N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Güby vom 27.11.2013.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Silke Jöns
Ausschussmitglied Karl-Ulrich Berg
stellv. Ausschussvorsitzende/r Manfred Radtke
Ausschussmitglied Thorsten Reimers
Ausschussmitglied Hugo Thomsen
wählbarer Bürger Nils Wilke

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Christian Schröder (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig
Gemeindevertreter Stephan Koch
Gemeindevertreter/in Petra Schröder
Gemeindevertreter Peter Thordsen
Amtsdirektor Gunnar Bock
Protokollführer Norbert Jordan
6 Gäste

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anträge und Anfragen
6. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" - Fassung für die frühzeitige Beteiligung
  Beschlussvorlage - 32/2013
7. Erlass einer Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße"
8. Sanierungskonzept für gemeindliche Straßen
  Beschlussvorlage - 29/2013
9. Befahrbarkeit einer Bankette im Bereich Schulweg OT Ahrensberg
10. Bauvoranfrage für den Einbau einer Betriebsleiterwohnung
  Beschlussvorlage - 28/2013
11. Bauvoranfrage - Neubau von zwei Hallen
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch die Ausschussvorsitzende wird mitgeteilt, dass am heutigen Tage eine weitere Bauvoranfrage beim Amt eingereicht wurde, die aufgrund ihres Inhalts zur Beratung gestellt werden soll. Die in der Voranfrage beabsichtige bauliche Entwicklung stimmt nicht mit den bisher erarbeiteten Entwicklungszielen für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" überein. Von daher sollte die Tagesordnung wie folgt ergänzt werden:

TOP 7 Erlass einer Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße"
TOP 11 "Bauvoranfrage - Neubau von zwei Hallen"

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Bauherr schriftlich erklärt hat, dass die Beratung zu seinen Anträgen (hier: TOP 10 und neu Top 11) in öffentlicher Sitzung erfolgen darf. Schutzwürdige Belange werden durch den Bauherrn zurückgestellt. Eine Beratung im nicht öffentlichen Teil würde somit entfallen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Tagesordnung um die zuvor genannten Punkte 7 und 11 zu ergänzen.

Weiterhin wird beschlossen, die bisher für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte öffentlich zu behandeln; einschl. der neu vorgelegten Bauvoranfrage (TOP 11).


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden

Die Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte:
  • Die Abnahme der Baumaßnahme "Heiderader Weg" erfolgte am 23.09.2013.
    Hierzu merkt Ausschussmitglied Berg an, dass die Banketten in einigen Bereichen abgesackt sind. Hier müsste eine Nachbesserung erfolgen. Die Verwaltung wird gebeten, sich dieser Sache anzunehmen.
  • Im Bereich Plönort wurde ein Entwässerungsgraben verrohrt.
  • Eine Gewichtsbeschränkung auf der Kreisstraße 54 wurde nicht in Aussicht gestellt.
  • Ein komplette Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h im Bereich von Ahrensberg bis Güby wurde durch die zuständigen Behörden nicht mitgetragen. Es wird bei der bisherigen Regelung bleiben.
  • Die neuen Buswartehäuser an der B 76 wurden aufgestellt.
  • Die Aktion "Sauberes Dorf" findet im nächsten Jahr am 29.03.2014 statt. Die Pflanzaktion ist für den 12.10.2014 terminiert.
Herr Reimers regt zur beabsichtigten Geschwindigkeitsreduzierung an, über die Einrichtung von stationären Blitzanlagen nachzudenken. Diese werden von vielen Navigationsgeräten erfasst und führen dazu, dass der Verkehr sich stärker an die vorgegebene Geschwindigkeitsbeschränkung hält. Nach kurzer Erörterung wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob die Einrichtung einer solchen Blitzanlage möglich ist.


zu TOP 5. Anträge und Anfragen

Ausschussmitglied Wilke regt an, verblichene und nicht mehr gut lesbare Verkehrszeichen auszutauschen. Der Bürgermeister nimmt dies zur Kenntnis und wird schauen, wo ein Bedarf besteht.

Durch den Bürgermeister wird das Problem von Plakatierungen an den Buswartehäusern angesprochen. Durch eine entsprechende Beschilderung sollte darauf hingewiesen werden, dass das Plakatieren verboten ist und bei Zuwiderhandlungen eine kostenpflichtige Entfernung erfolgt.

Ausschussmitglied Radtke bittet um Information zu Arbeiten am Stromnetz im Gemeindegebiet. Hierzu wird durch Ausschussmitglied Wilke der Hintergrund näher ausgeführt.

Ausschussmitglied Reimers regt an, dass im Bereich "Ahrensberg" viele Äste aus den Bäumen ausgebrochen sind, die derzeit am Straßenrand lagern. Der Grundeigentümer der betroffenen Bäume von denen das Astwerk stammt, sollte gebeten werden, notwendige Maßnahmen zu veranlassen und die Äste zu beseitigen.
In diesem Zusammenhang wird durch den Bürgermeister auf Holzablagerungen am Straßenrand des "Schulweges" hingewiesen. Auch diese sollten beseitigt werden. Wenn der erste Schnee einsetzt und das Holz bedeckt ist, stellt dies eine erhöhte Gefährdung dar.

Ausschussmitglied Wilke regt an über Ersatzpflanzungen für Bäume nachzudenken, die durch das Sturmtief "Christian" Windbruch erlitten haben. Da diese Verpflichtung grundsätzlich bei jedem Grundeigentümer selbst liegt, werden alle Ausschussmitglieder gebeten, bei Gesprächen mit Betroffenen für Ersatzpflanzungen zu werben.


zu TOP 6. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" - Fassung für die frühzeitige Beteiligung
Beschlussvorlage - 32/2013

Die Gemeinde hat am 14.05.2013 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 beschlossen. Vorausgegangen sind Gespräche mit der Landesplanung und dem Kreis sowie die Erstellung einer Innenentwicklung-Analyse. Im Vordergrund steht der Grundsatz: Innenentwicklung vor Außenentwicklung.

Zwischenzeitlich sind mehrere Gespräche mit den Grundeigentümern der zu überplanenden Flächen geführt worden, um die jeweiligen Interessenslagen und Wünsche aufzunehmen und zusammenzuführen. Zu berücksichtigen ist u. a. auch der maximale Entwicklungsrahmen, der einer ländlichen Gemeinde vom Land zugestanden wird.

In dem vorliegenden Bebauungskonzept ist versucht worden, möglichst viele Wünsche zu berücksichtigen unter Einbeziehung der Interessen der Gemeinde. Es handelt sich bei dem vorliegenden Planungskonzept noch nicht um ein Endprodukt, sondern während des Verfahrens können noch weitere Dinge in die Planung einfließen.


Durch den Bürgermeister wird auf eine ergänzende Planungsskizze für das an der Dorfstraße gelegene Grundstück hingewiesen und als Tischvorlage verteilt. Diese wurde erst kurzfristig vorgelegt und konnte daher nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dieser Entwurf sieht die Beseitigung der gesamten baulichen Substanz vor. Im Gegenzug wird die Schaffung von zwölf Wohneinheiten (WE) gewünscht. Die derzeitige Planung sieht lediglich 8 WE bzw. ein Alternativvorschlag mit 10 WE vor. Der Planentwurf wird durch den Vertreter der Grundeigentümerin inhaltlich ausgeführt und begründet. Seiner Auffassung nach weist das Haupthaus im bestand drei WE auf, so dass im falle einer Beseitigung auch wieder drei neue WE gerechtfertigt wären. Hierzu wird durch den Protokollführer angemerkt, dass es immer auf die genehmigten WE ankommt und nicht auf die Anzahl, die ggf. in einem Gebäude geschaffen werden könnten.
Durch die Anzahl der Wohneinheiten soll eine optimale wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks erfolgen.

Durch den Protokollführer wird ausführlich auf die bisher geführten Gespräche mit den Grundeigentümern und der Landesplanung hingewiesen. Alle Belange wurden gegeneinander abgewogen und soweit möglich auch in der Planung berücksichtigt. Um das Planverfahren weiter voran zu bringen, muss es nunmehr das Ziel sein, eine Entscheidung darüber herbeizuführen, auf welcher Basis die Planung weiter vorangetrieben werden soll.

Neben den Veränderungen für das Grundstück an der Dorfstraße haben sich auch neue Kenntnisse zu einer geplanten Bebauung im Bereich "Sandkuhle" ergeben. Hier wird durch den Grundeigentümer die Errichtung von zwei Hallen angestrebt. Die Nutzung soll dabei als Bootslagerhalle und als sogenanntes "Self-Storage" erfolgen. Diese Planungsabsichten weichen ebenfalls von der bisher erarbeiteten Planungsskizze ab. Auch hier wird durch den Vertreter der Grundeigentümerin kurz Stellung bezogen. Bisherige Bemühungen der Vermarktung diese Grundstücksteils waren in den letzten Jahren nicht erfolgreich. Die Errichtung von Lagerhallen könnte hingegen im Frühjahr 2014 zur Umsetzung gelangen. Zu der näheren Beratung zu dieser Bauvoranfrage wird auf den Tagesordnungspunkt 11 verwiesen.

Durch den Bürgermeister wird ausgeführt, dass die Grundeigentümer ausführlich von Anfang an mit eingebunden wurden. Die Gemeinde sollte nunmehr eine Entscheidung treffen.

Durch Ausschussmitglied Thomsen wird darauf hingewiesen, dass es nicht Ziel gewesen ist, die Anzahl der WE voll auszureizen. Im Rahmen der Beratung wird durch Gemeindevertreter Thordsen dargelegt, dass eine Einsparung von WE nicht dazu führt, dass die Gemeinde an anderer Stelle eine weitere Planung vornehmen kann. Die Anzahl der WE, insbesondere das Zugeständnis der Landesplanung einige WE über den städtebaulichen Entwicklungsrahmen hinaus zu bekommen, wurde ausschließlich auf den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 abgestellt.


Beschluss:

  1. Das vorliegende Planungskonzept vom 14.11.2013 (Anlage zur Beschlussvorlage 32/2013) hat die Zustimmung der Gemeinde.
  1. Mit der entsprechenden Planung kann das Verfahren weiterbetrieben werden, d. h. die frühzeitige Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung eingeleitet werden.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass einer Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße"

Durch den Protokollführer wird darauf hingewiesen, dass unter Berücksichtigung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 6 festgehalten werden kann, dass das Planungsziel für die in Aufstellung befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" die Schaffung von Wohnraum ist. Die Ansiedelung möglicher anderer Nutzungsarten, z. B. Gewerbe, soll nicht angestrebt werden.

Bereits in der Vergangenheit wurde im Zuge des Aufstellungsbeschlusses für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 der Erlass einer Veränderungssperre angeregt. Da zum damaligen Zeitpunkt kein konkreter Anlass hierfür bestand (es lagen keine Bauanfragen vor, die nicht mit dem Planungsziel vereinbar gewesen wären) wurde auf den Erlass verzichtet. Die Gemeinde hatte sich jedoch vorbehalten, den Erlass erneut zu beraten, wenn konkrete Bauanfragen vorliegen.

Da an die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen gesetzliche Fristen gebunden sind, muss die Gemeinde prüfen, ob sie die ihr durch das Baugesetzbuch gegebenen Instrumente zur Sicherung der städtebaulichen Ziele in Anspruch nimmt.

Sofern Bauanträge eingereicht werden sollten, die mit den Zielen im Einklang stehen, kann auf den jeweiligen Einzelfall bezogen, über eine Ausnahme beraten werden. Im positiven Fall könnte trotz Veränderungssperre eine Baugenehmigung erteilt werden.

Nach umfassender Beratung im Ausschuss besteht Einigkeit, dass der Gemeindevertretung der Erlass einer entsprechenden Veränderungssperre empfohlen werden soll.

Beschluss:
Es wird der Gemeindevertretung empfohlen, für die in Aufstellung befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraßeeine Veränderungssperre zu erlassen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Sanierungskonzept für gemeindliche Straßen
Beschlussvorlage - 29/2013

Die Erneuerung eines Abschnitts des Heiderader Wegs in Güby ist vor Kurzem abgeschlossen worden. Es hegt sich nunmehr der Gedanke konzeptionell eine Liste von Straßen und Wegen zu erstellen, die erneuerungs- bzw. sanierungsbedürftig sind. Es macht Sinn, die in dieser Liste erfassten Straßen und Wege zu priorisieren, um evtl. anstehende Baumaßnahmen zukünftig gezielt beraten zu können.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch die Ausschussvorsitzende mitgeteilt, dass sie gemeinsam mit dem Bürgermeister eine Besichtigung der gemeindlichen Straßen vorgenommen hat. Insgesamt sind nicht viele Bereiche stark sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftig.

Durch den Protokollführer erfolgt der Hinweis, dass bei der Überlegung einer Priorisierungsliste auch das Kanalkataster bedacht werden sollte. Sofern Schäden am Kanalnetz am offenen Graben instandgesetzt werden müssen, wäre auch die Erneuerung der Oberfläche zu prüfen.

Bürgermeister Pohl weist darauf hin, dass einige Straßen nicht im Eigentum der Gemeinde stehen. Die Gemeinde muss sich im Laufe der nächsten Sitzungen damit beschäftigen, wie hier Klarheit bezüglich der Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz sowie der Straßenunterhaltung und möglicher Straßenausbaubeiträge geschaffen werden kann.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass es Ziel sein sollte, die Straßen künftig so zu unterhalten, dass eine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht notwendig wird. Eine kontinuierliche Unterhaltung beugt größeren Schäden vor.

Ohne einen Beschluss in dieser Angelegenheit zu fassen besteht innerhalb des Ausschusses dahingehend Einigkeit, dass alle Überlegungen anstreben, wie man diese Probleme künftig angeht.


Beschluss:

zu TOP 9. Befahrbarkeit einer Bankette im Bereich Schulweg OT Ahrensberg

Durch den Bürgermeister wird darüber informiert, dass vor dem Objekt "Schulweg 10" eine Pkw-Stellfläche auf gemeindlichem Grund und Boden geschaffen wurde. Der dortige Anlieger hat die Gemeinde um Zustimmung gebeten. Bevor hierüber im Rahmen des heutigen Ausschusses eine Klärung herbeigeführt werden konnte, musste bereits die Fertigstellung des Stellplatzes festgestellt werden. Durch den Antragsteller wurden somit ohne Zustimmung der Gemeinde Fakten geschaffen.

Weiterhin wird die dort vorhandene Hecke angesprochen. Auch diese steht auf gemeindlichem Grund und Boden. Da hinter der Hecke das Gelände abfällt, wirkt die Hecke jedoch als optische Abtrennung.

Nach kurzer Erörterung in dieser Angelegenheit kann festgehalten werden, dass der Antragsteller schriftlich darauf hingewiesen werden soll, dass der Grund und Boden auf dem der Stellplatz errichtet wurde im Eigentum der Gemeinde steht. Auf dem Bankettstreifen und somit auch auf dem Stellplatz darf jeder parken. Die Nutzung des Bankettstreifens wird auf Widerruf und bis auf weiteres geduldet.

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen den Sachstand zur Kenntnis. Ein Beschluss hierzu wird nicht gefasst.


zu TOP 10. Bauvoranfrage für den Einbau einer Betriebsleiterwohnung
Beschlussvorlage - 28/2013

Mit Datum vom 30.09.2013 (Eingang 08.10.2013) beantragt Herr Stoltenberg auf dem Baugrundstück Damm 8 in der Gemeinde Güby eine Betriebsleiterwohnung in die vorhandene Halle einzubauen. Die Wohnung soll eine Größe von 60 qm haben. Der Bauherr betreibt zusammen mit seinem Sohn einen landwirtschaftlichen Betrieb (44 ha Eigentum und 71 ha Pachtfläche) als Ackerbaubetrieb in Güby.

Ein weiterer wesentlicher Teil der landwirtschaftlichen Produktion liegt im Anbau und der Vermarktung von Weihnachtsbäumen und Tannengrün/ Schnittgrün (derzeit ca. 15 ha). Der Betrieb beschäftigt einen ständigen Mitarbeiter. In der Bauvoranfrage wird erklärt, dass die ständige Anwesenheit dieses Mitarbeiters in Anbetracht der örtlichen Alleinlage und des außergewöhnlich hohen Wertes der hier eingelagerten Maschinen unabweisbar erforderlich sei. Hinzu käme, dass ein wesentlicher Produktionsteil des Betriebes, nämlich die Erzeugung und Vermarktung der Weihnachtsbäume und des Schnittgutes in den Nachtstunden mit LKW erfolge. Das setzte zwingend die Anwesenheit des Betriebsleiters bzw. seines Vertreters in den nunmehr geschaffenen Betriebsräumen voraus. Der Wohnbereich des Eigentümers und des Betriebsleiters befindet sich in der im Zusammenhang bebauten Ortslage der Gemeinde Güby ca. 700 m von der ausgelagerten Betriebshalle entfernt. Im Rahmen der Betriebs- und Auslagerung sind alle ehemals vorhandenen Gebäude beseitigt worden, so dass die Maschinenhalle das einzig verbleibende landwirtschaftliche Betriebsgebäude darstellt. Das Gebäude ist voll erschlossen und dient ausschließlich dem umstrukturierten landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers und Eigentümers.

Aus Sicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee ist eine Betriebsleiterwohnung nicht erforderlich und nicht zulässig. Es handelt sich um ein rein saisonbedingtes Geschäft, was eine Betriebsleiterwohnung nicht rechtfertigen würde. Der Arbeitsweg kann und muss in Kauf genommen werden. Eine Privilegierung im Außenbereich ist gem. § 35 BauGB nicht gegeben.


Durch den Protokollführer wird noch einmal die rechtliche Einschätzung dieser Bauvoranfrage dargelegt.

Weiterhin führt der Bauherr seine Interessenslage und die Hintergründe der Voranfrage aus. Die Wohnnutzung soll dabei nicht nur saisonal erfolgen. Der Sohn des Bauherrn soll die Hof-Folge antreten und in der Wohnung wohnen. Die Nutzung ist dabei ganzjährig vorgesehen. In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass die Wohnung nicht geplant ist, um diese als Begründung für eine Hofstelle zu werten um somit dort evtl. doch eine Biogasanlage zu errichten. Die Gesellschaft hierfür befindet sich in Auflösung. Die Planung einer Biogasanlage wurde aufgegeben. Ziel ist die Wohnung und die Schaffung einer Hofstelle, die sich nachhaltig entwickeln kann.

Innerhalb des Ausschusses ergibt sich eine umfangreiche Beratung zu der Vorgehensweise des Bauherrn. Die Gemeinde bittet den Antragsteller offen darzulegen, was als nächstes kommen wird. Die bisherige Vorgehensweise muss vermuten lassen, dass weitere Schritte folgen werden.
Hierzu verweist der Bauherr auf die zuvor genannten Ausführungen.


Beschluss:

Die Gemeinde versagt das Einvernehmen für den Neubau einer Wohnung in der vorhandenen Halle.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bauvoranfrage - Neubau von zwei Hallen

Durch den Protokollführer wird der Inhalt der Bauvoranfrage ausführlich vorgetragen. Der Bauherr beabsichtigt auf dem unbebauten Grundstück an der Straße "Sandkuhle" die Errichtung von zwei Hallen (25 m x 30 m und 30 m x 20 m). Diese sollen dabei als Bootswinterlager und als sogenanntes "Self-Storage" dienen. Die Höhe beträgt ca. 8,00 m. Die Hallen sollen mit einem 6 bzw. 8 Grad geneigtem Pultdach (einschl. Solar) hergestellt werden.

Unter Berücksichtigung des Beratungsergebnisses zu Tagesordnungspunkt 7 (Erlass einer Veränderungssperre) kann festgehalten werden, dass die Bauvoranfrage nach entsprechendem Beschluss der Gemeindevertretung und Bekanntmachung der Veränderungssperre an die Bauaufsicht des Kreises RD-ECK weiterzuleiten ist. Der Inhalt der Bauvoranfrage weicht erheblich von den Planungszielen der Gemeinde für die in Aufstellung befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" ab. Eine Ausnahme in Sinne von § 14 (2) Baugesetzbuch kann ebenfalls nicht ausgesprochen werden.

Beschluss:
Die Entscheidung über die Bauvoranfrage wird bis zur abschließenden Beschlussfassung der Gemeindevertretung über den Erlass einer Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" zurückgestellt. Sofern die Gemeindevertretung der Empfehlung dieses Ausschusses folgt, soll der Antrag mit Verweis auf die Veränderungssperre an den Kreis RD-ECK weitergeleitet werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bekanntgaben

Alle Punkte wurden in öffentlicher Sitzung behandelt. Eine Bekanntgabe kann daher entfallen. Weitere Bekanntgaben liegen nicht vor.



Norbert Jordan  Silke Jöns 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende