N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 03.12.2009.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte, Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Karsten Baasch
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Gemeindevertreter Philip Klagges
Gemeindevertreter Hermann Martens
Gemeindevertreter Lars Michaelis
Gemeindevertreterin Margrit Müller
Gemeindevertreterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Günter Voß
1. stellvertr. Bgm. Rüdiger Zander

Abwesend sind:
2. stellvertr. Bgm. Klaus Erichsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 10.09.2009
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
  Beschlussvorlage - 22/2009
9. Erlass Haushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 30/2009
10. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanes Nr. 9 für den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 24/2009
11. Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 25/2009
12. Ausweisung eines Eignungsgebiets für Windenergie
  Beschlussvorlage - 29/2009
13. Zustand Eingangstür
  Beschlussvorlage - 26/2009
14. Zustand Herren-WC
  Beschlussvorlage - 27/2009
15. Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Goosefeld
  Beschlussvorlage - 21/2009
II. Nichtöffentlicher Teil
16. Sicherung der Gemeindefreizeitstätte
  Beschlussvorlage - 31/2009
III. Öffentlicher Teil
17. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt die Tagesordnungspunkte 15 und 16 zu tauschen und den neuen Tagesordnungspunkt 16 als nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt zu beraten.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:

24.09.2009             Die neue Kreisbauamtsleiterin stellt sich im Amt vor
25.09.2009             Vorstellung des Vereins „Naturpark Hüttener Berge“ im Redderhus Holzbunge
26.09.2009             Fackel- und Laternenumzug
27.09.2009             Landtags- und Bundestagswahl
30.09.2009             Sitzung des Hauptausschusses
05.10.2009             Sitzung des Sport- u. Kulturausschusses
12.10.2009             Sitzung des Amtsausschusses in Holzdorf
13.10.2009             Karl-Heinz Groth erhält das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
18.10.2009             Ortsbegehung des Bau- und Umweltausschusses
27.10.2009             Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
12.11.2009             Sammlung für Kriegsgräberfürsorge + Sitzung Finanzausschuss
14.11.2009             Basar des DRK
15.11.2009             Volkstrauertag: Kranzniederlegung durch Bgm. und 1.Stellvertr. am Ehrenmal
19.11.2009             Sitzung Vereine u. Verbände wg. Veranstaltungskalender 2010
30.11.2009             Jahresempfang der Kirche in St. Nicolai
01.12.2009             Sitzung Hauptausschuss
02.12.2009             Sitzung Amtsausschuss in Güby
                        Hinweisen auf Verbot, Feuerwerkskörper in der Nähe von Reetdachhäusern abzubrennen.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreterin Pischke-Sarp stellt dar, dass in der Straße bei dem Haus Pflug tiefe Löcher vorhanden sind. Der Bürgermeister stellt fest, dass hier gehandelt werden muss. Die Löcher müssen aufgefüllt werden.

Gemeindevertreter Hoppe fragt an, ob es einen neuen Sachstand bezüglich der Radwegeverbreiterung im Bereich Goosschmiede gibt. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass es keine neuen Informationen gibt. Er gibt noch einen kurzen Sachstandsbericht entsprechend der Ausführungen in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 10.09.2009

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 10.09.2009 erhoben.


zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
Beschlussvorlage - 22/2009

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 27.700 € erhöht und damit gegenüber bisher 659.800 € auf nunmehr 687.500 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 43.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 41.800 € auf nunmehr 85.100 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 30/2009

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     702.100 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     702.100 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     101.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     101.200 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     175.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                                            4 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     
    220 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     
    220 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     280 v. H.



§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanes Nr. 9 für den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
Beschlussvorlage - 24/2009
Mit Datum vom 15.10.2009 wurde von verschiedenen Grundeigentümern ein Antrag an die Gemeinde Goosefeld zur Durchführung von Bauleitplanung im Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße gestellt. Angedacht ist eine straßenzügige Bebauung mit 6 Wohnhäusern. Diese sollen dabei zwischen „Dorfstraße 35“ und „Lilienweg 11“ errichtet werden.

Die Kosten für die Bauleitplanung sowie weiterführende Kosten (z. B. Erschließung) würden durch die Antragssteller in voller Höhe getragen werden.

Durch die Planung zum bebauungsplan Nr. 7 „An der Räucherkate“ wurde der gesamte städtebauliche Entwicklungsrahmen der Gemeinde Goosefeld bis zum Jahre 2010 aufgezehrt. Durch den Entwurf des Landesentwicklungsplans S.-H. (LEP) soll den Gemeinden für die Zeit von 2010 bis zum Jahre 2025 ein neuer Entwicklungsrahmen eingeräumt werden. Nach den derzeit aktuellen Verfahrensstand des LEP beträgt dieser 10 % des Wohnungsbestandes zum 31.12.2009. Eine abschließende Fassung des LEP wird zeitnah erwartet. Nach den derzeit vorliegenden Zahlen (Wohnungsstand 31.12.2007) würde für die Gemeinde Goosefeld ein Entwicklungsrahmen von 25 Wohnungen bestehen.

Der Landschaftsplan sieht die hier zur Diskussion stehende Fläche nicht explizit als Siedlungserweiterungsfläche vor, steht einer baulichen Verdichtung aber auch nicht entgegen. Derzeit ist die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Der Flächennutzungsplan stellt diese Fläche ebenfalls als landwirtschaftliche Flächen dar.

Beschluss:
  1. Für das Gebiet „Goosefeld, südlich der Straße „Lilienweg“ und östlich der „Dorfstraße“ wird der Bebauungsplan Nr. 9 aufgestellt.   

    Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
  • "Bereitstellung von Grundstücken zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs an Einfamilienhäusern" und die
  • "Arrondierung der Ortslage“.
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Bahlmann & Goebel in Verbindung mit Dr. Ulf Schauser beauftragt werden. Vorab ist eine Kostenschätzung einzuholen und den Vorhabenträgern vorzulegen. Diese dienst als Grundlage für den unter Punkt 6 abzuschließenden Kostenerstattungsvertrag.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Mit den Vorhabenträgern ist ein Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Anke Pischke-Sarp
Herr Günter Voß

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
Beschlussvorlage - 25/2009
Der Flächennutzungsplan, als vorbereitender Bauleitplan, ist für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 inhaltlich anzupassen. Der Geltungsbereich ist dabei mit dem des Bebauungsplanes Nr. 9 identisch.

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 6. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße“ folgende Änderung der Planung vorsieht.

"Ausweisung einer Wohnbaufläche innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage zwecks Bereitstellung von Grundstücken zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs an Einfamilienhäusern sowie Arrondierung der Ortslage“.
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Bahlmann & Goebel in Verbindung mit Dr. Ulf Schauser beauftragt werden. Vorab ist eine Kostenschätzung einzuholen und den Vorhabenträgern vorzulegen. Diese dienst als Grundlage für den unter Punkt 6 abzuschließenden Kostenerstattungsvertrag.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Mit den Vorhabenträgern ist ein Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Anke Pischke-Sarp
Herr Günter Voß

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Ausweisung eines Eignungsgebiets für Windenergie
Beschlussvorlage - 29/2009
Über die Möglichkeit der Ausweisung von Eignungsflächen für Windenergie wurde im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.06.2009 bereits beraten und entschieden. Es wurde festgehalten, dass unter Beachtung des vom Kreis Rendsburg-Eckernförde erarbeiteten Kartenmaterials keine Eignungsflächen im Gemeindegebiet vorhanden sind. Sofern sich die Abstandsflächen ändern sollten, sollte im Rahmen des formellen Fortschreibungsverfahrens zum Regionalplan erneut beraten werden.

Mit Datum vom 26.10.2009 ist nunmehr ein formeller Antrag auf erneute Prüfung von potentiellen Eignungsflächen im Gemeindegebiet (hier: Bereich Hoffnungsthal) eingegangen. Danach wird eine Eignungsfläche angemeldet, die ein Größe von ca. 22 ha aufweisen soll. Die Planung umfasst 2 Windkraftanlagen mit einer Höhe von jeweils ca. 140 m.

Wie bereits in der vergangenen Beratung vorgestellt, entwickelt der Kreis Rendsburg-Eckernförde derzeit ein Kreiskonzept aller Eignungsflächen für Windenergie. Die Anstoßwirkung erfolgte dabei aus dem Entwurf des Landesentwicklungsplans S.-H., der eine Ausweitung der Eignungsflächen für Windenergie auf 1 % der Landesfläche S.-H. vorsieht. Bei der Ermittlung der Eignungsflächen soll es sich um Flächen handeln, die mindestens 3 Windkraftanlagen und mehr aufnehmen können und für Windkraftanlagen der zukünftigen Generation geeignet sind. Das Eignungsgebiet muss dabei eine zusammenhängende Fläche von mind. 20 ha vorweisen. Nach diesen Aspekten, sowie unter Berücksichtigung aller relevanten Abstandflächen und sonstigen schutzwürdigen Belangen (z. B. Denkmalschutz), wurden Eignungsflächen gesucht.

Bei den 20 ha Flächenbedarf handelt es sich dabei um eine Fläche, die explizit für Anlagen von weit über 100 m ( i. d. R. ca. 150 m und mehr) geeignet sein muss. Diese Fläche ist im Bereich Hoffnungsthal nicht vorhanden. Sie beträgt lediglich 4 ha. Aus diesem Gesichtspunkt heraus wurde die Fläche nicht weiter als Eignungsfläche verfolgt.

Grundsätzlich kann es jedoch als richtig bewertet werden, dass die Fläche im Bereich Hoffnungsthal für Windkraftanlagen geeignet wäre. Es könnten aber nur kleinere Anlagen (ca. 100 m) angesiedelt werden. Diese Flächen sind im gesamten Amtsgebiet vielfach vorhanden, aber nicht für die Erstellung des Kreiskonzeptes relevant.

Die potentiellen Eignungsflächen in den Gemeinden Holtsee und Altenhof betragen zusammenhängend ca. 69 ha und reichen derzeit nicht bis an die Gemeindegrenze Goosefelds heran. Diese 69 ha. wären vollständig für zukunftsfähige Anlagen geeignet.

Die abschließende Frage, ob sich diese Flächen auch in der Fortschreibung des Regionalplans wiederspiegeln ist von einer noch zu erstellenden artenschutzrechtlichen Prüfung abhängig. Sollten sich besondere Arten (Flora und Fauna) nachweisen lassen, die nicht mit einem Windpark in Einklang zu bringen sind, kann eine Realisierung dieser Fläche nicht erfolgen.
Diese artenschutzrechtliche Untersuchung wäre auch für Goosefeld erforderlich, da der vorgesehene Bereich mit dem weichen Ausschlusskriterium „Biotopverbundachse“ überlagert ist.

Sofern die Gemeinde Goosefeld die beantragte Fläche als Eignungsfläche melden möchte, ist dies weiterhin möglich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Umwelt- und Bauausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde am 29.10.2009 den Entwurf des Kreiskonzeptes abschließend behandelt und dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt hat. Dennoch können einschl. des formalen Beteiligungsverfahrens Änderungs- / Ergänzungsanträge eingereicht werden. Mit dem angestrebten Beginn dieses Verfahrens wird vorläufig nicht vor Ende des ersten Quartals 2010 zu rechnen sein.
Im Rahmen der Diskussion erhalten der Antragssteller und Herr Markau vom Büro Plan 8 die Gelegenheit das Projekt noch etwas genauer darzustellen. Fragen der anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter werden beantwortet.

Beschluss:
Die beantragte Eignungsfläche für Windenergie im Bereich Hoffnungsthal soll nachträglich dem Kreis Rendsburg-Eckernförde gemeldet werden.

Sofern diese Fläche im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans Berücksichtigung findet, wird die Gemeinde Goosefeld entsprechende Bauleitplanung zur Realisierung des Standortes betreiben.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Zustand Eingangstür
Beschlussvorlage - 26/2009
Der Gemeinde liegen Beschwerden über Geräuschbelästigungen vor, die durch das automatische Schließen der Eingangstür der Gemeindefreizeitstätte entstehen. Die Tür wurde sich im Rahmen einer Ortsbesichtigung durch die Gemeindevertreter/innen und Ausschussmitglieder des Bau- und Umweltausschusses näher angesehen. Ein Dämmen der anschlagenden Tür wird als nicht ausreichend eingestuft.
Da die Tür aus den 60er Jahren stammt und über kein Isolierglas verfügt, sollte über einen vollständigen Austausch dieser Tür nachgedacht werden. Darüber hinaus würde eine neue Tür das optische Erscheinungsbild der Gemeindefreizeitstätte aufwerten. Nach der Auflösung des Kultur- und Verschönerungsverein Goosefelds wurde dessen Vermögen dankenswerter Weise auf die Gemeinde Goosefeld übertragen. Aus diesem Vermögen könnte ein Teil zur Deckung der Kosten der neuen Tür verwendet werden.

Die derzeitigen Kostenschätzungen belaufen sich auf ca. 6.500,00 EURO. Von dieser Summe könnten 2.000,00 EURO durch das Vermögen des Kultur- und Verschönerungsvereins abgedeckt werden.

Bis zum Austausch der Tür soll eine provisorische Dämmung der Tür erfolgen.

Beschluss:
Die Eingangstür der Gemeindefreizeitstätte soll altersbedingt ausgetauscht werden. Hierfür werden im Haushalt Mittel in Höhe von 7.000,00 EURO zur Verfügung gestellt. Die Gesamtkosten werden anteilig mit einer Summe von 2.000,- EURO durch das übertragene Vermögen des Kultur- und Verschönerungsvereins getragen. Für die Auswahl eines geeigneten Modells wird eine Arbeitsgruppe aus folgenden Personen gebildet:
  • Bürgermeister Satriep
  • Gemeindevertreterin Pischke-Sarp
  • Gemeindevertreter Zander

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Zustand Herren-WC
Beschlussvorlage - 27/2009
Unter Berücksichtigung des derzeitigen Zustandes sollte grundsätzlich über einen Austausch der Urinale nachgedacht werden. Die Kosten hierfür würden bei ca. 950,00 EURO liegen. Im Rahmen der weiterführenden Planung musste jedoch festgestellt werden, dass ein einfacher Austausch nicht möglich ist. Die vorhandenen Anschlüsse für Zu- und Ablauf passen mit den heutigen Urinalen nicht mehr zusammen. Da die Sanitärräume über die Jahre mehrfach in Teilen geändert wurden, besteht der Gedanke, eine Komplettsanierung anzustreben.

Das Herren-WC sollte im Jahr 2010 und das Damen-WC im Jahr 2011 erneurt werden.
Herr Wermker gibt den Hinweis, dass auch eine Erneuerung der Wasserleitung geprüft werden muss, da sich diese aufgrund des Alters vermutlich bereits stark dicht gesetzt hat.

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Herren-WC im Jahr 2010 und das Damen-WC im Jahr 2011 komplett zu sanieren.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Goosefeld
Beschlussvorlage - 21/2009
Das Ordnungsamt wurde gebeten zu prüfen, ob in Goosefeld die Errichtung einer Tempo-30-Zone möglich ist. Die Anordnung einer Tempo-30-Zone wäre durch das Ordnungsamt des Amtes Schlei-Ostsee möglich.

Nach Prüfung des Kartenmaterials wäre der betroffene u. g. Ortsabschnitt geeignet, eine Tempo-30-Zone auszuweisen im nachfolgend näher bezeichneten Gebiet (lt. Beschlussauszug v. 29.10.09 sog. reduziertes Gebiet):
- Straße Pennywisch von Bundesstraße kommend ab Höhe Bebauung bis Abzweigung Dorfstraße
- Straße Mühlenbek ab Abzweigung Dorfstraße
- Straße Birkensteg ab Abzweigung Dorfstraße
- Straße Weberstieg ab Abzweigung Dorfstraße

Alternativ könnte auch das gesamte Gemeindegebiet (Ortslage Goosefeld) als 30-Zone ausgewiesen werden wie vom Protokollführer in der Sitzung v. 27.10.2009 vorgetragen. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor.

     
Unter Berücksichtigung der kontroversen Diskussion werden die einzelnen Varianten getrennt abgestimmt.

Beschluss:
Unter Berücksichtigung des Prüfergebnisses der Verwaltung soll für die Gemeinde Goosefeld folgende Tempo-30-Zone eingerichtet werden:

a) Gesamtes Gemeindegebiet (geschlossene Ortslage Goosefeld)

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Unter Berücksichtigung des Prüfergebnisses der Verwaltung soll für die Gemeinde Goosefeld folgende Tempo-30-Zone eingerichtet werden:

b) Nachstehende Straßenzüge:
- Straße Pennywisch von Bundesstraße kommend ab Höhe Bebauung bis Abzweigung Dorfstraße
- Straße Mühlenbek ab Abzweigung Dorfstraße
- Straße Birkensteg ab Abzweigung Dorfstraße
- Straße Weberstieg ab Abzweigung Dorfstraße


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

II. Nichtöffentlicher Teil

zu TOP 16. Sicherung der Gemeindefreizeitstätte
Beschlussvorlage - 31/2009

Nachdem sich bei einem Schützenverein in S-H ein Einbruch mit Diebstahl der Waffen ereignet hat, hat der Schützenverein die baulichen Gegebenheiten und Versicherungszustände in Goosefeld überprüft.
Die Versicherung der Schießanlage bzw. Waffen wurde geprüft. Das Inventar ist bei der Provinzial versichert. Hinsichtlich des speziellen Schützeninventars ist Voraussetzung, dass nur Waffen in einer üblichen Anzahl und Preisklasse vorhanden sind in einem dafür zugelassenen Waffenschrank (Tresor) verwahrt werden. Die Munition ist selbstverständlich gesondert und ebenfalls gesichert zu lagern. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen hat der Verein selbst sicher zu stellen. Eine Vor- Ort- Begehung von der Versicherung hat es nicht gegeben.
Daneben wurde unabhängig vom Versicherungsschutz der Zugang zum Schießstand begutachtet und eine Sicherung mittels einer zusätzlichen Gittertür angeregt. Maßgabe ist allerdings, dass die Tür einen großen Lüftungsausschnitt hat, da sonst nicht genügend Luftaustausch im Schießstand gewährleistet ist. Daher steht die vorhandene Kiefertür mit Glasausschnitt stets offen.
Dazu sei folgendes angemerkt:
Grundsätzlich sind die „Wertsachen“ des Vereins in Tresoren gelagert. D.h. im Vorbeigehen ist ein Diebstahl nicht möglich. Sollte jemand mit dem Vorsatz, Waffen zu entwenden, in die Gemeindefreizeitstätte einbrechen, so wird ihn auch keine zusätzliche Tür aufhalten. Sollte jemand mit dem Vorsatz, Geld zu entwenden, in die Gemeindefreizeitstätte einbrechen, so könnte er hinter einer Stahlgittertür Reichtümer vermuten. Er würde die Tür wohlmöglich mit Gewalt öffnen und erheblichen Sachschaden anrichten, um dann festzustellen, dass kein Geld im Schießstand lagert. Dieser Dieb soll dann gerne ohne Hindernis durch das Gebäude gehen können.
Neben diesem Argument gibt es ein weiteres, dass den Einbau einer Sicherheitstür erschwert. Wie bereits erwähnt, muss die dauernde Lüftung des Schießstandes gewährleistet sein. Genauso muss aber auch der Fluchtweg als solcher gewährleistet sein. D.h. die Tür müsste zwingend ein Panikschloss besitzen (vom Schießstand auch im abgeschlossenen Zustand ohne Schlüssel zu öffnen). Also müsste eine Tür konstruiert werden, die ein Umgreifen (auch mit einem Draht) durch die Lüftungsöffnung an den Panikdrücker unmöglich macht . Eine solche Tür wäre also auch nur ein Kompromiss und würde Kosten von mindestens 2.000 € erzeugen.


Unabhängig von dieser Tür wurde angeregt, ein Stahlgitter von außen vor das Fenster über dem Treppenniedergang zu bauen. Dieses macht sicherlich Sinn und erzeugt in verzinkter Ausführung incl. Montage maximal Kosten von 500 €.


Der Einbau einer Alarmanlage ist nach Auffassung des Bürgermeisters nicht erwünscht.
Aus der Erfahrung von anderen Objekten sei allerdings angemerkt:
Aufgrund der Größe des Gesamtgebäudes sind lange Kabelwege zu überbrücken. Würde man wohlmöglich eine EMA mit VdS-Standard (Verband deutscher Schadensversicherer) für das gesamte Gebäude errichten wollen, so wird man niemals mit einer Investition von 3.000 € auskommen. Denkt man nur über eine Absicherung des Schießstandes und dem entsprechenden Niedergang nach, dann wäre ein Investitionsbedarf von 3.000 € vielleicht in etwa realistisch.
Allemahl bedingt der Einbau einer EMA eine diziplinierte Nutzung der Zugänge und Ausgabe der Berechtigungen.

Eine einfache und günstige Möglichkeit der Überwachung ist der Einsatz eines Kirrungsalarms. Dabei handelt es sich um ein Spezialmobiltelefon, welches bei jeglicher Bewegung eine SMS mit dem Hinweis „Einbruch“ auf ein beliebiges anderes Mobiltelefon sendet. Legt man ein solches Gerät beispielsweise in den Waffenschrank an eine Stelle, an der es zur Entwendung der Waffen in jedem Falle bewegt werden müsste, bekommt ein Dritter die SMS und kann die Polizei rufen. Das Amt setzt ein solches Gerät ebenfalls schon ein. Die Kosten der Anschaffung sind mit 79,00 € gering. Darüber hinaus ist kein Vertrag erforderlich, es genügt eine Prepaid-Card. Gegen Aufpreis lässt sich auch eine Ortung des Handys zur Verfolgung der Diebe ermöglichen (Für den Fall, dass man das Gerät irgendwo unsichtbar in dem potentiellen Diebesgut verstauen kann).
Ob diese Möglichkeit hier eine sinnvolle Anwendung finden kann, möge die Vertretung beurteilen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, ein verzinktes Stahlgitter von außen vor das Fenster über den Kellerniedergang zu installieren. Die Kosten von rund 500 € werden anerkannt und entsprechende Mittel über den Haushalt 2010 bereitgestellt.
Von einem Einbau einer schweren Tür vor dem Schießstand wird abgesehen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 17. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Godber Peters  Uwe Satriep 
Protokollführer  Bürgermeister