N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Goosefeld vom 10.06.2010.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte, Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Rüdiger Zander
wählbarer Bürger Marcus Lange
stellvertr. Ausschussvorsitzender Hermann Martens
Ausschussmitglied Anke Pischke-Sarp
wählbarer Bürger Karsten Schumacher
Ausschussmitglied Günter Voß

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Karsten Baasch (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreterin Margrit Müller
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Monika Bahlmann
Gast Christian Meyer
5 Gäste

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 27.10.2009
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Ausweichbuchten Betonspurbahn von Goosefeld nach Hoffnungsthal
  Beschlussvorlage - 6/2010
5. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebaungsplan Nr. 9 Goosefeld
für den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 8/2010
6. Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für einen Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
- Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 9/2010
7. Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für einen Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 10/2010
8. Erschließungsplanung für einen Teilbereich des Lilienweges
  Beschlussvorlage - 7/2010

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Bau- und Umweltausschusses fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 27.10.2009

Es werden keine Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch das Ausschussmitglied Pischke-Sarp wird der Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt 8 vorzuziehen und als neuen Tagesordnungspunkt 4 zu behandeln. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Ausweichbuchten Betonspurbahn von Goosefeld nach Hoffnungsthal
Beschlussvorlage - 6/2010

Auf Anfrage eines Einwohners der Gemeinde Goosefeld die Betonspurbahn von Brahmberg nach Hoffnungsthal durch zwei Haltebuchten zu erweitern, wurde ein Treffen mit dem Eigentümer des Weges anberaumt. Aufgrund eines älteren Vertrages zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde Goosefeld besteht ein dort eingeräumtes Nutzungsrecht für die Gemeinde Goosefeld, die aber im Gegenzug für die Unterhaltung der Betonspurbahn verantwortlich ist. Die Einrichtung von Haltebuchten soll gewährleisten, dass dem Begegnungsverkehr ausgewichen werden kann. Bei dem Ortstermin kommen der Eigentümer und der Unterzeichner zu der Erkenntnis, dass je nach Fruchtstand der beiläufigen landwirtschaftlich genutzten Flächen, die Betonspurbahn nur schwer einsehbar ist und somit der Bau von Haltebuchten nur bedingt sinnvoll erscheint.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Weg auf gesamter Länge zu verbreitern, um entgegenkommenden Fahrzeugen grundsätzlich ausweichen zu können. Nach Auffassung des Unterzeichners würde diese Maßnahme jedoch zu einer stärkeren Verkehrsfrequentierung führen. Dauerhaft würde eine erhöhte Verkehrsbelastung zu Schäden des Fahrbahnkörpers führen, die im Zuge der Unterhaltungspflicht durch die Gemeinde Goosefeld getragen und saniert werden müssten.
Derzeit verläuft die Betonspurbahn diagonal durch die landwirtschaftliche Nutzfläche. Ursprünglich wurde der Weg an der südlichen Grenze der Bewirtschaftungsfläche entlang nach Goosefeld geführt. Der Eigentümer preferriert eine Umlegung des Wirtschaftsweges, der dem ursprünglichem Verlauf wieder angepasst werden könnte und dann am Knickfuss westlich der Siedlung Brahmberg rechtwinklig ablenkt und auf die Gemeindestraße „Am Wald“ wieder zugeführt wird. Der Eigentümer würde bei einer Wegumlegung den Nutzen einer besseren Aberntung erreichen. Der Eigentümer signalisiert hierfür Verhandlungsbereitschaft und bietet sich an, sich an den baulichen Abbruch- und Umbaumaßnahmen zu beteiligen.


Innerhalb des Ausschusses wird kurz über den Bedarf von Ausweichbuchten beraten. Ebenfalls wird eine mögliche Verlegung diskutiert. Innerhalb des Ausschusses besteht die Auffassung, dass der Weg so verbleiben sollte, wie er sich derzeit vor Ort darstellt. Die Gemeinde befürchtet durch einen Ausbau oder Ausweichbuchten eine zusätzliche Frequentierung dieses Weges.

Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, über den nachstehenden Beschlusstext abzustimmen.


Beschluss:

Das Begehren des Bürgers zur Herstellung von Ausweichbuchten wird abgelehnt. Der Weg soll nicht verlegt, sondern vielmehr in der vorhandenen Form beibehalten werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebaungsplan Nr. 9 Goosefeld
für den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
Beschlussvorlage - 8/2010

Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 03.12.2009 Aufstellungsbeschlüsse für die vorgenannten Bauleitplanverfahren, beide betreffend den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße, gefasst. Planungsziel war in beiden Fällen die Ausweisung einer Wohnbaufläche zwecks Bereitstellung von Grundstücken zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs an Einfamilienhäusern sowie Arrondierung der Ortslage.
Nach Rücksprache mit dem Fachbereich 5 / Planen, Bauen und Umwelt des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurde einer Aufstellung der vorgenannten Pläne im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB oder im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB nicht zugestimmt.
Zugestimmt wurde jedoch der Aufstellung einer Abrundungssatzung nach § 34 BauGB unter Einbeziehung der beiden bereits bebauten Grundstücke südlich des Lilienweges, in welcher auch die zukünftig erforderliche Verbreiterung dieser Verkehrsfläche und die Sicherung einer Zufahrt für ein späteres Baugebiet aufgenommen sowie Bindungen z. B. für Grundstücksbreiten, Gebäudegrößen und -höhen, die max. zulässige Anzahl an Wohnungen u. ä. erlassen werden können.
In diesem Fall ist die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB möglich. Die Satzung muss nicht genehmigt werden; der Flächennutzungsplan braucht nicht geändert zu werden. Da Teile des Außenbereichs zwecks Abrundung der bebauten Ortslage in das Satzungsgebiet einbezogen werden sollen, ist jedoch eine naturschutzrechtliche Überprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes erforderlich; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Zuge des bauaufsichtlichen Verfahrens vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu leisten.


Beschluss:

Von der Durchführung von Bauleitplanverfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wird Abstand genommen, da die planerischen Zielvorstellungen der Gemeinde nunmehr durch den Erlass einer Satzung nach § 34 Abs.4 BauGB umgesetzt werden sollen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Günter Voß
Frau Anke Pischke-Sarp

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für einen Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
- Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 9/2010

Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 03.12.2009 Aufstellungsbeschlüsse für die vorgenannten Bauleitplanverfahren, beide betreffend den Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße, gefasst. Planungsziel war in beiden Fällen die Ausweisung einer Wohnbaufläche zwecks Bereitstellung von Grundstücken zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs an Einfamilienhäusern sowie Arrondierung der Ortslage.

Nach Rücksprache mit dem Fachbereich 5 / Planen, Bauen und Umwelt des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurde einer Aufstellung der vorgenannten Pläne im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB oder im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB nicht zugestimmt.
Zugestimmt wurde jedoch der Aufstellung einer Abrundungssatzung nach § 34 BauGB unter Einbeziehung der beiden bereits bebauten Grundstücke südlich des Lilienweges, in welcher auch die zukünftig erforderliche Verbreiterung dieser Verkehrsfläche und die Sicherung einer Zufahrt für ein späteres Baugebiet aufgenommen sowie Bindungen z. B. für Grundstücksbreiten, Gebäudegrößen und -höhen, die max. zulässige Anzahl an Wohnungen u. ä. erlassen werden können.
In diesem Fall ist die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB möglich. Die Satzung muss nicht genehmigt werden; der Flächennutzungsplan braucht nicht geändert zu werden. Da Teile des Außenbereichs zwecks Abrundung der bebauten Ortslage in das Satzungsgebiet einbezogen werden sollen, ist jedoch eine naturschutzrechtliche Überprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes erforderlich; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Zuge des bauaufsichtlichen Verfahrens vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu leisten


Beschluss:

a.
Für den Bereich einer Bautiefe südlich des Lilienweges wird unter Einbeziehung der Grundstücke Dorfstraße 35 und Lilienweg 11 eine Satzung nach § 34 Abs.4 BauGB aufgestellt.
b.
Inhalt der Satzung soll außerdem sein:
Schaffung der Voraussetzungen für einen zukünftigen Ausbau des Lilienweges auf eine Breite von 5,50 m ab dem nördlichen Fahrbahnrand sowie Sicherung der Zufahrt für landwirtschaftliche Flächen südlich des Satzungsgebietes; Begrenzung von Größe und Höhenentwicklung der Hauptgebäude sowie der Anzahl der Grundstücke und der Wohneinheiten; Sicherung einer Grünabgrenzung gegenüber der freien Landschaft.
c.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie einer frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird gemäß § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB abgesehen.
d.
Mit der Ausarbeitung des Satzungsentwurfes soll Dipl.-Ing. Monika Bahlmann in Eckernförde, mit der naturschutzrechtlichen Prüfung und der Ausarbeitung des Umweltberichtes soll Dr. Ulf Schauser in Eckernförde beauftragt werden.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Günter Voß
Frau Anke Pischke-Sarp

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für einen Bereich südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 10/2010

- s. Aufstellungsbeschluss -


Durch den Protokollführer erfolgt der Hinweis, dass die Satzung keine Aussagen über die äußere Gestaltung der Häuser (z. B. Farbgebung von Mauerwerk oder Dacheindeckung) vorsieht. Die Häuser müssen sich nach § 34 Baugesetzbuch nach Art und Maß in die nähere Umgebung Einfügen.

Bürgermeister Satriep bittet darum, dass die Eigentümer der betroffenen Grundstücke (die Vorhabenträger) hierüber in Kenntnis gesetzt werden. Potentielle Käufer der künftigen Baugrundstücke sind hierüber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen und haben dies bei der Planung der Baukörper zu beachten.


Beschluss:

a.
Der Entwurf der Satzung nach § 34 Abs.4 BauGB für das Gebiet südlich Lilienweg und östlich Dorfstraße sowie der Begründung einschl. Umweltbericht dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
b.
Der Amtsvorsteher des Amtes Schlei - Ostsee wird beauftragt, die Entwürfe der Satzung sowie der Begründung einschl. des Umweltberichtes dazu nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs.2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs.2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.
c.
Der Amtsvorsteher des Amtes Schlei - Ostsee wird weiterhin beauftragt, die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB sowie mit der Abteilung Landesplanung des Innenministeriums gemäß § 1 Abs.4 BauGB und § 16 Abs.1 Landesplanungsgesetz durchzuführen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Günter Voß
Frau Anke Pischke-Sarp

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erschließungsplanung für einen Teilbereich des Lilienweges
Beschlussvorlage - 7/2010

Mit Datum vom 15.10.2009 wurde ein Antrag auf Überplanung einer südlich an den Lilienweg angrenzenden, bisher landwirtschaftlich genutzten, Fläche gestellt. Der Bau- und Umweltausschuss und die Gemeindevertretung haben sich auf ihren bisherigen Sitzungen für die Durchführung der erforderlichen Bauleitplanung ausgesprochen.

Für die Realisierung der Bauleitplanung wird es erforderlich, dass der Lilienweg zwischen Gärtnerei und Dorfstraße teilw. ausgebaut wird. Zur Klärung des Ausbauaufwandes fand am 18.05.2010 ein Ortstermin zwischen den Antragstellern, der Gemeinde sowie der Verwaltung statt.

Dabei war festzuhalten, dass sich die vorhandene Asphaltdecke in einem guten Zustand befindet. Die Seitenstreifen sind beidseitig unbefestigt und werden teilw. zum Parken genutzt.

Folgende Maßnahmen sind mind. erforderlich:
  • Ausbau des Straßenbaukörpers auf eine wirksame Breite von 5,50 m
  • Anpassung bzw. Nutzung der vorhandenen Hausanschlüsse zur Niederschlags- und Abwasserbeseitigung

Die hydraulischen Berechnungen weisen nach, dass eine Erweiterung des vorhandenen Mischwasserkanals nicht erforderlich wird. Die Leitung ist sowohl für das zu erwartende Schmutzwasser als auch das anfallende Niederschlagswasser als ausreichend zu betrachten.

Innerhalb des Ausschusses sind die erforderlichen Kriterien für den Ausbau zu definieren.


Durch Ing. Meyer werden die Ergebnisse der Vermessung und der hydraulischen Berechnung vorgetragen. Danach kann festgehalten werden, dass Teile der öffentlichen Straße auf privaten Grund und Boden liegen (ca. 51 m²) und die Asphaltdecke eine Breite von 3,00 bis 3,50 m im Bestand hat.
Die Mischwasserleitung im Lilienweg ist derzeit mit ca. 36,03 l/sec. Schmutz- und Regenwasser belastet. Durch den Anschluss der neuen Wohnhäuser würde dieser Wert auf 47,45 l/sec. ansteigen. Bei diesem Wert ist das Niederschlagswasser der Straße noch nicht berücksichtigt. Kommt dieses ebenfalls hinzu, ist die Leitung nicht überlastet aber grenzwertig am Ende der möglichen Kapazitäten. Um eine Entlastung der Leitung zu erzielen, bestünde die Möglichkeit, dass Niederschlagswasser der Straße weiterhin auf einer wassergebundenen Bankette zu versickern oder ergänzend das Niederschlagswasser der neuen Grundstücke zu versickern (sofern technisch möglich).

Hieran anschließend findet eine umfangreiche Diskussion über den erforderlichen Ausbau des Lilienweges statt. Die Planungen sehen eine Gesamtbreite von 5,50 m vor. Das Maß resultiert aus den technischen Bestimmungen für eine Straße mit Begegnungsverkehr. Fraglich ist dabei nun, in welchem Umfang ein Ausbau des neuen Seitenstreifens erfolgt und wie die Oberfläche hergestellt werden soll. Insbesondere wird dabei über eine wassergebundene Oberfläche (Schotterrasen/anlehmige Deckkiesschicht) oder eine versiegelte Oberfläche (Pflastersteine/Asphalt) beraten. Je nach Art des Ausbaus wäre damit ein unterschiedlicher Unterhaltungsaufwand verbunden. Ziel der Gemeinde ist es dabei, den Unterhaltungsaufwand so gering als irgend möglich zu halten.


Beschluss:

Der neu herzustellende Seitenstreifen (2,00 bis 2,50 m Breite) soll in versiegelter Form (Pflastersteine oder Asphalt) hergestellt werden.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Anke Pischke-Sarp
Herr Günter Voß

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ergänzend zum Ausbau der Straße wird im Anschluss über die Errichtung einer zusätzlichen Straßenlaterne beraten. Da bereits in der Vergangenheit negativ über eine zusätzliche Ausleuchtung dieses Bereichs beraten und beschlossen wurde, hält der Bau- und Umweltausschuss hieran fest. Zur Optimierung der Ausleuchtung soll jedoch die Straßenlaterne im Einmündungsbereich Dorfstraße/Lilienweg (Höhe Dorfstraße 33) nachts durchleuchten.

Beschluss:

Im Ausbaubereich soll keine zusätzliche Laterne errichtet werden. Im Gegenzug soll die Laterne im Bereich Dorfstraße 33 nachts durchleuchten.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Günter Voß
Frau Anke Pischke-Sarp

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Norbert Jordan  Rüdiger Zander 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender