N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 31.03.2015.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig
2. stellv. Bürgermeisterin Silke Jöns
Gemeindevertreter Stephan Koch
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
Gemeindevertreter Manfred Radtke
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreterin Petra Schröder
Gemeindevertreter Hugo Thomsen
1. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
7. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Güby und Ernennung.
  Beschlussvorlage - 2/2015
8. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss
  Beschlussvorlage - 9/2015
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 8/2015
10. Bankettbefestigung "Damm"
  Beschlussvorlage - 3/2015
11. Widmungsverfahren für mehrere Straßen in Güby
  Beschlussvorlage - 7/2015
12. Dachsanierung Feuerwehr
  Beschlussvorlage - 5/2015
13. Straßenunterhaltung "Schlagtor / Karlsstift"
  Beschlussvorlage - 4/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gemeindevertreter Reimers beantragt, die Tagesordnungspunkte 11 und 13 zu tauschen. Der Bürgermeister beantragt, Tagesordnungspunkt 14 nicht öffentlich zu behandeln.

Der Antrag von Gemeindevertreter Koch auf Aufstellung eines Zeltes und Nutzung der Toiletten beim Feuerwehrgerätehaus für eine private Feier wird nicht auf die Tagesordnung aufgenommen, da Einigkeit herrscht, dass diesem Antrag entsprochen werden soll.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Es wird der Vorschlag gemacht, bei den Einfallstraßen in Richtung Dorfstraße eine 30 km/h Beschilderung vorzunehmen. Innerhalb der Gemeindevertretung erhebt sich eine Diskussion über die zunehmenden Geschwindigkeitsüberschreitungen. Letztendlich herrscht Einigkeit, dass zunächst ein Geschwindigkeitsmeßgerät aufgestellt werden soll.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • geplante Grundschule in Louisenlund
  • geplanter Weihnachtsmarkt in Louisenlund
  • Feuerlöschteich
  • Schredderaktion am 21.03
  • Aktion Sauberes Dorf am 28.03.
  • Seniorenfrühstück am 14.03.
  • geplanter Dorfabend am 17.04.
  • Vergleichsschießen am 04.05.
  • Ausbaggerung verschiedener Gräben
  • Angebot eines mobilen Supermarkes
  • Flüchtlingssituation
Sozialausschussvorsitzende Mätzler berichtet über das Seniorenfrühstück und den anstehenden Dorfabend.

Bauausschussvorsitzende Jöns berichtet über die Aktion Sauberes Dorf


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen

Gemeindevertreter Reimers regt an über einen Ankauf des Altenheims Ahrensberg durch die Gemeinde nachzudenken. Eventuell könnte man das Gebäude abreißen und dort ein Baugebiet errichten.

Gemeindevertreter Berg weist darauf hin, dass die Baggerarbeiten am Damm mangelhaft ausgeführt wurden. Es ist kein Gefälle vorhanden. Außerdem wurde der Aushub inklusive Müll im gegenüberliegenden Knick abgekippt. Die Arbeit des Unternehmers sei insgesamt als mangelhaft zu betrachten. Die Rechnung müsse gekürzt werden. Bauausschussvorsitzende Jöns wird sich die Sache ansehen und auch darauf achten, ob die Ausführung der Arbeiten der Absprache im Bauausschuss entspricht.

Gemeindevertreter Reimers weist zum wiederholten Male darauf hin, dass der Graben Ahrensberg-Schulweg ausgebaggert werden müsste. Auch der Schacht müsste gereinigt werden. Die Gemeinde wird sich noch einmal mit dem Wasser- und Bodenverband in Verbindung setzen.

Gemeindevertreter Reimers kündigt an, dass die Gilde einen Antrag auf Bezuschussung von Boßelkugeln für den nächsten Finanzausschuss stellen wird.

Innerhalb der Gemeindevertretung herrscht Einigkeit, dass der Bürgermeister ein Geschwindigkeitsmeßgerät mit Solarzelle bestellen soll.

Gemeindevertreter Radtke regt an, im Mai eine Führung durch Louisenlund zu organisieren.


zu TOP 7. Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Gemeinde Güby und Ernennung.
Beschlussvorlage - 2/2015

Am 23.01.2015 wählten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Güby Herrn Stephan Koch zum Gemeindewehrführer. Um die Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Der Wahl von Stephan Koch zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Güby wird zugestimmt.


Der Bürgermeister Herr Manfred Pohl ernennt Herrn Stephan Koch unter Berufung als Ehrenbeamten zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Güby.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Stephan Koch

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss
Beschlussvorlage - 9/2015

Herr Heinz Harrs hat mit Schreiben vom 27.01.2015 sein Mandat als wählbarer Bürger im Finanzausschuss niedergelegt. Hierdurch bedingt ist ein neues Mitglied in den Finanzausschuss zu wählen.


Beschluss:

Herr Hermann Busch wird als neues Mitglied in den Finanzausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 8/2015

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Güby zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2014.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Güby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2014 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bankettbefestigung "Damm"
Beschlussvorlage - 3/2015

Die Bauausschussvorsitzende, Frau Jöns, regt an, einen ca. 90 m langen Bankettstreifen im Bereich Damm zu profilieren bzw. mit Rasengittersteinen zu befestigen. Zurzeit kann das Oberflächenwasser nicht frei auf den Bankettstreifen auslaufen und versickern. Es gilt nun innerhalb der Ausschusssitzung zu beraten, ob der Bankettstreifen abgeschält und unter Zulieferung geeigneter Kiesbaustoffe profiliert werden soll oder den Bankettstreifen mit Rasengittersteinen zu befestigen und das anfallende Regenwasser in den anschließenden Straßengraben zu kanalisieren. Sollte man sich für die letztgenannte Variante entscheiden, müsste noch eine Überprüfung erfolgen, ob die Maßnahme Straßenausbaubeitragspflichtig ist. Die Kosten werden seitens der Bauamtsverwaltung wie folgt geschätzt:
  • Bankettstreifen profilieren: ca. 900,00 €
  • Verlegung von Rasengittersteinen: ca. 3.500,00 €  


Beschluss:

Es soll ein ca. 90 m langer Bankettenstreifen im Bereich Damm profiliert werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 900,00 €.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Widmungsverfahren für mehrere Straßen in Güby
Beschlussvorlage - 7/2015

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Güby hat in ihrer Sitzung am 25.03.2014 beschlossen für die Straßen/Straßenabschnitte Pütscherstraße, Borgwedeler Weg, Louisenlunder Weg (bis Abfahrt Kapelle) und Schlagtor, die sich fast vollständig im Eigentum Dritter befinden, die Widmung anzustreben. Aufgrund des Ziel- und Quellverkehrs hinsichtlich der Nutzung der Mehrzweckhalle in Louisenlund hat der Eigentümer darum gebeten, den Louisenlunder Weg über die Abfahrt zur Kapelle hinaus bis zum Wendeplatz zu widmen. Da es in den Gesprächen mit ihm zu keiner Annäherung an den Kaufpreis gekommen ist, entfällt der angestrebte Erwerb der Straßenabschnitte und die erforderliche Zustimmung zur Widmung muss auf vertraglichem Wege erfolgen.

Für die Widmung der Pütscherstraße ist die vertragliche Zustimmung weiterer Grundstückseigentümer oder ein Grunderwerb durch die Gemeinde erforderlich, da der tatsächliche Verlauf der Straße über ihre Grundstücke führt.

Die Klassifizierung der Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz ist unabhängig von der Klassifizierung nach dem Straßenausbaubeitragsrecht.


Beschluss:

Vorbehaltlich der vertraglichen Zustimmung der Grundstückseigentümer werden folgende Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Nr.
Bezeichnung
Gemarkung
Flur
Flurstück/e
1
Pütscherstraße
Louisenlund
2
65/4
Teilflächen von 65/5, 65/6, 65/2, 65/3, 41/4 und 45/1
2
Borgwedeler Weg
Louisenlund
Güby
1
1
103
16/4
16/27
62/2
62/3
Teilflächen von 16/3, 96 und 93/7
3
Louisenlunder Weg
Louisenlund
1
95/3
Teilflächen von 95/6 und 70/1
4
Karlsstift
Louisenlund
1
Teilfläche von 98/1
5
Schlagtor
Louisenlund
1
Teilflächen von 98/1, 95/6 und 70/1

Die Einstufung der unter der Nr. 1, Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 aufgeführten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße.

Die Einstufung der unter der Nr. 2 aufgeführten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG als Ortsstraße.

Die genauen Bereiche der betroffenen Teilstücke sind in der Übersichtskarten entsprechend farblich gekennzeichnet.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Dachsanierung Feuerwehr
Beschlussvorlage - 5/2015

Zwei unabhängig voneinander befragte Fachfirmen haben dem Bürgermeister bestätigt, dass das Dach des Feuerwehrgebäudes der Gemeinde Güby sanierungsbedürftig ist. Eine vorläufige Kostenschätzung zur Umsetzung der Maßnahme liegt dem Bürgermeister bereits vor. Es wird angeregt eine örtliche Besichtigung mit verschiedenen Fachfirmen durchzuführen, um eventuell unterschiedliche Sanierungsvorschläge und Kostenangebote einzuholen. Die gesammelten Vorschläge könnten dann innerhalb der nächsten Ausschusssitzung ausgewertet und beraten werden.   


Beschluss:

Das Dach der Feuerwehr soll saniert werden. Mit der Planung und Durchführung soll Architekt Wohlenberg beauftragt werden.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Straßenunterhaltung "Schlagtor / Karlsstift"
Beschlussvorlage - 4/2015

Auf Höhe des Hauses Schlagtor Nr.2 in Richtung B76 wechselt der Fahrbahnbelag von Asphalt auf eine wassergebundene Decke. In diesem Übergangsbereich muss die wassergebundene Decke, im Zuge der Wegeunterhaltung auf ca. 40 m Länge, neu profiliert werden. Die zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen finanziellen Mittel werden seitens der Bauamtsverwaltung auf ca. 1.200,00 € geschätzt.


Es wird vorgeschlagen, auch bei dem Unternehmer Rüchel-Plöhn aus Holzbunge ein Angebot abzufragen.


Beschluss:

Die Straße Schlagtor / Karlsstift soll wie vorgeschlagen profiliert werden Die Verwaltung wird beauftragt mehrere Angebote einzuholen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben

Der im nicht öffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.



Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Bürgermeister