N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 02.08.2011.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig
Gemeindevertreter Werner Goos
Gemeindevertreter Heinz Harrs
Gemeindevertreterin Silke Jöns
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
1. stellv. Bürgermeister Heinz Meggers
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreter Hugo Thomsen
2. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Michael Eggers
Protokollführer/in Annika Horsthemke
Verwaltung Godber Peters
Gast Herrn Arne Clemens
Gast Boyke Elsner
Gast Peter Neumann
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
7. Kanalkataster in der Gemeinde Güby
  Beschlussvorlage - 15/2011
8. Neubau einer Winkelstützwand im Schulweg
  Beschlussvorlage - 14/2011
9. Wahl eines stellv. Mitgliedes in den Krippenausschuss Fleckeby
  Beschlussvorlage - 13/2011

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit


Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner


Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung


Bürgermeister Pohl beantragt die Tagesordnung um den Punkt „Kanalkataster in der Gemeinde Güby“ als Punkt 7 im öffentliche Teil zu erweitern.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung


Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden


Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:

- Der stellvertretende Wehrführer Andreas Rösner hat aus privaten Gründen seinen Rücktritt eingereicht. Die Entlassungsurkunde wird ihm, nicht wie geplant während der Gemeindevertretersitzung überreicht, sondern erst am 04.08.2011 vom Bürgermeister übergeben.

- Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kosel möchte Ihren Anteil bei den laufenden Kindergartenkosten von derzeit 15 % senken. Dafür wird angestrebt, bis Ende des Jahres einen Vertrag über eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren abzuschließen.

- Strahlung des Funkturms: Für die nächste GV soll ein Experte eingeladen werden.

- Sicherheitsüberprüfung Spielplatz

- Einer Erstattung der Schulkostenbeiträge für ausländische Schüler der Stiftung Louisenlund der letzten Jahre sieht man positiv entgegen. Das Kultusministerium prüft den Sachverhalt. Es handelt sich dabei um eine Summe von ca. 23.000 €.

- 6-jähriges Jubiläum der Ostseefjord Schlei GmbH am 07.07.2011

- Tagung des Jubiläumsausschusses von letzter Woche. Der Bürgermeister bedankt sich bei allen Beteiligten für deren Einsatz, da schon eine ganze Reihe von Eckpunkten geplant werden konnten.

- Vorsitzende Mätzler des Ausschusses für Soziales, Kultur und Tourismus der Gemeinde Güby berichtet über den Erfolg der Aktion Ferienspaß, die dieses Jahr im Hansaland stattfand.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen


Entsprechende Anfragen werden wie folgt beantwortet:

Der 2. stellvertretende Bürgermeister Thordsen spricht die nicht mehr ordnungsgemäß laufende Pumpe im Feuerwehrgerätehaus Wolfskrug an.
Bürgermeister Pohl erklärt, dass es bereits zu einem Treffe mit dem WBV kommen sollte, bei dem der Druck in der Leitung überprüft werden sollte.


ab hier anwesend: Herr Heinz Meggers

zu TOP 7. Kanalkataster in der Gemeinde Güby
Beschlussvorlage - 15/2011

Nachdem Herr Andresen bereits am 02.03.2009 in einer Bau-, Wege-, Umweltausschusssitzung zum Thema vorgetragen hatte, wurde abschließend in der darauf folgenden GV am 24.03.2009 der Beschluss gefasst, ein Kanalkataster für das gemeindliche, öffentliche Kanalsystem zu erstellen. Maßgabe war, dass die Gespräche mit den Stadtwerken Schleswig bzgl. der Übergabe des Abwassers nach Schleswig abzuwarten wären.
Die anfänglichen Gespräche haben über Verhandlungen bereits im Frühjahr 2010 zu einem Vertragsabschluss mit den Stadtwerken Schleswig geführt. Tatsächlich wird nicht nur das Schmutzwasser nach Schleswig entsorgt, sondern das Schmutzwasserkanalsystem wurde komplett einschließlich Betrieb und Unterhaltung an die Stadtwerke übergeben. Daher müssen die Stadtwerke Schleswig diesbzgl. auch die formalen Anforderungen aus der SüVO erfüllen. Eine dieser Anforderungen ist die Erstellung eines Kanalkatasters bis Anfang 2012. Um dieser Verpflichtung ordnungsgemäß zu entsprechen, beabsichtigen die Stadtwerke kurzfristig die Erstellung des Katasters für den Schmutzwasserbereich zu beginnen. Die öffentliche Regenwasserkanäle dagegen werden von den Stadtwerken nicht automatisch einbezogen, da diese fortan im Eigentum der Gemeinde bleiben und damit auch durch sie zu betreiben und unterhalten sind.
Das Regenwasserkanalsystem der Gemeinde Güby beschränkt sich auf wenige Straßenzüge (Borgwedeler Weg, Dorfstraße tlws., Louisenlunder Weg tlws., Schulweg tlws., Esprehm...) , d.h. nach Kenntnisstand von Herrn Andresen liegt nicht überall dort, wo ein Schmutzwasserkanal liegt, auch parallel ein Regenwasserkanal. Dennoch empfiehlt sich eine parallele Vermessung, Untersuchung und Darstellung beider Systeme. Andernfalls entstehen bei einer späteren Aufnahme der Regenwasserkanäle doppelte Rüstkosten (die novellierte SüVO ab 2012 wird auch die Aufnahme der RW-Kanäle fordern) oder es droht bei der Erstellung und in Zukunft eine Mißinterpretation von „halben“ Bestandsplänen. Die Stadtwerke Schleswig und die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee bieten eine gemeinsame Organisation und Zusammenarbeit an.
Herr Andresen hat für die Mehrzahl der amtsangehörigen Gemeinden die Ausschreibung und Vergabe der Vermessungs- und Ingenieurleistungen zur Aufstellung der Kanalkataster durchgeführt bzw. vorbereitet. Dabei hat sich u.a. das Ingenieurbüro WVK aus Neumünster als wirtschaftlichster Bieter hervorgetan. Das Büro soll aller Wahrscheinlichkeit nach auch für die Stadtwerke Schleswig tätig werden. Somit wäre für die Gemeinde Güby auch eine Zusammenarbeit mit dem Büro WVK auf Basis der vereinbarten Preise zu empfehlen.

Die Kosten für die parallele Aufnahme und Darstellung des Regenwassersystems können nur ganz grob auf 15.000 € abgeschätzt werden.

Herr Clemens der Stadtwerke Schleswig trägt in der Sitzung vor:


Anhand von Bildmaterial, welches verschiedene Schäden an Regenwasserhauptkanälen und  -schächten zeigt, erläutert Herr Clemens, dass solche Schäden erst durch eine Inspektion aufgedeckt werden können. Die RW-Kanäle werden nur bis zum Übergabeschacht inspiziert, da es sich danach um die jeweiligen Privatkanäle handelt.

Herr Thomsen erfragt, wann die Gemeinde nachweisen muss, dass die RW-Kanäle aufgenommen wurden. Herr Clemens erklärt, dass die SüVO ab Anfang 2012 die Aufnahme der RW-Kanäle fordern wird. Eine Aufnahme ist also unumgänglich.

Herr Thordsen fragt nach, warum nur ein ungenauer Wert für die Kosten geschätzt werden konnte. Herr Clemens erklärt, dass durch die unvollständigen Pläne keine genaue Länge der RW-Kanäle vorliegt und es dadurch nur zu einer Schätzung kommen konnte.

Bürgermeister Pohl erfragt, ob die Kosten für die Gemeinde steigen würden, wenn die Inspektion erst später veranlasst wird. Herr Clemens erläutert, dass es natürlich wirtschaftlicher für die Gemeinde wäre, wenn sie zusammen mit den Stadtwerken Schleswig das Kanalkataster erstellen würde, da sonst doppelte Rüstkosten auf die Gemeinde zukommen könnten. Da die Stadtwerke für 2011 schon Gelder im Wirtschaftsplan eingeplant haben, werden diese Mittel auch definitiv dieses Jahr abgerufen und bald mit der Vermessung begonnen.

Herr Thordsen fragt Herrn Eggers vom Amt Schlei-Ostsee, ob verschiedene Preise eingeholt wurden. Herr Eggers erklärt, dass die Vermessungen momentan schon in vielen Gemeinden des Amtsbereiches laufen und verschiedene Preise bei Ingenieurbüros eingeholt wurden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, zusammen mit den Stadtwerken Schleswig ein komplettes Kanalkataster zu erstellen. Dabei geht es für die Gemeinde Güby um die Vermessung, Reinigung und Inspektion der Regenwasserhauptkanäle und -schächte. Aufgrund nur teilweise vollständiger Pläne kann der Aufwand nur grob mit 15.000 € abgeschätzt werden. Folgende Vorgehensweise wird beschlossen:
1. Vermessung der RW- Schächte einschließlich sämtlicher, an die Kanäle angeschlossener, Straßenabläufe
2. Kostenberechnung der Reinigung und Inspektion auf Basis der, aus der Vermessung hervorgehenden, Längen


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Neubau einer Winkelstützwand im Schulweg
Beschlussvorlage - 14/2011

Die in der Gemeindevertretung vom 28.06.2011 gefassten Beschlüsse sind nach Auffassung der Amtsverwaltung in einigen Teilen bautechnisch fragwürdig und sollten im Zuge der anstehenden Gemeindevertretersitzung am 02.08.2011 erneut diskutiert werden. Hierzu wurden Herr Neumann als Bodengutachter und das bauplanende Büro IGN zur Sitzung geladen. Die Errichtung eines Betonsockels entlang der Stützmauer zur Sicherung der Standfestigkeit wurde auf Anfrage des Bürgermeisters Herrn Pohl bei dem betroffenen Anlieger nicht geduldet. Die Verwaltung weist noch einmal darauf hin, dass die Kosten für den Bodengutachter, den Vermesser und für ein evtl. benötigtes Gebäudegutachten für das Haus Nr. 2 im Schulweg exklusiv zur Baukostenschätzsumme der IGN zu betrachten sind.



Herr Neumann berichtet von seinem Ortstermin bei den betroffenen Anliegern und das es zwei Möglichkeiten gibt, um ein Bodengutachten zu erstellen. Variante 1 wäre, von oben auf der Straße Löcher zu bohren, wobei man jedoch nicht genau weiß, wo sich mögliche Leitungen unter der Straße befinden. Die zweite Variante wäre, vom Grundstück der Anlieger, welches tiefer gelegen ist als die Straße, die Probebohrungen durchzuführen. Die Anlieger haben Herrn Neumann Ihr Einverständnis gegeben, dass die Arbeiten auch vom Grundstück aus durchgeführt werden dürften. Bei Variante 2 handelt es sich auch um die kostengünstigere Variante.

Im weiteren Verlauf betont Herr Neumann, dass das Bodengutachten eine wichtige Grundlage für die folgenden Arbeiten darstellt und nur dadurch genau bestimmt werden kann, wie sich der Boden in den verschiedenen Schichten darstellt.

Bürgermeister Pohl fragt bei Herrn Elsner vom bauplanenden Büro IGN nach, ob auch er ein Bodengutachten für erforderlich hält. Herr Elsner erklärt, dass er der gleichen Meinung wie Herr Neumann ist und ein Bodengutachten für relevant hält. Es ist dabei zu bedenken, dass ein Bodengutachten sowohl dafür sorgen kann, dass Kosten eingespart werden können, jedoch die Kosten auch erhöhen kann.

Die Gemeindevertreter sind sich einig, dass bei den Arbeiten auf keinen Fall das Haus beschädigt werden darf und vorsichtig gearbeitet werden muss.

Der Bürgermeister fragt Herrn Neumann nach einem ungefähren Zeitplan. Herr Neumann rechnet damit, innerhalb von vier Wochen ein Ergebnis präsentieren zu können.

Frau Mätzler schlägt vor, aus der betroffenen Straße eine Einbahnstraße zu machen, damit keine Belastung mehr auf die Straßenseite wirkt. Dieser Punkt wird von den Mitgliedern der Gemeindevertretung nicht weiter verfolgt.


Beschluss:

Es wird beschlossen Herrn Neumann mit einem Bodengutachten (Variante 2) an den fraglichen Bereichen zu beauftragen und anhand der Ergebnisse w


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Wahl eines stellv. Mitgliedes in den Krippenausschuss Fleckeby
Beschlussvorlage - 13/2011

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zum Betrieb der Krippe in Fleckeby sieht die Bildung eines Krippenausschusses vor. Güby entsendet 2 Mitglieder und 2 stellv. Mitglieder. Der Vertrag soll zum 01.08.2011 in Kraft treten, so dass sich auch der Krippenausschuss zeitnah konstituieren kann. Dieser muss in Vorbereitung des Krippenbetriebes zum 01.08.2012 tätig werden.

Auf der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde Frau Petra Schröder als stellvertretendes Mitglied für Bürgermeister Pohl gewählt. Frau Schröder hat die Wahl jedoch nicht angenommen, so dass nun erneut ein stellvertretendes Mitglied zu wählen ist.



Herr Thomsen schlägt im Namen der SPD Frau Brigitte Ehlert als stellvertretendes Mitglied des Krippenausschusses Fleckeby vor.


Beschluss:

Als stellvertretendes Mitglied für Bürgermeister Pohl im Krippenausschuss Fleckeby wird Frau Brigitte Ehlert gewählt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Annika Horsthemke  Manfred Pohl 
Protokollführer/in  Bürgermeister