Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
8/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bärbel Schiewer   
 
28.07.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
B-Plan Nr. 7 "An der Räucherkate"
hier: Unterhaltung/Nutzung der Ausgleichsfläche

Sachverhalt:
In der Gemeindevertretersitzung am 14.06.2016 wies die Gemeindevertreterin Frau Pischke-Sarp auf die folgenden Punkte hin:
  • Die Reste eines ausgetauschten Zaunes auf einem Grundstück in der Straße "An der Räucherkate" wurden im Bereich der Ausgleichsfläche (Knicksaumstreifen) gelagert.
  • In letzter Zeit wurde die Ausgleichsfläche (Knicksaumstreifen) des Öfteren von einigen Anliegern gemäht.

Daraufhin wurde die Verwaltung gebeten, die Festsetzungen des B-Planes und die damit verbundenen Aussagen des Grünordnungsplanes zu prüfen, um dann über die weitere Vorgehensweise in dieser Angelegenheit zu beraten.

Bei der angesprochenen Ausgleichsfläche handelt es sich um den 5,0 m breiten Knicksaumstreifen zwischen Knickfuß und Grundstücksgrenze. Der B-Plan setzt fest, dass dieser Bereich von baulichen Maßnahmen, Versiegelungen und intensiver Gartenpflege auszunehmen und gemäß Begründung durch einen Zaun zu sichern ist. Dieser Streifen ist im B-Plan als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Durch entsprechende Pflege und Unterhaltung dieser im Besitz der Gemeinde befindlichen Flächen soll der dauerhafte Schutz des Knicks am Gebietsrand gewährleistet werden.

Bei einer Ortsbesichtigung durch die Verwaltung am 04.08.2016 wurde festgestellt, dass die Reste des ausgetauschten Zaunes mittlerweile entfernt wurden.
Bestätigt werden konnte, dass der Knicksaumstreifen gemäht und die Mahd abgetragen wurde. Die Beschaffenheit der Fläche lässt auf ein ständiges Mähen schließen.
Es konnte festgestellt werden, dass einige Anlieger Gartentore im Zaun zwischen Grundstück und Knicksaumstreifen eingebaut haben. Eine fußläufige rückwärtige Erschließung der Grundstücke ist die Folge.

Weder im B-Plan noch im Grünordnungsplan ist die Pflege dieses Knicksaumstreifens näher definiert. Die Gemeinde sollte daher eine Regelung für die Pflege und Unterhaltung dieser Fläche schaffen.
Da eine intensive Gartenpflege nicht zulässig ist, scheidet eine regelmäßige Mahd aus. Eine Nutzung als extensive Wiese mit 2-maliger Mahd im Jahr wie in der Ausgleichsfläche im Nordosten wird daher vorgeschlagen. Dies würde auch die ständige Nutzung als Fußweg durch die Anlieger oder andere Personen unterbinden und die unerwünschte Verdichtung des Bodens entlang des Knicks verhindern. Die geplante Benutzung des durch die Bauleitplanung geschaffenen Redders als Wegeverbindung würde umgesetzt werden. Zudem sollte über das Aufstellen eines Hinweisschildes zum Betretungsverbot oder über eine waagerechte Holzabsperrung am Beginn und Ende des Knicksaumstreifens nachgedacht werden.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, den Anliegern zu gestatten, den Knicksaumstreifen bis auf ca.1,0 m Breite an ihre Grundstücksgrenze zu pflegen.  


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Bärbel Schiewer
-Verwaltung-

Anlagen:
Auszug aus dem Grünordnungsplan
Fotos