N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 19.12.2011.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Karsten Baasch
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Gemeindevertreter Hermann Martens
Gemeindevertreter Lars Michaelis
Gemeindevertreterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Günter Voß
1. stellvertr. Bgm. Rüdiger Zander

Abwesend sind:
2. stellvertr. Bgm. Klaus Erichsen (entschuldigt )
Gemeindevertreter Philip Klagges (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Margrit Müller (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 18/2011
9. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 19/2011
10. Erlass der 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Ortsentwässerung
  Beschlussvorlage - 15/2011
11. Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 14/2011
12. Grundreinigung und -versiegelung des Linoleum-Bodenbelags in der Gemeindefreizeitstätte Gossefeld
  Beschlussvorlage - 17/2011
13. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übertragung von Aufgaben der Abwasserbeseitigung und die Abnahme von Schmutzwasser mit der Gemeinde Haby
  Beschlussvorlage - 16/2011
14. Zusammenarbeit mit dem Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge
  Beschlussvorlage - 22/2011
15. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 11/2011
16. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
  Beschlussvorlage - 20/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
19. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gemeindevertreterin Pischke-Sarp beantragt, die Tagesordnung um TOP 18 „Seniorenbetreuung“ im nichtöffentlichen Teil zu erweitern.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreterin Pischke-Sarp weist darauf hin, dass am Lilienweg in Richtung der gemeindlichen Kuhle ein Kasten am Straßenrand aufgestellt wurde. Die Frage nach der Bedeutung dieses Kastens kann der Bürgermeister derzeit nicht erklären. Es liegt auch keine Erlaubnis für die Aufstellung vor. Die Verwaltung wird sich der Sache annehmen.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 18/2011

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 86.900 € erhöht und damit gegenüber bisher 700.800 € auf nunmehr 787.700 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 35.600 € vermindert und damit gegenüber bisher 159.400 € auf nunmehr 123.800 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 19/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Bürgermeister Satriep weist darauf hin, dass aus dem erhöhten Titel der Straßenunterhaltung neben den im Finanzausschuss genannten Maßnahmen auch noch die Vergrößerung von 3 Straßeneinläufen im Bereich Dorfstraße/Bergkoppel durchgeführt werden soll. Die jetzigen Einläufe reichen nicht aus, um Überschwemmungen zu verhindern.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     743.500 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     743.500 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     46.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     46.000 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     185.800 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,64 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     310 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Ortsentwässerung
Beschlussvorlage - 15/2011

Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass aufgrund der letzten Erhöhung vom 01.01.2009 und geringer bzw. fehlender Ausgaben für die Unterhaltung vorhandene Defizite abgebaut werden konnten.
Die Zusatzgebühr im Bereich Schmutzwasser kann daher von bisher 1,70 €/m³ auf 1,00 €/m³ gesenkt werden.

Die Änderung in Artikel 2 hat klarstellenden Charakter und dient der rechtssicheren Anwendung durch die Verwaltung.


Beschluss:

Die 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Ortsentwässerung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 14/2011

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 01.01.2003 30,00 € für den ersten, 50,00 € für den zweiten und 70,00 € für jeden weiteren Hund. Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund. Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €. Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Die Änderung hinsichtlich der Herdengebrauchshunde ist redaktionellen und klarstellenden Charakters und hat keine weiteren Auswirkungen.


Beschluss:

Es wird beschlossen die Hundesteuersatzung nicht zu verändern.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Grundreinigung und -versiegelung des Linoleum-Bodenbelags in der Gemeindefreizeitstätte Gossefeld
Beschlussvorlage - 17/2011

Aus Reihen der Gemeindevertreter wurde angeregt, die Linoleum-Fußböden der Gemeindefreizeitstätte einer Grundreinigung zu unterziehen und eine neue Versiegelung aufzubringen. Diesbezgl. wurden die Kosten durch Herrn Andresen ermittelt.
  • Festsaal       rund 185 m²
  • Sitzungsraum      rund 50 m²
  • Flur            rund 50 m²

Die Kosten belaufen sich auf brutto rund 1.500 €. Das Möbelrücken müsste zum Nachweis abgerechnet oder in Eigenleistung organisiert werden. Sollte die Firma dieses zum Nachweis erledigen sollen, so müsste mit Kosen von rund 1.600 € gerechnet werden.


Herr Zander weist darauf hin, dass die Maßnahme erst durchgeführt werden sollte, wenn der Umbau des Vordaches und der Heizungsanlage erledigt ist.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Grundreinigung und -versiegelung durchzuführen. Die Mittel in Höhe von 1.500 € werden in den Haushalt 2012 eingestellt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übertragung von Aufgaben der Abwasserbeseitigung und die Abnahme von Schmutzwasser mit der Gemeinde Haby
Beschlussvorlage - 16/2011

Das Grundstück Gemarkung Hoffnungstal, Flur 2, Flurstücke 10/1 und 10/2 liegt im Außenbereich der Gemeinde Goosefeld. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über Kleinkläranlagen. Die Grundstückseigentümerin möchte die Anlagen stilllegen und ihr Schmutzwasser in die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Haby einleiten. Die Kosten für den Bau der Abwasserleitung sind von ihr zu tragen. Eine Kostenbeteiligung durch die Gemeinde erfolgt nicht.

Die Gemeinde Haby hat ihre Bereitschaft signalisiert, dem Anschluss des Grundstückes an die Abwasseranlage zuzustimmen. Dazu ist es notwendig, die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf die Gemeinde Haby zu übertragen. Der Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den beiden beteiligten Gemeinden liegt jetzt zur Beratung vor.


Beschluss:

Der vorliegende Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übertragung von Aufgaben der Abwasserbeseitigung und die Abnahme von Schmutzwasser zwischen den Gemeinden Goosefeld und Haby wird beschlossen. Als Anlage zum Vertrag ist von der Gemeinde Haby ein Lageplan beizufügen, aus dem der Leitungsverlauf ersichtlich ist. Außerdem ist der Gemeinde Goosefeld nach Abschluss der Baumaßnahme ein Abnahmeprotokoll zu übersenden.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Zusammenarbeit mit dem Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge
Beschlussvorlage - 22/2011

Im Rahmen der Verlegung der Gasleitung von der Biogas-Anlage von Herrn Klagges und der Verlegung von Fernwärmeleitungen im Dorfkern von Goosefeld besteht die Möglichkeit der Verlegung von Leerrohren die einen späteren Anschluss an den Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge ermöglichen. Kosten entstehen der Gemeinde derzeit nicht, da die Leerrohre bis zum Dorfkern zunächst von der eon finanziert werden. Die im Dorfkern zu verlegenden Leerrohre werden der Gemeinde vom Breitbandzweckverband zunächst im Rahmen der Amtshilfe zur Verfügung gestellt. Die Mitverlegung erfolgt durch Herrn Klagges.

Es ist jedoch erforderlich, dass die Gemeinde einen Grundsatzbeschluss über die spätere Zusammenarbeit mit dem Breitbandzweckverband fasst, damit die jetzt zu tätigenden Investitionen nicht eventuell vergebens sind.


Beschluss:

Die Gemeinde Goosefeld ist grundsätzlich bereit mit dem Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge zusammen zu arbeiten. Sobald die DSL-Versorgung durch den Breitbandzweckverband im Gemeindegebiet möglich ist, wird die Gemeinde Verhandlungen über die Modalitäten aufnehmen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 11/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Satzung zu erlassen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
Beschlussvorlage - 20/2011

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 06. Mai 2012 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012.


Beschluss:

Für die Landtagswahl am 06. Mai 2012 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Gemeindefreizeitstätte Goosefeld


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 06. Mai 2012 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:                         Uwe Satriep

stellv. Wahlvorsteher:             Rüdiger Zander

Schriftführer/in:                        Anke Pischke-Sarp

stellv. Schriftführer/in:             Hermann Martens

Beisitzer/in:                                    Hans-Dieter Holst

Beisitzer/in:                                    Sarah Lies

Beisitzer/in:                                    Lars Michaelis

Beisitzer/in:                                    Elisabeth Wurm

Beisitzer/in:                                    Ruthard Wagner

Beisitzer/in:                                    Nikola Richter

Beisitzer/in:                                    Karsten Baasch

Reserve:                         Philip Klagges


II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 19. Bekanntgaben der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Godber Peters  Uwe Satriep 
Protokollführer  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters