N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 15.12.2014.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig
2. stellv. Bürgermeisterin Silke Jöns
Gemeindevertreter Stephan Koch
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
Gemeindevertreter Manfred Radtke
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreterin Petra Schröder
Gemeindevertreter Hugo Thomsen
1. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 31/2014
8. Antrag der Sportschützen Güby - Borgwedel auf Bezuschussung der Umstellung auf eine elektronische Anzeigenanlage
  Beschlussvorlage - 22/2014
9. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 36/2014
10. Einzäunung Glascontainer
  Beschlussvorlage - 24/2014
11. Erneuerung der Beschriftung der Gedenksteine am Ehrenmal
  Beschlussvorlage - 25/2014
12. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 32/2014
13. Verkehrsangelegenheiten, hier: Geschwindigkeitsreduzierung K 54 / Damm
  Beschlussvorlage - 29/2014
14. Geschwindigkeitsreduzierung K 86
15. Aufstellen von Verkehrsschildern am Spielplatz
  Beschlussvorlage - 26/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 15 und 16 nichtöffentlich zu behandeln. Ferner beantragt er den die Tagesordnung um TOP 14 "Geschwindigkeitsreduzierung K 86" im öffentlichen Teil zu erweitern.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Mahnung zu ernsthaftem Verhalten in der Gemeindevertretung
  • Feuerlöschteich Schlagtor ist ein Biotop
  • Feuerwehreinsatz am 12.12. wegen ausgelaufenem Öl aus einem Tankwagen
  • Widmung der Straßen, die sich im Eigentum der Stiftung Louisenlund befinden
  • Sitzungen des WBV, Kindergartenausschusses, U3-Ausschusses und Amtsausschusses
  • Computerausstattung des Schulverbandes wurde dank des Einsatzes des Verbandsvorsitzenden größtenteils über Spenden finanziert
  • Das DRK bedankt sich für die Unterstützung und lädt am 07.01. zu einer Berichterstattung ein.
  • Steigerung der Abwassergebühr von 2,65 € auf 2,75 €
  • Informationsveranstaltung zu Wiederkehrenden Beiträgen am 24.02.

Die Beratungspunkte des Finanzausschusses und des Bauausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Die stellvertretende Sozialausschussvorsitzende, Frau Ehlert, berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • 25.10. Seniorenfrühstück
  • 08.11. Laternelaufen
  • 07.12. Seniorenweihnachtsfeier


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
Gemeindevertreter Thomsen fragt an, ob eine Privatperson Asylbewerber in dem bisherigen Altenheim Ahrensberg unterbringen könnte. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass die Unterbringung durch das Amt erfolgt. Bei steigenden Asylbewerberzahlen sei jedoch nicht auszuschließen, dass auch das bisherige Altenheim in Betracht kommen könnte.

Gemeindevertreter Berg fragt an, ob die Einzäunung der Ausgleichsfläche fertig ist. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass die Arbeiten durch die Gemeindearbeiter immer dann erledigt werden, wenn etwas Zeit ist.

Gemeindevertreter Berg fragt an, ob es Aufgabe der Feuerwehr war, bei dem Einsatz am 12.12. das Bindemittel aufzufegen. Der Bürgermeister erläutert, dass diese Aufgabe auch über eine Firma hätte abgewickelt werden können. Es gab jedoch eine Absprache mit dem stellvertretenden Wehrführer. Die Angelegenheit wird über die Versicherung abgewickelt. Es ist in diesem Fall jedoch das unangemessene Verhalten von 2 Anwohnern zu kritisieren.

Gemeindevertreter Berg fragt an, ob die unsachgemäß entsorgten Reifen nun beseitigt wurden. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass in diesem Falle der Kreis zuständig ist. Eine entsprechende Information liegt dort bereits vor..

Gemeindevertreter Thordsen bittet noch einmal darum, durch das Amt den Sachstand bezüglich der Bauten von Herrn Zülsdorf klären zu lassen.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 31/2014

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 23.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 722.900 € auf nunmehr 746.300 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 12.500 € vermindert und damit gegenüber bisher 151.200 € auf nunmehr 138.700 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag der Sportschützen Güby - Borgwedel auf Bezuschussung der Umstellung auf eine elektronische Anzeigenanlage
Beschlussvorlage - 22/2014

Die Sportschützen Güby - Borgwedel beabsichtigen die Umstellung der vorhandenen Scheibenzuganlage auf eine moderne elektronische Anzeigenanlage. Das gesamte Vorhaben wird Kosten von ca. 24.512,20 € verursachen. Die Finanzierung erfolgt zum Teil über einen anonymen Spender und über Eigenleistungen. Weiterhin werden Zuschussanträge an den KSV/LSV, die Förde Sparkasse und die Gemeinden Güby, Borgwedel und Fleckeby gestellt.


Beschluss:

Den Sportschützen Güby - Borgwedel e. V. wird für die Umstellung auf eine elektronische Anzeigenanlage ein Zuschuss in Höhe von 2.451 € gewährt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 36/2014

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 feststeht. Erst dann können die Aktien zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. Von dieser Summe sind noch 15,0 % Kapitalertragssteuer und 0,83 % Solidaritätszuschlag zu zahlen. Somit verbleibt eine Dividende von 177,97 €, welches einer Verzinsung von 4,31 % entspricht. Die Gemeinde Güby hätte eine Mindestabnahme von 25 Aktien und somit einen Mindesterwerb in Höhe von 103.057,25 €.
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 60 Aktien erwerben. Dies würde einer Summe von 247.337,40 € entsprechen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, 25 Aktien bei der Schleswig-Holstein Netz AG für einen Gesamtbetrag von 103.057,25 € zu erwerben. Der Gesamtbetrag wird im Haushalt 2015 aufgenommen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Einzäunung Glascontainer
Beschlussvorlage - 24/2014

Es ist angedacht, den Glascontainer am Feuerwehrgerätehaus neu zu umzäunen. Die geschätzte Grundfläche beträgt 3 m X 4 m. Optional werden drei Ausführungsvarianten vorgeschlagen:
  • Holz
  • Hecke
  • Doppelstabmattenzaun

Sollte eine Umzäunung beschlossen werden, muss die Maßnahme mit der Entsorgungsfirma abgestimmt werden.


Gemeindevertreter Thomsen schlägt vor, die Maßnahme in Eigenleistung durchzuführen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Glascontainer am Feuerwehrgerätehaus neu mit Holz zu umzäunen. Die Maßnahme soll im Sommer in Eigenleistung durchgeführt werden. Die Leitung übernimmt Gemeindevertreter Thomsen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erneuerung der Beschriftung der Gedenksteine am Ehrenmal
Beschlussvorlage - 25/2014

Die Beschriftung der Steine am Ehrenmal ist verwittert und muss nachgezeichnet werden. Es ist zu beraten, ob die neue Beschriftung durch einen Malerfachbetrieb oder in Eigenleistung der Gemeinde erfolgen soll.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Steine am Ehrenmal zu reinigen und neu zu beschriften. Der Auftrag wird an Firma Radtke zu einem Preis von 3.623,55 € erteilt.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Manfred Radtke

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 32/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     713.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     713.200 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     460.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     460.200 EUR
    festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     178.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Verkehrsangelegenheiten, hier: Geschwindigkeitsreduzierung K 54 / Damm
Beschlussvorlage - 29/2014

In der Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Güby (am 30.09.2014) wurde die Gefährdung der Sicherheit aufgrund erhöhter Geschwindigkeiten im Bereich "Damm" und "K 54" thematisiert. Es wurde angeregt, ein Tempolimit von 70 km / h beim Kreis zu beantragen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Güby beschließt, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung von 70 km / h auf der K 54 zu beantragen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Geschwindigkeitsreduzierung K 86

Der Bürgermeister berichtet, dass auf der K 86 in den vergangenen Jahren viele Unfälle zu verzeichnen waren. Der Anlieger, Herr Peters, hat sich daher an die Gemeinde gewandt und bittet um die Einführung einer Geschwindigkeitsreduzierung.

Beschluss
Die Gemeindevertretung Güby beschließt, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung von 70 km / h auf der K 86 im Bereich Wolfskrug bis zur Kreuzung K 54 zu beantragen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Aufstellen von Verkehrsschildern am Spielplatz
Beschlussvorlage - 26/2014
Es ist auffällig geworden, dass der Autoverkehr mit zum Teil hohem Tempo am Spielplatz vorbeiläuft. Um dieser Tatsache entgegenzuwirken, hegt sich der Gedanke, in beide Fahrtrichtungen jeweils ein Verkehrsschild aufzustellen, um auf spielende Kinder hinzuweisen. Das Aufstellen der Schilder ist bei der Verkehrsaufsicht des Kreises zu beantragen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Amtsverwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Kreisbehörde zu stellen, um zwei Verkehrsschilder "Achtung spielende Kinder" am Spielplatz aufzustellen. Zusätzlich wird die Gemeinde dort eine Geschwindigkeitsanzeigetafel aufstellen.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben

Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekanntgegeben.



Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Bürgermeister