Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
25/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bärbel Schiewer   
 
13.10.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss 06.11.2017 
Gemeindevertretung 05.12.2017 

Betreff:
Beratung zum Standort eines neuen Feuerwehrgerätehauses

Sachverhalt:
Der durch den Gemeindewehrführer Bernd Stritzel erstellte Feuerwehrbedarfsplan wurde in der Gemeindevertretersitzung am 25.09.2017 beschlossen und den daraus resultierenden Maßnahmen wurde zugestimmt. Diese beinhalten unter anderem, dass innerhalb von 8 Minuten 10 Funktionen und eine ausreichende Löschwasserversorgung am Einsatzort zur Verfügung stehen müssen. Eine Gewährleistung dieser Forderung ist durch das vorhandene Feuerlöschfahrzeug, LF8/6 Baujahr 1987 und der fehlenden Sicherheitseinrichtungen im Feuerwehrgerätehaus nicht mehr gegeben. Daher wird der Anschaffung eines Mittellöschfahrzeuges (MLF) und eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF) zugestimmt.

Eine Unterbringung dieser neuen Fahrzeuge ist im bestehenden Feuerwehrgerätehaus nicht gegeben. Eine bauliche Erweiterung am jetzigen Standort lässt sich baurechtlich nicht verwirklichen. Es ist daher grundsätzlich über einen neuen Standort zu beraten.

Bereits in der Gemeindevertretersitzung wurde die Errichtung eines Zweckbaus ausschließlich für die Unterbringung der Fahrzeuge auf dem Grundstück der Gemeindefreizeitstätte, Pennywisch 9, angeregt. Die erforderlichen Nutzungsmöglichkeiten für Umkleide, Duschen und Besprechungen der Einsätze sollen dabei in den schon vorhandenen Räumlichkeiten der Gemeindefreizeitstätte wahrgenommen werden. Dieser Planungsansatz wurde bereits mit der Bauaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde kommuniziert. Dort hält man die Umsetzung für denkbar. Baurechtliche Sicherheit wäre im Vorwege im Rahmen einer Bauvoranfrage zu erzielen. Sowohl dafür als auch für einen anschließenden Bauantrag ist die Beauftragung eines Planers erforderlich.

Als Übergangslösung ist die Errichtung eines Carports auf der Nordseite des bestehenden Feuerwehrgerätehauses vorstellbar. Aufgrund der erforderlichen Höhe dieser baulichen Anlage (mehr als 2,75 m), wäre auch dieser genehmigungspflichtig.

Nach Umsetzung dieser Maßnahmen ist über die weitere Nutzung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses nachzudenken. Der imDachgeschoss befindliche Besprechungsraum könnte auch weiterhin für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung stehen. Als Folgenutzung für das Erdgeschoss wäre die dortige Unterbringung des Gemeindarbeiters einschließlich aller Gerätschaften für seine Tätigkeiten denkbar.   

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen einen Bodengutachter zu beauftragen um die Möglichkeit einer zukünftig angedachten Bebauung auf dem Grundstück der Gemeindefreizeitstätte sicher stellen zu können. Die Kosten von ca. 2000 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.  


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Bärbel Schiewer
-Verwaltung-

Anlagen:
Luftbild