Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
12/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Boller   
 
28.05.2013

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Lärmaktionsplan der Gemeinde Goosefeld

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Goosefeld hat am 05.03.2013 die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für den Bereich an der Bundesstraße 203 (B 203) beschlossen. Seinerzeit wurde von 11 belasteten Menschen Lden und 10 belasteten Menschen Lnight ausgegangen.

Nun hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLuR) mit Schreiben vom 25.03.2013 mitgeteilt, dass sich Änderungen bei der Zahl, der durch Straßenverkehrslärm belasteten Menschen, ergeben haben. Auf Nachfrage beim Land konnte in Erfahrung gebracht werden, dass ein erneuter Berechnungsdurchgang für die Lärmkarten erforderlich wurde, da in wenigen Bereichen beim Gebäudemodell und der Einwohnerzuordnung Unstimmigkeiten aufgetreten sind. Es handelt sich um Abschätzungen der belasteten Menschen, die Unschärfen beinhalten können.

Die neue Ermittlung hat nunmehr ergeben, dass in der Gemeinde Goosefeld keine belasteten Menschen mehr vorhanden sind (Abrundung auf Grund von Geringfügigkeit und Unschärfen). In solchen Fällen hat die Gemeinde die Möglichkeit wegen geringer Betroffenheit von der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes abzusehen. Wird in der Gemeinde kein Lärmaktionsplan aufgestellt so fällt auch die fünfjährige Überprüfung und gegebenenfalls Neuaufstellung weg.


Abstimmungstext:

  1. Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.03.2013 (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss eines Lärmaktionsplanes) wird aufgehoben.
  2. Die Gemeinde beschließt wegen geringfügiger Betroffenheit von der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes Abstand zu nehmen.



.....................................
Sylvia Boller
-Verwaltung-

Anlagen:
Schreiben des LLuR`s vom 25.03.2013.