Sitzungsort: | im Gemeindehaus (Feuerwehrhaus), Borgwedeler Weg, Güby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.10 Uhr |
Ausschussvorsitzende Silke Jöns |
Ausschussmitglied Karl-Ulrich Berg |
stellv. Ausschussvorsitzende/r Manfred Radtke |
Ausschussmitglied Thorsten Reimers |
Ausschussmitglied Hugo Thomsen |
Ausschussmitglied w.B. Christian Schröder |
Ausschussmitglied w.B. Philipp Zülsdorff |
Bürgermeister Manfred Pohl |
Gemeindevertreter Hermann Busch |
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler |
Gemeindevertreterin Petra Schröder |
Gemeindevertreter Nils Wilke |
Protokollführerin Sylvia Brücker |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anträge und Anfragen |
6. | Pflanzaktion im Herbst 2017 |
7. | Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung |
Beschlussvorlage - 25/2017 | |
8. | Anbringung eines Verkehrsspiegels "Am Hexenplatz / K 54" |
Beschlussvorlage - 26/2017 | |
9. | Beratung über die Aufstellung eines Verkehrsspiegels im Bereich der Kreuzung Heiderader Weg / Borgwedeler Weg / Dorfstraße (am Tagungshaus) |
Beschlussvorlage - 27/2017 | |
10. | Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 28/2017 | |
11. | Bankettbefestigung "Damm" Höhe Funkturm |
Beschlussvorlage - 29/2017 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
Die Ausschussvorsitzende berichtet folgendes:
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zu TOP 5. | Anträge und Anfragen |
Herr Reimers weist auf die Reinigung von Gräben hin, in denen sich das Wasser staut. Herr Wilke weist auf zugewachsene Gräben und verstopfte Güllis (aufgrund von kleinen Ästen, bedingt durch das letzte Unwetter) hin. Der Bürgermeister erklärt, dass diese Probleme vor dem Winter noch erledigt werden. Die Gemeindearbeiter seien derzeit durch die Gemeinde Fleckeby sehr stark beansprucht. Der Vertrag mit der Gemeinde Fleckeby läuft zeitnah aus. Die Gemeinde Güby, müsse darüber nachdenken, ob dieser verlängert werden soll. Es sollte bei den Stadtwerken einmal angefragt werden. Frau Mätzler teilt mit, dass es Am Damm Probleme mit den Banketten geb. Dort seinen die Gräben nie richtig hergestellt worden. Dies müsste sich mal jemand ansehen. Herr Pohl:
Herr Zülsdorff:
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zu TOP 6. | Pflanzaktion im Herbst 2017 |
Beschluss: Es sollen 50.000 Krokusse "Am Hexenplatz" gepflanzt werden.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Anschaffung von Weihnachtsbeleuchtung |
Beschlussvorlage - 25/2017 Es ist angedacht, die Weihnachtsbeleuchtung für die Gemeinde Güby zu erweitern. Letztes Jahr wurden bereits vier Weihnachtssterne vom Typ Jelitto Star LED - MB 29 angeschafft. Im Haushalt sind bereits 4.000,00 € zur Umsetzung der Maßnahme berücksichtigt. Es gilt nun, innerhalb der Bauausschusssitzung über die Ausgestaltung der Weihnachtsbeleuchtung zu beraten und gegebenenfalls einen Beschluss zu formulieren.
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Beschluss: Es sollen Weihnachtssterne für folgende Standorte angeschafft werden:
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Anbringung eines Verkehrsspiegels "Am Hexenplatz / K 54" |
Beschlussvorlage - 26/2017 Ein Verkehrsspiegel ist rechtlich betrachtet weder ein Verkehrszeichen noch eine Verkehrseinrichtung im Sinne von § 43 StVO. Er kann daher nicht verkehrsbehördlich angeordnet werden. Es liegt im Ermessen des Straßenbaulastträgers (hier: Kreis Rendsburg-Eckernförde!), ob sie einen solchen errichtet oder nicht.
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Beschluss: Es wird beschlossen einen entsprechenden Antrag auf Aufstellung eines Verkehrsspiegels am "Hexenplatz / K 54“ an die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu stellen.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Beratung über die Aufstellung eines Verkehrsspiegels im Bereich der Kreuzung Heiderader Weg / Borgwedeler Weg / Dorfstraße (am Tagungshaus) |
Beschlussvorlage - 27/2017 Der Gemeindewehrführer Herr Koch bittet darum, einen Verkehrsspiegel im Bereich der Kreuzung Heiderader Weg / Borgwedeler Weg / Dorfstraße aufzustellen. Ein Verkehrsspiegel ist rechtlich betrachtet weder ein Verkehrszeichen noch eine Verkehrseinrichtung im Sinne von § 43 StVO. Er kann daher auch nicht verkehrsbehördlich angeordnet werden. Es liegt im Ermessen des Straßenbaulastträgers (Gemeinde Güby), ob sie einen solchen errichtet oder nicht. Ein Verkehrsspiegel soll dem Wartepflichtigen das Hineintasten in eine Kreuzung oder einen Einmündungsbereich erleichtern, befreit ihn jedoch nicht davon, sich unmittelbar vor der Einfahrt in die Vorfahrtstraße über die Verkehrslage zu orientieren. Weiterhin wird bei einer Entscheidung für einen Verkehrsspiegel auf die Gefahren der "Haftung" hingewiesen. Die Träger der Straßenbaulast sind im Rahmen der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht gehalten, den öffentlichen Verkehr vor Gefahren zu bewahren, die dem Verkehr aus einem Verkehrsspiegel drohen. Hierbei erfasst die Verkehrseinrichtung nicht nur die aus der Substanz des Spiegels drohenden Gefahren, sondern auch die Funktionalität des Verkehrsspiegels. D. h., wenn ein Verkehrsspiegel gänzlich ausfällt, berührt dies doch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht der Kommune.
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Beschluss: Es wird beschlossen einen entsprechenden Antrag auf Straßenmakierung für den Bereich der Kreuzung Heiderader Weg / Borgwedeler Weg / Dorfstraße (am Tagungshaus) zu stellen. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, soll ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 28/2017 Es wird darüber nachgedacht, verkehrsberuhigende Maßnahmen in Güby durchzuführen. Innerhalb der Ausschusssitzung soll darüber beraten werden, ob die Angelegenheit weiter verfolgt oder verworfen werden soll. Sollte der Ausschuss sich für den Ausbau verkehrsberuhigender Einrichtungen entscheiden, ist es sinnvoll einen Verkehrsplaner damit zu beauftragen, konzeptionelle Lösungsvorschläge zu erarbeiten und diese innerhalb einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.
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Im Ausschuss findet eine kontroverse Diskussion zur Verkehrssituation in der Gemeinde Güby statt. Es werden einzelne Problematiken vorgetragen. Herr Baier von der Stiftung Louisenlund teilt mit, dass voraussichtlich am Samstag den 07.10.2017 ein Informationsgespräch stattfindet, bei dem das geplante Quartierskonzept der Stiftung beraten wird. Die Gemeinde ist hierzu recht herzlich eingeladen und kann aus diesem Gespräch eventuell Einiges bezüglich der Verkehrssituation und evtl. Maßnahmen mitnehmen. Es gäbe auch die Möglichkeit dort Fragen zu stellen.
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Beschluss: Die Gemeinde möchte das Gespräch, welches voraussichtlich am 07.10.2017 in Louisenlund stattfinden wird, abwarten. Danach soll die Angelegenheit weiter verfolgt werden.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Bankettbefestigung "Damm" Höhe Funkturm |
Beschlussvorlage - 29/2017 Die Bauausschussvorsitzende, Frau Jöns, regt erneut an, einen ca. 90 m langen Bankettstreifen im Bereich Damm zu profilieren bzw. mit Rasengittersteinen zu befestigen. Zurzeit kann das Oberflächenwasser nicht frei auf den Bankettstreifen auslaufen und versickern. Es gilt nun innerhalb der Ausschusssitzung zu beraten, ob der Bankettstreifen abgeschält und unter Zulieferung geeigneter Kiesbaustoffe profiliert werden soll oder den Bankettstreifen mit Rasengittersteinen zu befestigen und das anfallende Regenwasser in den anschließenden Straßengraben zu kanalisieren. Sollte man sich für die letztgenannte Variante entscheiden, müsste noch eine Überprüfung erfolgen, ob die Maßnahme Straßenausbaubeitragspflichtig ist. Die Kosten werden seitens der Bauamtsverwaltung wie folgt geschätzt:
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Beschluss: Die Angelegenheit wird um ein Jahr vertagt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Sylvia Brücker | Silke Jöns |
Protokollführer | Ausschussvorsitzende |