Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
6/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bärbel Schiewer   
 
24.01.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung 16.02.2017 

Betreff:
Bereitstellung von Stellplätzen für die Freiwillige Feuerwehr

Sachverhalt:
Gemäß § 17 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) fand am 20.04.2016 eine Besichtigung des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Goosefeld durch die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) statt. Wie bei früheren Besichtigungen wurde hierbei erneut das Fehlen anforderungsgerechter PKW-Stellplätze für die Feuerwehrangehörigen bemängelt.

Die letzte bauliche Erweiterung wurde im März 2006 genehmigt. Dabei wurden für den dafür erforderlichen Stellplatznachweis aufgrund fehlender Richtzahlen für Feuerwehrgerätehäuser die Richtzahlen für Gaststätten zugrunde gelegt. Der Gruppenraum im OG des Gebäudes ist für 15 bis 20 Personen ausgelegt, daraus ergeben sich 2 notwendige Stellplätze auf dem Grundstück, die auf der Nordseite des Gebäudes längs neben der Straße angeordnet wurden. Zurzeit werden die Fahrzeuge nördlich und südlich des FWGH entlang der Dorfstraße, direkt neben der Fahrzeugausfahrt sowie teilweise auf einem Privatgrundstück im Birkensteg geparkt.

Sowohl der Mängelbericht der HFUK als auch die tatsächlichen Gegebenheiten während der Feuerwehreinsätze oder auch den regelmäßigen Gruppenabenden der Feuerwehrangehörigen zeigt, dass eine Schaffung von ausreichenden Stellplätzen für die etwa 30 aktiven Mitglieder dringend erforderlich ist. Um gefährlichen Begegnungsverkehr zwischen an- und ausrückenden Einsatzkräften/Fahrzeugen weitestgehend zu vermeiden, kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:
  • Erwerb von Grundstücksflächen
  • Nutzung fremder Eigentumsflächen durch Baulasten (Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Freiwilligen Feuerwehr)
  • Nutzung fremder Eigentumsflächen durch finanzielle Ablösung

In den gemeindlichen Gremien soll nun beraten werden, welche Flächen diesbezüglich in Betracht kommen bzw. wie weiter verfahren werden soll, auch in Bezug auf einen eventuellen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses. Je nach Ergebnis der Beratungen soll eine Prüfung durch die Verwaltung des Amt Schlei-Ostsee durchgeführt werden.   

Abstimmungstext:
Es wird angestrebt, die von der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) festgestellten Mängel abzustellen. Hierzu sollen Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer der hinter dem Feuerwehrgerätehaus angrenzenden Fläche geführt werden, um zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Zudem soll noch einmal geprüft werden, ob das alte Feuerwehrfahrzeug, bzw. ein neues Fahrzeug in den jetzigen Räumlichkeiten des FWGH untergestellt werden kann.  


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Bärbel Schiewer
-Verwaltung-

Anlagen:
Auszug Katasterplan
Auszug Baugenehmigung März 2006
Auszug Schriftverkehr mit der HFUK