Sitzungsort: | im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.25 Uhr |
Bürgermeister Manfred Pohl |
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg |
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig |
2. stellv. Bürgermeisterin Silke Jöns |
Gemeindevertreter Stephan Koch |
Gemeindevertreter Manfred Radtke |
Gemeindevertreter Thorsten Reimers |
Gemeindevertreterin Petra Schröder |
Gemeindevertreter Hugo Thomsen |
1. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen |
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
6. | Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen |
7. | Erneuerung des Schließsystems vom Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 13/2015 | |
8. | Dachsanierung des Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 14/2015 | |
9. | Zuschussantrag der Ahrensberg-Louisenlunder-Gübyer Totengilde auf Bezuschussung |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
12. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung wie folgt zu ändern: Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 werden abgesetzt, da hier noch weiterer Klärungsbedarf besteht. Als neuer Tagesordnungspunkt 9 im öffentlichen Teil wird "Antrag der Ahrensberg-Louisenlunder-Gübyer Totengilde auf Bezuschussung" aufgenommen. Als neue Tagesordnungspunkte 10 und 11 im nicht öffentlichen Teil werden zwei Grundstücksangelegenheiten aufgenommen. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner |
Es werden keine Fragen gestellt. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 5. | Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
Der 1. stellvertretende Bürgermeister Thordsen berichtet von keinen besonderen Vorkommnissen aus der Vertretungszeit. Im Schulverband wurde entschieden, dass sich ein Architekt die Schäden an der Hardesvogtei ansehen soll. Ferner wurde über die Einrichtung der Stelle einer Schulassistenz beraten. Bauausschussvorsitzende Jöns berichtet, dass in Plönort die abgesackten Platten saniert werden sollen. Hierfür werden von 2 Firmen Angebote eingeholt. Die stellvertretende Sozialausschussvorsitzende Ehlert berichtet in folgenden Angelegenheiten:
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zu TOP 6. | Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen |
Gemeindevertreter Thordsen weist darauf hin, dass aufgrund der Grenzstreitigkeiten im Bereich Plönort die Grenzen einmal festgestellt werden müssten. Außerdem müssten dort die Fahrradhinweisschilder einmal gereinigt werden. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass alle Schilder einmal gereinigt werden sollen. Innerhalb der Gemeindevertretung herrscht Einigkeit, dass die fraglichen Grenzpunkte auf Kosten der Gemeinde festgestellt werden sollen. Gemeindevertreter Thomsen fragt an, warum im Bereich Jebe nur wenige Rasengittersteine gelegt wurden. Bauausschussvorsitzende Jöns erklärt hierzu, dass die Maßnahme nur der Stabilisierung des Ausfahrtsbereichs dient. Gemeindevertreter Radtke regt an, im Bereich Ahrensberg und Wolfskrug Stellwände für Plakate zu errichten. Hier könnte die Werbung für gemeindliche Veranstaltungen angebracht werden. Die Angelegenheit soll im nächsten Bauausschuss behandelt werden. Gemeindevertreter Koch berichtet über die geplante gesetzliche Neuregelung bezüglich der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr. |
zu TOP 7. | Erneuerung des Schließsystems vom Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 13/2015 Es wird darüber nachgedacht, die konventionelle Schließanlage im Feuerwehrgerätehaus in Güby auf ein Transpondersystem umstellen zu lassen. Ein durch die Gemeindevertretung eingeholtes Angebot, unter Berücksichtigung von fünf auszuwechselnden Schließzylindern, endet bei einer Bruttogesamtsumme von ca. 4.000,00 €. Die Kosten für einen Transponder belaufen sich auf 9,50 € / Stk. Parallel dazu wurde ein Angebot eingeholt, in dem nur ein Schließzylinderwechsel erfolgen soll. Ein Austausch von ebenfalls fünf Zylindern kostet einschließlich Montage ca. 350,00 €, dazugehörige Schlüssel werden mit 7,00 € veranschlagt. Die eingeholten Angebote sollen als Beratungsgrundlage dienen, um sich gegebenenfalls für ein Schließsystem zu entscheiden. |
Innerhalb der Gemeindevertretung wird noch einmal die Problematik des unkontrollierten Entleihens von Tischen und Bänken angesprochen. Es herrscht Einigkeit, dass der Lagerbereich schlüsseltechnisch getrennt geregelt werden soll. |
Beschluss: Es wird beschlossen, das günstigere Schließsystem anzuschaffen. Vor der Anschaffung sollen sich die Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr, der Schützen und der Gemeinde über den Umfang der Schlüssel abstimmen. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Dachsanierung des Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 14/2015 Am 21.05.2015 fand eine örtliche Besichtigung der Dachflächen des Feuerwehrgerätehauses in Güby statt. Anwesend war auch Herr Wohlenberg, vom Architekturbüro Wohlenberg, der gebeten wurde, eine Sanierungsempfehlung schriftlich zu formulieren, die wie folgt lautet: Feststellungen: Das Gebäude besteht aus mehreren Bauabschnitten, und in diesem Zusammenhang ist auch die Dacheindeckung unterschiedlich ausgeführt. Der Hauptbaukörper des Feuerwehrgerätehauses aus dem Jahr 1980 ist mit Faserzementwellplatten eingedeckt, DN ca. 15-20°, ebenso der Anbau aus dem Jahr 1988, DN ca. 40-45°. Hinter dem Feuerwehrgerätehaus befindet sich der Anbau des Dorfgemeinschaftshauses mit einer Blecheindeckung sowie der Anbau des Schützenstandes mit einer Faserzementwellplatteneindeckung, DN jeweils ca. 10-15°. Das gesamte Feuerwehrgerätehaus ist mit einer Wärmedämmung versehen in einer Stärke von ca. 10-12cm; im niedrigeren Bereich als PU Schaum mit OSB Plattenbelag, im höher gelegenen Bereich als Mineralfaserdämmung. Im Bereich der Kehle zwischen dem Bauabschnitt von 1988 mit dem steileren Dach und dem Bauabschnitt von 1980 mit dem flacher geneigten Dach ist zu erkennen, dass es hier zu einem Feuchtigkeitseintritt gekommen ist. Es ist davon auszugehen, dass die Feuchtigkeit bei Starkregenfällen sowie Schnee- und Eistauwasser vom steileren Dach über die Blechkehle in den Dachraum eintritt. Insgesamt ist das Dach regendicht. Die Dachdeckung ist je nach Alter noch in einem guten Zustand, wobei das neuere Dach auf dem Schützenstand in einem besseren Zustand ist als die Faserzementwellplatten auf dem Feuerwehrgerätehaus. Außer dem Bereich in der Kehle ist kein Feuchtigkeitseintritt zu ersehen. In dem Dachraum scheint ein Marder zu wohnen. Auch die Wärmedämmung ist komplett verlegt, auch wenn Sie nicht den Ansprüchen der ENEV 2014 genügt. Empfehlungen: Da die Dachfläche insgesamt regendicht ist, und die Bodenfläche mit einer Wärmedämmung versehen ist, ergibt sich zur Zeit nicht die Notwendigkeit, das Dach kurzfristig komplett zu sanieren. Der Übergangsbereich der Kehle zwischen den beiden Faserzementwellplatten - Dachflächen sollte kontrolliert und mit einer Aufkantung oder alternativ mit einem Steg so ausgeführt werden, dass bei Starkregen kein Regenwasser in den Dachraum eindringen kann. Mittelfristig sollte eine Sanierung der beiden Dachflächen aus den 1980er Jahren erfolgen. In diesem Zusammenhang sollte untersucht werden, ob eine Dachdeckung mit Wellplatten oder eine Blecheindeckung kostengünstiger zu realisieren ist. Gleichzeitig sollte dann die Wärmedämmung gem. dem ENEV Standard ergänzt werden. Bezüglich dieser Empfehlung gilt es, sich jetzt gemeindlich zu beraten, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren werden soll. |
Beschluss: Es wird beschlossen, der Empfehlung von Architekt Wohlenberg zu folgen und eine Anpassung der Kehle mit einem Leitblech (Lochblech) durch eine Fachfirma umsetzen zu lassen. In ca. 4 Jahren soll dann noch einmal eine vollständige Dachsanierung beraten werden. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Zuschussantrag der Ahrensberg-Louisenlunder-Gübyer Totengilde auf Bezuschussung |
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt ein Antrag der Ahrensberg-Louisenlunder-Gübyer Totengilde auf eine jährliche Bezuschussung vor. Der Antrag wird mit steigenden Kosten und einer sinkenden Mitgliederzahl begründet. Die Gilde bitte um eine jährliche Bezuschussung von 500,- € Der Bürgermeister erklärt, dass die übrigen Vereine und auch die Freiwillige Feuerwehr nur mit 400 € pro Jahr bezuschusst werden. Gemeindevertreter Thordsen beantragt daher, auch die Gilde mit 400,- € pro Jahr begrenzt auf 5 Jahre zu bezuschussen. Gemeindevertreterin Jöns und Gemeindevertreter Reimers beantragen die Gilde, wie gewünscht, mit 500,- € pro Jahr begrenzt auf 5 Jahre zu bezuschussen. Da dieser Antrag der weitergehende ist, wird er als Erster abgestimmt. Beschluss: Die Ahrensberg-Louisenlunder-Gübyer Totengilde wird mit jährlich 500,- € begrenzt auf 5 Jahre bezuschusst.
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Manfred Radtke |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :3 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 12. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. |
Godber Peters | Manfred Pohl |
Protokollführer | Bürgermeister |