Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
18/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
22.11.2011

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 30.11.2011 
Gemeindevertretung 19.12.2011 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Goosefeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 86.900 € erhöht und damit gegenüber bisher 700.800 € auf nunmehr 787.700 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 35.600 € vermindert und damit gegenüber bisher 159.400 € auf nunmehr 123.800 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. 


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.



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Christian Levien
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2011