N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 28.06.2011.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig
Gemeindevertreter Werner Goos
Gemeindevertreter Heinz Harrs
Gemeindevertreterin Silke Jöns
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
1. stellv. Bürgermeister Heinz Meggers
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreter Hugo Thomsen
2. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Verwaltung Christoph Thordsen
EZ

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
7. Auflösung des Zweckverbands Altenheim Gettorf und Rechtsnachfolge durch die Gemeinde Gettorf
  Beschlussvorlage - 9/2011
8. Neubau einer Winkelstützwand im Schulweg
  Beschlussvorlage - 10/2011
9. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Beteiligung der Gemeinden Güby und Hummelfeld an der kommunalen Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren der Gemeinde Fleckeby
  Beschlussvorlage - 11/2011
10. Wahl von 2 Mitgliedern und 2 stellv. Mitgliedern in den Krippenausschuss Fleckeby
  Beschlussvorlage - 12/2011
11. Erneuerung der Küche im Feuerwehrgerätehaus
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Bürgermeister um eine Schweigeminute zu Ehren des verstorbenen ehemaligen Leitenden Verwaltungsbeamten Manfred Block.


zu TOP 2. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
Auf Nachfrage nach den Ergebnissen der Strahlenmessung des Funkmastes erläutert der Bürgermeister, dass zwar Ergebnisse vorliegen, diese aber von der Gemeinde nicht interpretiert werden können. Bisher hat sich auch noch kein Verantwortlicher bereit erklärt, der Gemeinde die Ergebnisse zu erläutern. Insgesamt wird Unmut zu dieser Vorgehensweise geäußert.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Kontakt mit dem Bundestagsabgeordneten Sönke Rix bezüglich der Sanierung der B76. Trotzdem erfolgte im Verkehrsministerium die Ablehnung einer zeitnahen Sanierung.
  • Die Ausbesserung der Gemeindestraßen erfolgt in den nächsten Wochen
  • Information über die Sitzung des Amtsausschusses mit den dort gefassten Beschlüssen
  • Gespräch mit der Kirchengemeinde Kosel über die Kindergartenfinanzierung
  • Tagung Naturpark Hüttner berge mit dem Hauptthema Naturschutz und Landwirtschaft
  • Tagung der SHGT-Mitgliedsgemeinden mit den Themen neues Kommunalverfassungsrecht, Einführung des Feuerwehrführerscheins und Straßenausbaubeiträge
  • Gespräch mit dem Geschäftsführer der Stiftung Louisenlund. Das Land prüft derzeit eine Erstattung von Schulkostenbeiträgen
  • Dank an den Sozialausschuss für die Ausrichtung des Kinderfestes
  • Aktion Sommerspaß am 10.07. geplant
  • Bitte an die Einwohnerinnen und Einwohner die Büsche und Hecken zurück zu schneiden

Die Ausschussvorsitzenden berichten über die Angelegenheiten ihres Ausschusses.

Finanzausschussvorsitzender Thordsen berichtet, dass die Beratungspunkte des Ausschusses Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Positiv für die Gemeinde sind Mehreinnehmen im Bereich der Gewerbesteuer.

Bauausschussvorsitzende Jöns berichtet, dass die Beratungspunkte des Ausschusses Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Ferner wurde über die Ausstattung der Spielplätze beraten. Es wurde zurzeit jedoch kein Bedarf für Neuanschaffungen gesehen.

Sozialausschussvorsitzende Mätzler berichtet wie folgt:
  • Die Fahrradtour ist an den geplanten Terminen mehrfach verregnet.
  • Die Kindergilde wurde durchgeführt.
  • Die Aktion Ferienspaß wird am 17.07. ins Hansaland führen.
  • Die Seniorenfahrt ist für den August geplant. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen

Gemeindevertreter Berg weist darauf hin, dass die Sitze in den Toiletten im Gemeindezentrum erneuert werden müssten. Dieses wird vom Bürgermeister zugesagt.

Gemeindevertreter Goos weist darauf hin, dass die 60 km/h Schilder umgesetzt werden. Der Bürgermeister erklärt, dass der Gemeindearbeiter bereits entsprechend eingewiesen ist. Bisher waren jedoch vorrangig Mäharbeiten zu erledigen.


zu TOP 7. Auflösung des Zweckverbands Altenheim Gettorf und Rechtsnachfolge durch die Gemeinde Gettorf
Beschlussvorlage - 9/2011

1   Ausgangssituation und Sachstand

Die politische Diskussion über die Auflösung des Zweckverbandes und dessen Rechtsnachfolge durch die Gemeinde Gettorf wurden das gesamte Jahr 2010 intensiv geführt. Plattformen für diese Diskussionen waren zum einen die Verbandsversammlung des Zweckverbandes selbst, zum anderen der Amtsausschuss sowie das regelmäßige Berichtswesen in den Gemeindevertretungen. Inhaltlich waren zwei Ebenen zu unterscheiden: Zum einen ging und geht es um die zukünftige Ausgestaltung des Verhältnisses der Gemeinde Gettorf und der Brücke Rendsburg-Eckernförde. Dies ist nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage. Zum anderen, und das ist hier relevant, geht es um die Vermögensauseinandersetzung zwischen den Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes Altenheim Gettorf.

Bereits im Jahr 2009 und auch im Jahr 2010 hat die Verbandsversammlung nach intensiver Diskussion Beschlüsse gefasst bzw. diese auch erneuert, wonach infolge einer Sonderabschreibung eine Wertberichtigung des Altgebäudes in Höhe von 900 TEuro vorzunehmen ist. Nachdem über diesen Punkt Einigkeit - und zwar auch über den anzuwendenden Verteilungsschlüssel - erzielt werden konnte, blieb weiterhin in der Diskussion, wie die Vermögensauseinandersetzung im Hinblick auf den Heimpark samt Pavillon geschehen soll. Im Februar 2011 konnte eine Einigung erzielt werden, dass ein etwaiger Ausgleich zum Zeitpunkt des Stichtages der Rechtsnachfolge nicht geschieht, jedoch eine Nachentschädigung gezahlt werden soll für den Fall, dass späterhin Erlöse und Überschüsse aus diesem Grundstück erwirtschaftet werden. Ebenfalls im Februar 2011 einigten sich in den wesentlichen Eckpunkten die Gemeinde Gettorf sowie die Brücke Rendsburg-Eckernförde im Hinblick auf ihre zukünftige Kooperation.

Vor dem Hintergrund der jetzt erzielten Einigung ist es nunmehr geboten, die Auflösung des Zweckverbandes bzw. dessen Rechtsnachfolge durch die Gemeinde Gettorf zum 31.12.2011/ 01.01.2012 durch die Mitgliedsgemeinden beschließen zu lassen. Kommunalverfassungsrechtlich ist darauf hinzuweisen, dass ein Verband sich nicht selbst auflösen kann. Es ist vielmehr ein öffentlich-rechtlicher Vertrag erforderlich, über dessen Zustimmung oder Ablehnung zwingend gemäß § 28 Ziffer 23 Gemeindeordnung die jeweilige Gemeindevertretung zu bekunden hat. Dieser Beschlussvorlage liegt als Anlage der öffentlich-rechtliche Vertrag samt seiner Anlagen bei. Dieser wurde im Übrigen im Vorhinein mit der Kommunalaufsichtsbehörde abgestimmt; die KAB hat in Aussicht gestellt, dass sie diesen Vertrag im Anschluss an die Unterzeichnung gemäß § 5 Abs. 5 GkZ genehmigen wird. Die Vertragsinhalte sollen im Nachfolgenden kurz erläutert werden:


2                                                                            Erläuterung des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Zum Rubrum des Vertrages

Im Rubrum des Vertrages auf der Seite 1 findet sich neben den Rechtsgrundlagen für diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag vor allen Dingen auch die wichtige Information, wann die jeweilige Gemeindevertretung ihre Zustimmung erteilt hat.

Zur Präambel

Vor dem Hintergrund, dass der Zweckverband seit mehr als 127 Jahren besteht und zudem ein Zweckverband grundsätzlich für die Ewigkeit vorgesehen ist, die Auflösung eines Verbandes also eher die Ausnahme darstellt, wurde die Präambel umfangreich ausgestaltet. Die Präambel gibt die Hintergründe der geplanten Auflösung wider. Insbesondere werden die Motive der 16 Umlandgemeinden dargestellt, aus dem Verbund auszusteigen. Gleichermaßen wird die Motivation der Gemeinde Gettorf dargestellt, in die Rechtsnachfolge des Verbandes einzutreten.

Zu § 1 - Austritt und Rechtsnachfolge

Hierin ist die Kernaussage des Austritts zum 31.12.2011 sowie des Eintritts der Rechtsnachfolge durch die Gemeinde Gettorf enthalten.

Zu § 2 - Grundsätze über die Vermögensauseinandersetzung

Beschrieben wird die gesetzliche Rechtsnachfolge gemäß § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung. Dies bedeutet also, dass keine weiteren Einzelübertragungsakte mehr erforderlich sind. Insbesondere aber verweist § 2 in seiner Ziffer 3 auf das Anlagenkonvolut 1. In dem umfangreichen Anlagenkonvolut 1 ist die Vermögenslage des Verbandes zum 31.12.2011 aufgeführt. Die Darstellung der Vermögenssituation dürfte von sich heraus alleine verständlich sein. Es sei jedoch insbesondere auf das Tortendiagramm verwiesen. Danach bestehen zum genannten Stichtag Darlehensverpflichtungen in Höhe von 1.551.828,-- Euro. Dieser Verpflichtung stehen gegenüber eine Position in Höhe von 500 TEuro für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (dies ist der avisierte Kaufpreis für das Altgebäude) sowie insbesondere die Ausgleichszahlung in Höhe von 870.442,-- Euro. Dies ist im Zusammenhang zu sehen mit der avisierten Wertberichtigung in Höhe von 900 TEuro, die dann letztendlich wirtschaftlich betrachtet dem Rechtsnachfolger zukommt, der ja seinerseits infolge der Rechtsnachfolge die Darlehensverbindlichkeiten zu übernehmen hat. Insgesamt wird gerechnet mit einem - der Einrichtung zuzurechnenden - Barvermögen zum 31.12.2011 in Höhe von 139 TEuro. Nach dem bisherigen Stand der Berechnungen ist es so, dass das Defizit in Höhe von rd. 1,5 Mio. Euro durch die entsprechenden Einnahmen und den restlichen Kassenbestand in Höhe von ca. 139 TEuro ausgeglichen werden können. Ein Überschuss ist derzeit nicht abzusehen. Sollte ein Überschuss oder auch ein Unterschuss noch zu erwarten sein, griffe § 2 Abs. 4 des öffentlich-rechtlichen Vertrages, wonach dieser entsprechend dem in der Satzung vorgesehenen Verteilungsschlüssel dann umzulegen ist.

Zu § 3 - Rechtsstellung des Personals

In § 3 ist im Wesentlichen nur der Grundsatz verankert, dass das Altpersonal infolge der Rechtsnachfolge der Gemeinde Gettorf auf diese übergeht. Bestünde eine solche ausdrückliche Regelung nicht, wäre an sich § 19 der Verbandssatzung einschlägig, wonach das Altpersonal im Falle der Auflösung des Zweckverbandes anteilmäßig durch die anderen Verbandsmitglieder übernommen wird. Dies ist ausdrücklich abbedungen. Die weiteren Einzelheiten zur Personalsituation sind in dem direkten Vertragsverhältnis zwischen der Gemeinde Gettorf und der Pflegedienstgesellschaft Gettorfer Seniorenwohnanlage am Park gGmbH geregelt.

Zu § 4 - Regelungen im Hinblick auf etwaige Ansprüche der VBL

Die Frage der VBL wurde zwischen den Mitgliedsgemeinden intensiv diskutiert. Da die Gemeinde Gettorf die Rechtsnachfolge des Verbandes anstrebt, gehen alle Beteiligten von einer VBL-konformen Gestaltung aus. Sollten wider Erwarten VBL-Ansprüche wirksam durchgesetzt werden können, so greift die in § 4 formulierte Solidarregelung, wonach dann die Mitgliedsgemeinden diese Last jeweils in Höhe des 17. Anteils gemeinsam tragen wollen.

Zu § 5 - Wertberichtigung und Behandlung des Altgebäudes „Haus Gettorf“

In den Ziffern 1 bis 3 des § 5 sind die Regelungen über die Wertberichtigung des Altgebäudes „Haus Gettorf“ aufgeführt. Wie bereits unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage dargelegt, ist die Wertberichtigung in der Verbandsversammlung intensiv diskutiert worden. Streng genommen hat die Aufnahme der Wertberichtigung in den öffentlich-rechtlichen Vertrag nur deklaratorischen Charakter. Da es sich um eine Verbandsumlage im Sinne der Verbandssatzung handelt, steht die Zahlung nicht etwa in der freien Disposition der einzelnen Mitgliedsgemeinde. Gleichwohl ist es sinnvoll, diese Regelung nochmals in den Vertrag aufzunehmen. Im Grundsatz ist geplant, dass die Gemeinden ihren Wertberichtigungsanteil in Form einer tatsächlichen Zahlung an die Gemeinde Gettorf entrichten. Die Gemeinde Gettorf hat dadurch keinen wirtschaftlichen Vorteil, sondern sie übernimmt ja im Gegenzug die Kreditverbindlichkeiten in Höhe der bereits beschriebenen rd. 1,5 Mio. Euro. In Ziffer 3 ist festgelegt, dass die Gemeinde Gettorf jedoch auch mit einer Mitgliedsgemeinde zukünftig vereinbaren kann, dass die Zahlung durch die Übernahme einer bestehenden Kreditverpflichtung erfolgt. Es wird derzeit durch den Kämmerer des Amtes Dänischer Wohld geprüft, inwieweit bestimmte Kreditverbindlichkeiten (auch diese sind im Anlagenkonvolut 1 enthalten) auf Mitgliedsgemeinden übertragen werden können. Dies hätte, sofern es sich realisieren lässt, den Vorteil, dass eine Mitgliedsgemeinde statt einer konkreten Zahlung eine weiterhin abzubezahlende Kreditverbindlichkeit übernimmt. Diese Regelung macht im Übrigen auch aus Sicht der Gemeinde Gettorf Sinn, denn diese hat, wie aus der Anlage 2 zu entnehmen ist, mit 471 TEuro mehr als die Hälfte der Wertberichtigung zu tragen.

Ein weiterer wichtiger Punkt in § 5 ist die Behandlung des Altgebäudes „Haus Gettorf“. Das Altgebäude soll grundstückstechnisch vom Heimpavillon-Grundstück abgetrennt werden und für einen Preis von 500 TEuro an die Brücke Rendsburg-Eckernförde veräußert werden. Dieser Verkaufserlös, und das wurde frühzeitig kommuniziert, kommt allen Mitgliedsgemeinden zugute, da damit das gesamte Defizit in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro weiter abgeschmolzen wird. Ein Gewinnüberschuss oder Ähnliches wird für keine der Mitgliedsgemeinden damit erzielt.

Zu § 6 - Heimpark:

Der Heimpark samt Pavillon soll nach der Abtrennung des Altgebäudes im Eigentum des Zweckverbandes bzw. nach der Rechtsnachfolge im Eigentum der Gemeinde Gettorf verbleiben. Dies ist wirtschaftlich sinnvoll, denn Grund und Boden können nicht abgeschrieben werden und auch nicht über Pflegesätze refinanziert werden. Es entspricht auch dem seitens der Politik in Gettorf formulierten Willen. Wie unter 1. ausgeführt, gab es zunächst Bewertungsunterschiede über den Vermögensansatz und die Vermögensauseinandersetzung im Hinblick auf den Heimpark samt Pavillon. Im Ergebnis ist es so, dass sich die Beteiligten auf eine Nachentschädigungsregelung geeinigt haben. Der Inhalt dieses Kompromisses ist als Anlage 4 Teil des öffentlich-rechtlichen Vertrages.

Zu § 7 - Arrondierungsfläche:

Im südwestlichen Teil des jetzigen Zweckverbandsgrundstücks befindet sich eine kleine Grundstücksfläche, die für den Neubau auf der Streuobstwiese erforderlich ist. Es besteht Einigkeit darüber, dass dieses kleine Teilstück für den Neubau zur Verfügung gestellt wird, und zwar ohne dass in diesem Zusammenhang Ausgleichszahlungen oder Nachentschädigungsansprüche geltend gemacht werden können.

Zu den Unterschriften

Da der Zweckverband selbst keinen Einfluss auf die Auflösung hat, gibt es auch keine Unterschrift des Verbandsvorstehers. Gleichwohl sollte ein korrespondierender Beschluss in der Verbandsversammlung geschehen, z. B. im Rahmen einer letzten feierlichen Sitzung dieser traditionsreichen Einrichtung.

3   Finanzierung

Die Wertberichtigung wird mit Wirkung zum 01.01.2012 zugunsten der Gemeinde Gettorf fällig gestellt, d. h. für den Haushalt 2012 der Gemeinde Güby ist eine Summe in Höhe von 18.000,00 € einzustellen, es sei denn, eine Kreditübernahme käme zur Anwendung (siehe oben zu § 5).

Da von einer VBL-konformen Gestaltung auszugehen ist und weitere Zahlungen im Zusammenhang mit der Vermögensauseinandersetzung nicht geplant sind, ist von einem darüber hinausgehenden Finanzierungsbedarf nach derzeitiger Sachlage nicht auszugehen.

Aus Sicht der Gemeinde Gettorf ergeben sich weitere finanzierungsrelevante Vorgänge, die jedoch Gegenstand der Vermögensbeziehungen zwischen der Brücke Rendsburg-Eckernförde und der Gemeinde Gettorf direkt sind.



Beschluss:

a)          Der geplanten Auflösung des Zweckverbands Altenheim Gettorf und dessen Rechtsnachfolge durch die Gemeinde Gettorf zum 31.12.2011/ 01.01.2012 auf der Basis des angefügten Entwurfs des öffentlich-rechtlichen Vertrags wird zugestimmt.

b)          Der Bürgermeister wird ermächtigt, den angefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zu unterzeichnen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Neubau einer Winkelstützwand im Schulweg
Beschlussvorlage - 10/2011

Die IGN, das durch die Gemeinde Güby beauftragte Ingenieurbüro, hat im Zuge des Winkelstützwandneubaus im Schulweg die Vorentwurfsplanung und eine einhergehende Kostenschätzung vorgelegt. Die Bruttoschätzsumme schließt mit einem Betrag von 48.500,00 € exklusiv Vermessungskosten. 


Innerhalb der Gemeindevertretung werden die Verschiedenen Sanierungsvarianten kontrovers diskutiert. Insbesondere bezüglich der Vorgehensweise vor dem Haus Nr. 2 herrscht Uneinigkeit. Es wird festgestellt, dass die vorliegenden Ausführungen und Gutachten aus Sicht der Gemeindevertretung nicht ausreichend sind um hier eine Entscheidung zu treffen.


Beschluss:

Es wird folgende Verfahrensweise beschlossen:
  • Die ersten 10 m der Stützwand vom Louisenlunder Weg aus gesehen sollen nicht saniert werden.
  • Der weitere Bereich bis zur Markierung Profil 1 auf dem vorliegenden Plan soll entsprechend der Planung des Büros IGN saniert werden.
  • Für den Bereich vor dem Haus Nr. 2 soll eine Bodengutachten der durch Firma Neumann erstellt werden, um zu ermitteln, ob weitere Absenkungen zu befürchten sind und welches die beste Sanierungsmaßnahme darstellt. Über die Maßnahme in diesem Bereich soll dann in Abhängigkeit von dem Gutachten neu entschieden werden. Parallel hierzu soll mit dem Eigentümer des Hauses Kontakt aufgenommen werden, ob dieser mit der Errichtung eines Betonsockels zur Sicherung der Stützwand einverstanden wäre.
  • Insgesamt soll diese Maßnahme als eine Einheit nach Vorliegen des Bodengutachtens und Entscheidung über die durchzuführenden Maßnahmen vor Haus Nr. 2 durchgeführt werden.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Beteiligung der Gemeinden Güby und Hummelfeld an der kommunalen Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren der Gemeinde Fleckeby
Beschlussvorlage - 11/2011
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindertagesstättenplatz für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren baut die Gemeinde Fleckeby eine U3-Kindertagesstätte im Bereich des Sportzentrums Fleckeby. Die Gemeinden Fleckeby, Güby und Hummelfeld haben über eine gemeinsame Nutzung der Einrichtung sowie über den öffentlich-rechtlichen Vertrag beraten. Dem vorliegenden Vertragsentwurf sind die Einzelheiten zu entnehmen.

Beschluss:
Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Beteiligung der Gemeinden Güby und Hummelfeld an der kommunalen Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren der Gemeinde Fleckeby wird beschlossen.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Wahl von 2 Mitgliedern und 2 stellv. Mitgliedern in den Krippenausschuss Fleckeby
Beschlussvorlage - 12/2011

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zum Betrieb der Krippe in Fleckeby sieht die Bildung eines Krippenausschusses vor. Güby entsendet 2 Mitglieder und 2 stellv. Mitglieder. Der Vertrag soll zum 01.08.2011 in Kraft treten, so dass sich auch der Krippenausschuss zeitnah konstituieren kann. Dieser muss in Vorbereitung des Krippenbetriebes zum 01.08.2012 tätig werden.

Als erstes Mitglied für den Krippenausschuss Fleckeby wird sowohl durch Herrn Thomsen als auch durch Herrn Thordsen Bürgermeister Pohl vorgeschlagen.

Als zweites Mitglied wird durch Herrn Thomsen Herr Nils Wilke vorgeschlagen. Durch Herrn Thordsen wird Herr Meggers vorgeschlagen. Dieser stellt sich jedoch nicht zur Wahl. Daher wird Herr Karl-Ulrich Berg vorgeschlagen.

Beschluss:

Bürgermeister Pohl wird einstimmig als erstes Mitglied gewählt.

Bei der Wahl des zweiten Mitgliedes entfallen auf Herrn Wilke 6 Stimmen und auf Herrn Berg 5 Stimmen. Damit ist Herr Wilke gewählt.

Als Stellvertreterin für Bürgermeister Pohl wird Frau Petra Schröder und als Stellvertreterin für Herrn Wilke wird Frau Silke Jöns einstimmig gewählt.


zu TOP 11. Erneuerung der Küche im Feuerwehrgerätehaus

Die Küche ist über 30 Jahre alt und entsprechend erneuerungsbedürftig. Eine neue Küchenzeile kostet ca. 5.000,00 €.
Nach ausführlicher Erörterung des Themas wird beschlossen, 5.000,00 € in den Nachtragshaushalt 2011 einzustellen. Die Maßnahme soll noch im herbst begonnen werden.



Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da im nichtöffentlichen Teil keine Beschlüsse gefasst wurden, erübrigt sich eine Bekanntgabe.



Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Bürgermeister