In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.12.2017 wurde beschlossen, einen Bodengutachter zu beauftragen, um die Möglichkeit einer zukünftig angedachten Bebauung auf dem Grundstück der Gemeindefreizeitstätte sicherstellen zu können. Die Baugrunduntersuchung ist inzwischen erfolgt, und eine Stellungnahme des beauftragten Gutachters wurde der Amtsverwaltung übergeben. Der bisherigen Erkundung nach kann das Gebäude flach auf einer Sohlplatte gegründet werden. Sollte das Vorhaben weiter verfolgt werden, ist es notwendig eine konzeptionelle Planung von einem Architekten mit einer einhergehenden Kostenschätzung ausarbeiten zu lassen. Innerhalb der Sitzung gilt es nun zu beraten, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren werden soll. |