N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 26.09.2012.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig
Gemeindevertreter Werner Goos
Gemeindevertreter Heinz Harrs
Gemeindevertreterin Silke Jöns
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
1. stellv. Bürgermeister Heinz Meggers
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreter Hugo Thomsen
2. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
7. Übertragung der Aufgabe "Kommunale Volkshochschule" auf den Schulverband Fleckeby
  Beschlussvorlage - 13/2012
8. Straßenentwässerung und Straßengräben
  Beschlussvorlage - 14/2012
9. Straßensanierung Heiderader Weg
  Beschlussvorlage - 16/2012
10. Errichtung einer Biogasanlage im Bereich "Damm"
  Beschlussvorlage - 15/2012

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. TOP 10 wird öffentlich behandelt, da die betroffenen Antragsteller der öffentlichen Behandlung zugestimmt haben.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Die 600-Jahr-Feier war eine gelungene Veranstaltung, die ca. 10.000,00 € gekostet hat. Im Oktober soll ein Helferfest stattfinden.
  • Von 3 Anbietern, die zu einer Verbesserung der Breitbandversorgung aufgefordert wurden, haben 2 mitgeteilt, dass sie kein Interesse haben. Mit einem Anbieter fand ein Gespräch statt; er ermittelt derzeit Rahmendaten und wird voraussichtlich imOktober ein erstes Ergebnis liefern.
  • Am 06.10.2012 findet eine Blumenpflanzaktion (3.000 Krokusse) statt.
  • Der Amtsausschuss hat am 19. d. M. in Güby einen Amtsdirektor (Gunnar Bock) gewählt.
  • Der örtliche Malerbetrieb wird sich notwendiger Malerarbeiten am Feuerwehrgerätehaus annehmen. Das Rolltor wird durch Dieter Naeve erneuert.
  • Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet am 12.12.12 statt.
  • Der Bürgermeister wurde 3 Wochen vom 1. stellv. Bürgermeister Meggers vertreten.
Die Ausschussvorsitzenden berichten über die Angelegenheiten ihres Ausschusses.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen

Entsprechende Anfragen werden wie folgt beantwortet:
  • (GV Mätzler): Hinsichtlich der Pflege eines Bereiches hinter ihrem Grundstück wird sich der Bürgermeister erkundigen.
  • (GV Meggers und Thordsen): Hinsichtlich diverser Entwässerungsunterhaltungsnotwendigkeiten wird ein Ortstermin stattfinden.


zu TOP 7. Übertragung der Aufgabe "Kommunale Volkshochschule" auf den Schulverband Fleckeby
Beschlussvorlage - 13/2012

Die Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel haben die Trägerschaft ihrer kommunalen Volkshochschule auf das Amt übertragen. Der Schulverband Fleckeby setzt sich aus den gleichen Gemeinden zusammen, so dass aus diesem Grunde, aber auch wegen der „Seelenverwandschaft“ von Kinder- und Erwachsenenbildung eine Übertragung der Aufgabe auf den Schulverband Fleckeby Sinn machen würde.

Das Amt wird sich aufgrund der Änderung der Amtsordnung im kommenden Jahr ohnehin grundsätzlich mit vorgenommenen Aufgabenübertragungen befassen müssen. Derzeit findet diesbezüglich noch ein Erfahrungsaustausch sowie eine Rechtseinordnung in Detailfragen statt. Unabhängig hiervon kann jedoch die oben genannte Aufgabe bereits zum 01.01.2013 an den Schulverband Fleckeby übertragen werden, wenn neben der Schulverbandsversammlung auch der Amtsausschuss sowie die betroffenen Gemeindevertretungen zustimmen.


Beschluss:

Die Trägerschaft der kommunalen Volkshochschule des Amtes Schlei-Ostsee wird zum 01.01.2013 auf den Schulverband Fleckeby übertragen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Straßenentwässerung und Straßengräben
Beschlussvorlage - 14/2012

In der Vergangenheit wurde im Rahmen von Sitzungen wiederkehrend auf Probleme der Straßenentwässerung oder auf notwendige Unterhaltungsmaßnahmen an gemeindlichen Straßenentwässerungsgräben hingewiesen. Unter Berücksichtigung der bevorstehenden Jahreszeit wird es als sachdienlich angesehen, sich einmal grundsätzlich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Um den Bestand aufzunehmen, könnte sich eine neu gebildete Arbeitsgruppe des Themas annehmen und dem Bau-, Wege-, und Umweltausschuss notwendige Maßnahmen vortragen. Kleinere Maßnahmen könnten ggf. direkt mit dem Bürgermeister erörtert und im Rahmen der Straßenunterhaltung abgearbeitet werden.


Beschluss:

Es bleibt bei der bisherigen Verfahrensweise. Bei Problemen wird der Bürgermeister direkt in Kenntnis gesetzt. Die Bildung eines Arbeitskreises erfolgt nicht.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Straßensanierung Heiderader Weg
Beschlussvorlage - 16/2012

Aufgrund des Sitzungsbeschlusses der Gemeindevertretung Güby vom 12.06.2012 wurden vor Beginn der Bauausschusssitzung am 18.09.2012 die Varianten der bereits vorgestellten Straßenausbauvarianten vor Ort erörtert. Die durch das Ingenieurbüro IGN vorgestellten Ausbauvarianten schließen mit Schätzsummen von:
Variante 1 : ca.115.000,00 €
Variante 2 : ca.100.000,00 €
Grundsätzlich wurde bereits in der letzten Gemeindevertretersitzung vom 12.06.2012 beschlossen, die Maßnahme auszuführen.

Der Bauausschuss hat nunmehr am 18.09.2012 beschlossen, eine weitere Entwurfsvariante durch das Ingenieurbüro IGN erarbeiten zu lassen, die folgende Aspekte berücksichtigt:
  • Einseitige Befestigung durch Rasengittersteine an der Hangseite des Heiderader Weges
  • Einseitige Ausbildung einer Betonmuldenrinne auf der bebauten Seite des Heiderader Weges
  • Herstellung einer bituminösen Deckenverstärkung mit einseitigem Gefälle zur Muldenrinne
  • Herstellung einer Drainageleitung am Böschungsfuss der Hangseite des Heiderader Weges
Diese Entwurfsvariante liegt der Gemeindevertretung vor; die entsprechenden Kosten werden auf ca. 76.000,00 € geschätzt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die nunmehr vorliegende Entwurfsvariante für ca. 76.000,00 € umzusetzen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Errichtung einer Biogasanlage im Bereich "Damm"
Beschlussvorlage - 15/2012

Mit Datum vom 08.08.2012 ist beim Amt Schlei-Ostsee ein Antrag auf Errichtung einer Biogasanlage in der Gemeinde Güby eingegangen. Durch die Fa. Schlei-Energie GmbH & Co. KG wird im Bereich des Straßenzuges „Damm“ eine Biogasanlage geplant, die einem Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegt. Der Antrag wird dabei durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) geprüft und genehmigt. Die Gemeinde Güby wird in diesem Verfahren beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Einleitend werden die für das Vorhaben notwendigen Grunddaten angeführt:
Die Errichtung der Anlage soll als privilegierte Anlage zum landwirtschaftlichen Unternehmen des Herrn Heinrich Stoltenberg erfolgen. Die geplante elektrische Leistung wird 837 kW betragen. Die Feuerungswärmeleistung beträgt 2,0 MW. Pro Jahr beträgt die Menge des erzeugten Biogases 2,25 Millionen Normkubikmeter.
Die Anlage besteht aus einem Fermenter mit Feststoffeintrag, einem abgedeckten Gärrestebehälter, einem Rübenmusbecken, einer abgedeckten Vorgrube, einer Annahme für Rübenmus, einer Halle mit BHKW- und Technikraum, einer Gasfackel, einer Waage, einem Trafo und zwei Siloplatten.

Die nachwachsenden Rohstoffe sollen auf eigenen Flächen bzw. auf den eigenen Pachtflächen in unmittelbarer Umgebung zur Biogasanlage angebaut werden. Die Gülle stammt aus dem eigenen Betrieb. An Substrat benötigt die Anlage im Jahr 4.000 t Gülle, 8.733 t Maissilage und 2.345 t Zuckerrüben. Die Gärreste der Biogasanlage werden auf Eigen- und Pachtflächen ausgebracht.

Planungsrechtlich ist das zur Bebauung vorgesehene Grundstück als Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten. Danach ist im Außenbereich eine Biogasanlage unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
  • Das Vorhaben steht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem Betrieb,
  • die Biomasse stammt überwiegend aus dem Betrieb oder überwiegend aus diesem und aus nahe gelegenen Betrieben im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4 BauGB,
  • es wird je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben und
  • die Feuerungswärmeleistung der Anlage überschreitet nicht 2,0 Megawatt und die Kapazität einer Anlage zur Erzeugung von Biogas überschreitet nicht 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr.
Die Einhaltung dieser, im Rahmen des BauGB vorgegebenen Kriterien, ist durch die zuständige Fachbehörde zu beurteilen; im Ergebnis ist festzustellen, ob die geplante Biogasanlage als privilegierte Anlage zulässig ist.

Für die geplante Baumaßnahme ist eine Ausgleichsfläche von 16.060,00 m² notwendig. Das Ausgleichserfordernis wird durch eine Ersatzzahlung an den Kreis Rendsburg-Eckernförde abgelöst, da weitere Flächen aufgrund der angespannten Marktsituation in der Landwirtschaft nicht zur Verfügung stehen.

Herr Stoltenberg hatte zunächst im Rahmen eines Telefonats mit der Verwaltung darum gebeten, die Zustimmung der Gemeinde zum vorzeitigen Baubeginn der Siloplatten zu erteilen, da die Ernte der Substrate kurz bevor stehen würde; diese sollten bereits auf den Siloplatten gelagert werden.
Wie sich bis zur Sitzung der Gemeindevertretung nunmehr ergeben hat, beabsichtigt der Vorhabenträger die Errichtung der Biogasanlage erst im Frühjahr 2013 (seine Aussage im Bauausschuss am 18.09.2012). Die vorzeitige Genehmigung ist somit entbehrlich.

Ergänzend wird mitgeteilt, dass nach Beratung im gemeindlichen Bau-, Wege- und Umweltausschuss eine weitergehende Prüfung der dort erarbeiteten Punkte erfolgt ist. In Gesprächen mit den zuständigen Fachbehörden wurde, abweichend von der bisherigen Beurteilung, zum Ausdruck gebracht, dass der Tatbestand der Privilegierung noch nicht abschließend geprüft ist. Es kann unter Berücksichtigung der vorliegenden Sach- und Rechtslage ggf. noch festgestellt werden, dass die Umsetzung der Biogasanlage mangels Privilegierung scheitert bzw. durch den Vorhabenträger ergänzende Unterlagen zur Darlegung der Privilegierung beizubringen sind.

Betreffend der ausreichend gesicherten Erschließung haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, die diese in Frage stellen. Ein im Rahmen des Fachausschusses vorgetragenes Beispiel ist nicht mit der Antragssituation in Güby vergleichbar.


Beschluss:

Unter Berücksichtigung der aktuellen Einschätzung der zuständigen Fachbehörden wird das Einvernehmen zum Bauantrag einer Biogasanlage am „Damm“ versagt. Begründet wird die Versagung damit, dass die Privilegierung der Anlage gemäß § 35 (1) Baugesetzbuch in Frage gestellt wird. Sofern der Betriebssitz des Vorhabenträgers in Güby im „Heiderader Weg“ liegt, besteht kein räumlich funktionaler Zusammenhang zur Biogasanlage. Die Distanz von ca. 700 m entspricht nicht den durch Erlass geregelten Vorgaben. Sofernder Betriebssitz am „Damm“ begründet wird, wird in Frage gestellt, ob die dort vorhandene Rundbogenhalle ein solches Gewicht aufweist, dass dadurch ein landwirtschaftlicher Betrieb begründet wird.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass folgende Punkte durch die Fachbehörden noch einmal näher untersucht werden sollen:
  • Betrachtung der Geruchsemissionen des nicht abgedeckten Lagers für Rübenmus. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Wetterlage wird befürchtet, auch wenn das Gutachten von einer anderen Belastung ausgeht, dass die nördlich und nordöstlich wohnenden Anlieger über Gebühr durch Geruch belastet werden.
  • Das vorliegende Geruchsgutachten geht vom Ausbringen von Rindergülle aus. Im Bauausschuss wurde vom Antragsteller dargestellt, dass (auch) Schweinegülle eingesetzt werden soll. Dieser Sachverhalt ist zu prüfen.
  • Unter Berücksichtigung des Ziel- und Quellverkehrs sowie des zu erwartenden Begegnungsverkehrs (auch mit dem Schulbus), wird eine ausreichend gesicherte Erschließung in Frage gestellt.
  • Nach vorliegendem Kenntnisstand wird in den Entwässerungsunterlagen keine ausreichende Aussage zur schadlosen Beseitigung von Oberflächenwasser im Zufahrtsbereich der Biogasanlage auf die Straße “Damm“ getroffen. Es darf kein erodiertes Wegematerial in den öffentlichen Verkehrsraum gespült werden.
  • Durch die Verwaltung soll die Möglichkeit einer vertraglichen Beteiligung des Vorhabenträgers an der Straßen- und Bankettunterhaltung geprüft werden. Die zu erwartende Inanspruchnahme der Straße „Damm“ erfolgt über Gebühr.
  • Der räumliche Zusammenhang der an der Anlage beteiligten Betriebe wird angezweifelt.
  • Der Bedarf an der im Antrag vorgesehene Lagerhalle ist nicht ersichtlich. Im Verfahren ist zu prüfen, ob für das geplante Vorhaben eine Halle in dieser Größe notwendig erscheint. Die Prüfung hat dabei insbesondere im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu erfolgen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Manfred Pohl  Gunnar Bock 
Bürgermeister  Protokollführer