N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 07.06.2012.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Karsten Baasch
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Gemeindevertreter Philip Klagges
Gemeindevertreter Hermann Martens
Gemeindevertreter Lars Michaelis
Gemeindevertreterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Günter Voß
1. stellvertr. Bgm. Rüdiger Zander

Abwesend sind:
2. stellvertr. Bgm. Klaus Erichsen (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Margrit Müller (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Erlass der XV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Goosefeld (Beitrags-und Gebührensatzung)
  Beschlussvorlage - 9/2012
9. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 11/2012
10. Asphaltierungen von Straßen in Verbindung mit Versorgungsrohrgräben in Goosefeld
  Beschlussvorlage - 12/2012
11. Umrüstung der Heiztechnik der Liegenschaften "Feuerwehrgerätehaus" und "Gemeindefreizeitstätte" auf regenerative Energieträger sowie parallel geplante energetische Optimierungsmaßnahmen
  Beschlussvorlage - 13/2012
12. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal
(Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 15/2012
13. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Biogasanlage südlich Marienthal"
(Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 14/2012
14. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
  Beschlussvorlage - 10/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Bürgermeister Satriep beantragt, die Tagesordnung um Punkt 15 „Vertragsangelegenheit“ zu erweitern und diesen Tagesordnungspunkt nicht öffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Herr Nickel spricht die umgelegte Entwässerungsleitung im Lilienweg an und fragt, ob die Gemeinde hieran beteiligt wurde. Der Bürgermeister erläutert, dass die Gemeinde an der Verlegung beteiligt wurde. Gemeindevertreter Voß erklärt, dass die Leitung direkt über zwei Baugrundstücke verlief und daher umgelegt werden musste. Die Kosten wurden jedoch nicht von der Gemeinde getragen.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt dem Bürgermeister ein Schreiben von Herrn Karl Wermker mit Anregungen zu verschiedenen Bereichen des Dorfes vor. Das Schreiben wird vom Bürgermeister verlesen und zu allen Punkten detailliert beantwortet. Einzelne Punkte werden zwischen den Gemeindevertretern und Herrn Wermker diskutiert.

Die Verwaltung wird beauftragt, den angeblichen entfernten Einlauf an der Ecke Lilienweg zu überprüfen.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Unter Bezugnahme auf die vorherige Diskussion fragt Gemeindevertreter Hoppe an, bis wann Herr Klagges die noch zu erledigenden Arbeiten ausführen wird. Wegen dieser Arbeiten wird Herr Klagges sich noch mit dem Bürgermeister abstimmen. Der angestrebte Erledigungstermin ist Ende August.

Aufgrund der erneuten Diskussion über den Wegezustand des Weges Katzheide wird die Verwaltung gebeten, die Möglichkeiten der Beschränkung auf 2,8 to zu prüfen.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Erlass der XV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Goosefeld (Beitrags-und Gebührensatzung)
Beschlussvorlage - 9/2012

Erläuterungen zu den Änderungen:
Artikel 1 (zu § 14) enthält redaktionelle Änderungen, die die Anwendbarkeit durch die Verwaltung betreffen.
Artikel 2 (zu § 20 a) enthält eine Kostenerstattungsregelung für die Weitergabe von Wasserverbräuchen z.B. an eine Frischwasserversorgungsfirma, mit der es in den letzten Jahren wiederholt zu Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Verbräuche gekommen ist. Diese Schwierigkeiten haben dann wiederum zu Verzögerungen bei der Abrechnung der Abwassergebühren durch das Amt geführt. Ab 2012 wird das Amt diese Verbräuche selbst ermitteln und gegen Kostenerstattung an den jeweiligen Frischwasserversorger weitergeben.
Das Verfahren ist mit der Versorgungsfirma abgesprochen und wird im Rahmen dieser Satzungsänderung dokumentiert.


Beschluss:

Die XV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Goosefeld (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 11/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.

Am 30.04.2012 wurden die aktuellsten Entwürfe zur Fortschreibung der Regionalpläne im Internet veröffentlicht. Diesen kann entnommen werden, dass die für Goosefeld gemeldete Eignungsfläche weiterhin keine Berücksichtigung gefunden hat. Konkretere Begründungen zu den einzelnen Flächen liegen noch nicht vor. Hiermit ist auch erst Ende Mai 2012 zu rechnen.


Beschluss:

Dass die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll, wird zur Kenntnis genommen.

Die Gemeinde Goosefeld hält Ihre bisherige Stellungnahme weiterhin aufrecht und fordert die Streichung des charakteristischen Landschaftsraumes sowie Ausweisung der potentiellen Eignungsfläche im Bereich Hoffnungsthal. Die Zugeständnisse, die z. B. der Gemeinde Altenhof zugesprochen wurden, werden auch für Goosefeld geltend gemacht. Die Eignungsflächen Holtsee, Altenhof und Goosefeld stehen im engen räumlichen Zusammenhang. Es ist daher nicht erkennbar, warum die politische Gemeindegrenze gleichzeitig die Abgrenzung der Potentialfläche zur Folge hat.

Sofern der Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung für die Entscheidung von Belang sein sollte, wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Goosefeld bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde eine Entlassung der betroffenen Teilfläche beantragt hat. Weiterhin erfolgt der Hinweis, dass bei der Beurteilung von Eignungsräumen auf die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort und nicht auf politische Gemeindegrenzen oder Grenzen eines Landschaftsschutzgebietes abzustellen ist.

Darüber hinaus wird der Bürgermeister legitimiert, Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Asphaltierungen von Straßen in Verbindung mit Versorgungsrohrgräben in Goosefeld
Beschlussvorlage - 12/2012

Nachdem dieses Thema in der GV am 20.03.2012 beraten wurde, wurde beschlossen, dass die vor Ort bereits tätige Firma um ein Angebot für bestimmte Arbeiten gebeten werden solle. Tatsächlich hat sich im Laufe des März und Aprils herausgestellt, dass neben den bereits in der Vorlage 08/2012 (Basis der o.g. Beratungen) genannten Straßen auch der Birkensteg durch die Versorgungsrohrgräben derart in Mitleidenschaft gezogen wurde, dass eine Komplettsanierung der Oberfläche quasi unumgänglich ist.
Auf Grund der Einlassung von Herrn Hoppe (vergl. Beschluss vom 20.03.2012) und des sich nunmehr darstellenden Umfangs an möglichen bzw. zu empfehlenden Maßnahmen, wurde in Abstimmung mit dem Bürgermeister doch das Planungsbüro Meyer beauftragt, sämtliche betroffenen Straßen genau aufzumessen und die Varianten möglicher Vorgehensweisen mit Darstellung der Kostenanteile von Gemeinde und Versorgungsträger zu ermitteln. Für diese Leistungen wurde ein Pauschalhohonorar von netto 1.500 € vereinbart.
Zwischenzeitlich hat am 03.05.2012 um 9:30 Uhr ein Ortstermin mit dem Vertreter der Wärmeversorgung, mit einem Vertreter der vor Ort tätigen Firma, mit Herrn Meyer, dem Bürgermeister sowie Herrn Andresen stattgefunden. Es wurde besprochen, welche Optionen vom Büro Meyer ausgearbeitet und vorgetragen werden sollen.

In der Bauausschusssitzung am 29.05.2012 wird Herr Meyer die Ergebnisse seiner Vorplanungen einhergehend mit Kostenaussagen vortragen und erläutern. Diese Vorstellung wird so aufbereitet sein, dass der Bauausschuss der Gemeindevertretung empfehlen kann, welche konkreten Maßnahmen mit welchen einhergehenden Kosten durchgeführt werden sollen.

Hinweise zum Haushalt:
Die allgemeine Rücklage der Gemeinde Goosefeld weist mit Datum 15.01.2012 einen Stand von rund 407.000 € aus. Berücksichtigt man, dass in diesem Haushaltsjahr die außerordentliche Ablösung eines Kredits mit rund 110.000 € und die geplanten Maßnahmen an der Gemeindefreizeitstätte mit Ausgaben von rund 45.000 € anstehen, so verbleibt eine solide Rücklage von rund 252.000 €. Das Haushaltsjahr 2012 verläuft im Verwaltungshaushalt nach derzeitigen Erkenntnissen erfreulich.

Die verschiedenen Varianten werden in der Gemeindevertretung eingehend diskutiert. Auf Antrag von Gemeindevertreter Hoppe wird über einzelne Streckenabschnitte getrennt abgestimmt, da hier jeweils noch Einzelanträge gestellt werden sollen.

Gemeindevertreter Hoppe weist darauf hin, dass vor Durchführung von Maßnahmen das Kanalkataster des jeweiligen Bereichs auf Schäden zu prüfen ist, damit diese vorher beseitigt werden können.

Birkensteg
Der Bauausschuss hat empfohlen, dass der Birkenstieg gepflastert werden soll. 50% der Herstellungskosten trägt der Biogasbetreiber.

Gemeindevertreter Hoppe beantragt, den Birkensteg zu pflastern und den Biogasbetreiber mit 60 % der Kosten zu belasten.

Zunächst wird über die Empfehlung des Bauausschusses abgestimmt.

Beschluss:

Der Birkenstieg soll gepflastert werden. 50% der Herstellungskosten trägt der Biogasbetreiber.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Philip Klagges

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Lilienweg

Der Lilienweg soll in Asphalt neu hergestellt werden. Der Bereich um die Birke von Herrn Voß soll gepflastert werden. 30% der Kosten der Maßnahme trägt der Biosgasbetreiber. Die Ausführung soll in 2013 erfolgen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Philip Klagges

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Dorfstraße 1+2 und Pennywisch

In den Bereichen Dorfstraße 1 +2, Pennywisch und ca. 10 m Anschlussbereich Mühlenbek wird der Rohrgraben durch den Vorhabenträger mit geeignetem Boden wieder verfüllt und verdichtet, die Herstellung der Oberfläche hat fachgerecht durch Asphalt zu erfolgen. In Abhängigkeit von der Finanzierung des Vorhabenträgers wird die Maßnahme in 2012 oder 2013 durchgeführt, wobei durch die Gemeinde eine Durchführung in 2013 favorisiert wird.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Philip Klagges

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Umrüstung der Heiztechnik der Liegenschaften "Feuerwehrgerätehaus" und "Gemeindefreizeitstätte" auf regenerative Energieträger sowie parallel geplante energetische Optimierungsmaßnahmen
Beschlussvorlage - 13/2012

Mit Verweis auf den Sachverhalt der Vorlage 7/2012 und dem dazugehörigen Beschluss der GV vom 20.03.2012 kann nunmehr erklärt werden, dass der formelle Projektantrag an das LLUR über die Aktivregion „Hügelland am Ostseestrand“ eingereicht und von der LAG positiv beschieden wurde. Der Antrag befindet sich jetzt beim LLUR zur weiteren Bearbeitung und Prüfung. Da das Förderbudget für Schleswig-Holstein seitens des Landes leider beschnitten wurde, reduziert sich der Fördersatz vorbehaltlich der positiven Prüfung beim LLUR auf 65 % der Nettobausumme.
Daher beläuft sich die von der Gemeinde aufzubringende Kofinanzierung auf:
Nettobausumme = 100.000 € / 1,19 = rund 84.000 €
Förderquote 65 % von 84.000 € = rund 54.000 €
Kofinanzierungsanteil der Gemeinde: 100.000 € - 54.000 € = 46.000 €

Neben der Beratung über die bereitzustellenden Mittel gilt es die baulichen Details mit dem Architekten abzustimmen. Dazu wird Herr Wohlenberg in der Sitzung vortragen und verschiedene Optionen der Ausführung der Form- und Farbgestaltung an Dach, Fassade und Fenstern aufzeigen.

Die weiter angestrebten Termine können bitte der Anlage 1 zur Vorlage 7/2012 entnommen werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Kofinanzierung zur Maßnahme in Höhe von rund 46.000 € über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereit zu stellen. Hinsichtlich der technischen Details wird folgendes beschlossen:
Die Entwürfe des Architekturbüros Wohlenberg sollen, wie vorgestellt, umgesetzt werden. Das Dach wird als Wellplatte anthrazit, die Fenster in Kunststoff weiß und die Fassade als WDV-System mit einer gelben Riemchenverkleidung versehen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides Preisanfragen und/oder Ausschreibungen zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal
(Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 15/2012

Der Betreiber der Biomassenutzungsanlage südlich Marienthal ist an die Gemeinde herangetreten mit der Bitte, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 zu ändern/ erweitern, um zusätzliche Lagerkapazitäten zu ermöglichen.

Der Substratmix der Anlage soll in Zukunft ergänzt werden um Rüben/Zuckerrüben. Die Lagerung auf den üblichen Silageplatten ist kaum möglich, da diese von den Sickersäften der Rübe stark angegriffen werden. Weiterhin sieht der Betreiber es als sinnvoll an, Lagermöglichkeiten für angekaufte Substrate vorzuhalten. Durch die Erhöhung der Lagerkapazität wird der Durchsatz an Trockensubstraten durch die Biogasanlage pro Jahr nicht erhöht.

Durch diese flächenmäßige Erweiterung der Biomassenutzungsanlage wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 erforderlich.


Beschluss:

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 6. Änderung aufgestellt, die für den Bereich „Biogasanlage südlich Marienthal“ folgende Änderung der Planung vorsieht:
Westliche Flächenerweiterung der Biomassenutzungsanlage

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sollen die Büros Bock-Kühle-Körner (B2K) in Kiel (Flächennutzungsplan) und Bendfeldt-Herrmann-Franke in Kiel (Grünordnung, Umweltbericht) beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Philip Klagges

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Biogasanlage südlich Marienthal"
(Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 14/2012

Der Betreiber der Biomassenutzungsanlage südlich Marienthal ist an die Gemeinde herangetreten mit der Bitte, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 zu ändern/ erweitern, um zusätzliche Lagerkapazitäten zu ermöglichen.

Der Substratmix der Anlage soll in Zukunft ergänzt werden um Rüben/Zuckerrüben. Die Lagerung auf den üblichen Silageplatten ist kaum möglich, da diese von den Sickersäften der Rübe stark angegriffen werden. Weiterhin sieht der Betreiber es als sinnvoll an, Lagermöglichkeiten für angekaufte Substrate vorzuhalten. Durch die Erhöhung der Lagerkapazität wird der Durchsatz an Trockensubstraten durch die Biogasanlage pro Jahr nicht erhöht.

Durch diese flächenmäßige Erweiterung der Biomassenutzungsanlage wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 erforderlich.


Zusätzlich zur Empfehlung des Bauausschusses beantragt Gemeindevertreter Hoppe, dass auch die westliche Einfriedigung durch den Anlagenbetreiber sofort herzustellen ist.

Zunächst wird über die Empfehlung des Bauausschusses abgestimmt.


Beschluss:

1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8 für den Bereich „Biogasanlage südlich Marienthal“ soll wie folgt geändert werden:
Westliche Flächenerweiterung der Biomassenutzungsanlage

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sollen die Büros Bock-Kühle-Körner (B2K) in Kiel (Bebauungsplan) und Bendfeldt-Herrmann-Franke in Kiel (Grünordnung, Umweltbericht) beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

7. Die südliche Einfriedigung/Eingrünung (Maßnahmenfläche) hat vor Beginn der Erweiterungsmaßnahmen zu erfolgen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Philip Klagges

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
Beschlussvorlage - 10/2012

Die Gemeinde beteiligt sich seit dem 01.03.2000 am Projekt „Straßensozialarbeit“. Der Zuschuss beträgt jährlich 613,55 €. Es ist jetzt zu entscheiden, ob zum 01.03.2013 gekündigt werden soll bzw. eine erneute automatische Verlängerung bis 28.02.2015 gewünscht wird.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, sich auch in der Zeit vom 01.03.2013 bis 28.02.2015 an dem Projekt „Straßensozialarbeit“ zu beteiligen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Uwe Satriep 
Protokollführer  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters