N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Güby vom 01.09.2015.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Silke Jöns
Ausschussmitglied Karl-Ulrich Berg
stellv. Ausschussvorsitzende/r Manfred Radtke
Ausschussmitglied Thorsten Reimers
Ausschussmitglied Hugo Thomsen
wählbarer Bürger Nils Wilke

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Christian Schröder (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Stephan Koch
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
Gemeindevertreterin Petra Schröder
Gemeindevertreter Peter Thordsen
Protokollführerin Sylvia Brücker
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anträge und Anfragen
6. Enwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 11/2015
7. Erlass der Verlängerung der Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 3. Änderung des Bebaaungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße"
  Beschlussvorlage - 15/2015
8. Partielle Sanierung Betonspurplattenweg in Plönort / Güby
  Beschlussvorlage - 20/2015
9. Aufstellen von Werbetafeln im Bereich Ahrensberg und Wolfskrug
  Beschlussvorlage - 18/2015
10. Neuanschaffung Tore Fahrzeughalle Freiwillige Feuerwehr Güby
  Beschlussvorlage - 19/2015
11. Beschaffung von Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehr
  Beschlussvorlage - 16/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Anträge gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden

Frau Jöns teilte Folgendes mit:

Die Bankette "Am Damm" wurde nachgebessert.

Die wassergebundene Decke am Schlagtor in Richtung B 76 wurde neu profiliert.

Das Geschwindigkeitsmessgerät wurde aufgestellt.

Der Zylinder im Feuerwehrgerätehaus wurde ausgewechselt.

zu TOP 5. Anträge und Anfragen

Herr Wilke fragt an, was aus dem aktuellen Angebot der Stadtwerke Schleswig zur Straßenlaterne sei. Der Bürgermeister erklärt, dass man noch ein anderes Angebot abwarte. Bisher erfolgte aber noch keine Rückmeldung.

Herr Thomsen teilt mit, dass die Banketten beim Weg zum Schlagtor nicht optimal gemacht worden sind.

Der Bürgermeister greift die vorhandene Problematik mit dem Grenzwall von Herrn Zülsdorff auf. Dieser ist zur Sitzung erschienen. Ihm wird das Wort erteilt und er stellte seine Sichtweise dar. Der Ausschuss ist sich weitestgehend einig, dass man sich vor Ort nocheinmal mit Herrn Zülsdorff treffen wolle, um das Problem zu lösen. Würde man nicht übereinkommen, könne man immer noch eine Grenzfeststellung machen lassen. Eventuell könnte man sich das Geld sparen.

Herr Pohl teilt weiterhin mit, dass sich die beiden vorhandenen Bäume am Feuerwehrgerätehaus gegenseitig bedrängen würden sowie Platz nehmen. Er habe ein Angebot eingeholt. Die Fällung des Ahorns mit der Stubbenbeseitigung würde 500,00 € kosten. Für das Beschneiden der Eiche würden zudem 1.100,00 € anfallen. Im Ausschuss besteht Einigkeit darüber, dass das Angebot sehr hoch ist. Man überlegt, ob diese Arbeit nicht durch die Gemeindearbeiter durchgeführt werden könnte.

Herr Pohl erläutert, dass bezüglich des Kleingewässers Am Schlagtor eine Einigung mit der Stiftung erzielt werden konnte. Es soll ein Rückbau erfolgen und man wolle die Fläche so belassen, wie sie jetzt ist.

Herr Wilke merkt an, dass die Seitenbankette "Am Schulweg" zur Wohnbebauung sehr grün sei (im Bereich der Granitregenrinne). Auf Nachfrage, ob man dort etwas machen könne, erklärt der Bürgermeister, dass dies mit erheblichen Kosten verbunden sei.

Im Ausschuss ist man sich weitestgehend einig, dass ein weiterer Hundetütenspender in Ahrensberg nicht notwendig ist. Herr Wilke hat sich dazu bereit erklärt, die vorhandenen Behälter regelmäßig zu befüllen.

zu TOP 6. Enwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 11/2015

Die Gemeindevertretung hat am 14.05.2013 die nötigen Planungen für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für den Bereich "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" beschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 07.07.2014 eine positive Stellungnahme abgegeben.

Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 22.05.2014 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 27.05.2015 im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby statt.


Herr Springer stellt kurz die Änderungen zu der Planung und den Entwurf vor.

Im Ausschuss wird angeregt, dass man sich als Gemeinde überlegen wolle einen Seitenstreifen am Straßenbereich zu erwerben. Sollte irgendwann ein breiterer Ausbau erforderlich werden, hätte man die Fläche im Eigentum der Gemeinde.

Beschluss:

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße" und die Begründung wird mit folgender Änderungen gebilligt:
            - Die Ausgleichsfläche soll innerhalb der Grünfläche nach Südwesten verschoben werden.
  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der Verlängerung der Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 3. Änderung des Bebaaungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße"
Beschlussvorlage - 15/2015
Gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde, sobald und soweit sie einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst hat, zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre erlassen. Dies hat die Gemeinde in ihrer Sitzung am 10.12.2013 beschlossen. Die Veränderungssperre ist mit Bekanntmachung am 23.12.2013 in Kraft getreten. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Sie kann gem. § 17 (1) l. S. BauGB um ein weiteres Jahr verlängert werden. Aufgrund des Bearbeitungsstandes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, ist zur Sicherung der Planungsziele eine Verlängerung der Veränderungssperre zwingend erforderlich.

Beschluss:
I. Beschlusstext der Veränderungssperre:

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Güby für das Gebiet "Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Güby hat in ihrer Sitzung vom 10.12.2013 aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bek. v. 23.09.2004 (BGBl. l. S. 2414) (zuletzt geänd. durch Art. 1 des Gesetzes v. 11.06.2013, BGBl. l. S. 1548) folgende Satzung beschlossen:

Satzung der Gemeinde Güby vom 10.12.2013 über die Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg – Dorfstraße", umgrenzt vom Borgwedeler Weg im Norden und der Dorfstraße im Südosten (s. auch Übersichtsplan).

§ 1
Zu sichernde Planung

Die Gemeindevertretung Güby hat in ihrer Sitzung am 14.05.2013 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet der Gemeinde Güby, "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg – Dorfstraße", die 3. Änderung des Bebauungsplanes aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wurde die Veränderungssperre erlassen. Die Veränderungssperre ist mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung am 23.12.2013 im Bekanntmachungsblatt Nr. 35/2013 in Kraft getreten.

Zur weiteren Sicherung der Planung wird für das in § 2 näher bezeichnete Gebiet eine Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr erlassen.

§ 2
Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Verlängerung der Veränderungssperre ergibt sich aus der Karte, die als Anlage zur Verlängerung der Veränderungssperre Teil der Satzung wird.

§ 3
Rechtswirkung der Veränderungssperre
  1. In dem von der Verlängerung der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen
  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:
  1. Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen, oder über die in einem anderen Verfahren entscheiden wird,
  1. Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfanges sowie Ausschachtung, Ablagerung einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Vorhaben nach § 3 (1) Nr. 1 a) dieser Satzung sind,
  1. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und bauliche Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- und anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
  1. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
  2. Vorhaben, die vor in Kraft treten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verlängerung der Veränderungssperre

Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung im Bekanntmachungsblatt des Amtes Schlei-Ostsee, frühestens jedoch vom Tag des Fristablaufes der seit dem 23.12.2013 rechtswirksamen Veränderungssperre, in Kraft.

Sie tritt nach Ablauf von einem Jahr, vom Tage des Fristablaufes, der seit dem 23.12.2013 rechtswirksamen Veränderungssperre gerechnet, außer Kraft. Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

II. Der Beschluss über die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Partielle Sanierung Betonspurplattenweg in Plönort / Güby
Beschlussvorlage - 20/2015

Der Betonspurplattenweg in Plönort weist partielle Absackungen auf, die saniert werden sollen. Die Gesamtstrecke beläuft sich auf ca. 26 m. Ein vorläufig eingeholtes Kostenangebot schließt mit einer Bruttoangebotssumme von 2.284,80 €. Das Angebot umfasst die Herstellung der Spurplatten in Ortbeton sowie die Herstellung des Unterbaus. Sollten eventuell defekte Leitungen oder Drainagen ursächlich für die Sackungen sein, müsste man mit zusätzlich anfallenden Kosten rechnen. Es handelt sich in diesem Fall um eine Unterhaltungsmaßnahme. Das heißt, dass keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden müssen.  


Der Bürgermeister erläutert kurz, dass zwei Angebote eingeholt worden sind. Das eine lag bei rund 2.300,00 €, das andere hingegen bei 12.000,00 €. Beim zweiten Angebot wollte man Fertigbetonplatten verwenden. Gemäß Rücksprache mit der Verwaltung reiche das günstigere Angebot völlig aus.

Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Maßnahme umzusetzen. Die Hierzu erforderlichen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufstellen von Werbetafeln im Bereich Ahrensberg und Wolfskrug
Beschlussvorlage - 18/2015

In der Gemeindevertretung vom 01.07.2015 wurde angeregt, Werbetafeln im Bereich Ahrensberg und Wolfskrug aufzustellen, um z.B. Werbung für gemeindliche Veranstaltungen anzukündigen. Als Referenzobjekt könnte die Werbetafel gegenüber des Spielplatzes an der FF-Güby dienen. Die Fertigung dieser Tafel erfolgte von dem Gemeindearbeiter Andreas Hammerich. Zu einem Ortstermin bot er an, bei Bedarf in den Wintermonaten weitere Tafeln herstellen zu können. Grundsätzlich sei an dieser Stelle erwähnt, dass das Aufstellen von Werbetafeln dieser Größe baugenehmigungspflichtig ist. Die Bauanträge könnte die Amtsverwaltung stellen, hierzu müsste der jeweilige Standort der Tafeln aber klar definiert werden.   


Es wird diskutiert, dass die Werbetafeln im Bereich Louisenlunder Weg und in Wolfskrug aufgestellt werden sollen. Die Tafeln müssen dann auf Gemeindegrund errichtet werden und dürfen den öffentlichen Verkehr nicht beeinträchtigen.

Beschluss:

Es wird beschlossen, der Anregung, zwei Werbetafeln aufzustellen, zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Standorte abzustimmen und die Maßnahme umzusetzen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.  


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Neuanschaffung Tore Fahrzeughalle Freiwillige Feuerwehr Güby
Beschlussvorlage - 19/2015
Die Tore der Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr in Güby sollen erneuert werden. In einem an den Bürgermeister gerichteten Schreiben vom 02.08.2015 erklärt der Gemeindewehrführer, Herr Koch, dass sich der Vorstand der Wehr für folgenden Tortyp entschieden hat:

Hörmann - Tor APU F42 

Herr Koch hat bereits ein aktualisiertes Angebot einer Fachfirma angefordert. Zudem wurden noch zwei weitere Vergleichsangebote durch die Bauamtsverwaltung angefordert. Nach Prüfung der Angebote kann dann der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter erfolgen.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag zur Neuanschaffung der Tore für die Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr Güby an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Beschaffung von Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehr
Beschlussvorlage - 16/2015
Mit Schreiben vom 02.08.2015 stellt die Freiwillige Feuerwehr Güby den Antrag auf Anschaffung einer Wärmebildkamera.

Der Antrag der FF-Fleckeby liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

Die Wärmebildkamera ist gemäß der Kreisrichtlinien zu Ziffer 2.5 der Richtlinien des Innenministeriums zur Förderung des Feuerwehrwesens als sonstige Maßnahme bis 30 % bezuschussungsfähig, wenn die Zuweisungssumme mindestens 2.500,00 € beträgt. Wenn z.B. sieben Gemeinden je eine Wärmebildkamera anschaffen, liegt die Zuweisungssumme bei 2.986,31 €.
7 x 1.422,05 € = 9.954,35 € Investitionssumme x 30% = 2.986,31 € Zuweisungssumme.

Mit einer Bezuschussung würde eine Kamera 995,43 € kosten.

Beschluss:
Für die FF-Güby wird eine Wärmebildkamera im Rahmen der geplanten Sammelbeschaffung angeschafft. Kommt bis Ende Oktober / November 2015 keine Sammelbeschaffung zustande, wird der Kauf einer Wärmebildkamera erneut beraten.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Sylvia Brücker  Silke Jöns 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzende