Amt Schlei-Ostsee |
|
|
Datum | |||||
|
|
Beratungsfolge | Sitzung |
Finanzausschuss | |
Gemeindevertretung | 19.12.2011 |
Betreff: |
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übertragung von Aufgaben der Abwasserbeseitigung und die Abnahme von Schmutzwasser mit der Gemeinde Haby |
Sachverhalt: |
Das Grundstück Gemarkung Hoffnungstal, Flur 2, Flurstücke 10/1 und 10/2 liegt im Außenbereich der Gemeinde Goosefeld. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über Kleinkläranlagen. Die Grundstückseigentümerin möchte die Anlagen stilllegen und ihr Schmutzwasser in die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Haby einleiten. Die Kosten für den Bau der Abwasserleitung sind von ihr zu tragen. Eine Kostenbeteiligung durch die Gemeinde erfolgt nicht. Die Gemeinde Haby hat ihre Bereitschaft signalisiert, dem Anschluss des Grundstückes an die Abwasseranlage zuzustimmen. Dazu ist es notwendig, die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf die Gemeinde Haby zu übertragen. Der Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den beiden beteiligten Gemeinden liegt jetzt zur Beratung vor. |
Abstimmungstext: |
Der vorliegende Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übertragung von Aufgaben der Abwasserbeseitigung und die Abnahme von Schmutzwasser zwischen den Gemeinden Goosefeld und Haby wird beschlossen. Als Anlage zum Vertrag ist von der Gemeinde Haby ein Lageplan beizufügen, aus dem der Leitungsverlauf ersichtlich ist. Außerdem ist der Gemeinde Goosefeld nach Abschluss der Baumaßnahme ein Abnahmeprotokoll zu übersenden. |
Anlagen: |
Antrag, Lageplan, Vertragsentwurf |