N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Goosefeld vom 02.12.2014.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.48 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Jürgen Profitlich
Ausschussmitglied Klaus Erichsen
stellvertr. Ausschussvorsitzender Philip Klagges
Ausschussmitglied Bernd Stritzel
Ausschussmitglied Rüdiger Zander

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe
Gemeindevertreterin Anke Pischke-Sarp
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Antrag der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. auf Gewährung eines zusätzliches Zuschusses für den Kindergarten Goosefeld
  Beschlussvorlage - 27/2014
5. Sanierung der Außenwand der Gemeindefreizeitstätte in Goosefeld
  Beschlussvorlage - 26/2014
6. Instandsetzung des Falttores vom Feuerwehrgerätehaus Goosefeld
  Beschlussvorlage - 30/2014
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 28/2014
8. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 29/2014

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Antrag der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. auf Gewährung eines zusätzliches Zuschusses für den Kindergarten Goosefeld
Beschlussvorlage - 27/2014

Mit Schreiben vom 26.09.2014 teilt die Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. mit, dass die bisherige vertragliche Regelung der Finanzierung des Kindergartens Goosefeld aufgrund zukünftig sinkender Kinderzahlen nicht mehr ausreichend ist und stellen einen Antrag auf Ausgleich der entstehenden Defizite durch einen zusätzlichen gemeindlichen Zuschuss.

Gemäß des Vertrages zwischen der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. und der Gemeinde Goosefeld zahlt die Gemeinde einen monatlichen Kostenbeitrag für die tägliche Betreuungsstunde in Höhe von 43,00 EUR, wobei die Anerkennung der notwendigen Betreuungsstunden auf 5 Stunden täglich begrenzt ist.

Die Räume der ehemaligen Kinderstube werden der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. gemäß des Vertrages zu einem geringen Preis vermietet, der auch die Aufwendungen für Heizung, Beleuchtung und der sonstigen Nebenkosten enthält. Auch für die Reinigung der Räumlichkeiten hat die Brücke nur ein geringes Entgelt zu zahlen.

Weiterhin wurde das Inventar der ehemaligen Kinderstube der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. ohne gesonderte Berechnung zur Nutzung überlassen.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten, für die Brücke günstigen, Regelungen sollte der Antrag auf Gewährung eines zusätzliches Zuschusses durch die Gemeinde Goosefeld abgelehnt werden.


Beschluss:

Der Antrag auf Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses an die Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. wird abgelehnt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Sanierung der Außenwand der Gemeindefreizeitstätte in Goosefeld
Beschlussvorlage - 26/2014

Im Zuge einer örtlichen Begehung der Gemeindefreizeitstätte in Goosefeld wurde festgestellt, dass die Außenwände der Küche und des anschließenden Sitzungsraumes nicht ausreichend gegen Durchfeuchtung geschützt sind. Das absickernde Oberflächenwasser, beziehungsweise Schichtenwasser im anstehenden Erdreich drückt gegen die Außenwände, kann dann in den Kapillaren des Mauerwerks aufsteigen und zu starken Gebäudeschäden führen. Die Innenwände der Küche sind bereits handfeucht, und ein muffiger Geruch wird wahrgenommen. Im Sitzungsraum lösen sich im Bereich der Fußleisten Tapetenteile von der Wand, unter denen man feuchtigkeitsbedingte Verfärbungen erkennen kann. Herr Eggers vermutet, dass nicht nur die Außenwände mangelhaft abgedichtet sind, sondern auch, dass eine fehlende, bzw. nicht funktionelle Drainageleitung ursächlich für die Durchfeuchtung des Mauerwerkes ist. Die Bauamtsverwaltung empfiehlt, die Außenwände der zuvor erwähnten Räumlichkeiten zu sanieren um etwaige Schäden vom Gebäude fernzuhalten. Die zu schulternden Kosten werden seitens der Bauamtsverwaltung auf ca. 12.500,00 € geschätzt. Diese Summe berücksichtigt auch eventuell anfallende Arbeiten kosmetischer Art in den betroffenen Räumen (Maler,Tischler). 


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, Angebote einzuholen und den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Die zur Umsetzung der Baumaßnahme notwendigen finanziellen Mittel von 12.500,00 € werden im Vermögenshaushalt bereitgestellt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Instandsetzung des Falttores vom Feuerwehrgerätehaus Goosefeld
Beschlussvorlage - 30/2014
Um den sicherheitstechnischen Belangen der Feuerwehr-Unfall-Kasse Nord gerecht zu werden, ist es erforderlich, das Falttor des Feuerwehrgerätehauses instand zu setzen. Hierzu liegt ein Angebot vor, dass von dem Bürgermeister eingeholt wurde. Das Angebot schließt mit einer Bruttosumme von 1.032,92 €.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag zu erteilen und die Maßnahme zeitnah umsetzen zu lassen. Die Summe von 1.032,92 € wird im Haushalt bereitgestellt. Das Tor soll außerdem angestrichen werden.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 28/2014

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 61.200 € erhöht und damit gegenüber bisher 825.100 € auf nunmehr 886.300 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 14.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 88.400 € auf nunmehr 102.700 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 29/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Im Rahmen der Besprechung des Haushaltes wird folgende HHST geändert:
13000.5000 neu: 1600 €
Die neue Haushaltssatzung und die Rücklagenübersicht liegen dem Protokoll bei.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     853.900 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     853.900 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     75.900 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     75.900 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     213.400 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,82 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     300 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     300 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     310 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Jürgen Profitlich 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender