Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
13/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Carsten Scheller   
 
17.02.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss 19.02.2014 
Gemeindevertretung 24.02.2014 

Betreff:
Einrichtung "Tempo-30-Zone" in der gesamten Ortslage Goosefeld

Sachverhalt:

Die Alternative Wählergemeinschaft stellt den Antrag, die vorhandenen "Tempo-30-Zonen" auf das ganze Dorf zu erweitern - siehe hierzu Anlage (Antrag AWG v. 14.02.2014).

Hinweis seitens des Ordnungsamtes:
In anderer Angelegenheit wird zurzeit die Ausweisung von Straßen zu "Verkehrsberuhigten Zonen" beraten. Hier sei darauf aufmerksam gemacht, dass bei Ausweisung von Tempo-30-Zonen innerhalb dieser Zonen die rechts-vor-links-Regelung gilt - dies gilt jedoch nicht für Verkehrsberuhigte Zonen! Verkehrsteilnehmer, welche Verkehrsberuhigte Zonen verlassen, sind wartepflichtig, hier greift nicht die rechts-vor-links-Regelung, auch nicht, wenn die Verkehrsberuhigte Zone in eine Tempo-30-Zone mündet. 


Abstimmungstext:

Die Gemeinde Goosefeld beschließt zu beantragen, die gesamte Ortslage Goosefeld als "Tempo-30-Zone" auszuweisen.



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Carsten Scheller
-Verwaltung-

Anlagen:
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