Sitzungsort: | in der Gemeindefreizeitstätte, Goosefeld |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.35 Uhr |
Bürgermeister Uwe Satriep |
Gemeindevertreter Karsten Baasch |
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe |
Gemeindevertreter Philip Klagges |
Gemeindevertreter Hermann Martens |
Gemeindevertreter Lars Michaelis |
Gemeindevertreterin Margrit Müller |
Gemeindevertreterin Anke Pischke-Sarp |
Gemeindevertreter Günter Voß |
1. stellvertr. Bgm. Rüdiger Zander |
2. stellvertr. Bgm. Klaus Erichsen (entschuldigt ) |
Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 10.09.2009 |
8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 |
Beschlussvorlage - 22/2009 | |
9. | Erlass Haushaltssatzung 2010 |
Beschlussvorlage - 30/2009 | |
10. | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanes Nr. 9 für den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße |
Beschlussvorlage - 24/2009 | |
11. | Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße |
Beschlussvorlage - 25/2009 | |
12. | Ausweisung eines Eignungsgebiets für Windenergie |
Beschlussvorlage - 29/2009 | |
13. | Zustand Eingangstür |
Beschlussvorlage - 26/2009 | |
14. | Zustand Herren-WC |
Beschlussvorlage - 27/2009 | |
15. | Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Goosefeld |
Beschlussvorlage - 21/2009 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
16. | Sicherung der Gemeindefreizeitstätte |
Beschlussvorlage - 31/2009 | |
III. | Öffentlicher Teil |
17. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt die Tagesordnungspunkte 15 und 16 zu tauschen und den neuen Tagesordnungspunkt 16 als nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt zu beraten. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten: 24.09.2009 Die neue Kreisbauamtsleiterin stellt sich im Amt vor 25.09.2009 Vorstellung des Vereins „Naturpark Hüttener Berge“ im Redderhus Holzbunge 26.09.2009 Fackel- und Laternenumzug 27.09.2009 Landtags- und Bundestagswahl 30.09.2009 Sitzung des Hauptausschusses 05.10.2009 Sitzung des Sport- u. Kulturausschusses 12.10.2009 Sitzung des Amtsausschusses in Holzdorf 13.10.2009 Karl-Heinz Groth erhält das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland 18.10.2009 Ortsbegehung des Bau- und Umweltausschusses 27.10.2009 Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.11.2009 Sammlung für Kriegsgräberfürsorge + Sitzung Finanzausschuss 14.11.2009 Basar des DRK 15.11.2009 Volkstrauertag: Kranzniederlegung durch Bgm. und 1.Stellvertr. am Ehrenmal 19.11.2009 Sitzung Vereine u. Verbände wg. Veranstaltungskalender 2010 30.11.2009 Jahresempfang der Kirche in St. Nicolai 01.12.2009 Sitzung Hauptausschuss 02.12.2009 Sitzung Amtsausschuss in Güby Hinweisen auf Verbot, Feuerwerkskörper in der Nähe von Reetdachhäusern abzubrennen. |
zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor. |
zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreterin Pischke-Sarp stellt dar, dass in der Straße bei dem Haus Pflug tiefe Löcher vorhanden sind. Der Bürgermeister stellt fest, dass hier gehandelt werden muss. Die Löcher müssen aufgefüllt werden. Gemeindevertreter Hoppe fragt an, ob es einen neuen Sachstand bezüglich der Radwegeverbreiterung im Bereich Goosschmiede gibt. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass es keine neuen Informationen gibt. Er gibt noch einen kurzen Sachstandsbericht entsprechend der Ausführungen in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung. |
zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 10.09.2009 |
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 10.09.2009 erhoben. |
zu TOP 8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 |
Beschlussvorlage - 22/2009 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 27.700 € erhöht und damit gegenüber bisher 659.800 € auf nunmehr 687.500 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 43.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 41.800 € auf nunmehr 85.100 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass Haushaltssatzung 2010 |
Beschlussvorlage - 30/2009 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanes Nr. 9 für den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße |
Beschlussvorlage - 24/2009 Mit Datum vom 15.10.2009 wurde von verschiedenen Grundeigentümern ein Antrag an die Gemeinde Goosefeld zur Durchführung von Bauleitplanung im Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße gestellt. Angedacht ist eine straßenzügige Bebauung mit 6 Wohnhäusern. Diese sollen dabei zwischen „Dorfstraße 35“ und „Lilienweg 11“ errichtet werden. Die Kosten für die Bauleitplanung sowie weiterführende Kosten (z. B. Erschließung) würden durch die Antragssteller in voller Höhe getragen werden. Durch die Planung zum bebauungsplan Nr. 7 „An der Räucherkate“ wurde der gesamte städtebauliche Entwicklungsrahmen der Gemeinde Goosefeld bis zum Jahre 2010 aufgezehrt. Durch den Entwurf des Landesentwicklungsplans S.-H. (LEP) soll den Gemeinden für die Zeit von 2010 bis zum Jahre 2025 ein neuer Entwicklungsrahmen eingeräumt werden. Nach den derzeit aktuellen Verfahrensstand des LEP beträgt dieser 10 % des Wohnungsbestandes zum 31.12.2009. Eine abschließende Fassung des LEP wird zeitnah erwartet. Nach den derzeit vorliegenden Zahlen (Wohnungsstand 31.12.2007) würde für die Gemeinde Goosefeld ein Entwicklungsrahmen von 25 Wohnungen bestehen. Der Landschaftsplan sieht die hier zur Diskussion stehende Fläche nicht explizit als Siedlungserweiterungsfläche vor, steht einer baulichen Verdichtung aber auch nicht entgegen. Derzeit ist die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Der Flächennutzungsplan stellt diese Fläche ebenfalls als landwirtschaftliche Flächen dar.
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Beschluss:
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Anke Pischke-Sarp |
Herr Günter Voß |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße |
Beschlussvorlage - 25/2009 Der Flächennutzungsplan, als vorbereitender Bauleitplan, ist für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 inhaltlich anzupassen. Der Geltungsbereich ist dabei mit dem des Bebauungsplanes Nr. 9 identisch.
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Beschluss:
"Ausweisung einer Wohnbaufläche innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage zwecks Bereitstellung von Grundstücken zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs an Einfamilienhäusern sowie Arrondierung der Ortslage“.
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Anke Pischke-Sarp |
Herr Günter Voß |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Ausweisung eines Eignungsgebiets für Windenergie |
Beschlussvorlage - 29/2009 Über die Möglichkeit der Ausweisung von Eignungsflächen für Windenergie wurde im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.06.2009 bereits beraten und entschieden. Es wurde festgehalten, dass unter Beachtung des vom Kreis Rendsburg-Eckernförde erarbeiteten Kartenmaterials keine Eignungsflächen im Gemeindegebiet vorhanden sind. Sofern sich die Abstandsflächen ändern sollten, sollte im Rahmen des formellen Fortschreibungsverfahrens zum Regionalplan erneut beraten werden. Mit Datum vom 26.10.2009 ist nunmehr ein formeller Antrag auf erneute Prüfung von potentiellen Eignungsflächen im Gemeindegebiet (hier: Bereich Hoffnungsthal) eingegangen. Danach wird eine Eignungsfläche angemeldet, die ein Größe von ca. 22 ha aufweisen soll. Die Planung umfasst 2 Windkraftanlagen mit einer Höhe von jeweils ca. 140 m. Wie bereits in der vergangenen Beratung vorgestellt, entwickelt der Kreis Rendsburg-Eckernförde derzeit ein Kreiskonzept aller Eignungsflächen für Windenergie. Die Anstoßwirkung erfolgte dabei aus dem Entwurf des Landesentwicklungsplans S.-H., der eine Ausweitung der Eignungsflächen für Windenergie auf 1 % der Landesfläche S.-H. vorsieht. Bei der Ermittlung der Eignungsflächen soll es sich um Flächen handeln, die mindestens 3 Windkraftanlagen und mehr aufnehmen können und für Windkraftanlagen der zukünftigen Generation geeignet sind. Das Eignungsgebiet muss dabei eine zusammenhängende Fläche von mind. 20 ha vorweisen. Nach diesen Aspekten, sowie unter Berücksichtigung aller relevanten Abstandflächen und sonstigen schutzwürdigen Belangen (z. B. Denkmalschutz), wurden Eignungsflächen gesucht. Bei den 20 ha Flächenbedarf handelt es sich dabei um eine Fläche, die explizit für Anlagen von weit über 100 m ( i. d. R. ca. 150 m und mehr) geeignet sein muss. Diese Fläche ist im Bereich Hoffnungsthal nicht vorhanden. Sie beträgt lediglich 4 ha. Aus diesem Gesichtspunkt heraus wurde die Fläche nicht weiter als Eignungsfläche verfolgt. Grundsätzlich kann es jedoch als richtig bewertet werden, dass die Fläche im Bereich Hoffnungsthal für Windkraftanlagen geeignet wäre. Es könnten aber nur kleinere Anlagen (ca. 100 m) angesiedelt werden. Diese Flächen sind im gesamten Amtsgebiet vielfach vorhanden, aber nicht für die Erstellung des Kreiskonzeptes relevant. Die potentiellen Eignungsflächen in den Gemeinden Holtsee und Altenhof betragen zusammenhängend ca. 69 ha und reichen derzeit nicht bis an die Gemeindegrenze Goosefelds heran. Diese 69 ha. wären vollständig für zukunftsfähige Anlagen geeignet. Die abschließende Frage, ob sich diese Flächen auch in der Fortschreibung des Regionalplans wiederspiegeln ist von einer noch zu erstellenden artenschutzrechtlichen Prüfung abhängig. Sollten sich besondere Arten (Flora und Fauna) nachweisen lassen, die nicht mit einem Windpark in Einklang zu bringen sind, kann eine Realisierung dieser Fläche nicht erfolgen. Diese artenschutzrechtliche Untersuchung wäre auch für Goosefeld erforderlich, da der vorgesehene Bereich mit dem weichen Ausschlusskriterium „Biotopverbundachse“ überlagert ist. Sofern die Gemeinde Goosefeld die beantragte Fläche als Eignungsfläche melden möchte, ist dies weiterhin möglich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Umwelt- und Bauausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde am 29.10.2009 den Entwurf des Kreiskonzeptes abschließend behandelt und dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt hat. Dennoch können einschl. des formalen Beteiligungsverfahrens Änderungs- / Ergänzungsanträge eingereicht werden. Mit dem angestrebten Beginn dieses Verfahrens wird vorläufig nicht vor Ende des ersten Quartals 2010 zu rechnen sein.
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Im Rahmen der Diskussion erhalten der Antragssteller und Herr Markau vom Büro Plan 8 die Gelegenheit das Projekt noch etwas genauer darzustellen. Fragen der anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter werden beantwortet.
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Beschluss: Die beantragte Eignungsfläche für Windenergie im Bereich Hoffnungsthal soll nachträglich dem Kreis Rendsburg-Eckernförde gemeldet werden. Sofern diese Fläche im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans Berücksichtigung findet, wird die Gemeinde Goosefeld entsprechende Bauleitplanung zur Realisierung des Standortes betreiben.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Zustand Eingangstür |
Beschlussvorlage - 26/2009 Der Gemeinde liegen Beschwerden über Geräuschbelästigungen vor, die durch das automatische Schließen der Eingangstür der Gemeindefreizeitstätte entstehen. Die Tür wurde sich im Rahmen einer Ortsbesichtigung durch die Gemeindevertreter/innen und Ausschussmitglieder des Bau- und Umweltausschusses näher angesehen. Ein Dämmen der anschlagenden Tür wird als nicht ausreichend eingestuft. Da die Tür aus den 60er Jahren stammt und über kein Isolierglas verfügt, sollte über einen vollständigen Austausch dieser Tür nachgedacht werden. Darüber hinaus würde eine neue Tür das optische Erscheinungsbild der Gemeindefreizeitstätte aufwerten. Nach der Auflösung des Kultur- und Verschönerungsverein Goosefelds wurde dessen Vermögen dankenswerter Weise auf die Gemeinde Goosefeld übertragen. Aus diesem Vermögen könnte ein Teil zur Deckung der Kosten der neuen Tür verwendet werden. Die derzeitigen Kostenschätzungen belaufen sich auf ca. 6.500,00 EURO. Von dieser Summe könnten 2.000,00 EURO durch das Vermögen des Kultur- und Verschönerungsvereins abgedeckt werden. Bis zum Austausch der Tür soll eine provisorische Dämmung der Tür erfolgen.
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Beschluss: Die Eingangstür der Gemeindefreizeitstätte soll altersbedingt ausgetauscht werden. Hierfür werden im Haushalt Mittel in Höhe von 7.000,00 EURO zur Verfügung gestellt. Die Gesamtkosten werden anteilig mit einer Summe von 2.000,- EURO durch das übertragene Vermögen des Kultur- und Verschönerungsvereins getragen. Für die Auswahl eines geeigneten Modells wird eine Arbeitsgruppe aus folgenden Personen gebildet:
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Zustand Herren-WC |
Beschlussvorlage - 27/2009 Unter Berücksichtigung des derzeitigen Zustandes sollte grundsätzlich über einen Austausch der Urinale nachgedacht werden. Die Kosten hierfür würden bei ca. 950,00 EURO liegen. Im Rahmen der weiterführenden Planung musste jedoch festgestellt werden, dass ein einfacher Austausch nicht möglich ist. Die vorhandenen Anschlüsse für Zu- und Ablauf passen mit den heutigen Urinalen nicht mehr zusammen. Da die Sanitärräume über die Jahre mehrfach in Teilen geändert wurden, besteht der Gedanke, eine Komplettsanierung anzustreben. Das Herren-WC sollte im Jahr 2010 und das Damen-WC im Jahr 2011 erneurt werden.
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Herr Wermker gibt den Hinweis, dass auch eine Erneuerung der Wasserleitung geprüft werden muss, da sich diese aufgrund des Alters vermutlich bereits stark dicht gesetzt hat.
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Beschluss: Es wird beschlossen, das Herren-WC im Jahr 2010 und das Damen-WC im Jahr 2011 komplett zu sanieren.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Goosefeld |
Beschlussvorlage - 21/2009 Das Ordnungsamt wurde gebeten zu prüfen, ob in Goosefeld die Errichtung einer Tempo-30-Zone möglich ist. Die Anordnung einer Tempo-30-Zone wäre durch das Ordnungsamt des Amtes Schlei-Ostsee möglich. Nach Prüfung des Kartenmaterials wäre der betroffene u. g. Ortsabschnitt geeignet, eine Tempo-30-Zone auszuweisen im nachfolgend näher bezeichneten Gebiet (lt. Beschlussauszug v. 29.10.09 sog. reduziertes Gebiet): - Straße Pennywisch von Bundesstraße kommend ab Höhe Bebauung bis Abzweigung Dorfstraße - Straße Mühlenbek ab Abzweigung Dorfstraße - Straße Birkensteg ab Abzweigung Dorfstraße - Straße Weberstieg ab Abzweigung Dorfstraße Alternativ könnte auch das gesamte Gemeindegebiet (Ortslage Goosefeld) als 30-Zone ausgewiesen werden wie vom Protokollführer in der Sitzung v. 27.10.2009 vorgetragen. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor. |
Unter Berücksichtigung der kontroversen Diskussion werden die einzelnen Varianten getrennt abgestimmt.
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Beschluss: Unter Berücksichtigung des Prüfergebnisses der Verwaltung soll für die Gemeinde Goosefeld folgende Tempo-30-Zone eingerichtet werden: a) Gesamtes Gemeindegebiet (geschlossene Ortslage Goosefeld)
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :5 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
Unter Berücksichtigung des Prüfergebnisses der Verwaltung soll für die Gemeinde Goosefeld folgende Tempo-30-Zone eingerichtet werden: b) Nachstehende Straßenzüge: - Straße Pennywisch von Bundesstraße kommend ab Höhe Bebauung bis Abzweigung Dorfstraße - Straße Mühlenbek ab Abzweigung Dorfstraße - Straße Birkensteg ab Abzweigung Dorfstraße - Straße Weberstieg ab Abzweigung Dorfstraße |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :5 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
zu TOP 16. | Sicherung der Gemeindefreizeitstätte |
Beschlussvorlage - 31/2009 Nachdem sich bei einem Schützenverein in S-H ein Einbruch mit Diebstahl der Waffen ereignet hat, hat der Schützenverein die baulichen Gegebenheiten und Versicherungszustände in Goosefeld überprüft. Die Versicherung der Schießanlage bzw. Waffen wurde geprüft. Das Inventar ist bei der Provinzial versichert. Hinsichtlich des speziellen Schützeninventars ist Voraussetzung, dass nur Waffen in einer üblichen Anzahl und Preisklasse vorhanden sind in einem dafür zugelassenen Waffenschrank (Tresor) verwahrt werden. Die Munition ist selbstverständlich gesondert und ebenfalls gesichert zu lagern. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen hat der Verein selbst sicher zu stellen. Eine Vor- Ort- Begehung von der Versicherung hat es nicht gegeben. Daneben wurde unabhängig vom Versicherungsschutz der Zugang zum Schießstand begutachtet und eine Sicherung mittels einer zusätzlichen Gittertür angeregt. Maßgabe ist allerdings, dass die Tür einen großen Lüftungsausschnitt hat, da sonst nicht genügend Luftaustausch im Schießstand gewährleistet ist. Daher steht die vorhandene Kiefertür mit Glasausschnitt stets offen. Dazu sei folgendes angemerkt: Grundsätzlich sind die „Wertsachen“ des Vereins in Tresoren gelagert. D.h. im Vorbeigehen ist ein Diebstahl nicht möglich. Sollte jemand mit dem Vorsatz, Waffen zu entwenden, in die Gemeindefreizeitstätte einbrechen, so wird ihn auch keine zusätzliche Tür aufhalten. Sollte jemand mit dem Vorsatz, Geld zu entwenden, in die Gemeindefreizeitstätte einbrechen, so könnte er hinter einer Stahlgittertür Reichtümer vermuten. Er würde die Tür wohlmöglich mit Gewalt öffnen und erheblichen Sachschaden anrichten, um dann festzustellen, dass kein Geld im Schießstand lagert. Dieser Dieb soll dann gerne ohne Hindernis durch das Gebäude gehen können. Neben diesem Argument gibt es ein weiteres, dass den Einbau einer Sicherheitstür erschwert. Wie bereits erwähnt, muss die dauernde Lüftung des Schießstandes gewährleistet sein. Genauso muss aber auch der Fluchtweg als solcher gewährleistet sein. D.h. die Tür müsste zwingend ein Panikschloss besitzen (vom Schießstand auch im abgeschlossenen Zustand ohne Schlüssel zu öffnen). Also müsste eine Tür konstruiert werden, die ein Umgreifen (auch mit einem Draht) durch die Lüftungsöffnung an den Panikdrücker unmöglich macht . Eine solche Tür wäre also auch nur ein Kompromiss und würde Kosten von mindestens 2.000 € erzeugen. Unabhängig von dieser Tür wurde angeregt, ein Stahlgitter von außen vor das Fenster über dem Treppenniedergang zu bauen. Dieses macht sicherlich Sinn und erzeugt in verzinkter Ausführung incl. Montage maximal Kosten von 500 €. Der Einbau einer Alarmanlage ist nach Auffassung des Bürgermeisters nicht erwünscht. Aus der Erfahrung von anderen Objekten sei allerdings angemerkt: Aufgrund der Größe des Gesamtgebäudes sind lange Kabelwege zu überbrücken. Würde man wohlmöglich eine EMA mit VdS-Standard (Verband deutscher Schadensversicherer) für das gesamte Gebäude errichten wollen, so wird man niemals mit einer Investition von 3.000 € auskommen. Denkt man nur über eine Absicherung des Schießstandes und dem entsprechenden Niedergang nach, dann wäre ein Investitionsbedarf von 3.000 € vielleicht in etwa realistisch. Allemahl bedingt der Einbau einer EMA eine diziplinierte Nutzung der Zugänge und Ausgabe der Berechtigungen. Eine einfache und günstige Möglichkeit der Überwachung ist der Einsatz eines Kirrungsalarms. Dabei handelt es sich um ein Spezialmobiltelefon, welches bei jeglicher Bewegung eine SMS mit dem Hinweis „Einbruch“ auf ein beliebiges anderes Mobiltelefon sendet. Legt man ein solches Gerät beispielsweise in den Waffenschrank an eine Stelle, an der es zur Entwendung der Waffen in jedem Falle bewegt werden müsste, bekommt ein Dritter die SMS und kann die Polizei rufen. Das Amt setzt ein solches Gerät ebenfalls schon ein. Die Kosten der Anschaffung sind mit 79,00 € gering. Darüber hinaus ist kein Vertrag erforderlich, es genügt eine Prepaid-Card. Gegen Aufpreis lässt sich auch eine Ortung des Handys zur Verfolgung der Diebe ermöglichen (Für den Fall, dass man das Gerät irgendwo unsichtbar in dem potentiellen Diebesgut verstauen kann). Ob diese Möglichkeit hier eine sinnvolle Anwendung finden kann, möge die Vertretung beurteilen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, ein verzinktes Stahlgitter von außen vor das Fenster über den Kellerniedergang zu installieren. Die Kosten von rund 500 € werden anerkannt und entsprechende Mittel über den Haushalt 2010 bereitgestellt. Von einem Einbau einer schweren Tür vor dem Schießstand wird abgesehen. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 17. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Godber Peters | Uwe Satriep |
Protokollführer | Bürgermeister |