Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
6/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
12.05.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek"

Sachverhalt:

Es ist ein Vorhabenträger an die Gemeinde Goosefeld heran getreten, der die Überplanung seines landwirtschaftlichen Hofes und die Schaffung von Wohnraum beabsichtigt. In der letzten Sitzung des Bauausschusses und der Gemeindevertretung wurden grundsätzliche Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde diskutiert und beraten. Die grundsätzliche Tendenz war, den Bereich der hier angesprochenen Hofstelle überplanen zu wollen. Es ist geplant, die derzeit noch aktive Hofstelle an der "Dorfstraße" sowie bis zur Siedlung vorhandene Grünflächen der Bebauung zuzuführen. Viele Nebenanlagen der Hofstelle, darunter z. B. auch der Güllebehälter, die Siloplatten usw., sollen beseitigt werden. Die Objekte, die dem Wohnen dienen sowie eine größere Halle sollen erhalten bleiben.


Abstimmungstext:

  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 7. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "westlich Dorfstraße und nördlich Mühlenbek" * umfasst. Die Planung sieht folgende Änderungen vor: Überplanung der derzeitigen Hofstelle mit Schaffung von neuem Wohnraum in der Gemeinde Goosefeld.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro B2K aus Kiel beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB), soll schriftlich/ in einem Scoping Termin erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.
* Räumlicher Geltungsbereich


graphic




.....................................
Sylvia Brücker
-Verwaltung-