N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Goosefeld vom 05.11.2012.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.56 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus Erichsen
stellvertr. Ausschussvorsitzender Philip Klagges
wählbarer Bürger Jürgen Profitlich
wählbarer Bürger Berthold Werner
Ausschussmitglied Rüdiger Zander

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Lars Michaelis
Gemeindevertreterin Anke Pischke-Sarp
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Antrag des Tieschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 16/2012
5. Erlass der XVI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung
  Beschlussvorlage - 17/2012
6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 18/2012
7. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 19/2012

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Antrag des Tieschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 16/2012

Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.


Beschluss:

Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird für den Weiterbetrieb des Tierheims in Weidefeld für das Kalenderjahr 2012 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 135 € gewährt (5 % der Hundesteuereinnahmen).


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Erlass der XVI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung
Beschlussvorlage - 17/2012

Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Abwasserbeseitigung erstellt.
Dabei hat sich herausgestellt, dass aus den Vorjahren vorhandene Überschüsse abgebaut wurden und eine Gebührenerhöhung erforderlich ist.

Laut anliegender Gebührenkalkulation ist eine Gebührenerhöhung von bisher 0,70 € auf 1,20 €/m³ Schmutzwasser geboten.


Beschluss:

Die XVI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 18/2012

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 10.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 743.500 € auf nunmehr 753.500 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 173.100 € erhöht und damit gegenüber bisher 46.000 € auf nunmehr 219.100 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. 


Folgende Haushaltsansätze werden im Rahmen des Finanzausschusses wie folgt geändert:
76510.95000: 20.000 € Ausgaben in 2012 und 77.800 € in 2013 da im Jahr 2012 lediglich ein Teilbetrag benötigt wird
88000.54000: Neuer Ansatz 100 € statt 9.100 € auf Grund einer Fehlbuchung
Die geänderte Nachtragshaushaltssatzung und die geänderte Rücklagenübersicht liegen dem Protokoll bei.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 19/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Folgende Haushaltsansätze werden im Rahmen des Finanzausschusses wie folgt geändert:
76510.95000: 77.800 € (20.000 € fallen bereits im Jahr 2012 an)
Die geänderte Haushaltssatzung und die geänderte Rücklagenübersicht liegen dem Protokoll bei.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     755.500 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     755.500 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     173.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     173.000 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     187.700 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1,04 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     310 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Dipl.-Ing. Klaus Erichsen 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender