N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 03.12.2012.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Uwe Satriep
2. stellvertr. Bgm. Klaus Erichsen
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Gemeindevertreter Philip Klagges
Gemeindevertreter Hermann Martens
Gemeindevertreter Lars Michaelis
Gemeindevertreterin Margrit Müller
Gemeindevertreterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Günter Voß
1. stellvertr. Bgm. Rüdiger Zander

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Karsten Baasch (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal
(Fassung für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung)
  Beschlussvorlage - 21/2012
9. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Biogasanlage südlich Marienthal"
(Fassung für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung)
  Beschlussvorlage - 22/2012
10. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 18/2012
11. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 19/2012
12. Erlass der XVI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung
  Beschlussvorlage - 17/2012
13. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 16/2012
14. Vorstellung des Ergebnisses des Kanalkatasters
  Beschlussvorlage - 20/2012
15. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 23/2012
16. Asphaltierungen von Straßen in Verbindung mit Versorgungsrohrgräben in Goosefeld; hier: "Pennywisch"
17. Durchforstung des Gemeindewaldes (Schonung)

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gemeindevertreter Zander beantragt die Tagesordnung um TOP 17 „Durchforstung des Gemeindewaldes (Schonung)“ zu erweitern.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Herr Dipl.-Ing. Klaus Erichsen

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Herr Müller bittet darum, dass bei der Beratung über den Nachtrag und den Haushalt das Zahlenwerk etwas ausführlicher dargestellt wird. Er würde gerne Zahlen zu der Entwicklung der Amtsumlage, der Kreisumlage, den Kindergartenkosten und den Sozialhilfekosten hören. Ferner bittet er um Aussagen, ob und wie viel das neue Amt günstiger ist als das Amt Windeby.

Herr Müller weist darauf hin, dass die gemeindliche Rinne vor seinem Grundstück abgesackt ist. Hier sind Instandsetzungsarbeiten erforderlich.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Die Ausschussvorsitzenden berichten zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


ab hier anwesend: Herr Dr. Ing. Bernhard Hoppe

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreterin Pischke-Sarp weist darauf hin, dass ein Gully im Bereich Ravenshorst voller Sand ist. Ferner ist die Leitung bei dem Gully vor ihrem Haus in der Dorfstraße verstopft. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass es erforderlich sein wird, die Reinigung der Gullys neu zu regeln. Die Reinigung ist Aufgabe des Gemeindearbeiters. Dieser ist aus gesundheitlichen Gründen jedoch nur schwer in der Lage, die Arbeiten durchzuführen. Der Bürgermeister wird sich um die Angelegenheit kümmern.

Gemeindevertreterin Pischke-Sarp weist darauf hin, dass die Alte Chaussee nicht mehr gemäht wird. Der Bürgermeister wird sich um die Angelegenheit kümmern.

Gemeindevertreter Klagges weist darauf hin, dass die Pumpstation Marienthal schon wieder eine Störung meldet. Dieses ist in letzter Zeit häufiger der Fall. Der Bürgermeister erläutert, dass die Störungen aufgrund von unzulässigen Fremdeinträgen in letzter Zeit verstärkt auftreten.

Gemeindevertreter Michaelis weist darauf hin, dass bei den Flickarbeiten im Sommer im Bereich Brahmberg / Am Wald die auf die Fahrbahn aufgebrachten Flicken gleich durch ein Müllfahrzeug zerstört worden sind. Es sollte überlegt werden, ob eine Möglichkeit gefunden werden kann, den Schwerlastverkehr und die Flickarbeiten besser zu koordinieren. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass die Gemeinde keine Einflussmöglichkeiten auf den Zeitpunkt der Flickarbeiten hat, da diese kreisweit ausgeschrieben und durchgeführt werden.

Gemeindevertreter Hoppe fragt an, wann es mit der Begehung und Beratung über die Pflege der gemeindeigenen Flächen weitergeht. Hierzu führt Bauausschussvorsitzender Zander aus, dass die Angelegenheit im Frühjahr bei entsprechender Witterung weiter verfolgt werden soll.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal
(Fassung für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beschlussvorlage - 21/2012

Es haben sich seit den Aufstellungsbeschlüssen zur o. a. Bauleitplanung noch weitere Gesichtspunkte ergeben, die in die Planung mit einfließen könnten. So möchte Herr Klagges eine Erweiterung des Fruchtfolgespektrums. Die Zuckerrübe war für die Erweiterung schon vorgesehen, nun sollte auch noch die Möglichkeit geschaffen werden, Gülle mit aufzunehmen in die Verarbeitung. Da die Ausbringung der Gülle im Herbst gesetzlich nicht mehr gewollt ist, kommt es zu einer 9-monatigen Lagerung des Substrates. Dies bedeutet, dass mehr Endlagerkapazitäten vorhanden sein müssen. Diese ließen sich im westlichen Anschluss der Fläche ermöglichen, gehen jedoch noch über die anfängliche Erweiterung hinaus.
Es handelt sich hier nicht um eine Vergrößerung der Anlage, sondern um die Vergrößerung der Fläche.


Beschluss:

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich mit der hier vorgestellten Fassung erfolgen.
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll mit der hier vorgestellten Fassung durchgeführt werden.
  

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Philip Klagges

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Biogasanlage südlich Marienthal"
(Fassung für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beschlussvorlage - 22/2012

Es haben sich seit den Aufstellungsbeschlüssen zur o. a. Bauleitplanung noch weitere Gesichtspunkte ergeben, die in die Planung mit einfließen könnten. So möchte Herr Klagges eine Erweiterung des Fruchtfolgespektrums. Die Zuckerrübe war für die Erweiterung schon vorgesehen, nun sollte auch noch die Möglichkeit geschaffen werden, Gülle mit aufzunehmen in die Verarbeitung. Da die Ausbringung der Gülle im Herbst gesetzlich nicht mehr gewollt ist, kommt es zu einer 9-monatigen Lagerung des Substrates. Dies bedeutet, dass mehr Endlagerkapazitäten vorhanden sein müssen. Diese ließen sich im westlichen Anschluss der Fläche ermöglichen, gehen jedoch noch über die anfängliche Erweiterung hinaus.
Es handelt sich hier nicht um eine Vergrößerung der Anlage, sondern um die Vergrößerung der Fläche.


Beschluss:

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich mit der hier vorgestellten Fassung erfolgen.      
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll mit der hier vorgestellten Fassung durchgeführt werden.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Philip Klagges

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 18/2012

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 10.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 743.500 € auf nunmehr 753.500 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 173.100 € erhöht und damit gegenüber bisher 46.000 € auf nunmehr 219.100 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 19/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     755.500 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     755.500 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     173.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     173.000 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     187.700 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1,04 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     310 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass der XVI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung
Beschlussvorlage - 17/2012

Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Abwasserbeseitigung erstellt.
Dabei hat sich herausgestellt, dass aus den Vorjahren vorhandene Überschüsse abgebaut wurden und eine Gebührenerhöhung erforderlich ist.

Laut anliegender Gebührenkalkulation ist eine Gebührenerhöhung von bisher 0,70 € auf 1,20 €/m³ Schmutzwasser geboten.


Beschluss:

Die XVI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 16/2012

Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.


Beschluss:

Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird für den Weiterbetrieb des Tierheims in Weidefeld für das Kalenderjahr 2012 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 135 € gewährt (5 % der Hundesteuereinnahmen).


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Vorstellung des Ergebnisses des Kanalkatasters
Beschlussvorlage - 20/2012

Die Aufstellung des Kanalkatasters und des Sanierungskonzeptes ist abgeschlossen. Das Ingenieurbüro Hauck hat das Ergebnis in Form von 2-fachen Ordnern mit Ausdrucken der Datenbanken sowie Kanalplänen vorgelegt. Ferner wurde eine CD-Rom mit pdf-Plänen übergeben.
Eine erste Sichtung der Pläne hat ergeben, dass die Katasteraufnahme weitestgehend erfolgreich zu Ende gebracht werden konnte. Herrn Andresen ist aufgefallen, dass wahrscheinlich eine Pumpstation in Pletterberg nicht aufgenommen wurde (möglicherweise Versäumnis von Herrn Andresen). Dieses lässt sich allerdings problemlos nachholen. Interessierten Gemeindevertretern können die pdf-Pläne zur Verfügung gestellt werden (auch bereits vor der Sitzung, bitte bei Herrn Andresen anfragen), so dass auch hierdurch eine Prüfung der Plausibilität im Viel-Augenprinzip möglich ist.
Hinsichtlich der Kosten für die Erstellung des Katasters einschließlich der ohnehin zyklisch erforderlichen Kanalreinigung kann Herr Andresen feststellen, dass die bereits in 2009 geschätzten Kosten in Höhe von 106.000 € eingehalten werden konnten. Es wurden 104.037,46 € verausgabt. Allerdings wurde zunächst auf die hydraulische Berechnung und die Vermögensbewertung verzichtet. Diese Ermittlungen können auf Basis der im Kataster hinterlegten Datenbanken im Nachhinein gegen Vergütung erbracht werden. Für den Fall, dass die Doppik mittelfristig eingeführt werden muss, wird möglicherweise die Vermögensbewertung erforderlich.
Auf die Abschreibungsrücklage Abwasser zur Finanzierung von Sanierungen kann nicht zurück gegriffen werden. Diese ist derzeit lediglich mit 22.500 € ausgestattet. Die Sonderrücklage Abwasser ist mit 24.500 € ausgestattet, kann allerdings für Sanierungen oder Reparaturen nicht verwendet werden. Vielmehr sind hieraus betriebliche Aufwendungen zu bestreiten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, eine Arbeitsgruppe mit folgenden Personen zu bilden:
  • Herr Satriep, Herr Zander und Frau Pischke-Sarp
  • Der Sprecher der Gruppe ist Herr Satriep.
Die Arbeitsgruppe wird zusammen mit der Verwaltung und dem Ingenieurbüro eine Strategie zur weiteren Vorgehensweise erarbeiten und zu einer kommenden Ausschusssitzung vortragen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 23/2012

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 26. Mai 2013 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden.


Beschluss:

Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

Wahllokal: Gemeindefreizeitstätte, Pennywisch 9

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in:                         Ruthard Wagner, Hoffnungsthal 21

  2) stellv. Wahlvorsteher/in:             Ira Felske-Triebsch, An der Räucherkate 24

  3) Schriftführer/in:                         Uwe Dahlke, Fernblick 4

  4) stellv. Schriftführer/in:             Ulrich Hedtke, An der Räucherkate 14

  5) Beisitzer/in:                         Rolf Hutzfeldt, Pennywisch 11a

  6) Beisitzer/in:                         Svenja Nötzel, An der Räucherkate 3
            
  7) Beisitzer/in:                         Wolfgang Müller, Am Wald 26

  8) Beisitzer/in:                         Jan-Owe Holke, Weberstieg 17

  9) Beisitzer/in:                        Merle Goßing, Weberstieg 19

10) Beisitzer/in:                        Manfred Bleyer, Bergkoppel 17


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Asphaltierungen von Straßen in Verbindung mit Versorgungsrohrgräben in Goosefeld; hier: "Pennywisch"

In der letzten Gemeindevertretersitzung wurde bereits beschlossen, ausschließlich die Oberfläche der Straße Pennywisch über dem durch den Biogasbetreiber erstellten Rohrgraben zu erneuern. Der Bürgermeister regt an, den beschlossenen Sachverhalt noch einmal zu überdenken und die gesamte Straßenfläche, im Bereich Pennywisch, asphaltieren zu lassen. Hierzu soll, laut Vorschlag von Frau Pischke-Sarp und Herrn Voss, im Bauausschuss ein Ortstermin mit dem Biogasbetreiber stattfinden, um gemeinsam die tatsächliche Breite des Rohrgrabens zu ermitteln und somit eine Kostenermittlung zur Asphaltierung der gesamten Straßenfläche konkretisieren zu können.

Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Ortstermin mit dem Biogasbetreiber zu vereinbaren, die tatsächliche Rohrgrabenbreite festzustellen und anschließend die Angelegenheit erneut zu beraten.      


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Durchforstung des Gemeindewaldes (Schonung)

Bauausschussvorsitzender Zander erläutert, dass die Schonung einmal durchgeforstet werden müsste. Herr Lantzius hat auch bereits die zu fällenden Bäume markiert. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Arbeiten an eine Firma vergeben werden sollten oder ob Privatleute das Holz schlagen und nutzen dürfen. Bei der letzteren Variante gilt es jedoch die Gleichbehandlung aller Bürger zu berücksichtigen. Herr Zander schlägt vor, die Durchforstung auf die Freiwillige Feuerwehr zu übertragen. Diese könnte die Arbeiten im Rahmen der Kettensägenlehrgänge durchführen und das Holz für das gemeindliche Lagerfeuer nutzen. Die Arbeiten würden sich dadurch jedoch auf mehrere Jahre strecken. Das Dickholz könnte verkauft werden.

Beschluss:
Die Durchforstung der gemeindlichen Schonung wird auf die Freiwillige Feuerwehr übertragen und soll im Rahmen der Kettensägenlehrgänge über mehrere Jahre verteilt werden. Der Erlös aus dem Verkauf des Dickholzes fließt in die Gemeindekasse ein.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Uwe Satriep 
Protokollführer  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters