N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Güby vom 11.10.2011.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.07 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Silke Jöns
stellv. Ausschussvorsitzender Karl-Ulrich Berg
Ausschussmitglied Werner Goos
wählbarer Bürger Frank Hansen
Ausschussmitglied Hugo Thomsen

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Hermann Busch (entschuldigt )
wählbarer Bürger Nils Wilke (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Heinz Harrs
Gemeindevertreter Heinz Meggers
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreter Peter Thordsen
Protokollführer Michael Eggers
Verwaltung Norbert Jordan
Gast Boyke Elsner

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anträge und Anfragen
6. Neubau einer Winkelstützwand im Schulweg
7. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 20/2011
8. Verkehrssteuernde Maßnahmen für gemeindliche Straßen

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden

Die Ausschussvorsitzende Frau Jöns berichtet über die kommunalen Geschehnisse in der Gemeinde Güby seit der letzten Sitzung.


zu TOP 5. Anträge und Anfragen

Die Entwässerungsmuldenrinne am Funkmast wurde fertiggestellt. Es werden folgende Anmerkungen geäußert:
  • Zur Verkehrssicherung sollen zwei Leitpfosten aufgestellt werden
  • Zur Zeit wird Bankettbefestigungsmaterial durch den fließenden Verkehr auf den Straßenkörper getragen. Das verwendete Befestigungsmaterial benötigt zur endgültigen Konsolidierung einige Zeit. Die Situation wird weiter beobachtet. 


zu TOP 6. Neubau einer Winkelstützwand im Schulweg

Herr Elsner von der IGN stellt das in Auftrag gegebene Bodengutachten vor und erläutert den Inhalt. Das Bodengutachten beurteilt die durch 5 Bohrungen entnommenen Proben durchweg als tragfähig. Der Bürgermeister weist auf einen neu aufgetretenen Spalt an der bestehenden Stützwand hin, der sich erst vor kurzem aufgetan hat. Er macht damit deutlich, dass Handlungsbedarf besteht. Entweder ist der Straßenkörper in dem Bereich Stützwand durch bauliche Maßnahmen so einzuengen, dass keine Verkehrsgefährdung mehr besteht, oder die Stützwand wird laut Bodengutachten und Planungsvorgaben erneuert. Herr Thordsen läßt sich daraufhin noch einmal die Unbedenklichkeit in Bezug auf Bauschäden bei der Durchführung der Baumaßnahme an dem benachbarten Gebäude durch den Fachplaner Herrn Elsner bestätigen. In diesem Zuge wird durch Herrn Pohl noch einmal auf die Unabdingbarkeit eines Beiweissicherungsverfahrens am Haus Nr. 2 im Schulweg hingewiesen.    

Es wird beschlossen, dem vorgestellten Vorhaben zu entsprechen, das Büro IGN mit der Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen sowie die erforderlichen Mittel im Haushalt bereit zu stellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung der Bauleistungen, den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.



Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 20/2011

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Dieser charakteristische Landschaftsraum erstreckt sich auch in Teilen (nördlich der B 76) auf das Gemeindegebiet Güby.

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.03.2009, bestätigt durch Beschluss vom 07.07.2009, wurde sich grundsätzlich für die Windenergienutzung ausgesprochen. Konkrete Eignungsflächen konnten jedoch nicht benannt werden. Ohne die Benennung von einzelnen Flächen konnte keine Berücksichtigung im Kreiskonzept und somit auch keine Berücksichtigung bei der Fortschreibung des Regionalplans erfolgen.

Eine Beeinträchtigung des Gemeindegebiets durch evtl. Eignungsflächen in den Nachbargemeinden ist nicht zu erwarten. In der Entwurfsfassung des Regionalplans sind in den Nachbargemeinden ebenfalls keine Eignungsflächen vorhanden.


Beschluss:

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird mit Bedenken zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Güby spricht sich weiterhin positiv für die Windenergienutzung aus.

Die erstmalig kartographische Darstellung des charakteristischen Landschaftsraumes wird kritisch gesehen. Durch die teilweise Überplanung des Gemeindegebietes werden langfristig Nachteile erwartet. Der charakteristische Landschaftsraum ist für Güby zu streichen.

Ebenso wird sich die Nachmeldung von Eignungsflächen vorbehalten, sofern sich die Kriterien ändern.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Verkehrssteuernde Maßnahmen für gemeindliche Straßen

Es wird der Grundgedanke geäußert, den Schwerlastverkehr von den gemeindeeigenen Straßen, wie zum Beispiel der Pütscherstraße in Güby, fernzuhalten. Herr Jordan erklärt, dass die Genehmigung eines solchen Vorhabens der Verkehrsaufsicht des Kreises obliegt. Hierzu ist generell ein Gutachten und eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Herr Jordan empfiehlt dem Ausschuss in der nächsten Sitzung betroffene Straßen zu nennen, diese werden dann von der Amtsverwaltung den führenden Softwareherstellern von Navigationsgeräten mit der Bitte übermittelt, diese aus ihren Systemen zu entfernen. Dem Vorschlag wird einstimmig entsprochen.    


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Michael Eggers  Silke Jöns 
Verwaltung  Ausschussvorsitzende