Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 15.08.2011 |
Betreff: |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 für den Bereich südlich des Gutes Marienthal und westlich der Landesstraße 42 a) Ergänzendes Verfahren |
Sachverhalt: |
Im Zuge der Bearbeitung der Baugenehmigung nach dem BImSchG wurde durch den Kreis bei einer Überprüfung festgestellt, dass der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogene B-Plan Nr. 8 fehlt (s. Schreiben des Kreises v. 04.05.2011). Der B-Plan ist am 14.09.2007 in Kraft getreten. Nach Rücksprache mit dem Innenministerium, wie mit dieser Sachlage umzugehen ist, wurde mitgeteilt, dass der Durchführungsvertrag notwendiges Element eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im Sinne des § 12 BauGB. Fehlt er, ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan unwirksam. Bei offensichtlich fehlerhaften Satzungen ist die Genehmigungsbehörde gehindert, diese anzuwenden. Der Gemeinde werden diese Rechtsmängel mitgeteilt, um notwendige Schritte zur Heilung oder Aufhebung des B-Planes zu ergreifen. Um den B-Plan Nr. 8 weiterhin anwenden zu können, kann über ein sogenanntes ergänzendes Verfahren der B-Plan geheilt werden, indem die fehlerhaften Verfahrensschritte wiederholt werden. Dies bedeutet hier: - Erstellung des Durchführungsvertrages (Gespräche haben zwischenzeitlich stattgefunden mit den Beteiligten) mit GV-Beschluss zur Einbindung - Wiederholung des Satzungsbeschlusses durch GV - Wiederholung der Ausfertigung und Bekanntmachung durch Amt |
Abstimmungstext: |
Durch ein ergänzendes Verfahren soll die Heilung des fehlerhaften vorhabenbezogen B-Planes Nr. 8 erfolgen. Das B-Planverfahren wird wieder aufgenommen nach der Beschlussfassung über die Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung. |
Anlagen: |
Schreiben des Kreises v. 04.05.2011, Schreiben Innenministerium vom Nov. 2010 |