N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 14.05.2013.

Sitzungsort:  im "Landgasthof Güby", Güby
Beginn der Sitzung:  20.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig
Gemeindevertreter Werner Goos
Gemeindevertreter Heinz Harrs
Gemeindevertreterin Silke Jöns
1. stellv. Bürgermeister Heinz Meggers
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreter Hugo Thomsen
2. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer/in Susanne Hagemeier
Verwaltung Norbert Jordan
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
7. Erweiterung der Öffnungszeit im ev. Kindergarten
  Beschlussvorlage - 11/2013
8. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße"
- Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 12/2013
9. Erlass einer Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße"
  Beschlussvorlage - 13/2013
10. Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung
  Beschlussvorlage - 10/2013

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
Der Vorsitzende des Schützenvereins Güby weist darauf hin, dass der KK-Stand ab 03.06.2013 voraussichtlich bis Anfang August freigelegt und in diesem Zusammenhang der Bolzplatz teilweise gesperrt wird.
Eine Einwohnerin fragt nach, was mit der Esche am Eingang des Heiderader Weges passieren soll. Beim gestrigen Gewitter seien mehrere stärkere Äste heruntergefallen.
Der Bgm.erläutert, dass nach Inaugenscheinnahme durch einen Baumschutzexperten die die Schadstufe des Baumes erst im Sommer abschließend bewertet werden könne. Herr Jordan erklärt, dass die Gemeinde ein Gutachten zur Frage, ob es sich um einen Gefahrenbaum handelt, erstellen lassen muss, bevor der Baum gefällt werden kann.
Der entsprechende Auftrag soll laut Bgm. Pohl erteilt werden.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Amtsausschussitzung am 24.04.2013
  • Schulverbandssitzung am 29.04.2013
  • Kindergärtenbelegung
  • Material für Buswartehäuschen in Wolfskrug ist da und wird baldmöglich aufgestellt.

Die Ausschussvorsitzenden berichten über die Angelegenheiten ihres Ausschusses:
  • Finanzausschuss: Das Thema Straßenausbaubeiträge ist Gegenstand der TO.
  • Bauausschuss: Die jährliche Aktion Sauberes Dorf hat stattgefunden.
  • Sozialausschuss: - Fahrradtour am 02.06.2013
                        - Kinderfest am 23.06.2013
                        -Seniorenfrühstück hat am 18.04.2013 stattgefunden
                        - nächste Sitzung für den 06.06.2013 geplant
Hierzu erfolgt von der Verwaltung der Hinweis, dass zu dem Zeitpunkt wegen der Kommunalwahl und noch nicht erfolgter Konstituierung der Gemeindevertretung und Besetzung der Aussschüsse keine reguläre Sitzung stattfinden darf.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
Anfragen erfolgen nicht.

zu TOP 7. Erweiterung der Öffnungszeit im ev. Kindergarten
Beschlussvorlage - 11/2013
Im ev. Kindergarten Fleckeby besteht der Bedarf auf Erweiterung der Einrichtung. Die Thematik wurde im Kindergartenbeirat und im Kuratorium des Kindergartens beraten. Ferner wurde die Angelegenheit mit den Fraktionsvorsitzenden erörtert. Im Ergebnis besteht Einigung, die Öffnungszeit der Einrichtung um 1 Stunde bis 14.00 Uhr zu erweitern. Die personelle Stundenveränderung liegt den Gemeindevertretern vor.

Beschluss:
Der Erweiterung der Öffnungszeit bis 14.00 Uhr für eine Gruppe wird zugestimmt. Die Veränderung des Stellenplanes kann vertragsgerecht gemäß der vorliegenden Berechnung des Amtes erfolgen.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße"
- Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 12/2013
Der Bebauungsplan Nr. 2 „Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße“ wurde am 25.11.1994 rechtskräftig. Durch 2 Änderungen wurden die textlichen Festsetzungen überarbeitet, rechtskräftig seit 04.05.2007 und 16.10.2007. Der Bereich des B-Planes Nr. 2 ist derzeit als Dorfgebiet ausgewiesen.

Da die Gemeinde sich mit der Ausweisung von neuen Baugebieten befassen möchte, wurden Gespräche mit dem Kreis und dem Land geführt sowie eine Innenentwicklungsanalyse erarbeitet. Es wird deutlich: bevor die Gemeinde sich in den Außenbereich begibt, sollten die Innenentwicklungsmöglichkeiten abgeprüft werden.

Herr Jordan erläutert allgemein die Rechtslage, beantwortet Einzelfragen und informiert eingehend über die bauleitplanerischen Sicherungsinstrumente.
Nach Beratung wird losgelöst von konkreten Bauanträgen ein Planungserfordernis für den gekennzeichneten Bereich gesehen.Im Dialog mit den Grundeigentümern sollen konkrete machbare Inhalte besprochen werden.

Beschluss:
1. Der Bebaungsplan Nr. 2 für das Gebiet “Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße“ soll wie folgt geändert werden:                   
                   - Überplanung des bisherigen Dorfgebietes in ein allgemeines Wohngebiet

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße"
Beschlussvorlage - 13/2013
Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde, sobald sie einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst hat, zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre erlassen.
Inhalt der Veränderungssperre:
  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.

Auf die allgemeinen Erläuterungen zu TOP 8 durch Herrn Jordan wird verwiesen. Gemäß § 15 BauGB kann auf den Erlass einer Veränderungssperre verzichtet werden, da die Gemeinde bei Vorliegen eines konkreten Bauantrages bei der Baugenehmigungsbehörde beantragen kann, die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten auszusetzen.

Gemeindeverteter Thordsen beantragt auf den Erlass einer Veränderungssperre zu verzichten.

Beschluss:
Es wird beschlossen, auf den Erlass einer Veränderungssperre zu verzichten.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung
Beschlussvorlage - 10/2013
Mit Inkrafttreten der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Landesgesetzgeber die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit der Maßgabe wieder eingeführt, dass die Gemeinden mindestens 15 v.H. des Aufwandes tragen.
§ 8 KAG regelt die bisher auch möglichen einmaligen Ausbaubeiträge, die für eine konkrete Ausbaumaßnahme an einer bestimmten Straße einmalig von den anliegenden Grundstückseigentümern erhoben werden.

§ 8a KAG ermöglicht die Erhebung wiederkehrender Beiträge anstelle einmaliger Beiträge, wonach die jährlichen Investitionsaufwendungen für öffentliche Straßen, Weg und Plätze auf alle Grundstücke verteilt werden, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchname der Straße ein besonderer Vorteil geboten wird.
Die Zusammenfassung aller Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebietes zu einer Einheit wird rechtlich nicht möglich sein, da es in der Gemeinde Güby südlich der B76 viele Außenbereichsstraßen gibt, die nicht Teil einer Abrechnungseinheit sein können. Dies hätte zur Folge, dass dortige Straßenausbaumaßnahmen sowieso nur über einmalige Beiträge abgewickelt werden können.
Zu einem Abrechnungsgebiet zusammenfassbare Verkehrsanlagen müssen für die Erhebung wiederkehrender Beiträge in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen, was nur für den Ortskern Güby mit dem Ortsteil Ahrensberg denkbar wäre. Auch hier gibt es jedoch rechtliche Bedenken, wenn Straßen mit unterschiedlicher Verkehrsbedeutung (Anlieger- und Haupterschließungsstraßen) zusammengefasst werden.

Eine rechtswirksame Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge kann derzeit nicht erarbeitet werden, da die Verfassungsmäßigkeit dieser Abgabenart erheblichen Bedenken begegnet und daher dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorliegt. Diese Entscheidung, die in 2013 getroffen werden soll, sollte abgewartet werden. In Abhängigkeit von dieser Entscheidung könnte eine weitere Beschäftigung mit wiederkehrenden Beiträgen dann mit fachlicher Beratung von außen und dem entsprechenden Zeitbedarf erfolgen.

Steht also eine Ausbaumaßnahme im beitragsrechtlichen Sinne an - hier der Ausbau des Heiderader Weg nördlich der B76 bis zur Einmündung Borgwedeler Weg als Haupterschließungsstraße- kann diese rechtssicher nur über die Erhebung einmaliger Beiträge erfolgen.
In Zusammenkünften der Gemeindevertreter/innen und Herrn Peters sowie Frau Hagemeier am 19.02.2013 und 04.04.2013 wurde die Thematik erläutert und diskutiert.

Daher wurde der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf aufgrund einer Mustersatzung von der Verwaltung erarbeitet.

Die Grundlagen für den Beitragsmaßstab in § 6 wie Vervielfältiger und Tiefenbegrenzung wurden aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung ermittelt.
Über den umzulegenden Beitragsanteil- und damit im Umkehrschluss den von der Gemeinde zu tragenden Aufwandsanteil- enthält die Satzung in § 4 je nach Art der Straße entsprechende Prozentsätze, über die die Gemeindevertretung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu entscheiden hat.
Der Anliegeranteil könnte nach KAG bei Anliegerstraßen (= höchster Vorteil für den Anlieger, niedrigster Vorteil für die Allgemeinheit) bei 85 Prozent liegen. Der Satzungsentwurf enthält den nach ständiger Rechtsprechung niedrigsten Anliegeranteil von 60 Prozent, weil der Anliegeranteil den Gemeindeanteil -also den Vorteil der Allgemeinheit- deutlich übersteigen, also mindestens 60 Prozent betragen muss. Eine weitere Reduzierung kommt aus rechtlicher Sicht hier nicht in Frage.

Zu den Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen muss eine deutliche Abstufung der Vorteilsmöglichkeit erkennbar sein.
Auch muss die Satzung hinsichtlich der Verkehrsbedeutung der Teileinrichtungen von Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen wie Fahrbahn, Radwege, Gehwege usw. und den damit verbunden Vorteilen differenzieren. Diese gebotene Differenzierung wurde in Anwendung der ständigen Rechtsprechung vorgenommen.
Eine Reduzierung um 5 % gegenüber dem Satzungsentwurf für diese Sitzung bei den Haupterschließungs- , Hauptverkehrsstraßen und Bestandteilen/Teileinrichtungen wie im anliegenden Satzungsentwurf wird für noch im Grenzbereich vertretbar gehalten.

Auf ein Straßenverzeichnis als Anlage zur Satzung wird verzichtet, da diesem rechtlich betrachtet nur deklaratorische Bedeutung zukommt und es keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit einer Satzung hat. Vor jeder beitragsrelevanten Maßnahme ist die Zuordnung einer Straße zu einem Straßentyp in Anwendung des Satzungsrechts vorzunehmen und unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung.

Wenn die Gemeinde bis zum Ausbau des Heiderader Weges keine Beitragssatzung beschließt, müsste der Ausbau verschoben werden, da der Verzicht auf Straßenausbaubeiträge rechtswidrig wäre.
Die Maßnahme wurde in der Gemeindevertretersitzung am 26.09.2012 beschlossen, die Ausschreibung ist erfolgt, der Vergabevorschlag für die ausführende Firma liegt vor.

Der Ausschussvorsitzende weist auf mögliche Schadensersatzforderungen bei ausbleibender Auftragserteilung der Firma hin.

Frau Hagemeier beantwortet Fragen Festsetzungsverjährung für die Beitragsschuld, zur sogenannten Umwandlung, also einer modifizierten Stundung der Beiträge, zu den Anteilssätzen, zur Tiefenbegrenzung, zu den Vervielfältigern sowie zu Grundstücken, die an mehreren Straßen liegen.

Beschluss:
Die vorliegende Straßenausbaubeitragssatzung , in die die Ergebnisse der Beratung im Finanzausschuss vom 22.04.2013 eingearbeitet wurden, wird beschlossen ( Änderungen in § 4 Abs. 1 bis 4 zu den umzulegenden Beitragsanteilen in v.H.).

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Susanne Hagemeier  Manfred Pohl 
Protokollführer/in  Bürgermeister