Sitzungsort: | im Gemeindehaus (Feuerwehrhaus), Borgwedeler Weg, Güby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.45 Uhr |
Ausschussvorsitzende Silke Jöns |
Ausschussmitglied Karl-Ulrich Berg |
Ausschussmitglied Hugo Thomsen |
Ausschussmitglied w.B. Christian Schröder |
Ausschussmitglied w.B. Philipp Zülsdorff |
stellv. Ausschussvorsitzende/r Manfred Radtke (entschuldigt ) |
Ausschussmitglied Thorsten Reimers (entschuldigt ) |
Bürgermeister Manfred Pohl |
Gemeindevertreterin Petra Schröder |
Gemeindevertreter Peter Thordsen |
Protokollführer/in Bärbel Schiewer |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anträge und Anfragen |
6. | Verkehrsangelegenheiten: Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Borgwedeler Weg |
Beschlussvorlage - 34/2017 | |
7. | Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie Aktualisierung 2017/2018 |
Beschlussvorlage - 23/2017 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Anträge zur Änderung der Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
Die Aussussvorsitzende berichtet über die folgenden Themen:
Durch die Verkehrsführung der Navigationssysteme werden immer wieder Fahrzeuge, meist Lkw, fehlgeleitet, so dass es oft zu gefährlichen Verkehrssituationen kommt. Betroffen davon sind die
Es wird daher angeregt, diese Verkehrswege aus der Software der Navigationssysteme entfernen zu lassen, wie es seinerzeit für die "Theoallee" durchgeführt wurde. Von den Zuhörern wird ergänzt, dass dies auch online machbar ist. Die Verwaltung wird gebeten, sich dieser Angelegenheit anzunehmen.
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zu TOP 5. | Anträge und Anfragen |
Zwischenzeitlich wurde durch die Verwaltung festgestellt, das sich zwischen dem Straßenflurstück der Dorfstraße (Entwässerungsrinne) und dem Privatgrundstück "Dorfstraße 2" noch ein ca. 2,30 m breites und ca.17 m langes gemeindeeigenes Flurstück befindet. Dies sollte bei der verkehrstechnischen Betrachtung durch die o.g. Behörden berücksichtigt werden.
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zu TOP 6. | Verkehrsangelegenheiten: Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Borgwedeler Weg |
Beschlussvorlage - 34/2017 Die Bürger im Borgwedeler Weg der Gemeinde Güby legen der Gemeinde eine Petition vor, in der um Überprüfung der Errichtung einer oder zweier Straßenverengungen gebeten wird, da der Verkehr im Borgwedeler Weg sehr zugenommen hat.
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Die Ausschussmitglieder diskutieren angeregt über unterschiedliche Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung wie z.B. versetzte Verkehrsinseln wie sie in der Gemeinde Gammelby vorhanden sind, Aufstellung von Baken und Blumenkübeln oder ähnliches. Gemeindevertreter Thordsen berichtet von einer in der letzten Woche durchgeführten Verkehrskontrolle. Die zweieinhalbstündige Überprüfung wurde in den Nachmittagsstunden durchgeführt. Von den ca. 50 Fahrzeugen befanden sich 10 im bußgeldpflichtigen Bereich. Innerhalb des Ausschusses ist man sich einig, dass diese Maßnahme zur falschen Tageszeit durchgeführt wurde und keine Aussagekraft für das Anliegen der Verkehrsberuhigung an diesem Standort hat. Es wird deutlich, dass unabhängig der gewählten Lösung, davon auszugehen ist, dass durch das ständige Anhalten und Anfahren erhöhte Immissionen hervorgerufen werden. Ausschussmitglied Philipp Zülsdorff schlägt daher vor, einen Verkehrsplaner hinzuzuziehen, der dann konkrete Lösungsvorschläge darlegen könnte. Dies würde zwar Kosten verursachen, die jedoch möglicherweise förderfähig sind. Diese Möglichkeit wurde zwischenzeitlich von der Verwaltung geprüft. Fördermittel vom Land im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (GVFG) sind nicht zu erwarten. Vielleicht können im Rahmen des geplanten Quartierskonzeptes der Stiftung Louisenlund Rückschlüsse gezogen werden (Stadt + Land GmbH, Herr Bernd Hawel aus Fleckeby). Gemäß der Antragstellung unter TOP 5 sind die Straßenmündungsbereiche Dorfstraße/B 76 und Louisenlunder Weg/B 76 im Rahmen der Begutachtung durch die entsprechenden Behörden mit aufzunehmen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, sich mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde und dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr SH in Verbindung zu setzen. Es ist zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen der Verkehrsberuhigung im Borgwedeler Weg sowie welche verkehrsregelnden Maßnahmen in den Straßenmündungsbereichen Dorfstraße/B 76 und Louisenlunder Weg/B 76 in der Gemeinde Güby möglich sind.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie Aktualisierung 2017/2018 |
Beschlussvorlage - 23/2017 Im Jahr 2012/13 wurden die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) und somit zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen aufgefordert. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die Gemeinden auf der Grundlage von sog. Lärmkarten Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, die im Sinne der Richtlinie Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr behaftet sind, aufzustellen. Dies ist bezogen auf die Gemeinde Güby die Bundesstraße 76 (B 76). Die Lärmaktionspläne sind laut Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Lärmkarten der zweiten Stufe aus dem Jahr 2012 wurden daher überprüft und überarbeitet. Auf deren Grundlage ist gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Güby von der Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der hier vorliegenden Fassung erarbeitet worden. Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung von 2012 und der Entwürfe von 2017 festgestellt wurden, werden keine weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant. Eine zentrale Bedeutung bei der Aktionsplanung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde (LLUR) gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen. Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie erhält dadurch rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Änderungen und Bedenken werden dann nach einem entsprechenden Abwägungsverfahren in den Planentwurf zur Aufstellung des endgültigen Lärmaktionsplanes eingearbeitet. Inwieweit die Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit berücksichtigt wurden, wird nach einem endgültigen Beschluss der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan 2017/2018 durch Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht. Die Fortschreibung ist gemäß Fristsetzung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) bis zum 18.07.2018 abzuschließen.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Bärbel Schiewer | Silke Jöns |
Protokollführerin | Ausschussvorsitzende |