Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
30/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
25.10.2017

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 15.11.2017 
Gemeindevertretung 05.12.2017 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017

Sachverhalt:
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 45.100 € erhöht und damit gegenüber bisher 987.000 € auf nunmehr 1.032.100 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 39.500 € erhöht und damit gegenüber bisher 77.200 € auf nunmehr 116.700 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.         

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.       


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Christian Levien
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2017