N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 12.12.2012.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig
Gemeindevertreter Werner Goos
Gemeindevertreter Heinz Harrs
Gemeindevertreterin Silke Jöns
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
1. stellv. Bürgermeister Heinz Meggers
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreter Hugo Thomsen
2. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
Verwaltung Christoph Thordsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 23/2012
8. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 24/2012
9. Baumpflanzungen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 19/2012
10. Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Güby
  Beschlussvorlage - 20/2012
11. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 17/2012
12. Änderung des Kindertagesstättenbedarfsplans
  Beschlussvorlage - 18/2012
13. Breitbandversorgung
  Beschlussvorlage - 21/2012
14. Mitgliedschaft Förderverein Kirchengemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 26/2012

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Tagesordnung wird um TOP 14 „Unterstützung des Fördervereins der Kirchengemeinde Kosel“ ergänzt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Heine Lausen und Stephan Koch bedanken sich als Vertreter des Schützenvereins und der Feuerwehr für die Unterstützung der Gemeinde im vergangenen Jahr.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

Der Bürgermeister macht darauf aufmerksam, dass in der Niederschrift zum Finanzausschuss vom 03.12.2012 einige Namen in ihrer Schreibweise korrigiert werden.


zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Fahrbahnzustand B 76
  • Geplante Biogasanlage Bereich Damm
  • Schulverband Fleckeby
    • Einbau einer neuen Heizungsanlage
    • Anteil der Gemeinde 17.000 €
  • Abwassergebühren der Schleswiger Stadtwerke
    • in Güby besteht bis Ende 2013 Gebührenstabilität
    • ab 2014 ist mit einer Erhöhung der Gebühren zu rechnen
  • Gemeinde Kongress
    • Thema war die Größe der Gemeinden (8.000 Einwohner): es gibt keinen Zwang zum Zusammenschluss der Gemeinden. Nach Aussagen des Ministerpräsidenten sind die Keimzellen des Landes die Kommunen.
    Eine Hintertür könnte allerdings der Finanzausgleich des Landes sein.
    Dieser soll dahingehend geändert werden, dass die Gemeinden weniger Zuwendungen erhalten und die Städte mehr.
    • Tagung des Wasserbeschaffungsverbandes
      • Es wurde eine Gebührenerhöhung von 0,05 Cent beschlossen.
          Die Kosten belaufen sich zukünftig statt auf 0,85 Cent auf 0,90 Cent.
      • Treffen der Gemeinde mit dem geschäftsführenden Vorstand der Kirchengemeinde Kosel
        • Thema: Das Bestattungswesen
          Die Kirchengemeinde hat in diesem Bereich Probleme mit der Finanzierung       aufgrund Rückläufiger Beerdigungsfälle. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine kommunale Aufgabe. In den meisten Fällen ist diese Aufgabe jedoch an die Kirche übertragen worden. In absehbarer Zeit ist damit zu rechnen, dass die Kirchengemeinde auf die angehörigen Gemeinden (Kosel, Fleckeby, Güby und Hummelfeld) zukommt und um eine Kostenbeteiligung bittet.
      • Wegen Klagen von Nachbarn werden Gebäude im Dorf Güby erneut einer bauordnungsrechtlichen Überprüfung unterzogen.
                Desweiteren wurde der vor den Gebäuden liegende Fußweg durch die Gemeindearbeiter geräumt, da der Grundstückseigentümer seiner Streu- und Räumpflicht nicht nachgekommen ist.
                Diese Arbeiten werden von der Gemeinde in Rechnung gestellt.
      • Im Moorweg OT Wolfkrug ist zum wiederholten Mal ein Ortsschild geklaut worden.
          Durch die Gemeindearbeiter ist mittlerweile eine stabilere Lösung gefunden worden.
                Dies ist jedoch kein Problem, das nur in Güby besteht, sondern auch in anderen Gemeinden, wie Fahrdorf und Geltorf tritt dies vermehrt auf.
    • Im Rahmen der 600 Jahrfeier wurden in Güby einige der kleinen Fahnen abgebrochen. Es entstand ein Schaden von ca. 270 €. einige der Täter wurden ausfindig gemacht. Diese haben Ihren Teil der verursachten Kosten übernommen.
          Gegen die anderen Täter läuft eine Strafanzeige.
    • Am Spielplatz wurden Schmierereien entdeckt.
          Die Täter wurden beim ausüben der Tat gesehen. Nach Rücksprache mit den betrof- fennen Eltern wurden die Schmierereien entfernt.

    Darüber hinaus gibt der Bürgermeister bekannt, dass die Sportschützen Güby-Borgwedel mit dem Audit-Zertifikat ausgezeichnet worden sind.

    Es wurden Infrarotaufnahmen des Feuerwehrgerätehauses gemacht.
    Dadurch wurde festgestellt, dass eine Tür und zwei Fenster erneuert werden müssen. Zusätzlich müssen in der Rolltür in der Fahrzeughalle die Dichtungen ausgetauscht werden.

    Der Gemeindepunsch findet am 06.01.2013 statt und wird vom Schützenverein ausgerichtet.

    Frau Angelika Mätzler, Vorsitzende des Sozialausschusses, berichtet von der Seniorenweinachtsfeier. Sie bedankte sich für die Mithilfe bei Freiwilligen und Gemeindevertretern.


    zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen

    Gemeindevertreter Thordsen stellte eine Frage bezüglich der Kostenrückerstattung aufgrund der Klage der Stadt Lübeck vorm Landesverfassungsgericht (U3-Betreuung).

    Nach Aussage von LVB Bock wird es keine direkte Kostenerstattung geben. Der Rückfluss der Gelder wird unter anderem über eine höhere Betriebskostenförderung erfolgen.

    Gemeindevertreter Meggers fragte, wie viel Fördermittel bei der Aktivregion Schlei-Ostsee verwendet worden sind und wie eine Einbindung der Gemeinden erfolgt.

    LVB Bock beantwortet die Frage dahingehend, dass in den vergangenen Jahren diverse Millionen durch die Förderung investiert wurden.
    Zur Organisation der Aktivregion sagte er, dass es einen Vorstand gebe, in dem der Amtsvorsteher Mitglied sei.
    Des Weiteren gebe es Arbeitsgruppen in denen sowohl Gemeindevertreter, als auch Amtsausschussmitglieder tätig sind. Interessenten sind jederzeit herzlich willkommen.


    zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
    Beschlussvorlage - 23/2012

    Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 37.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 652.600 € auf nunmehr 690.000 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 17.900€ vermindert und damit gegenüber bisher 99.500 € auf nunmehr 81.600 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


    Beschluss:

    Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


    Ja-Stimmen :11
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2013
    Beschlussvorlage - 24/2012

    Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
    Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


    Beschluss:

    § 1

    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
    1. im Verwaltungshaushalt
      in der Einnahme auf                                                                                                                                                     704.400 EUR
      in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     704.400 EUR
      und
    2. im Vermögenshaushalt
      in der Einnahme auf                                                                                                                                                     132.200 EUR
      in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     132.200 EUR
      festgesetzt.
    § 2

    Es werden festgesetzt :
    1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
      Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
      0 EUR

      davon innere Darlehen
      0 EUR
    2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
    3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     176.100 EUR
    4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        4 Stellen

    § 3

    Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
    1. Grundsteuer
      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
      b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
    2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.
    § 4

    Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


    Ja-Stimmen :11
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 9. Baumpflanzungen im Gemeindegebiet
    Beschlussvorlage - 19/2012

    Zum einen wurde durch den Kreispräsidenten, Herrn Lutz Clefsen, der Gemeinde Güby zum Dorfjubiläum ein Baum überreicht. Zum anderen wurde vor einiger Zeit eine Pappel im Bereich Pütscherstraße / Herweg gefällt, für die es einen Ausgleich zu schaffen gilt.

    Für diesen Baum soll ein entsprechender Pflanzstandort beraten werden.


    Beschluss:

    Es wird beschlossen, dass der Baum auf der Mitte des Walles am Sportplatz gepflanzt wird, damit die unterirdischen Schießstände nicht durch das Wurzelwerk beeinträchtigt werden.


    Ja-Stimmen :11
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 10. Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Güby
    Beschlussvorlage - 20/2012

    Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes (Stand: 31.12.2009) wachsen. Der Wohnungsbestand beträgt für Güby 207 Wohneinheiten (WE). Damit wäre eine Entwicklung von bis zu 21 WE möglichen. Hiervon sind jedoch noch evtl. Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenentwicklungspotential in Abzug zu bringen.

    Mit Datum vom 01.11.2012 wurde durch einen Anlieger im Bereich Ahrensberg der Wunsch einer Siedlungsentwicklung geäußert. Es besteht der Wunsch, über einen neu zu errichtenden Stichweg drei Wohngrundstücke zu erschließen.
    Grundsätzlich könnte über eine solche Entwicklung nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen.

    Um für Güby über eine Siedlungsentwicklung zu beraten, sind somit folgende Punkte von Bedeutung:
    • Innenentwicklung vor Außenentwicklung
    • Prüfung des vorhandenen Innenentwicklungspotentials
    • Beachtung naturschutzrechtlicher Belange
    • Vorrangige Entwicklung im/am Dorfkern
    Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500,00 EURO. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums.

    Betrachtet man nun wieder die vorliegende Anfrage für den Bereich Ahrensberg, kann somit für den Moment festgehalten werden, dass es als sachdienlich erscheint, dass sich für die Gemeinde Güby grundsätzlich Gedanken über eine siedlungsstrukturelle Entwicklung bis zum Jahr 2025 gemacht werden.

    Ziel der Beratung sollte somit sein,
    • ob eine Entwicklung erfolgen soll,
    • in welchem Umfang die Entwicklung erfolgen soll und
    • wo die Entwicklung erfolgen soll.
    Zum „Wo“ kann an dieser Stelle angemerkt werden, dass der Flächennutzungsplan derzeit keine Siedlungsentwicklungsflächen beinhaltet. Die im Landschaftsplan für die Ortslage Güby vorgesehenen Flächen sind durch die Biogasanlage und den damit verbundenen Emissionen in einer Realisierung eher schwierig bzw. unmöglich zu bewerten. Weitere Entwicklungsflächen bestehen derzeit nur für den Bereich Esprehm.


    Beschluss:

    Es wird beschlossen, die siedlungsstrukturelle Entwicklung der Gemeinde näher zu untersuchen. Bis zur Vorlage entsprechender Ergebnisse wird das vorliegende Baugesuch eines Grundeigentümers aus dem Bereich Ahrensberg zurückgestellt.
    Zur Klärung, wie sich der städtebauliche Entwicklungsrahmen darstellt und auf welchen Flächen eine bauliche Entwicklung möglich ist, soll eine konkrete Untersuchung durch ein Planungsbüro erfolgen.


    Ja-Stimmen :11
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 11. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
    Beschlussvorlage - 17/2012

    Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.


    Beschluss:

    Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird kein Zuschuss gewährt.


    Ja-Stimmen :11
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 12. Änderung des Kindertagesstättenbedarfsplans
    Beschlussvorlage - 18/2012

    § 4 Abs. 2 der Vereinbarung über die Finanzierung des ev. Kindergartens Fleckeby sieht vor, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr in einer altersgemischten Gruppe betreut werden können. Diese Regelung gilt jedoch längstens bis zum 31.07.2013. Danach kann die Einrichtung eines weiteren Angebotes nur mit Zustimmung der Standortgemeinden erfolgen.

    Die Auslastung des Kindergartens erfordert aufgrund der Anmeldezahlen zum nächsten Jahr den Fortbestand einer dritten Gruppe. Beabsichtigt ist, diese auch als Kindergartengruppe einzurichten. Die Kirchengemeinde hat einen entsprechenden formlosen Antrag eingereicht. Die Gemeinde Fleckeby hat den nachstehenden Beschluss bereits gefasst; die Gemeinde Hummelfeld wird die Angelegenheit ebenfalls beraten.


    Beschluss:

    Der Einrichtung einer dritten Kindergartengruppe wird für das Kindergartenjahr 2013/2014 zugestimmt. Anschließend ist eine Reduzierung auf 2 Gruppen vorzunehmen, soweit die Gemeindevertretung einer Verlängerung nicht erneut zustimmt. Der diesbezüglichen Änderung des Kindertagesstättenbedarfsplans wird zugestimmt.


    Ja-Stimmen :11
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 13. Breitbandversorgung
    Beschlussvorlage - 21/2012
    Die Gemeindevertretung hat den Bürgermeister am 12.06. d. J. beauftragt, mit der Stiftung Louisenlund über eine Kostenbeteiligung an der Verbesserung der Breitbandversorgung zu verhandeln. Außerdem sollte Kontakt mit dem Amt Haddeby aufgenommen werden, um die Möglichkeit einer Versorgung über die Freikom zu erkunden. Zwischenzeitlich haben verschiedene Gespräche stattgefunden. Im Ergebnis könnte eine Versorgung von insgesamt 206 möglichen Haushalten der Gemeinde Güby für brutto ca. 310.400,00 € (netto 260.000,00 €) erfolgen. Soweit ausschließlich der Ortsteil Güby mit 102 möglichen Haushalten versorgt werden würde, ergäben sich brutto ca. 74.000,00 € (netto 62.000,00 €). Hinzu kämen jeweils grundstücksbezogene Kosten, soweit ein FTTH-Anschluss an der Ausbaustrecke möglich ist.

    Soweit Gemeinden eine bessere Versorgung vornehmen möchten, ist u. a. EU-Beihilferecht zu berücksichtigen, wenn privaten Unternehmen öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt werden.
    Unabhängig hiervon wäre ein Interessenbekundungsverfahren erforderlich in dessen Folge unter den Interessenten eine Ausschreibung erfolgen müsste. In diesem Verfahren dürften „nur“ 2 MB als Mindestleistung gefordert werden, da die Daseinsvorsorgefunktion der Gemeinde lediglich die Grundversorgung abdeckt.
    Aufgrund der sehr speziellen Kenntnisse und Erfahrungen, die in diesem Verfahren erforderlich sind (Beihilfe-, Ausschreibungs- und Vergaberecht, Breitbandkompetenzen usw.), wäre die Beauftragung eines Fachbüros erforderlich. Die Kosten für eine Vorplanung liegen bei ca. 2.500,00 €; die Durchführung einer Ausschreibung und die Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung würden ca. 7.000,00 € kosten.

    Seit wenigen Tagen ist der Entwurf einer neuen Breitbandförderungsrichtlinie bekannt, der den Gemeindevertretern vorliegt. Hiernach besteht die Möglichkeit, eine 75%ige Förderung der Nettoinvestitionskosten zu erhalten, wenn bis zum 28. Februar 2013 ein bewilligungsreifer Antrag gestellt wird. Dies erfordert u. a. eine Feststellung des Versorgungsgrades und eine Erschließungsvorplanung. Die entsprechenden Planungskosten werden einschließlich der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens auf 10.000,00 € geschätzt.

    Die Thematik wird ausführlichst erörtert.


    Beschluss:
    Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erschließungsplanung zur Verbesserung der Breitbandversorgung bei Kosten von bis zu 10.000,00 € in Auftrag zu geben.

    Ja-Stimmen :11
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.

    zu TOP 14. Mitgliedschaft Förderverein Kirchengemeinde Kosel
    Beschlussvorlage - 26/2012

    Es besteht die Überlegung Mitglied im neu gegründeten Förderverein „Kirchengemeinde Kosel e.V“. zu werden. Der Förderverein steht nicht nur der Gemeinde Kosel zur Verfügung, er möchte Vorhaben in der gesamten Kirchengemeinde unterstützen. Das vorrangige Ziel ist die Sanierung des Pastorates in der Gemeinde Kosel. Danach sollen mögliche Investitionen für die Fleckebyer Kirche erfolgen.


    Beschluss:

    Die Gemeinde Güby wird Mitglied im Förderverein „Kirchengemeinde Kosel e.V“. Für die nächsten 3 Jahre wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1,00 € pro Einwohner gewährt. Zudem zahlt die Gemeinde am Ende des Jahres einen Zuschuss in Höhe von 2,00 € pro Einzelspende eines Gübyer Einwohners.


    Ja-Stimmen :11
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :0

    Die Angelegenheit wird angenommen.


    Manfred Pohl  Gunnar Bock 
    Bürgermeister  Protokollführer