N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 19.03.2013.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig
Gemeindevertreter Werner Goos
Gemeindevertreter Heinz Harrs
Gemeindevertreterin Silke Jöns
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
1. stellv. Bürgermeister Heinz Meggers
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreter Hugo Thomsen
2. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Gast Rainer Harks
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
7. Information zum Ausbau der B 76
8. Aussprache zur Straßenausbaubeitragssatzung
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 6/2013
10. Erlass der II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 4/2013
11. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
11.1 Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 1/2013
11.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 2/2013
12. Schadenspotentialanalyse
  Beschlussvorlage - 5/2013
13. Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Güby
  Beschlussvorlage - 7/2013
14. Antrag der Sportschützen Güby-Borgwedel auf Beteiligung an der Sanierung des KK-Standes
  Beschlussvorlage - 9/2013
15. Bauantrag: Erweiterung der Rundbogenhalle & Neubau eines Waschplatzes
  Beschlussvorlage - 8/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Bürgermeister Pohl weist darauf hin, dass TOP 16 der Tagesordnung öffentlich behandelt werden soll, da der Betroffene die öffentliche Beratung gewünscht und auf den Schutz seiner persönlichen Daten verzichtet hat. Der Tagesordnungspunkt rückt damit auf 15 im öffentlichen Teil. Der neue TOP 16 soll nicht öffentlich beraten werden.

Bauausschussvorsitzende Jöns weist darauf hin, dass die Reihenfolge der Punkte 11.1 und 11.2 getauscht werden muss.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Aus der Zuhörerschaft wird auf die vermeintlich schlecht geräumten Straßen in der Gemeinde hingewiesen. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass zurzeit nur ein Gemeindearbeiter zur Verfügung steht.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Das Schietsammeln und das Pflanzen eines Baumes durch den Kreispräsidenten fällt witterungsbedingt aus. Der neue Termin ist für den 13 April vorgesehen.
  • Gespräch mit Herrn Heitmann wegen eventueller Verkaufsabsichten
  • Bezüglich möglicher Gefährdungen ausgehend vom Grundstück Dorfstraße 5 ist das Kreisbauamt tätig geworden
  • Gespräch des U3 Ausschusses wegen voraussichtlicher Eröffnung der 2. Gruppe
  • Gespräch mit dem kirchlichen Kindergarten wegen einer eventuellen Ausweitung der Nachmittagsbetreuung. Für den 26.03. liegt eine erneute Einladung vor.
  • Gespräch in Kiel wegen der Verbesserung der Breitbandversorgung. Die Chancen stehen jedoch nicht gut.

Der Bürgermeister bittet die Verwaltung, dass bei baurechtlichen Fragen im Bauausschuss auch ein Mitarbeiter bei der Sitzung anwesend ist, der hierzu Aussagen treffen kann.

Bauausschussvorsitzende Jöns erklärt, dass alle Punkte aus dem Bauausschuss Gegenstand der heutigen Beratung sind.

Sozialausschussvorsitzende Mätzler berichtet, dass die Sitzung des Ausschusses erst im April stattfinden wird. Es wurden jedoch schon Aktionen für Kinder durchgeführt.

Finanzausschussvorsitzender Thordsen berichtet, dass am 04.04. um 16.00 Uhr ein Gespräch im Amt stattfinden wird, bei dem das Straßenverzeichnis für die Ausbaubeitragssatzung erstellt werden soll. Ferner soll hier auch bereits einmal über die möglichen Prozentsätze für die Beteiligung der Bürger gesprochen werden. Von jeder Fraktion werden 3 Personen teilnehmen.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen

Gemeindevertreter Meggers fragt nach, wieso es bei der Baumpflanzaktion anlässlich der 600-Jahr-Feier zu Unstimmigkeiten mit einer Anliegerin gekommen ist.

Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass der ursprünglich geplante Pflanzort wegen der angedachten Baumaßnahmen an der Schießanlage aufgegeben wurde. Um dem Bagger die Zufahrt zu dem neuen Pflanzort zu ermöglichen, wurde durch die Gemeindearbeiter die Zufahrt freigeschnitten. Dabei war man davon ausgegangen, dass sich die Zufahrt in gemeindlichem Eigentum befindet. Dieses war jedoch nicht der Fall, so dass sich die Grundstückseigentümerin bei der Gemeinde über die durchgeführten Maßnahmen beschwert hat. Der Bürgermeister und die Bauausschussvorsitzende haben sich bei der Grundstückseigentümerin entschuldigt.

Gemeindevertreter Thordsen verweist auf den Beschluss aus der letzten Sitzung zur Förderung des Fördervereins Kirchengemeinde Kosel. Bisher ist jedoch noch keine Zahlung geleistet. Die Verwaltung wird sich darum kümmern.

Gemeindevertreter Berg weist darauf hin, dass die abgelagerten Haufen im Bereich des Weges nach Plönort noch entfernt werden müssen. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass die Witterung dieses bisher noch nicht zuließ. Die Maßnahme soll jedoch durchgeführt werden.

Gemeindevertreter Berg weist darauf hin, dass die Esche im Heiderader Weg im Bereich des Fußweges krank ist und massiv Äste verliert. Die Verwaltung soll bei der UNB einen Antrag auf Fällung des Baumes stellen.


zu TOP 7. Information zum Ausbau der B 76

Herr Harks vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr gibt den Anwesenden einen Überblick zur geplanten Erneuerung der B 76. Der erste Bauabschnitt zwischen Fleckeby und Fahrdorf soll in den Sommerferien 2013 durchgeführt werden. Der zweite Abschnitt zwischen Fahrdorf und Schleswig erfolgt 2014. Die Erneuerung des Radweges erfolgt vor der geplanten Straßenbaumaßnahme. Während der Erneuerung wird die B 76 voll gesperrt. Hierzu erläutert Herr Harks die geplanten Umleitungen und Details der Möglichkeiten der Straßenkreuzung während der Bauphase.

Fragen der Anwesenden werden von Herrn Harks beantwortet.


zu TOP 8. Aussprache zur Straßenausbaubeitragssatzung

Der Bürgermeister gibt allgemeine Informationen zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung und verweist darauf, dass aufgrund der gesetzlichen Regelungen der neuen Landesregierung eine Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen besteht. Die Gemeinde Goosefeld hat einen Beschluss gefasst, im Amtsausschuss dazu aufzurufen, sich gegen eine derartige Verpflichtung politisch zu wehren. Es erhebt sich hierzu eine Diskussion, welche Möglichkeiten die Gemeinde Güby hat, um sich gegen eine solche Verpflichtung zur Wehr zu setzen.

Für die Maßnahme Heiderader Weg besteht jedoch die Verpflichtung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Eine entsprechende Satzung ist bereits in Arbeit. Nach einem Vorgespräch zur Einstufung der Straßen soll noch eine Finanzausschusssitzung folgen. Vor der endgültigen Beschlussfassung in der Gemeindevertretung soll die Bevölkerung im Rahmen einer Einwohnerversammlung über die geplante Satzung informiert werden.


zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 6/2013

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Güby zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2012.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Güby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 4/2013

Nach der Gemeindeordnung besteht für die Gemeinden keine Verpflichtung, den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung als ständigen Ausschuss zu führen. Aus pragmatischen Gründen ist es sinnvoll, die Rechnungsprüfung auf den Finanzausschuss zu übertragen. Dadurch wird ein weiterer Schritt zur Verschlankung der Verwaltung getan. Diese Änderung sollte mit der neuen Wahlzeit erfolgen.
Des Weiteren wird der Passus zur Gleichstellungsbeauftragten an das Amt Schlei-Ostsee angepasst.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung mit folgenden Änderungen zum 1. Juni 2013 erlassen:
  • Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung soll mit 3 Mitgliedern bestehen bleiben.
  • Der Finanzausschuss soll aus 5 Mitgliedern bestehen.
  • Im Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung sollen keine wählbaren Bürger enthalten sein.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

zu TOP 11.1 Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 1/2013

Mit der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie 2002/49/EG ist mit den §§ 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der Lärmkartierung – 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden.

Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die zuständigen Gemeinden auf der Grundlage der Lärmkarten, Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen bis zum 18.07.2013 zu erstellen. Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Richtlinie sind Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. In der Gemeinde Güby wäre das die Bundesstraße 76 (B 76).

Eine zentrale Bedeutung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.

Die Öffentlichkeit ist zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie muss rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

Lärmaktionspläne zielen auf mehr Lärmschutz ab und dienen damit der Wohnqualität sowie dem Erhalt bzw. der Steigerung von Immobilienwerten. Weiterhin können andere gemeindliche Ziele, wie beispielsweise die Erhöhung der Attraktivität der Gemeinde, unterstützt werden.


Beschluss:

  1. Es wird ein Lärmaktionsplan für die Gemeinde Güby aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wird die Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee beauftragt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 2/2013

In der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Güby wurde die Notwendigkeit eines solchen Planes eingehend erläutert. Die Verwaltung hat anhand des Leitfadens für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holsteins (MLuR S-H) einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Güby erarbeitet. Dieser ist in der Anlage beigefügt.


Beschluss:

  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Güby wird mit folgenden Änderungen gebilligt:
  • Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht   
  • Schallschutzmaßnahmen (Wälle, Wände, Verglasung)
  • Tempolimit
2. Der Entwurf des Planes ist öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Schadenspotentialanalyse
Beschlussvorlage - 5/2013

Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt.

Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.

Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.

Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
  1. Bei einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von 55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 € verbleiben. Für die Gemeinde Güby ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung von ca. 2.000,00 €.
  2. Entscheiden sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Güby von ca. 1.200,00 €.
  1. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Güby ca. 1.400,00 € davon zu tragen.

Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
  • Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €,
  • bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 €
  • und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.

In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin.


Beschluss:

Die Angelegenheit wird vertagt und soll im Finanzausschuss nach der Kommunalwahl beraten werden. Hierzu sollen noch Informationen von Betroffenen, wie z.B. Wasser- und Bodenverbänden eingeholt werden.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 13. Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Güby
Beschlussvorlage - 7/2013

Im Rahmen der Sitzungen des Bau-, Wege- und Umweltausschusses am 27.11.2012 sowie der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2012 wurde ausführlich über die Fragestellung einer möglichen Siedlungsentwicklung beraten. Unter Berücksichtigung des Planungsgrundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ wurde sich darauf verständigt, dass zur Klarstellung der vorhandenen Innenentwicklungspotentiale eine eingehende Untersuchung durch einen Fachplaner erfolgen soll. Dieser sollte darüber hinaus eine Klärung herbeiführen, wie sich der städtebauliche Entwicklungsrahmen darstellt und auf welchen Flächen eine bauliche Entwicklung künftig denkbar ist.

Diese Ergebnisse liegen zwischenzeitlich vor und werden zur Beratung gestellt. Bei künftigen Bauleitplanungen werden diese Ergebnisse mit einfließen.


Der Bürgermeister berichtet, dass die Landesplanung die Gemeinde aufgefordert hat, zunächst bei den Grundstückseigentümern der für eine Bebauung in Frage kommenden Innenbereichsgrundstücke nachzufragen, welche Bebauungsabsichten in der Zukunft bestehen. Dieses betrifft die Grundstückseigentümer Heidtmann, Jöns und Stoltenberg.


Beschluss:

Die Grundstückseigentümer Heidtmann, Jöns und Stoltenberg sollen schriftlich zu einer eventuell zukünftig geplanten Bebauung der im Innenbereich befindlichen Grundstücke befragt werden.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Antrag der Sportschützen Güby-Borgwedel auf Beteiligung an der Sanierung des KK-Standes
Beschlussvorlage - 9/2013

Die Sportschützen Güby-Borgwedel haben auf der Mitgliederversammlung am 27.02.2013 beschlossen den KK-Stand zu sanieren. Dafür ist es voraussichtlich erforderlich einen Kredit in Höhe von 25.000,- € aufzunehmen. Zur Kostenermittlung wurden bereits verschiedene Angebote eingeholt. Ferner wurden Förderanträge an den Kreis Rendsburg-Eckernförde und den Landessportverband gestellt. Die Höhe der möglichen Eigenleistungen wird zurzeit noch geprüft.

Die Gemeinde wird darum gebeten, dieses Vorhaben im Rahmen der Möglichkeiten zu unterstützen.


Zwischenzeitlich liegen neue Informationen bezüglich der Finanzierung der Sanierungsarbeiten vor. Sollten alle Zuschussgeber den Zuschuss bewilligen, und die Eigenleistungen in der errechneten Höhe möglich sein, würde nur noch ein gemeindlicher Zuschuss von rd. 4.200,- € benötigt. Aufgrund fehlender Zuschusszusagen, kann der derzeitige Finanzierungsplan jedoch nicht als verbindlich angesehen werden.

Gemeindevertreter Thordsen stellt den Antrag, dem Schützenverein einen Zuschuss von 5.000,- € und ein zinsloses Darlehen bis zu maximal 10.000,- € zu gewähren.


Beschluss:

Dem Schützenverein wird zur Durchführung der Sanierung des Schießstandes ein Zuschuss von 5.000,- € und ein zinsloses Darlehen bis zu maximal 10.000,- € zu gewährt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Bauantrag: Erweiterung der Rundbogenhalle & Neubau eines Waschplatzes
Beschlussvorlage - 8/2013

Am 21.02.2013 ging ein Bauantrag von Herrn Heinrich Stoltenberg für die Erweiterung der Rundbogenhalle & dem Neubau eines Waschplatzes auf dem Flurstück 48/1, Flur 1, Gemarkung Güby ein.

Herr Stoltenberg betreibt einen landwirtschaftlichen Ackerbaubetrieb und bewirtschaftet 44 ha Eigentum und 71 ha Pachtfläche, davon ca. 10 ha für den Anbau von Weihnachtsbäumen. Die restlichen Betriebsflächen werden für den Ackerbau genutzt. Der Bauherr plant die Hallenerweiterung, um sämtliche Maschinen unterzubringen und reparieren zu können. Die Weihnachtsbäume sollen dort in den Wintermonaten verpackt und auf Paletten verladen werden. Der geplante Waschplatz soll genutzt werden, um die benötigten Maschinen reinigen zu können.


Beschluss:

Die Gemeinde Güby nimmt den vorliegenden Bauantrag zur Erweiterung der Rundbogenhalle und Neubau eines Waschplatzes mit Bedenken zur Kenntnis. Bei der beabsichtigten Baumaßnahme handelt es sich um die Erweiterung der Betriebsstätte des Bauherrn. Durch das Vorhaben wird keine Hofstelle begründet; diese ist weiterhin in der zentralen Ortslage Güby (Heiderader Weg 3).

Da der landwirtschaftliche Betrieb des Bauherrn im Sinne des § 35 BauGB privilegiert ist, besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Daher wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Auf den Umstand, dass die Hofstelle nicht ausgelagert wurde/wird, ist in der Stellungnahme der Gemeinde entsprechend hinzuweisen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben

Der Bürgermeister gibt den im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschluss bekannt.



Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Bürgermeister