Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
14/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
16.05.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss 29.05.2012 
Gemeindevertretung 07.06.2012 

Betreff:
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 "Biogasanlage südlich Marienthal"
(Aufstellungsbeschluss)

Sachverhalt:

Der Betreiber der Biomassenutzungsanlage südlich Marienthal ist an die Gemeinde herangetreten mit der Bitte, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 zu ändern/ erweitern, um zusätzliche Lagerkapazitäten zu ermöglichen.

Der Substratmix der Anlage soll in Zukunft ergänzt werden um Rüben/Zuckerrüben. Die Lagerung auf den üblichen Silageplatten ist kaum möglich, da diese von den Sickersäften der Rübe stark angegriffen werden. Weiterhin sieht der Betreiber es als sinnvoll an, Lagermöglichkeiten für angekaufte Substrate vorzuhalten. Durch die Erhöhung der Lagerkapazität wird der Durchsatz an Trockensubstraten durch die Biogasanlage pro Jahr nicht erhöht.

Durch diese flächenmäßige Erweiterung der Biomassenutzungsanlage wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 erforderlich.


Abstimmungstext:

1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8 für den Bereich „Biogasanlage südlich Marienthal“ soll wie folgt geändert werden:
Westliche Flächenerweiterung der Biomassenutzungsanlage

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sollen die Büros Bock-Kühle-Körner (B2K) in Kiel (Bebauungsplan) und Bendfeldt-Herrmann-Franke in Kiel (Grünordnung, Umweltbericht) beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

7. Die südliche Einfriedigung/Eingrünung (Maßnahmenfläche) hat vor Beginn der Erweiterungsmaßnahmen zu erfolgen.



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:
Antrag des Betreibers mit Skizzen