden Punkte hin:
  • Die Reste eines ausgetauschten Zaunes auf einem Grundstück in der Straße "An der Räucherkate" wurden im Bereich der Ausgleichsfläche (Knicksaumstreifen) gelagert.
  • In letzter Zeit wurde die Ausgleichsfläche (Knicksaumstreifen) des Öfteren von einigen Anliegern gemäht.

Daraufhin wurde die Verwaltung gebeten, die Festsetzungen des B-Planes und die damit verbundenen Aussagen des Grünordnungsplanes zu prüfen, um dann über die weitere Vorgehensweise in dieser Angelegenheit zu beraten.

Bei der angesprochenen Ausgleichsfläche handelt es sich um den 5,0 m breiten Knicksaumstreifen zwischen Knickfuß und Grundstücksgrenze. Der B-Plan setzt fest, dass dieser Bereich von baulichen Maßnahmen, Versiegelungen und intensiver Gartenpflege auszunehmen und gemäß Begründung durch einen Zaun zu sichern ist. Dieser Streifen ist im B-Plan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Durch entsprechende Pflege und Unterhaltung dieser im Besitz der Gemeinde befindlichen Flächen soll der dauerhafte Schutz des Knicks am Gebietsrand gewährleistet werden.

Bei einer Ortsbesichtigung durch die Verwaltung am 04.08.2016 wurde festgestellt, dass die Reste des ausgetauschten Zaunes mittlerweile entfernt wurden.
Bestätigt werden konnte, dass der Knicksaumstreifen gemäht und die Mahd abgetragen wurde. Die Beschaffenheit der Fläche lässt auf ein ständiges Mähen schließen.
Es konnte festgestellt werden, dass einige Anlieger Gartentore im Zaun zwischen Grundstück und Knicksaumstreifen eingebaut haben. Eine fußläufige rückwärtige Erschließung der Grundstücke ist die Folge.

Weder im B-Plan noch im Grünordnungsplan ist die Pflege dieses Knicksaumstreifens näher definiert. Die Gemeinde sollte daher eine Regelung für die Pflege und Unterhaltung dieser Fläche schaffen.
Da eine intensive Gartenpflege nicht zulässig ist, scheidet eine regelmäßige Mahd aus. Eine Nutzung als extensive Wiese mit 2-maliger Mahd im Jahr wie in der Ausgleichsfläche im Nordosten wird daher vorgeschlagen. Dies würde auch die ständige Nutzung als Fußweg durch die Anlieger oder andere Personen unterbinden und die unerwünschte Verdichtung des Bodens entlang des Knicks verhindern. Die geplante Benutzung des durch die Bauleitplanung geschaffenen Redders als Wegeverbindung würde umgesetzt werden. Zudem sollte über das Aufstellen eines Hinweisschildes zum Betretungsverbot oder über eine waagerechte Holzabsperrung am Beginn und Ende des Knicksaumstreifens nachgedacht werden.  
Gemeindevertreterin Pischke-Sarp macht noch einmal deutlich, dass die hier in der Diskussion befindliche Fläche von Anfang an als Ausgleichsfläche festgelegt war. Dieses müsste allen Grundeigentümern bewusst sein. Sie sieht daher keinen Grund, jetzt eine abweichende Regelung zu treffen.

In der Diskussion in der Gemeindevertretung wird noch einmal auf die Beratungen im Bauausschuss und die Sichtweise der Anwohner verwiesen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Anliegern zu gestatten, den Knicksaumstreifen bis auf ca.1,0 m Breite an ihre Grundstücksgrenze zu pflegen.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Uwe Satriep 
Protokollführer  Bürgermeister