Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 19.53 Uhr |
Ausschussvorsitzender Jürgen Profitlich |
Ausschussmitglied Klaus Erichsen |
stellvertr. Ausschussvorsitzender Philip Klagges |
Ausschussmitglied Bernd Stritzel |
Ausschussmitglied Rüdiger Zander |
Bürgermeister Uwe Satriep |
Gemeindevertreterin Anke Pischke-Sarp |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 1/2016 | |
5. | Verfahren zum Abschluss neuer Wegenutzungsverträge Gas |
Beschlussvorlage - 4/2016 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Tagesordnung wird um den Tagesordnungspunkt "Verfahren zum Abschluss neuer Wegenutzungsverträge Gas" als neuer TOP 5 erweitert.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 1/2016 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Goosefeld zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2015.
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Im Rahmen der Jahresrechnung fällt auf, dass Leistungen für den Bereich Ortsentwässerung im Bereich Dorfverschönerung gelandet sind. Diese werden nachträglich auf Unterhaltung Ortsentwässerung gebucht.
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Beschluss: Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Goosefeld wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2015 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Verfahren zum Abschluss neuer Wegenutzungsverträge Gas |
Beschlussvorlage - 4/2016 Der Wegenutzungsvertrag Gas läuft in der Gemeinde Goosefeld am 04.07.2017 aus. Daher wurde schon im letzten Jahr mit dem Ausschreibungsverfahren begonnen. Aufgrund der danach bekannt gewordenen höchstrichterlichen Rechtsprechung und aufgrund der Hinweise der Landeskartellbehörde Schleswig-Holstein über den Abschluss von Konzessionsverträgen nach § 46 EnWG vom 3.6.2015 haben sich wesentlich veränderte Rahmenbedingungen für das Verfahren ergeben. Insbesondere ist der Umfang der für das Verfahren vom bisherigen Netzbetreiber zur Verfügung zu stellenden Daten deutlich größer als die bisher vorliegenden Daten. Die Gemeinde hat daher das laufende Verfahren nicht fortführt, sondern neu begonnen. Die Anforderung der für das Verfahren notwendigen Daten beim Netzbetreiber ist veranlasst. Entsprechend den Hinweisen der Landeskartellbehörde wird danach nochmals eine öffentliche Bekanntmachung mit einer Frist für die Interessenbekundung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Zu dem neuen Verfahren gehört, dass die Gemeindevertretung den Gewichtungskatalog Verfahren WNV Gas, die Gewichtung der Kriterien im Verfahren zum Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages Gas und den Wegenutzungsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Gasversorgung im Gemeindegebiet beschließen muss. Hierbei handelt es sich um von der GeKom ausgearbeitete Muster, die von der Gemeinde zu übernehmen sind.
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Beschluss: Zum Abschluss des Wegenutzungsvertrages Gas wird Folgendes beschlossen: 1. Der Wegenutzungsvertrag Gas der Gemeinde läuft am 04.07.2017 aus. Es ist ein neues Auswahlverfahren gem. § 46 EnWG um das Wegenutzungsrecht Gas in der Gemeinde durchzuführen. 2. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, das Auswahlverfahren als verfahrensleitende Stelle durchzuführen, und zwar parallel mit Auswahlverfahren anderer Gemeinden des Amtes. 3. Die Wertungskriterien für die Bewertung der eingegangenen Angebote im Konzessionswettbewerb werden wie aus dem als Anlage 1 der Niederschrift beigefügten Gewichtungskatalog mit Erläuterungen beschlossen. Gleiches gilt für den als Anlage 2 beigefügten Entwurf des Wegenutzungsvertrages Gas. Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, die Kriterien wie auch den Entwurf des Wegenutzungsvertrages sachgerecht zu konkretisieren und das Bewertungsverfahren festzulegen.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Christian Levien | Jürgen Profitlich |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |