N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Güby vom 12.03.2014.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Silke Jöns
Ausschussmitglied Karl-Ulrich Berg
stellv. Ausschussvorsitzende/r Manfred Radtke
Ausschussmitglied Thorsten Reimers
wählbarer Bürger Nils Wilke

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Hugo Thomsen (entschuldigt )
wählbarer Bürger Christian Schröder (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig
Gemeindevertreter Stephan Koch
Gemeindevertreter/in Petra Schröder
Gemeindevertreter Peter Thordsen
Verwaltung/Protokollführer Norbert Jordan
6 Gäste
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anträge und Anfragen
6. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" - Fassung für die frühzeitige Beteiligung
  Beschlussvorlage - 5/2014
7. Widmung von verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 6/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
9. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch die Ausschussvorsitzende wird beantragt, den Tagesordnungspunkt 8 "Vertragsentwurf über den Betrieb der Straßenbeleuchtung Güby" abzusetzen, da bis zur Sitzung leider kein Vertragsentwurf vorgelegt werden konnte. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Weiterhin wird durch die Ausschussvorsitzende beantragt, den für die nicht öffentliche Beratung vorgeschlagenen Punkt nicht öffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden

Die Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte:
  • Die "Aktion Sauberes Dorf" findet am Samstag, 29.03.2014, statt.
  • Die verblichenen Tempo 30 - Schilder wurden erneuert.
  • Hansi Schmitt hat der Gemeinde im letzten Jahr eine Bank-Tisch-Kombination gespendet. Diese wird im Bereich Esprehm aufgestellt.
    Bürgermeister Pohl regt an, diese im Bereich "Wittkamp" aufzustellen.
  • An der B 76 wurden im Bereich Ahrensberg die Ortshinweistafeln (grüner Untergrund mit gelber Schrift) aufgestellt.
  • Im Bereich "Heiderader Weg" ist ein Teilstück der Betonentwässerungsmulde nicht mehr richtig fest. Die Verwaltung möge sich dies bitte zeitnah ansehen und die Instandsetzung prüfen.


zu TOP 5. Anträge und Anfragen

Ausschussmitglied Wilke weist darauf hin, dass der Straßenentwässerungsgraben am "Louisenlunder Weg" einer Unterhaltung bedarf. Im weiteren Verlauf des "Louisenlunder Weges" befindet sich bei der großen Eiche eine Mauer, die ebenfalls der Unterhaltung/Sanierung bedarf. Die Ausschussvorsitzende nimmt diese Punkte auf und wird sich ein Bild darüber verschaffen.

Ausschussmitglied Berg weist auf folgende Punkte hin:
  • Ergänzend zum o. g. Straßenentwässerungsgraben wird darauf hingewiesen, dass eine öffentliche Regenwasserleitung im Bereich "Louisenlunder Weg" / Wolfsschlucht der Unterhaltung bedarf.
  • Die Gemeinde sollte sich an der Unterhaltung und Instandsetzung des Feuerlöschteichs in Ahrensberg beteiligen. Nach dem Sturmtief Christian sind dort noch verschiedene Aufräumarbeiten und die Wiederherstellung des Zaunes notwendig.
    Hierzu ergibt sich im Ausschuss eine kurze Diskussion. Grundsätzlich ist die Gemeinde nicht Eigentümer dieses Grundstücks. Von daher wird eine Aufrechterhaltung des Feuerlöschteichs bzw. eine Beteiligung an den Instandsetzungskosten in Frage gestellt. Die Ausschussvorsitzende schlägt vor, sich vor Ort noch einmal ein Bild von dieser Angelegenheit zu verschaffen. Primär sollte die Fläche aufgeräumt und der Zaun wiederhergestellt werden.
  • Im Bereich der B 76 wurde ein Verkehrszeichen errichtet (Hinweisschild), welches die Sicht für LKW-Fahrer und Fahrer landwirtschaftlicher Maschinen erheblich einschränkt. Dieses sollte umgesetzt werden.
  • Weiterhin befinden sich im Bereich der B 76 noch zwei Baumstubben, die durch die Straßenmeisterei entfernt werden müssen. Die Verwaltung wird gebeten, dies entsprechend weiterzuleiten.
  • Im Bereich "Heiderader Weg" sind die Banketten ausgefahren. Diese sollten wieder hergestellt und aufgefüllt werden.
  • In diesem Zusammenhang wird auf die Parksituation am "Heiderader Weg" hingewiesen. Es sollte mit dem Anlieger gesprochen werden, wie dies optimiert werden kann.
    Hierzu erklärt Bürgermeister Pohl, dass dieser im Rahmen der Straßensanierung zur Verbesserung der Parksituation befragt wurde. Eine finanzielle Beteiligung war von ihm nicht gewollt.
  • Der "Grüne Weg" nach Plönort wird durch Herrn Berg wieder geöffnet und hergestellt.
Ausschussmitglied Reimers weist auf eine Informationsveranstaltung am 15.03.2014 zum geplanten Windpark in Rieseby hin.


zu TOP 6. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" - Fassung für die frühzeitige Beteiligung
Beschlussvorlage - 5/2014

Die Gemeinde hat am 14.05.2013 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 beschlossen. Vorausgegangen sind Gespräche mit der Landesplanung und dem Kreis sowie die Erstellung einer Innenentwicklung-Analyse. Im Vordergrund steht der Grundsatz: Innenentwicklung vor Außenentwicklung.

Es sind mehrere Gespräche mit den Grundeigentümern der zu überplanenden Flächen geführt worden, um die jeweiligen Interessenslagen und Wünsche aufzunehmen und zusammenzuführen. Zu berücksichtigen ist u. a. auch der maximale Entwicklungsrahmen, der einer ländlichen Gemeinde vom Land zugestanden wird.

In dem vorliegenden Bebauungskonzept ist versucht worden, möglichst viele Wünsche zu berücksichtigen unter Einbeziehung der Interessen der Gemeinde. Es handelt sich bei dem vorliegenden Planungskonzept noch nicht um ein Endprodukt, sondern während des Verfahrens können noch weitere Dinge in die Planung einfließen.

Zur Gemeindevertretersitzung am 10.12.2013 wurde folgendes beschlossen:
"Das vorliegende Planungskonzept vom 14.11.2013 hat die Zustimmung der Gemeinde mit folgenden Änderungen: Erklärt sich der Eigentümer des Grundstücks Dorfstraße 5 bereit, auch das jetzige Wohngebäude abzureißen, kann dort ein 3 WE Block und eine einzelne WE erstellt werden (insgesamt 10 WE). Bei dem Grundstück Heiderader Weg 2 möchte die Gemeinde die Grundstücksspitze in Richtung Dorfeiche als Grünfläche, Parkplatz oder möglicherweise als Spielplatz erwerben. Dem Eigentümer wird als Ausgleich eine weitere WE zwischen Grünfläche und Wohnhaus zugestanden (insgesamt 4 WE)."

Daraufhin wurden die Eigentümer um Stellungnahme gebeten. Der Eigentümer des Grundstückes Dorfstraße 5 hatte noch Nachfragen, hat aber keine Aussage zum Abriss gemacht.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden der bisherige Sachverhalt noch einmal zusammenfassend dargestellt. Hinsichtlich einer Anfrage eines Bürgers wird mitgeteilt, dass es bisher zwei Anfragen von Interessenten gegeben hat. Die bevorzugte Lage wäre dabei aber vorrangig am "Heiderader Weg" gewesen. Da der Bau sehr kurzfristig erfolgen sollte, kam Güby nicht mehr in Betracht.


Beschluss:

Die Gemeinde Güby möchte mit der Fassung 2 (große Lösung) in die weitere Planung gehen, d. h. die frühzeitige Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung durchführen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Widmung von verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 6/2014

Insgesamt bestehen im Gemeindegebiet verschiedene Straßen, die als öffentlich bewertet werden bzw. bewertet werden können und sich im Eigentum "Dritter" befinden. Bisher war dies unproblematisch. Unter Berücksichtigung des Themas "Straßenausbaubeiträge" könnte dies in Zukunft aber schwieriger werden. Straßenausbaubeiträge dürfen z. B. nur erhoben werden, wenn die Straße nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet sind. Eine solche Widmung kann grundsätzlich jedoch nur erfolgen, wenn die Gemeinde als Straßenbaulastträger auch Eigentümer ist. Sofern kein Eigentum vorliegt, kann nach vertraglicher Zustimmung des Eigentümers eine Widmung erfolgen.

Im Gemeindegebiet sind es im Wesentlichen folgende Straßen, die zur Diskussion stehen:
  • Pütscherstraße
  • Borgwedeler Weg
  • Louisenlunder Weg (bis Abfahrt Kapelle)
  • Schlagtor

Die übrigen Straßen im Eigentum des "Dritten" dienen ausschließlich der Erschließung seiner sonstigen Eigentumsflächen. Ein besonderes öffentliches Interesse für eine mögliche Widmung ist dort nicht zu erkennen.

Am 20.01.2014 hat mit Vertretern der Gemeinde, der Verwaltung und dem Grundeigentümer ein erstes Abstimmungsgespräch stattgefunden. Neben dem Erwerb der o. g. Flächen wurde auch über vertragsrechtliche Voraussetzungen für eine Widmung gesprochen. Der Grundeigentümer wollte dies noch einmal prüfen und die Gemeinde entsprechend in Kenntnis setzen.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass möglichst bis Sommer 2014 eine Lösung herbeigeführt werden sollte. Die Kosten für die Vertragsabwicklung würden von der Gemeinde getragen.

Durch die Verwaltung wurde noch einmal dargelegt, dass der Borgwedeler Weg durch die Gemeinde käuflich erworben werden sollte. Als Ortsverbindungsstraße und der Vielzahl von Anliegern sollte hier eine nachhaltige Regelung getroffen werden. Ein Vertrag, der die Zustimmung zur Widmung vorsieht, wäre hier nicht das richtige Mittel. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Leitungen im Straßenkörper und einer möglichen baulichen Verdichtung wäre es deutlich einfacher, wenn die Gemeinde das Eigentum an diesem Straßenabschnitt erlangt. Die übrigen Straßenabschnitte sind anders einzustufen.


Durch den Bürgermeister werden die Interessenslagen für die einzelnen Straßenabschnitte ausgeführt. Danach ergibt sich innerhalb des Ausschusses eine kurze Diskussion zur "Pütscherstraße". Ein Zuhörer weist darauf hin, dass es zwischen der Gemeinde und dem Grundeigentümer Verträge geben müsste, die sich zur Nutzung der einzelnen Straßenabschnitte äußern. Dies könne er insoweit beurteilen, als dass er beim Grundeigentümer langjährig beschäftigt war.

Im Rahmen der Diskussion um die Widmung von Straßen weist der Bürgermeister ergänzend darauf hin, dass die verkehrsrechtliche Anordnung für die "Theoallee" vorliegt. Die entsprechende Beschilderung soll kurzfristig aufgestellt werden. Dies nimmt der Ausschuss zur Kenntnis.


Beschluss:

Es wird beschlossen, für folgende Straßen/Straßenabschnitte die Widmung anzustreben:
  • Pütscherstraße
  • Borgwedeler Weg
  • Louisenlunder Weg (bis Abfahrt Kapelle)
  • Schlagtor

Für folgende Straßen/Straßenabschnitte soll ein konkreter Erwerb näher forciert werden.
  • Borgwedeler Weg


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 9. Bekanntgaben

Die Öffentlichkeit wird durch die Ausschussvorsitzende wieder hergestellt und darüber informiert, dass der Bau-, Wege- und Umweltausschuss über ein anhängiges Rechtsverfahren in einer Bauangelegenheit informiert wurde.



Norbert Jordan  Silke Jöns 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende