N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Goosefeld vom 30.11.2011.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.44 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus Erichsen
stellvertr. Ausschussvorsitzender Philip Klagges
wählbarer Bürger Jürgen Profitlich
wählbarer Bürger Berthold Werner
Ausschussmitglied Rüdiger Zander

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Gemeindevertreter Lars Michaelis
Gemeindevertreterin Anke Pischke-Sarp
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 11/2011
5. Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 14/2011
6. Erlass der 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Ortsentwässerung
  Beschlussvorlage - 15/2011
7. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übertragung von Aufgaben der Abwasserbeseitigung und die Abnahme von Schmutzwasser mit der Gemeinde Haby
  Beschlussvorlage - 16/2011
8. Grundreinigung und -versiegelung des Linoleum-Bodenbelags in der Gemeindefreizeitstätte Gossefeld
  Beschlussvorlage - 17/2011
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 18/2011
10. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 19/2011

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 11/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Satzung zu erlassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 5. Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 14/2011

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 01.01.2003 30,00 € für den ersten, 50,00 € für den zweiten und 70,00 € für jeden weiteren Hund. Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund. Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €. Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Die Änderung hinsichtlich der Herdengebrauchshunde ist redaktionellen und klarstellenden Charakters und hat keine weiteren Auswirkungen.


Beschluss:

Es wird beschlossen die Hundesteuersatzung nicht zu verändern.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 6. Erlass der 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Ortsentwässerung
Beschlussvorlage - 15/2011

Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass aufgrund der letzten Erhöhung vom 01.01.2009 und geringer bzw. fehlender Ausgaben für die Unterhaltung vorhandene Defizite abgebaut werden konnten.
Die Zusatzgebühr im Bereich Schmutzwasser kann daher von bisher 1,70 €/m³ auf 1,00 €/m³ gesenkt werden.

Die Änderung in Artikel 2 hat klarstellenden Charakter und dient der rechtssicheren Anwendung durch die Verwaltung.


Beschluss:

Die 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Ortsentwässerung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übertragung von Aufgaben der Abwasserbeseitigung und die Abnahme von Schmutzwasser mit der Gemeinde Haby
Beschlussvorlage - 16/2011

Das Grundstück Gemarkung Hoffnungstal, Flur 2, Flurstücke 10/1 und 10/2 liegt im Außenbereich der Gemeinde Goosefeld. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über Kleinkläranlagen. Die Grundstückseigentümerin möchte die Anlagen stilllegen und ihr Schmutzwasser in die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Haby einleiten. Die Kosten für den Bau der Abwasserleitung sind von ihr zu tragen. Eine Kostenbeteiligung durch die Gemeinde erfolgt nicht.

Die Gemeinde Haby hat ihre Bereitschaft signalisiert, dem Anschluss des Grundstückes an die Abwasseranlage zuzustimmen. Dazu ist es notwendig, die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf die Gemeinde Haby zu übertragen. Der Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den beiden beteiligten Gemeinden liegt jetzt zur Beratung vor.


Beschluss:

Der vorliegende Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übertragung von Aufgaben der Abwasserbeseitigung und die Abnahme von Schmutzwasser zwischen den Gemeinden Goosefeld und Haby wird beschlossen. Als Anlage zum Vertrag ist von der Gemeinde Haby ein Lageplan beizufügen, aus dem der Leitungsverlauf ersichtlich ist. Außerdem ist der Gemeinde Goosefeld nach Abschluss der Baumaßnahme ein Abnahmeprotokoll zu übersenden.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Grundreinigung und -versiegelung des Linoleum-Bodenbelags in der Gemeindefreizeitstätte Gossefeld
Beschlussvorlage - 17/2011

Aus Reihen der Gemeindevertreter wurde angeregt, die Linoleum-Fußböden der Gemeindefreizeitstätte einer Grundreinigung zu unterziehen und eine neue Versiegelung aufzubringen. Diesbezgl. wurden die Kosten durch Herrn Andresen ermittelt.
  • Festsaal       rund 185 m²
  • Sitzungsraum      rund 50 m²
  • Flur            rund 50 m²

Die Kosten belaufen sich auf brutto rund 1.500 €. Das Möbelrücken müsste zum Nachweis abgerechnet oder in Eigenleistung organisiert werden. Sollte die Firma dieses zum Nachweis erledigen sollen, so müsste mit Kosen von rund 1.600 € gerechnet werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Grundreinigung und -versiegelung durchzuführen. Die Mittel in Höhe von 1.500 € werden in den Haushalt 2012 eingestellt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 18/2011

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 86.900 € erhöht und damit gegenüber bisher 700.800 € auf nunmehr 787.700 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 35.600 € vermindert und damit gegenüber bisher 159.400 € auf nunmehr 123.800 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 19/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Im Rahmen der Haushaltsberatung wird über folgende Punkte beraten:
- 63000.51000 auf 28.000,- € (Gehwege neu pflastern / reparieren)

Die geänderte Rücklagenübersicht wird dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     743.500 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     743.500 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     46.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     46.000 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     185.800 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,64 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     310 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Dipl.-Ing. Klaus Erichsen 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender