Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
18/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
25.10.2012

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 05.11.2012 
Gemeindevertretung 03.12.2012 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 10.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 743.500 € auf nunmehr 753.500 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 173.100 € erhöht und damit gegenüber bisher 46.000 € auf nunmehr 219.100 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. 


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.



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Christian Levien
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2012