N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Güby vom 05.06.2012.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Silke Jöns
stellv. Ausschussvorsitzender Karl-Ulrich Berg
wählbarer Bürger Hermann Busch
Ausschussmitglied Werner Goos
wählbarer Bürger Frank Hansen
wählbarer Bürger Nils Wilke

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Hugo Thomsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig
Gemeindevertreter Heinz Harrs
Gemeindevertreter Heinz Meggers
Gemeindevertreter Peter Thordsen
Protokollführer Michael Eggers
Gast Boyke Elsner
Gast Herrn Andreas Steffen

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anträge und Anfragen
6. Einsparpotential an Heizkosten im Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 9/2012
7. Straßensanierung Heiderader Weg
  Beschlussvorlage - 10/2012
8. Sachstandsbericht zur Aufstellung des Kanalkatasters
  Beschlussvorlage - 6/2012
9. Bankettpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 11/2012
10. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 8/2012
11. Vergabe eines Straßennamens
  Beschlussvorlage - 4/2012
12. Terrassentür Feuerwehrgerätehaus Wolfskrug
  Beschlussvorlage - 12/2012

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Tagesordnung um den Punkt 12 “Terrassentür Feuerwehrgerätehaus Wolfskrug“ zu erweitern. Dem Vorschlag wird einstimmig entsprochen.   


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden

Die Ausschussvorsitzende Frau Jöns berichtet über folgende Maßnahmen:
  • Die Erneuerung der Stützwand am Schulweg ist fast abgeschlossen.
  • Auf dem Gelände des Gerätehauses der FF Güby wurde eine Regenwasserleitung neu verlegt und gefällegerecht angeschlossen.
  • Am Fußweg Borgwedeler Weg 5 wird das Pflaster aufgrund einer Sackung angeglichen.
  • Die Neuanschaffung von drei Sitzbänken sind “Am Damm“, “An der Schutzhütte“ und im “Schulweg“ aufgestellt worden.
  • Der Wirtschaftsweg “Viehberge“ wurde stark beschädigt und wird durch den Verursacher unter Verwendung von Recyclingmaterial auf eigene Kosten wieder hergestellt.


zu TOP 5. Anträge und Anfragen

  • Herr Hansen bemängelt die Plakatierung der Bushaltestelle an der B76.
  • Herr Wilke weist auf die teilweise verschmutzten bzw. ausgeblichenen Verkehrsschilder hin, die entweder ausgetauscht oder gesäubert werden müssten.
  • Herr Berg berichtet über die Notwendigkeit die Sichtdreiecke am “Hexenplatz“ wieder freizuschneiden, derzeit besteht aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse eine erhöhte Unfallgefahr. Desweiteren äußert er den Wunsch in den zukünftigen Ausschusssitzungen nur den Ausschussmitgliedern am Sitzungstisch Platz zu gewähren.


zu TOP 6. Einsparpotential an Heizkosten im Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 9/2012

Im März diesen Jahres wurde laut Beschluss des letzten Bau-, Wege- und Umweltausschusses eine thermografische Untersuchung des Feuerwehrgerätehauses durchgeführt. Aufgrund der Infrarotaufnahmen wurden baubedingte Wärmeverluste festgestellt. Herr Steffen, Mitarbeiter der Stadtwerke Eckernförde, hat die Untersuchung des Gebäudes fachtechnisch betreut und wird das durch ihn erstellte Gutachten in der Ausschussitzung erläutern, so dass über ein eventuelles Sanierungskonzept beraten werden kann. 


Herr Steffen berichtet über die aus energetischer Sicht festgestellten Schwachpunkte am Gebäude. Aufgrund des Alters des Gebäudes macht es nur Sinn bauphysikalisch angemessen zu sanieren, das heißt, dass nur defekte, bzw. undichte Gebäudeteile, wie Fenster, Türen, Tore oder auch Dichtungen ausgetauscht werden sollten.


Beschluss:

Es wird beschlossen den Bürgermeister zu ermächtigen Angebote über den Austausch von zwei Fenstern und einer Tür einzuholen. Danach berät und beschließt ein Ausschuss aus den Fraktionsvorsitzenden über die Vergabe des Autrags an den wirtschaftlichsten Bieter.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Straßensanierung Heiderader Weg
Beschlussvorlage - 10/2012

Die Ingenieurgesellschaft Nord für Bauwesen hat für die Straßensanierung des Heiderader Weges zwei Entwurfsvarianten erarbeitet, die durch Herrn Elsner in der Sitzung vorgestellt und erläutert werden. Die Variante 1 schließt mit einer errechneten Schätzsumme von 115.000,01 € brutto. Die Variante 2 schließt mit einer Schätzsumme von 100.000,00 € brutto. Die IGN empfiehlt die ermittelte Kostenschätzung an die Aktiv Region weiterzuleiten, um eine Förderung aus G1K-Mitteln möglich zu machen. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Amtsverwaltung damit zu beauftragen, Erkundigungen einzuholen, ob finazielle Zuschüsse jeglicher Art eingeworben werden können.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Sachstandsbericht zur Aufstellung des Kanalkatasters
Beschlussvorlage - 6/2012

Nachdem in der Gemeindevertretersitzung am 02.08.2011 beschlossen wurde, dass Kanalkataster voranzutreiben, wurde zwischenzeitlich die Vermessung der sichtbaren Objekte (SW und RW) des Systems durchgeführt. Wie bereits bekannt, werden die Kosten für den Schmutzwasserbereich von den Stadtwerken Schleswig bestritten. Demgegenüber sind die Kosten für den Regenwasserbereich von der Gemeinde zu tragen.
Das Ergebnis der Vermessung zeigt, dass das Regenwassersystem bedeutend umfangreicher ist, als zunächst angenommen.
Herr Stieghorst vom Ingenieurbüro WVK hat die Massen und Kosten wie folgt zusammengestellt:
Geschätzte Kosten:
 
RW
SW
Honorar
14.000,00 €
20.000,00 €
Reinigung + Inspektion
28.000,00 €
38.000,00 €

gesamt

42.000,00 €

58.000,00 €

Die in den Anlagen 1 und 2 beigefügten Leistungsverzeichnisse für die Reinigung und Inspektion der Regen- und Schmutzwasserkanäle zeigen, mit Mittelpreisen versehen, die geschätzten Kosten auf. Ferner sind auf Basis der mit dem Büro WVK vereinbarten Preise in den Anlagen 3 und 4 die jeweiligen Kosten für die Ingenieur- und Vermessungleistungen aufgeführt.

Herr Stieghorst wird zur Sitzung am 05.06.2012 anwesend sein und vortragen sowie bei Fragen zur aktuellen SüVO zur Verfügung stehen.

Es gilt im Ausschuss zu beraten, wie weiter verfahren werden soll.

Hinsichtlich der Finanzierung des Aufwands im Regenwasserbereich verhält es sich so, dass dieser aus der allgemeinen Rücklage der Gemeinde bestritten wird. Bisher sind rund 6.000 € - 7.000 € an Vermessungs- und Ingenieuraufwand aufgelaufen, aber noch nicht abgerechnet.


Aufgrund der Verhinderung des angemeldeten Referrenten wurde der Tagesordnungspunkt zurückgestellt und zur Beratung in die Gemeindevertretersitzung verschoben.


Beschluss:

kein vorgegebener Text


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bankettpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 11/2012

Es ist bekannt, dass zum Teil stark ausgefahrene Banketten den Verkehr und den Straßenkörper an diversen Stellen im Gemeindegebiet gefährden. Aufgrund dessen besteht Handlungsbedarf, an noch örtlich festzulegenden Stellen Bakettpflegemaßnahmen durchzuführen.    


Frau Jöns stellt die abgeforderten Angebote zu den angedachten Unterhaltungsarbeiten vor. Der Bürgermeister, Herr Pohl, berichtet über eine Fahrdorfer Gerätschaft zur Banketterneuerung. Fahrdorf wäre bereit, gegen ein geringes Entgeld, diese selbstentwickelte Einbauhilfe zur Bankettbefestigung an die Gemeinde Güby auszuleihen.   


Beschluss:

Es wird beschlossen, folgende Maßnahmen laut vorliegenden Angeboten durchführen zu lassen:
  1. Heiderader Weg - Bankettbefestigung herstellen
  2. Wanderweg - Drainage herstellen
  3. Wasserabfluss im Bereich Schlagtor herstellen

Des Weiteren soll die Fahrdorfer Banketteinbauhilfe ausgeliehen werden und “Am Damm“ eingesetzt werden.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 8/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.

Am 30.04.2012 wurden die aktuellsten Entwürfe zur Fortschreibung der Regionalpläne im Internet veröffentlicht. Diesen kann entnommen werden, dass für die Gemeinde Güby keine Veränderungen eingetreten sind; auch nicht in den unmittelbar angrenzenden Nachbargemeinden.


Beschluss:

Dass die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll, wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde spricht sich weiterhin für die Nutzung von Windkraft im Gemeindegebiet aus. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung wird die Forderung zur Streichung des charakteristischen Landschaftsraumes weiterhin aufrecht erhalten.

Der Bürgermeister wird legitimiert ggf. ergänzende Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Vergabe eines Straßennamens
Beschlussvorlage - 4/2012

Die gemeindliche „Dorfstraße“ teilt sich im vorderen Bereich. Der Teilbereich, der sich hinter dem Grundstück „Heiderader Weg 5“ befindet, dient dabei zur Erschließung der dort angrenzenden Grundstücke.

Sofern eine Bebauung in diesem Bereich stattfinden sollte, wäre es sachdienlich, wenn diese Objekte nicht unter dem Straßennamen „Dorfstraße“ geführt werden. Aufgrund der vorhandenen Nummerierung müsste eine Zusatzbezeichnung mit Buchstaben erfolgen. Ein eigener Straßenname würde dies vermeiden.


Beschluss:

Der Teilbereich der „Dorfstraße“ hinter dem Grundstück „Dorfstraße 5“ soll künftig folgenden Namen tragen:

Sandkuhle


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Terrassentür Feuerwehrgerätehaus Wolfskrug
Beschlussvorlage - 12/2012

Am 09.05.2012 hat im Zuge einer Baubesprechung der Straßenbaumaßnahme der Gemeinde Hummelfeld „Hummelfeld-Wolfskrug“ eine Besichtigung der Terrassentür des Feuerwehrgerätehauses Wolfskrug stattgefunden. Anwesend waren Frau Petersen, Herr Bürgermeister Schulz, Herr Hansen, Herr Harder, Herr Albertsen und Herr Andresen. Anlass der Besichtigung war bei der Gelegenheit, dass die Holz-Hebeschiebetür undicht ist.
Zunächst war auffällig, dass die untere, äußere Fensterdichtung quasi gänzlich fehlt. Daher ist eine Undichtigkeit des Elementes allein aus diesem Grunde nicht verwunderlich. Allerdings wurde seitens Frau Petersen und Herrn Harder erklärt, dass die Silikondichtungen durch Krähen herausgepickt werden und Reparaturen daher nur eine geringe Dauerhaftigkeit haben. Aber das Element ist auch undicht, wenn die Silikondichtung gerade erneuert wurde. Die Undichtigkeit besteht vermutlich im Verschlussbereich des Hebeschiebemechanismus. Verschiedene Tischler haben sich bereits an dem Element versucht und keine dauerhafte Abhilfe schaffen können.
Aufgrund dieser Aussagen und des Alters des Elementes von 25 Jahren wurde allseits angeregt, ein neues Element aus Kunststoff mit Drehtüren einzubauen. Dieses sollte dann eine Mahagoni-braune Folienbeschichtung erhalten. Das untere Drittel sollte eine Dekorfüllung in gleicher Farbe erhalten, damit sich die Vögel nicht wieder darin spiegeln und reflexartig reagieren.
Frau Petersen und Herr Harder haben ein Angebot und Herr Andresen hat zwei Angebote für eine Erneuerung eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot schließt mit einer Summe von 2.708,46 €.
Zusätzlich wurde über die Installation von Vorbaurolladen zwecks Vogel- und Einbruchschutz nachgedacht. Die Kosten belaufen sich hier auf 1.040,88 € zzgl. Elektrikerleistungen. Diese können für das Heranführen einer Stromversorgung und die elektrische Verdrahtung nebst Schalter von Herrn Andresen ungesehen nur geschätzt werden auf rund 400 €.


Beschluss:

Es wird beschlossen, ein neues Terrassentürelement mit Rolladen einzubauen. Die Gemeinde Güby beteiligt sich in geübter Praxis mit 50% an den Kosten.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Silke Jöns  Michael Eggers 
Ausschussvorsitzende  Verwaltung