Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
11/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bernd Eckart   
 
16.03.2017

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Ersatzbeschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge / Feuerwehrbedarfsplanung in der Gemeinde Goosefeld

Sachverhalt:
In Wahrnehmung seiner Aufgabe als Gemeindewehrführer hat Herr Bernd Stritzel den Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Goosefeld erstellt. Der Feuerwehrbedarfsplan bildet die Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens. Ziel ist es, auf der Grundlage des kritischen Wohnungsbrandes, den geltenden Bemessungswerten und dem in Schleswig-Holstein angewandten Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge) aufgrund von Risikoklassen den für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf festzustellen.

Mit Schreiben vom 19.02.2017 stellt die FF-Goosefeld durch den Gemeindewehrführer Herrn Bernd Stritzel folgenden Antrag:

An die Gemeinde Goosefeld.
Aufgrund des hohen Alters des derzeitigen Feuerlöschfahrzeuges, LF8/6 Baujahr 1987, und der fehlenden Sicherheitseinrichtung beantragt die Gemeindewehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Goosefeld eine Ersatzbeschaffung. Wie aus dem Feuerwehrbedarfsplan zu entnehmen ist, müssen innerhalb 8 Minuten 10 Funktionen und ausreichend Löschwasser an der Einsatzstelle zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund schlägt die Gemeindewehrführung den Kauf eines Mittleren Löschfahrzeuges und eines Mehrzweckfahrzeuges vor.
(Unterschrift: Gemeindewehrführer).

Mit Schreiben vom 08.12.2016 teilte der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit, dass Feuerwehrfahrzeuge aller Voraussicht mit einer Förderquote von 30% bezuschusst werden.

Fahrgestell und Aufbau werden bei einem Mittleren Löschfahrzeug (MLF) bis zu einem max. Kostenhöchstbetrag von 160.000,00€ (inkl. MwSt.) bezuschusst. Die feuerwehrtechnische Beladung wird ebenfalls mit 30 % bezuschusst und unterliegt keiner Höchstgrenze. Es können aber nur fahrzeugspezifische Beladungsgegenstände gefördert werden. 

Wenn man davon ausgeht, dass das Fahrgestell und der Aufbau bei einem Mittleren Löschfahrzeug (MLF) 165.000,00 € kosten, dann würde sich folgender Zuschuss berechnen.

Alle Preise mit MwSt.:

MLF :    65.000,00 € Fahrgestell:
MLF - 100.000,00 € Aufbau
ges:     165.000,00 €  (hiervon werden 160.000,00 € mit 30% bezuschusst) = 49.500,00 €

Beladung:  30.000,00 €    (hiervon werden 30.000,00 € mit 30% bezuschusst) =   9.000,00 €

Kaufpreis MLF : 195.000,00 €                                           Zuschuss MLF :     58.500,00 €

Wenn man davon ausgeht, dass das Fahrgestell und der Aufbau bei einem Mehrzweckfahrzeug (MZF) 65.000,00 € kosten, dann würde sich folgender Zuschuss berechnen.

Mehrzweckfahrzeug (MZF)
65.000,00 € Fahrgestell und Aufbau
ges:      65.000,00 €  (hiervon werden 50.000,00 € mit 30% bezuschusst) = 15.000,00 €

Beladung: 5.000,00 € (hiervon werden 30.000,00 € mit 30% bezuschusst) =  1.500,00 €

Kaufpreis MZF : 70.000,00 €                                    Zuschuss MZF :     20.000,00 €

Diese Zahlen können sich durch das Ausschreibungsergebnis noch ändern.     


Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die Amtsverwaltung zu beauftragen, einen Zuschussantrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde für ein neues Mittellöschfahrzeug (MLF) zu stellen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Kreises wird beschlossen, ein neues Mittellöschfahrzeug (MLF) für die FF-Goosefeld zu beschaffen. Die FF-Goosefeld wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Das MLF ist nach Zugang des Zustimmungsbescheides durch die Amtsverwaltung öffentlich auszuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben.

Es wird beschlossen, die Amtsverwaltung zu beauftragen, einen Zuschussantrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde für ein neues Mehrzweckfahrzeug (MZF) zu stellen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Kreises wird beschlossen, ein neues Mehrzweckfahrzeug (MZF) für die FF-Goosefeld zu beschaffen. Die FF-Goosefeld wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Amtsverwaltung ein Leistungsverzeichnis zu erstellen. Das MZF ist nach Zugang des Zustimmungsbescheides durch die Amtsverwaltung öffentlich auszuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben.      


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Bernd Eckart
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