N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Goosefeld vom 08.10.2013.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.37 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Karsten Baasch
Gemeindevertreter Philip Klagges
Gemeindevertreter Lars Michaelis
1. stellv. Bürgermeisterin Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Bernd Stritzel
Gemeindevertreter Günter Voß
2. stellv. Bürgermeister Rüdiger Zander

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe (entschuldigt )
Gemeindevertreter Marcus Lange (entschuldigt )
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Gast Margrit Müller
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß
diverse Einwohnerinnen und Einwohner

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Verabschiedung einer ausgeschiedenen Gemeindevertreterin
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
8. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
9. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 13/2013
10. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal
(Entwurfs- und Auslegungsfassung)
  Beschlussvorlage - 14/2013
11. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Biogasanlage südlich Marienthal" (Entwurfs- und Auslegungsfassung)
  Beschlussvorlage - 15/2013
12. Antrag auf Einrichtung "Verkehrsberuhigter Bereich" in den Straßen "Llienweg" und "An der Räucherkate"
  Beschlussvorlage - 16/2013
13. Neuschaffung einer Unterstellmöglichkeit für den Gemeindetrecker
14. Grünpflege und Reinigungsmaßnahmen
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Schlei-Ostsee, Frau Jeß, stellt sich und ihre Arbeit vor.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die als nichtöffentlich vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte werden auch nichtöffentlich behandelt. Als öffentlicher TOP 14 wird ergänzt: "Grünpflege und Reinigungsmaßnahmen"


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Verabschiedung einer ausgeschiedenen Gemeindevertreterin

Bürgermeister Satriep verabschiedet Margrit Müller als Gemeindevertreterin und überreicht ihr einen Gemeindeteller.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Entsprechende Fragen von Einwohnern werden wie folgt vom Bürgermeister beantwortet:
  • Es besteht noch kein Bedarf für den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung; die aktuell abgeschlossenen Maßnahmen waren nicht beitragspflichtig
  • die Breitbandanschlüsse sollen Ende November buchbar sein; die Gemeinde hat bisher noch keine Zahlungen an die durchführende Firma geleistet
  • Eine Kuhle im Bankettbereich der Straße "Am Wald" soll künftig abgesichert werden


zu TOP 5. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bürgermeister bedankt sich bei Veranstaltern und Helfern der Gemeindefeste. Das Kinderfest ist in diesem Jahr besonders zu nennen. Er berichtet über die Informationsveranstaltung zur Breitbandversorgung, über die Bundestagswahl und eine Informationsveranstaltung für Gemeindevertreter zum Straßenausbaubeitragsrecht.


zu TOP 6. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Es liegen keine Anregungen oder Beschwerden vor.


zu TOP 7. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Es werden keine Anfragen gestellt.


zu TOP 8. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 9. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 13/2013

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 27.05.2013 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Goosefeld am 08.10.2013 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 26. Mai 2013 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht.

Somit ist die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 in der Gemeinde Goosefeld für gültig.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal
(Entwurfs- und Auslegungsfassung)
Beschlussvorlage - 14/2013

Die Gemeindevertretung hat am 07.06. und 03.12.2012 die nötigen Planungen für eine Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 09.01.2013 noch keine endgültige Stellungnahme, sondern einige zu berücksichtigende Hinweise abgegeben.
Mit Schreiben vom 12.12.2012 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen sind in die Auslegungsfassung eingearbeitet worden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt am 08.01.2013.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro Entwurfsfassungen für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist.


Beschluss:

1. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt: Berücksichtigung der Änderung der Bilanzierung/ Höhenanpassung.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu beteiligen.



Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Philip Klagges

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Biogasanlage südlich Marienthal" (Entwurfs- und Auslegungsfassung)
Beschlussvorlage - 15/2013

Die Gemeindevertretung hat am 07.06. und 03.12.2012 die nötigen Planungen für eine Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 09.01.2013 noch keine endgültige Stellungnahme, sondern einige zu berücksichtigende Hinweise abgegeben.
Mit Schreiben vom 12.12.2012 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen sind in die Auslegungsfassung eingearbeitet worden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt am 08.01.2013.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen haben die Planungsbüros Entwurfsfassungen für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist. Hierbei ist ergänzend zur Niederschrift des Bauausschusses darauf hinzuweisen, dass die Fläche des Baufeldes 2 auf 2.200 m² erweitert wird.


Beschluss:

1. Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes für die Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt:
- Aufnahme der Ziff. 1 (VEP) und 8.2.3 (Knickdurchbrüche) in die textl. Festsetzungen
- Höhenanpassung auf max. 38,50 m für Baufeld 1
- Längenanpassung auf max 72 m für Baufeld 2
- Berücksichtigung der Änderung der Bilanzierung

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu beteiligen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Philip Klagges

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Antrag auf Einrichtung "Verkehrsberuhigter Bereich" in den Straßen "Llienweg" und "An der Räucherkate"
Beschlussvorlage - 16/2013

Am 28.08.2013 erfolgte fernmündlicher Vortrag folgenden Sachverhaltes:

Ein Anwohner des Lilienweges, fordert die Einrichtung eines (Zitat) „Verkehrsberuhigten Bereiches“ in den Straßen „Lilienweg“ und „An der Räucherkate“ und die Beratung dieses Sachverhaltes in der Gemeindevertretung.
Als Begründung für die erforderliche Einrichtung wurde ausgeführt, dass aufgrund der erfolgten Straßensanierung und des damit nun vorliegenden guten Straßenzustandes in den genannten Bereichen - Zitat - „ gerast werde“.  
Zum „Verkehrsberuhigten Bereich“ folgende Informationen:

Die Anordnung der Ausweisung als Verkehrsberuhigter Bereich obliegt der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Für die Beantragung durch die Gemeinde wäre ein entsprechender Beschluss des Straßenbaulastträgers / der Gemeinde erforderlich.

Als verkehrsberuhigter Bereich wird in Deutschland eine mit Verkehrszeichen 325.1 beschilderte Straße oder Verkehrsfläche bezeichnet. Der Bereich dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. Umgangssprachlich wird der verkehrsberuhigte Bereich häufig als „Spielstraße“ bezeichnet, was aber kein verkehrsrechtlicher Begriff ist.

Die Verkehrsberuhigung wird durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben.

Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers oder der Straßenbaubehörde, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. In der Regel wird dies durch einen niveaugleichen Ausbau (Pflasterung), Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen erreicht.

Innerhalb dieses Bereiches gilt:

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen wie verschiedenfarbige Pflasterungen.
  • Das Halten oder Parken ist dann auf der rechten oder linken Seite möglich.
  • Das Überholen im verkehrsberuhigten Bereich ist per se ausgeschlossen. In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man nicht damit rechnen, überholt zu werden.

Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig.




Beschilderung des verkehrsberuhigten Bereiches

  • graphic

    Zeichen 325.1
    Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

  • graphic

Zeichen 325.2
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs



Beschluss:

Die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird zu einem Ortstermin gebeten.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Neuschaffung einer Unterstellmöglichkeit für den Gemeindetrecker

Die derzeitigen Unterstellmöglichkeiten sind für den Gemeindetrecker nicht mehr ausreichend.
Der Bürgermeister wird Preise für das Herrichten des jetzigen Fahrradunterstandes für den Trecker einholen.


zu TOP 14. Grünpflege und Reinigungsmaßnahmen

Herr Zander und Herr Satriep erläutern, dass die Gemeinde in Verzug kommt bei der Bearbeitung der Grünflächen. Eine Liste über die Pflege- und Reinigungsarbeiten wurde durch den Bürgermeister erstellt. Der Gemeindearbeiter kann bei seiner derzeitigen Stundenzahl dies nicht mehr ableisten. Es gilt zu überlegen, wie mit der Bewirtschaftung der Grünflächen in der Zukunft umgegangen werden kann.
Möglichkeiten wären:
            - Beauftragung von Fremdfirmen
            - interne Regelung (Angebot für bestimmte Arbeiten)
            - Abstimmung mit Gemeindearbeiter
            - evtl. hauptamtlichen Gemeindearbeiter
            - evtl. weitere 2. Kraft auf 400 € Basis
            - Klärung der Finanzierung

Die AWG-Fraktion hat ebenfalls verschiedene Pflegevorschläge erarbeitet.

Eine weitere Beratung soll im nächsten Bauausschuss erfolgen.



Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben

Bekanntgaben sind nicht vorzunehmen.



Gunnar Bock  Uwe Satriep 
Protokollführer  Bürgermeister