N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 25.09.2017.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Klaus Erichsen
Gemeindevertreter Hans-Dieter Holst
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Gemeindevertreter Philip Klagges
1. stellv. Bürgermeisterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich
Gemeindevertreter Bernd Stritzel
Gemeindevertreter Günter Voß
2. stellv. Bürgermeister Rüdiger Zander

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Marcus Lange (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Beschluss des Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Goosefeld
  Beschlussvorlage - 9/2017
9. Ersatzbeschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge / Feuerwehrbedarfsplanung in der Gemeinde Goosefeld
  Beschlussvorlage - 11/2017
Nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt TOP 10 nicht öffentlich zu behandeln. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Der Bürgermeister verweist auf schriftliche Anfragen von Herrn Wermker, diese sind als Anlage dem Protokoll beigefügt. Im Einzelnen werden die Fragen wie folgt beantwortet:
  1. Verantwortlich ist die Firma, die die Bäume nach dem Sturm gefällt hat. Das Holz wird voraussichtlich im Herbst abgeholt.
  2. Die Betreuerinnen müssen eine eventuelle Gefahr selbst erkennen. Ein Hinweis ist nicht erforderlich.
  3. Die Einnahmen belaufen sich aus dem Jungwald auf 315 € und aus dem Altbestand auf 2.058 €.
  4. Diese Bäume werden stehen bleiben, wenn der Knick auf den Stock gesetzt wird.
  5. Eine Bebauung wird voraussichtlich 2018 erfolgen.
  6. Nach den bisherigen Planungen belaufen sich die Kosten auf ca. 1 Mio. €.

Her Müller stellt folgende Fragen:
  1. Wie ist der Planungsstand bezüglich des Baugebietes Voß?
  2. Wie wird die Wasserversorgung im Baugebiet Voß geregelt?
  3. Wie ist die Wasserversorgung bei den Neubauten im Lilienweg geregelt?
  4. Findet die Löschwasserversorgung nur über die Hydranten der Stadtwerke Rendsburg statt oder auch über die Wassergemeinschaften?

Hierzu nimmt der Bürgermeister wie folgt Stellung:
  1. Eine Auslegung der Planunterlagen ist bisher nicht erfolgt.
  2. Die Wasserversorgung ist Sache des Erschließungsträgers. Eine Entscheidung für eine der möglichen Varianten gibt es noch nicht.
  3. Teilweise findet eine Eigenversorgung und teilweise eine Versorgung über die Stadtwerke Rendsburg statt
  4. Die Löschwasserversorgung wird über die Hydranten der Stadtwerke Rendsburg sichergestellt.

Herr Frommholz weist erneut auf den losen Ast über der Bushaltestelle hin. Dieser wurde immer noch nicht entfernt. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass er den Eigentümer bereits mehrfach darauf hingewiesen hat. Die Verwaltung wird sich nun der Sache annehmen.

Herr Burmeister weist darauf hin, dass in vielen Bereichen der Gemeinde das erforderliche Lichtraumprofil nicht frei ist. Ferner sind bei einigen Einläufen Steine abgesackt, so dass hier eine Gefahrenquelle besteht. Insgesamt sieht er hier erhebliche Defizite in der Gemeinde. Der Bürgermeister erklärt, dass das erforderliche Lichtraumprofil im Herbst von der Gemeinde hergestellt wird. Die Defizite sieht er als nicht so schlimm an, wie sie dargestellt wurden. Letztendlich einigt man sich auf eine gemeinsame Ortsbegehung. In diesem Zusammenhang ergeht durch Herrn Wermker der Hinweis, dass auch der Bereich gegenüber der Einmündung Mühlenbek freigeschnitten werden muss.

Es ergeht der Hinweis, dass der langjährige Gemeindearbeiter unsachgemäß mit den Fahrzeugen und Gerätschaften umgeht. Auch der Arbeitsschutz wird nicht beachtet. Der Bürgermeister hatte ihn bereits auf diese Problematik hingewiesen und wird noch ein weiteres Gespräch mit ihm führen. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Beschwerde über einen privaten Drohneneinsatz
  • Die Kläranlage wurde entschlammt. Die Kosten bewegen sich in gleicher Höhe wie vor 13 Jahren.
Sozialausschussvorsitzender Erichsen berichtet über das durchgeführte Kinderfest. Für den 30.09. ist der Fackel- und Laternenumzug geplant. Hierfür wird noch die Hilfe der Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter benötigt. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern werden nicht gestellt. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Beschluss des Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Goosefeld
Beschlussvorlage - 9/2017
Nach § 2 Brandschutzgesetz (BrSchG) haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, die nach § 6 Abs. 3 Brandschutzgesetz eine ausreichende persönliche und sächliche Leistungsfähigkeit besitzen müssen.

Die Aufgabe der Gemeinde "Sicherstellung des Brandschutzes" ist rechtlich gesehen als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe einzuordnen. Somit kann eine Gemeinde keine Entscheidung darüber treffen, ob sie eine Feuerwehr unterhalten will, sie muss eine Feuerwehr unterhalten. Wie Sie eine Feuerwehr unterhält ist jedoch im Rahmen der Selbstverwaltung der Gemeinde überlassen. Zur näheren Ausgestaltung der unbestimmten Rechtsbegriffe hat das Land Schleswig Holstein jedoch im - Erlass "Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahn und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Organisationserlass Feuerwehren – OrgFw)" näher geregelt, was unter "angemessene leistungsfähige" Feuerwehren zu verstehen ist. Dieser Organisationserlass hat somit zur Folge, dass das gemeindliche Ermessen im Rahmen der Selbstverwaltung weitgehend reduziert wird.

Nach Ziffer 1 des Organisationserlasses orientiert sich

"die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr an ihrer Fähigkeit, einen so genannten kritischen Wohnungsbrand erfolgreich bekämpfen zu können. Der kritische Wohnungsbrand unterstellt einen Brand im ersten Stock eines Gebäudes, in dem der Treppenraum als erster baulicher Rettungsweg verraucht ist und die Menschenrettung über Rettungsmittel der Feuerwehr als zweiten Rettungsweg erfolgen muss."

Der Organisationserlass gibt weiterhin Auskunft über die erforderliche Ausrüstung, das erforderliche Personal und die Ausbildung der Feuerwehr. Grundlagen sind unter anderem das Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge aufgrund von Risikoklassen, damit verbunden ein Bewertungsmaßstab für notwendige Feuerwehrfahrzeuge, die Mindestpersonalstärke von Feuerwehren.

Um eine einfache einheitliche Prüfungsgrundlage zu erhalten, was angemessene leistungsfähige Feuerwehren sind, hat das Land Schleswig Holstein über die Landesfeuerwehrschule eine standardisierte Prüfungsmöglichkeit in Form eines so genannten Feuerwehrbedarfsplans als Hilfe für die Gemeinden erstellt. Der Feuerwehrbedarfsplan in dieser Form ist zwar letztendlich eine Kannbestimmung, allerdings muss, sollte eine Gemeinde diesen Feuerwehrbedarfsplan nicht aufstellen, sie ggf. diesen Nachweis anderweitig erbringen, dass sie auf der Grundlage des Organisationserlasses eine leistungsfähige angemessene Feuerwehr unterhält. Hierzu ist in der Regel ein externes Gutachten erforderlich.

Darüber hinaus hat das Land Schleswig Holstein in den "Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens (§ 31 Finanzausgleichsgesetz – FAG)" unter 4.1.8 festgelegt,
"das bei Anträgen auf Förderung von Feuerwehrfahrzeugen ein Feuerwehrbedarfsplan
nach dem Muster der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein vorzulegen ist."

Somit kann eine Förderung für den Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Feuerwehrbedarfsplans erfolgen.        


Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Feuerwehrbedarfsplan in der vorliegenden Fassung für die Gemeinde Goosefeld und stimmt den daraus resultierenden Maßnahmen zu.         

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Ersatzbeschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge / Feuerwehrbedarfsplanung in der Gemeinde Goosefeld
Beschlussvorlage - 11/2017
In Wahrnehmung seiner Aufgabe als Gemeindewehrführer hat Herr Bernd Stritzel den Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Goosefeld erstellt. Der Feuerwehrbedarfsplan bildet die Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens. Ziel ist es, auf der Grundlage des kritischen Wohnungsbrandes, den geltenden Bemessungswerten und dem in Schleswig-Holstein angewandten Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge) aufgrund von Risikoklassen den für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf festzustellen.

Mit Schreiben vom 19.02.2017 stellt die FF-Goosefeld durch den Gemeindewehrführer Herrn Bernd Stritzel folgenden Antrag:

An die Gemeinde Goosefeld.
Aufgrund des hohen Alters des derzeitigen Feuerlöschfahrzeuges, LF8/6 Baujahr 1987, und der fehlenden Sicherheitseinrichtung beantragt die Gemeindewehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Goosefeld eine Ersatzbeschaffung. Wie aus dem Feuerwehrbedarfsplan zu entnehmen ist, müssen innerhalb 8 Minuten 10 Funktionen und ausreichend Löschwasser an der Einsatzstelle zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund schlägt die Gemeindewehrführung den Kauf eines Mittleren Löschfahrzeuges und eines Mehrzweckfahrzeuges vor.
(Unterschrift: Gemeindewehrführer).

Mit Schreiben vom 08.12.2016 teilte der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit, dass Feuerwehrfahrzeuge aller Voraussicht mit einer Förderquote von 30% bezuschusst werden.

Fahrgestell und Aufbau werden bei einem Mittleren Löschfahrzeug (MLF) bis zu einem max. Kostenhöchstbetrag von 160.000,00€ (inkl. MwSt.) bezuschusst. Die feuerwehrtechnische Beladung wird ebenfalls mit 30 % bezuschusst und unterliegt keiner Höchstgrenze. Es können aber nur fahrzeugspezifische Beladungsgegenstände gefördert werden. 

Wenn man davon ausgeht, dass das Fahrgestell und der Aufbau bei einem Mittleren Löschfahrzeug (MLF) 165.000,00 € kosten, dann würde sich folgender Zuschuss berechnen.

Alle Preise mit MwSt.:

MLF :    65.000,00 € Fahrgestell:
MLF - 100.000,00 € Aufbau
ges:     165.000,00 €  (hiervon werden 160.000,00 € mit 30% bezuschusst) = 49.500,00 €

Beladung:  30.000,00 €    (hiervon werden 30.000,00 € mit 30% bezuschusst) =   9.000,00 €

Kaufpreis MLF : 195.000,00 €                                           Zuschuss MLF :     58.500,00 €

Wenn man davon ausgeht, dass das Fahrgestell und der Aufbau bei einem Mehrzweckfahrzeug (MZF) 65.000,00 € kosten, dann würde sich folgender Zuschuss berechnen.

Mehrzweckfahrzeug (MZF)
65.000,00 € Fahrgestell und Aufbau
ges:      65.000,00 €  (hiervon werden 50.000,00 € mit 30% bezuschusst) = 15.000,00 €

Beladung: 5.000,00 € (hiervon werden 30.000,00 € mit 30% bezuschusst) =  1.500,00 €

Kaufpreis MZF : 70.000,00 €                                    Zuschuss MZF :     20.000,00 €

Diese Zahlen können sich durch das Ausschreibungsergebnis noch ändern.     

Von der AWG wird folgender Antrag gestellt:

Es wird beschlossen, die Amtsverwaltung zu beauftragen, einen Zuschussantrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde für ein neues Mittellöschfahrzeug (MLF) zu stellen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Kreises wird beschlossen, ein neues Mittellöschfahrzeug (MLF) für die FF-Goosefeld zu beschaffen. Die FF-Goosefeld wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Dieses wird der Gemeindevertretung zur Abstimmung vorgelegt. Ein mit der Unfallkasse abgestimmter Zeitplan ist vorzulegen. Aus diesem muss ersichtlich sein, wann vorübergehende und abschließende Maßnahmen zur Ertüchtigung der Freiwilligen Feuerwehr auf den erforderlichen technischen Stand durchgeführt werden. Das MLF ist nach Zugang des Zustimmungsbescheides und der Zustimmung der Gemeindevertretung durch die Amtsverwaltung öffentlich auszuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.

Es wird beschlossen, die Amtsverwaltung zu beauftragen, einen Zuschussantrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde für ein neues Mehrzweckfahrzeug (MZF) zu stellen. Die FF-Goosefeld wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Dieses wird der Gemeindevertretung zur Abstimmung vorgelegt.

Gemeindevertreterin Pischke-Sarp beantragt, über die Beschaffung der beiden Fahrzeuge getrennt abzustimmen. Dieser Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen angelehnt.

Zunächst wird über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses abgestimmt, da diese die weitergehendere ist.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Amtsverwaltung zu beauftragen, einen Zuschussantrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde für ein neues Mittellöschfahrzeug (MLF) zu stellen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Kreises wird beschlossen, ein neues Mittellöschfahrzeug (MLF) für die FF-Goosefeld zu beschaffen. Die FF-Goosefeld wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Das MLF ist nach Zugang des Zustimmungsbescheides durch die Amtsverwaltung öffentlich auszuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben.

Es wird beschlossen, die Amtsverwaltung zu beauftragen, einen Zuschussantrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde für ein neues Mehrzweckfahrzeug (MZF) zu stellen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Kreises wird beschlossen, ein neues Mehrzweckfahrzeug (MZF) für die FF-Goosefeld zu beschaffen. Die FF-Goosefeld wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Das MZF ist nach Zugang des Zustimmungsbescheides durch die Amtsverwaltung öffentlich auszuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben.      

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgabe
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.   


Godber Peters  Uwe Satriep 
Protokollführer  Bürgermeister