N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Goosefeld vom 26.09.2013.

Sitzungsort:  in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.40 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Rüdiger Zander
Ausschussmitglied Karsten Baasch
wählbarer Bürger Hans-Dieter Holst
stellv. Ausschussvorsitzende/r Bernhard Hoppe
Ausschussmitglied Marcus Lange
wählbarer Bürger Hermann Sarp
Ausschussmitglied Günter Voß

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Uwe Satriep
Gemeindevertreter Philip Klagges
Gemeindevertreter Lars Michaelis
Gemeindevertreter/in Anke Pischke-Sarp
Gemeindevertreter Bernd Stritzel
Protokollführerin Jutta Blaase
Gast  Herr Wedemeier
Gast Frau Martina Jünemann

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal
(Entwurfs- und Auslegungsfassung)
  Beschlussvorlage - 14/2013
6. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Biogasanlage südlich Marienthal" (Entwurfs- und Auslegungsfassung)
  Beschlussvorlage - 15/2013
7. Antrag auf Einrichtung "Verkehrsberuhigter Bereich" in den Straßen "Lilienweg" und "An der Räucherkate"
  Beschlussvorlage - 16/2013
8. Grünpflegemaßnahmen in der Gemeinde
9. Neuschaffung einer Unterstellmöglichkeit für den Gemeindetrecker
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger

Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die zwei wählbaren Bürger gemäß § 21 Gemeindeordnung.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Ausschussvorsitzende beantragt, die Tagesordnungspunkte 10 und 11 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln. Weiterhin sollen die TOPe 10 und 11 getauscht werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal
(Entwurfs- und Auslegungsfassung)
Beschlussvorlage - 14/2013

Die Gemeindevertretung hat am 07.06. und 03.12.2012 die nötigen Planungen für eine Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 09.01.2013 noch keine endgültige Stellungnahme, sondern einige zu berücksichtigende Hinweise abgegeben.
Mit Schreiben vom 12.12.2012 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen sind in die Auslegungsfassung eingearbeitet worden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt am 08.01.2013.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro Entwurfsfassungen für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist.


Dem Antragsteller der Biogasanlage wird vor der Beratung die Möglichkeit eingeräumt, sein Erweiterungsvorhaben vorzustellen:
Kurze Zusammenfassung
  1. Erweiterung Substratmix      
            - wegen starker Ertragsschwankungen
            - die Zuckerrübe hat zum Mais sehr aufgeholt
            - das Wissen über den Weg der Rübe vom Feld bis zum Fermenter hat zugenommen
            - bei der Berechnung Gas pro Hektar ist die Rübe dem Mais ebenbürtig
            - Rübenmuslagune ( Reinigung und Entsteinung durch Lohnunternehmer)            
            - auf der Platte auch noch Lagerung als ganze Rübe (auffangen des Rübensaftes und
Zuführung zur Anlage, d. h. Prozeß kann kontinuierlich durchgeführt werden
2. Düngemittelverordnung
            - Gärprodukte, die anfallen, sind wertvoller Dünger, d. h. Lagerkapazitäten der Gärreste sollen ermöglicht werden (Gärrestelager an Anlage geplant)

Anschließend verläßt Herr Klagges wegen Befangenheit den Raum.

Vom Planungsbüro B2K aus Kiel erläutert Herr Wedemeier ausführlich die Planung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes "Biogasanlage südlich Marienthal".
Die Planzeichnung wird per Beamer auf der Leinwand gezeigt. Es hat keine Veränderung gegenüber dem Aufstellungbeschluss gegeben. Aufgezeigt wird der Waldschutzstreifen, die Anbauverbotszone, die Maßnahmenfläche.

Da Detailfragen von den Ausschussmitgliedern auftreten, geht die Beratung auch schon in die B-Planung ein.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

1. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt: Berücksichtigung der Änderung der Bilanzierung/ Höhenanpassung.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu beteiligen.




Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Biogasanlage südlich Marienthal" (Entwurfs- und Auslegungsfassung)
Beschlussvorlage - 15/2013

Die Gemeindevertretung hat am 07.06. und 03.12.2012 die nötigen Planungen für eine Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 09.01.2013 noch keine endgültige Stellungnahme, sondern einige zu berücksichtigende Hinweise abgegeben.
Mit Schreiben vom 12.12.2012 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen sind in die Auslegungsfassung eingearbeitet worden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt am 08.01.2013.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen haben die Planungsbüros Entwurfsfassungen für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist. Hierbei ist ergänzend zur Niederschrift des Bauausschusses darauf hinzuweisen, dass die Fläche des Baufeldes 2 auf 2.200 m² erweitert wird.


Vom Planungsbüro B2K aus Kiel erläutert Herr Wedemeier ausführlich die Planung zur 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauaungsplanes Nr. 8 "Biogasanlage südlich Marienthal". Die Planzeichnung sowie die textlichen Festsetzungen werden per Beamer auf der Leinwand gezeigt sowie mit einer Power-Point-Präsentation erläutert (wird auch ausgeteilt).

Es wird eingegangen auf:
  • Objektlageplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan (mit Bestand - lfd. Nrn. 1 - 10) und Planung (lfd. Nrn. 11 - 22)
  • Planzeichnung der B-Planänderung (Teil A)
            Hauptanlage:
            Baufläche 1 mit 7.000 qm Grundfläche als Höchstmaß (mit vorhandenen und geplanten Anlagen)
            Baufläche 2 mit 2.000 qm Grundfläche als Höchstmaß (vorhandene Halle mit Erweiterungsmöglichkeit)
            Baufläche 3 mit 1.700 qm Grundfläche als Höchstmaß (Bestandsfestsetzung - Halle)
            Nebenanlagen:
            Fläche 1 für private Erschließungsflächen, Lagerplätze, zulässige Versiegelung 3.000 qm
            Fläche 2 für Fahrsilo, priv. Erschl.flächen, Lagerplätze usw., zulässige Versiegelung 35.000 qm
  • textliche Festsetzungen der B-Planänderung (Teil B)
    1. Art der baulichen Nutzung
    2. Bauweise
    3. Höhe baulicher Anlagen
    4. Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
    5. Freizuhaltende Flächen
    6. Festlegung über äußere Gestaltung der baulichen Anlagen
    7. Grünordnung

Frau Jünemann vom Büro jmd-Landschaftsplanung aus Melsdorf erklärt, dass bei der Erweiterung das Ursprungskonzept übernommen wurde mit einer Versetzung nach Süden und Westen. Die Erweiterung erfolgt zu Lasten intensiv genutzter Ackerflächen. Die neu aufzunehmende Ziff. 8.2.3 der textlichen Festsetzungen (2 Durchquerungen im neu anzulegenden Knick im nördlichen Bereich) wird erläutert. Die Grünordnung ist noch entsprechend anzupassen. Die Anpflanzungen zur Landesstraße sind zwischenzeitlich erfolgt. Frau Jünemann spricht noch die Ausgleichsfläche an sowie das Geruchsgutachten, welches keine Auswirkungen für die erweiterte Planung aufzeigt.

Herr Klagges betritt um 20.50 Uhr kurz den Raum um mitzuteilen, dass er sich verabschiedet.

Anschließend wird die Planung diskutiert, Fragen werden von den Planungsbüros beantwortet.

Die zusätzliche Aufnahme der Ziff. 1 in die textl. Festsetzungen (§ 12 Abs. 3a BauGB) ist für die Bauausschussmitglieder in Ordnung.
Die Erhöhung von 70 auf 72 m Länge in Ziff. 3.2 der textl. Festsetzungen wird einstimmig angenommen.
Die max. Höhe in der Baufläche 1 sollte von 38 auf 38,50 m erhöht werden: 5 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:




Beschluss:

1. Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes für die Erweiterung der Biogasanlage südlich Marienthal und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt:
- Aufnahme der Ziff. 1 (VEP) und 8.2.3 (Knickdurchbrüche) in die textl. Festsetzungen
- Höhenanpassung auf max. 38,50 m für Baufeld 1
- Längenanpassung auf max 72 m für Baufeld 2
- Berücksichtigung der Änderung der Bilanzierung

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu beteiligen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag auf Einrichtung "Verkehrsberuhigter Bereich" in den Straßen "Lilienweg" und "An der Räucherkate"
Beschlussvorlage - 16/2013

Am 28.08.2013 erfolgte fernmündlicher Vortrag folgenden Sachverhaltes:

Ein Anwohner des Lilienweges, fordert die Einrichtung eines (Zitat) „Verkehrsberuhigten Bereiches“ in den Straßen „Lilienweg“ und „An der Räucherkate“ und die Beratung dieses Sachverhaltes in der Gemeindevertretung.
Als Begründung für die erforderliche Einrichtung wurde ausgeführt, dass aufgrund der erfolgten Straßensanierung und des damit nun vorliegenden guten Straßenzustandes in den genannten Bereichen - Zitat - „ gerast werde“.  
Zum „Verkehrsberuhigten Bereich“ folgende Informationen:

Die Anordnung der Ausweisung als Verkehrsberuhigter Bereich obliegt der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Für die Beantragung durch die Gemeinde wäre ein entsprechender Beschluss des Straßenbaulastträgers / der Gemeinde erforderlich.

Als verkehrsberuhigter Bereich wird in Deutschland eine mit Verkehrszeichen 325.1 beschilderte Straße oder Verkehrsfläche bezeichnet. Der Bereich dient der Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. Umgangssprachlich wird der verkehrsberuhigte Bereich häufig als „Spielstraße“ bezeichnet, was aber kein verkehrsrechtlicher Begriff ist.

Die Verkehrsberuhigung wird durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben.

Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers oder der Straßenbaubehörde, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. In der Regel wird dies durch einen niveaugleichen Ausbau (Pflasterung), Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen erreicht.

Innerhalb dieses Bereiches gilt:

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Die Markierung der Parkflächen geschieht meist nicht durch Schilder, sondern über Markierungen wie verschiedenfarbige Pflasterungen.
  • Das Halten oder Parken ist dann auf der rechten oder linken Seite möglich.
  • Das Überholen im verkehrsberuhigten Bereich ist per se ausgeschlossen. In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man nicht damit rechnen, überholt zu werden.

Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig.




Beschilderung des verkehrsberuhigten Bereiches

  • graphic

    Zeichen 325.1
    Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

  • graphic

Zeichen 325.2
Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird zu einem Ortstermin gebeten.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :7
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 8. Grünpflegemaßnahmen in der Gemeinde
Herr Zander und Herr Satriep erläutern, dass die Gemeinde in Verzug kommt bei der Bearbeitung der Grünflächen. Eine Liste wurde durch den Bürgermeister erstellt über die Pflege- und Reinigungsarbeiten. Der Gemeindearbeiter kann bei seiner derzeitigen Stundenzahl dies nicht mehr ableisten. Es gilt zu überlegen, wie mit der Bewirtschaftung der Grünflächen in der Zukunft umgegangen werden kann.
Möglichkeiten wären:
            - Beauftragung von Fremdfirmen
            - interne Regelung (Angebot für bestimmte Arbeiten)
            - Abstimmung mit Gemeindearbeiter
            - evtl. hauptamtlichen Gemeindearbeiter
            - evtl. weitere 2. Kraft auf 400 € Basis
            - Klärung der Finanzierung

Eine Beschlussfassung erfolgt nicht. Zur nächsten Gemeindevertretersitzung wird eine Arbeitsliste mitgebracht, jeder kann sich noch etwas überlegen, bringt dies zu Papier.

Herr Michaelis verläßt um 21.55 Uhr die Sitzung.

zu TOP 9. Neuschaffung einer Unterstellmöglichkeit für den Gemeindetrecker
Die derzeitigen Unterstellmöglichkeiten sind für den Gemeindetrecker nicht mehr ausreichend. Es gibt derzeit 2 Möglichkeiten:
  1. Aufstellung einer Ferttiggarage neben dem jetzigen Unterstand
  2. Herrichten des jetzigen Fahrradunterstandes für den Trecker

Es erfolgt keine Beschlussfassung.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 

Herr Zander bedankt sich bei den Anwesenden und schließt die Sitzung um 22.40 Uhr.



Jutta Blaase  Rüdiger Zander 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzender