Die Alternative Wählergemeinschaft stellt den Antrag, die vorhandenen "Tempo-30-Zonen" auf das ganze Dorf zu erweitern - siehe hierzu Anlage (Antrag AWG v. 14.02.2014).
Hinweis seitens des Ordnungsamtes:
In anderer Angelegenheit wird zurzeit die Ausweisung von Straßen zu "Verkehrsberuhigten Zonen" beraten. Hier sei darauf aufmerksam gemacht, dass bei Ausweisung von Tempo-30-Zonen innerhalb dieser Zonen die rechts-vor-links-Regelung gilt - dies gilt jedoch nicht für Verkehrsberuhigte Zonen! Verkehrsteilnehmer, welche Verkehrsberuhigte Zonen verlassen, sind wartepflichtig, hier greift nicht die rechts-vor-links-Regelung, auch nicht, wenn die Verkehrsberuhigte Zone in eine Tempo-30-Zone mündet.