Der Vorhabenträger der Biogasanlage Marienthal hat einen Antrag auf Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 8 eingereicht - im Zuge des einzuleitenden Verfahrens gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Die Standorte der Lagune (VEP Nr. 14) und des Hühner-Trocken-Kot-Lagers (VEP Nr. 12) sollen verändert werden, das Gärproduktelager (VEP Nr. 15) erhält einen kleinen Technikraum zusätzlich, die Siloplatte (VEP Nr. 13) wird nun schmaler als bisher vorgesehen.
Da sich diese Änderungen und die zusätzliche Anlage innerhalb der Baugrenzen der 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 8 befinden und auch ansonsten den B-Planfestsetzungen nicht widersprechen, bedarf es lediglich einer Änderung des VEP`s.