N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 17.06.2010.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte, Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Karsten Baasch
2. stellvertr. Bgm. Klaus Erichsen
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Gemeindevertreter Philip Klagges
Gemeindevertreter Hermann Martens
Gemeindevertreterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Günter Voß
1. stellvertr. Bgm. Rüdiger Zander

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Lars Michaelis (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Margrit Müller (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 23.02.2010
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2009, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2009 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2010
9. Einrichtung einer"Tempo-30-Begrenzung" in der Straße Pennywisch
  Beschlussvorlage - 3/2010
10. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
  Beschlussvorlage - 5/2010
11. Ausweichbuchten Betonspurbahn von Goosefeld nach Hoffnungsthal
  Beschlussvorlage - 6/2010
12. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebaungsplan Nr. 9 Goosefeld
für den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 8/2010
13. Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für einen Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
- Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 9/2010
14. Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für einen Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 10/2010
15. Erschließungsplanung für einen Teilbereich des Lilienweges
  Beschlussvorlage - 7/2010

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Zusätzlich berichtet der Bürgermeister, dass Frau Schumacher das gemeindliche Kinderturnen nicht weiterführen wird. Dieses wird jedoch zukünftig durch ihre Kollegin geleitet. Die Gemeinde sucht außerdem noch eine Kraft für die Durchführung der musikalischen Früherziehung ab dem 01.08.10. Diese sollte allerdings über entsprechende Kenntnisse verfügen.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Frau Schumacher gibt bekannt, dass die Brücke als Träger des Kindergartens sich bereit erklärt hat, den Spielplatz, der dem Kindergarten zugeordnet ist, am Nachmittag auch für andere Kinder in Begleitung von Erwachsenen zu öffnen. Voraussetzung ist jedoch eine ordnungsgemäße Nutzung des Platzes.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreterin Pischke-Sarp regt an, dass gemeindliche Holzschaf auf dem Spielplatz des Kindergartes aufzubauen. Auf die Nachfrage des Bürgermeisters, wer diese Arbeiten durchführen soll, regt Frau Schumacher an, dieses durch den Förderverein des Kindergartens bei dem nächsten Aktionstag durchführen zu lassen.

Gemeindevertreter Martens ist ein langhaariger Hund aufgefallen, der auf der Koppel von Voß ein Reh gejagt hat. Er appelliert an alle Hundebesitzer, die Tiere nicht frei laufen zu lassen.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 23.02.2010

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 23.02.2010 erhoben.


zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2009, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2009 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2010

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Goosefeld zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2009.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Goosefeld wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2009 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Einrichtung einer"Tempo-30-Begrenzung" in der Straße Pennywisch
Beschlussvorlage - 3/2010

Es liegt ein Antrag (v. 08.02.2010) vor. In diesem wird die Einrichtung einer „Tempo-30-Begrenzung“ für die Straße Pennywisch beantragt.
In der Straße Pennywisch befindet sich der Kindergarten, die Freizeitstätte und eine Bushaltestelle, auch nachmittags finden dort Veranstaltungen statt. Im Antrag wird anheim gestellt, eine Geschwindigkeitsbegrenzung ggf. zeitlich zu beschränken.


Im Rahmen der Diskussion beantragt Gemeindevertreterin Pischke-Sarp eine Tempo 30 Zone für das gesamte Dorf zu errichten.

Gemeindevertreter Zander beantragt eine Tempo 30 Zone für den Kernbereich des Dorfes ab dem Bereich Feuerwehrgerätehaus zu errichten. Dieser soll den Bereich Pennywisch bis zur Dorfstraße, den bereits vorhanden Bereich Mühlenbek und auch den Birkensteg umfassen.

Zunächst wird über den Antrag von Gemeindevertreterin Pischke-Sarp abgestimmt.


Beschluss:

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.


Danach wird über den Antrag von Gemeindevertreter Zander abgestimmt.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :7
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.


Zuletzt wird über den Antrag von Herrn Marco Suhr abgestimmt, der beantragt hatte für die Straße Pennywisch eine „Tempo-30-Begrenzung“ einzurichten.


Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 10. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
Beschlussvorlage - 5/2010

Der seinerzeit mit dem Verein für ev. Beratungsarbeit im Kirchenkreis Eckernförde geschlossene Vertrag über das Projekt „Straßensozialarbeit“ begann am 01.03.2000. Die Dauer betrug 3 Jahre, somit bis 28.02.2003. Der Vertrag verlängert sich jedoch automatisch um weitere 2 Jahre, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird. Dies ist für die Zeit vom 01.03.2003 bis 28.02.2005, 01.03.2005 bis 28.02.2007, 01.03.2007 bis 28.02.2009 und vom 01.03.2009 bis 28.02.2011 erfolgt.

Es ist jetzt zu entscheiden, ob zum 01.03.2011 gekündigt werden soll bzw. eine erneute automatische Verlängerung bis 28.02.2013 gewünscht wird.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt sich auch in der Zeit vom 01.03.2011 bis 28.02.2013 an dem Projekt „Straßensozialarbeit“ zu beteiligen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Ausweichbuchten Betonspurbahn von Goosefeld nach Hoffnungsthal
Beschlussvorlage - 6/2010

Auf Anfrage eines Einwohners der Gemeinde Goosefeld die Betonspurbahn von Brahmberg nach Hoffnungsthal durch zwei Haltebuchten zu erweitern, wurde ein Treffen mit dem Eigentümer des Weges anberaumt. Aufgrund eines älteren Vertrages zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde Goosefeld besteht ein dort eingeräumtes Nutzungsrecht für die Gemeinde Goosefeld, die aber im Gegenzug für die Unterhaltung der Betonspurbahn verantwortlich ist. Die Einrichtung von Haltebuchten soll gewährleisten, dass dem Begegnungsverkehr ausgewichen werden kann. Bei dem Ortstermin kommen der Eigentümer und der Unterzeichner zu der Erkenntnis, dass je nach Fruchtstand der beiläufigen landwirtschaftlich genutzten Flächen, die Betonspurbahn nur schwer einsehbar ist und somit der Bau von Haltebuchten nur bedingt sinnvoll erscheint.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Weg auf gesamter Länge zu verbreitern, um entgegenkommenden Fahrzeugen grundsätzlich ausweichen zu können. Nach Auffassung des Unterzeichners würde diese Maßnahme jedoch zu einer stärkeren Verkehrsfrequentierung führen. Dauerhaft würde eine erhöhte Verkehrsbelastung zu Schäden des Fahrbahnkörpers führen, die im Zuge der Unterhaltungspflicht durch die Gemeinde Goosefeld getragen und saniert werden müssten.
Derzeit verläuft die Betonspurbahn diagonal durch die landwirtschaftliche Nutzfläche. Ursprünglich wurde der Weg an der südlichen Grenze der Bewirtschaftungsfläche entlang nach Goosefeld geführt. Der Eigentümer preferriert eine Umlegung des Wirtschaftsweges, der dem ursprünglichem Verlauf wieder angepasst werden könnte und dann am Knickfuss westlich der Siedlung Brahmberg rechtwinklig ablenkt und auf die Gemeindestraße „Am Wald“ wieder zugeführt wird. Der Eigentümer würde bei einer Wegumlegung den Nutzen einer besseren Aberntung erreichen. Der Eigentümer signalisiert hierfür Verhandlungsbereitschaft und bietet sich an, sich an den baulichen Abbruch- und Umbaumaßnahmen zu beteiligen.


Beschluss:

Das Begehren des Bürgers zur Herstellung von Ausweichbuchten wird abgelehnt. Der Weg soll nicht verlegt, sondern vielmehr in der vorhandenen Form beibehalten werden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebaungsplan Nr. 9 Goosefeld
für den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
Beschlussvorlage - 8/2010

Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 03.12.2009 Aufstellungsbeschlüsse für die vorgenannten Bauleitplanverfahren, beide betreffend den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße, gefasst. Planungsziel war in beiden Fällen die Ausweisung einer Wohnbaufläche zwecks Bereitstellung von Grundstücken zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs an Einfamilienhäusern sowie Arrondierung der Ortslage.
Nach Rücksprache mit dem Fachbereich 5 / Planen, Bauen und Umwelt des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurde einer Aufstellung der vorgenannten Pläne im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB oder im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB nicht zugestimmt.
Zugestimmt wurde jedoch der Aufstellung einer Abrundungssatzung nach § 34 BauGB unter Einbeziehung der beiden bereits bebauten Grundstücke südlich des Lilienweges, in welcher auch die zukünftig erforderliche Verbreiterung dieser Verkehrsfläche und die Sicherung einer Zufahrt für ein späteres Baugebiet aufgenommen sowie Bindungen z. B. für Grundstücksbreiten, Gebäudegrößen und -höhen, die max. zulässige Anzahl an Wohnungen u. ä. erlassen werden können.
In diesem Fall ist die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB möglich. Die Satzung muss nicht genehmigt werden; der Flächennutzungsplan braucht nicht geändert zu werden. Da Teile des Außenbereichs zwecks Abrundung der bebauten Ortslage in das Satzungsgebiet einbezogen werden sollen, ist jedoch eine naturschutzrechtliche Überprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes erforderlich; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Zuge des bauaufsichtlichen Verfahrens vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu leisten.


Beschluss:

Von der Durchführung von Bauleitplanverfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wird Abstand genommen, da die planerischen Zielvorstellungen der Gemeinde nunmehr durch den Erlass einer Satzung nach § 34 Abs.4 BauGB umgesetzt werden sollen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Günter Voß
Frau Anke Pischke-Sarp

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für einen Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
- Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 9/2010

Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 03.12.2009 Aufstellungsbeschlüsse für die vorgenannten Bauleitplanverfahren, beide betreffend den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße, gefasst. Planungsziel war in beiden Fällen die Ausweisung einer Wohnbaufläche zwecks Bereitstellung von Grundstücken zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs an Einfamilienhäusern sowie Arrondierung der Ortslage.

Nach Rücksprache mit dem Fachbereich 5 / Planen, Bauen und Umwelt des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurde einer Aufstellung der vorgenannten Pläne im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB oder im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB nicht zugestimmt.
Zugestimmt wurde jedoch der Aufstellung einer Abrundungssatzung nach § 34 BauGB unter Einbeziehung der beiden bereits bebauten Grundstücke südlich des Lilienweges, in welcher auch die zukünftig erforderliche Verbreiterung dieser Verkehrsfläche und die Sicherung einer Zufahrt für ein späteres Baugebiet aufgenommen sowie Bindungen z. B. für Grundstücksbreiten, Gebäudegrößen und -höhen, die max. zulässige Anzahl an Wohnungen u. ä. erlassen werden können.
In diesem Fall ist die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB möglich. Die Satzung muss nicht genehmigt werden; der Flächennutzungsplan braucht nicht geändert zu werden. Da Teile des Außenbereichs zwecks Abrundung der bebauten Ortslage in das Satzungsgebiet einbezogen werden sollen, ist jedoch eine naturschutzrechtliche Überprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes erforderlich; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Zuge des bauaufsichtlichen Verfahrens vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu leisten


Beschluss:

a.
Für den Bereich einer Bautiefe südlich des Lilienweges wird unter Einbeziehung der Grundstücke Dorfstraße 35 und Lilienweg 11 eine Satzung nach § 34 Abs.4 BauGB aufgestellt.
b.
Inhalt der Satzung soll außerdem sein:
Schaffung der Voraussetzungen für einen zukünftigen Ausbau des Lilienweges auf eine Breite von 5,50 m ab dem nördlichen Fahrbahnrand sowie Sicherung der Zufahrt für landwirtschaftliche Flächen südlich des Satzungsgebietes; Begrenzung von Größe und Höhenentwicklung der Hauptgebäude sowie der Anzahl der Grundstücke und der Wohneinheiten; Sicherung einer Grünabgrenzung gegenüber der freien Landschaft.
c.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie einer frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird gemäß § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB abgesehen.
d.
Mit der Ausarbeitung des Satzungsentwurfes soll Dipl.-Ing. Monika Bahlmann in Eckernförde, mit der naturschutzrechtlichen Prüfung und der Ausarbeitung des Umweltberichtes soll Dr. Ulf Schauser in Eckernförde beauftragt werden.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Günter Voß
Frau Anke Pischke-Sarp

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für einen Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 10/2010

- s. Aufstellungsbeschluss -


Beschluss:

a.
Der Entwurf der Satzung nach § 34 Abs.4 BauGB für das Gebiet südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße sowie der Begründung einschl. Umweltbericht dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
b.
Der Amtsvorsteher des Amtes Schlei - Ostsee wird beauftragt, die Entwürfe der Satzung sowie der Begründung einschl. des Umweltberichtes dazu nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs.2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs.2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.
c.
Der Amtsvorsteher des Amtes Schlei - Ostsee wird weiterhin beauftragt, die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB sowie mit der Abteilung Landesplanung des Innenministeriums gemäß § 1 Abs.4 BauGB und § 16 Abs.1 Landesplanungsgesetz durchzuführen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Anke Pischke-Sarp
Herr Günter Voß

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erschließungsplanung für einen Teilbereich des Lilienweges
Beschlussvorlage - 7/2010

Mit Datum vom 15.10.2009 wurde ein Antrag auf Überplanung einer südlich an den Lilienweg angrenzenden, bisher landwirtschaftlich genutzten, Fläche gestellt. Der Bau- und Umweltausschuss und die Gemeindevertretung haben sich auf ihren bisherigen Sitzungen für die Durchführung der erforderlichen Bauleitplanung ausgesprochen.

Für die Realisierung der Bauleitplanung wird es erforderlich, dass der Lilienweg zwischen Gärtnerei und Dorfstraße teilw. ausgebaut wird. Zur Klärung des Ausbauaufwandes fand am 18.05.2010 ein Ortstermin zwischen den Antragstellern, der Gemeinde sowie der Verwaltung statt.

Dabei war festzuhalten, dass sich die vorhandene Asphaltdecke in einem guten Zustand befindet. Die Seitenstreifen sind beidseitig unbefestigt und werden teilw. zum Parken genutzt.

Folgende Maßnahmen sind mind. erforderlich:
  • Ausbau des Straßenbaukörpers auf eine wirksame Breite von 5,50 m
  • Anpassung bzw. Nutzung der vorhandenen Hausanschlüsse zur Niederschlags- und Abwasserbeseitigung

Die hydraulischen Berechnungen weisen nach, dass eine Erweiterung des vorhandenen Mischwasserkanals nicht erforderlich wird. Die Leitung ist sowohl für das zu erwartende Schmutzwasser als auch das anfallende Niederschlagswasser als ausreichend zu betrachten.

Innerhalb des Ausschusses sind die erforderlichen Kriterien für den Ausbau zu definieren.


Kurz vor der Sitzung wurde dem Bürgermeister noch eine weitere Alternative zur Durchführung der Versiegelung des verbreiterten Straßenkörpers eingereicht. Es handelt sich hierbei um Asphaltgranulat, welches eingebracht und verdichtet werden soll. Gegenüber einer Ausgestaltung in Pflaster ergibt sich hier der Vorteil der vereinfachten Pflege, wenn es durch landwirtschaftlichen Verkehr zu Schäden kommen sollte.

Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse soll auf der heutigen Sitzung lediglich eine Grundsatzentscheidung über die Ausführung in versiegelter oder wassergebundener Form erfolgen. Die Festlegung der genauen Ausgestaltung kann auch noch auf einer folgenden Sitzung durchgeführt werden, nachdem die Alternativen genauer begutachtet wurden.


Beschluss:

Der neu herzustellende Seitenstreifen (2,00 bis 2,50 m Breite) soll in versiegelter Form hergestellt werden. Über die Art und Weise der Versiegelung soll in einer späteren Sitzung beraten werden.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Anke Pischke-Sarp
Herr Günter Voß

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Uwe Satriep 
Protokollführer  Bürgermeister