N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Güby vom 29.05.2012.

Sitzungsort:  im "Landgasthof Güby", Güby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Peter Thordsen
stellv. Auschussvorsitzender Karl-Heinz Gomolzig
Ausschussmitglied Heinz Harrs

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Heinz Meggers (unentschuldigt )
Ausschussmitglied Hugo Thomsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreterin Silke Jöns
LVB Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen und Bekanntgaben
6. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 3/2012
7. Breitbandversorgung
  Beschlussvorlage - 5/2012
8. Antrag auf finanzielle Unterstützung der Sport Schützen Güby-Borgwedel
  Beschlussvorlage - 7/2012
9. Abrechnungsmodus der Stromkosten der Abwasserpumpwerke

Öffentlich zu behandelde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Ein gesonderter Bericht erfolgt nicht.


zu TOP 5. Anfragen und Bekanntgaben

GV Gomolzig´s Frage, ob die Personen, die im Rahmen der Jugendaktion mit ihrem PKW nach Haithabu fahren, entschädigt werden können, beantwortet LVB Bock dahin gehend, dass ein Kilometergeld von 0,30 € / km gezahlt werden kann.


zu TOP 6. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 3/2012

Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang des Angebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen.

Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten bei Tagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung?
Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.




Tagespflege
Std.
3,50 €/h
5,00 €/h
Krippenbeitrag
Differenz zur Krippe bei 3,50 €
Differenz zur Krippe bei 5,00 €
 
4
303,31 €
433,30 €
200,00 €
103,31 €
233,30 €
 
5
379,14 €
541,63 €
250,00 €
129,14 €
291,63 €
 
6
454,97 €
649,95 €
300,00 €
154,97 €
349,95 €
 
7
530,79 €
758,28 €
350,00 €
180,79 €
408,28 €
 
8
606,62 €
866,60 €
400,00 €
206,62 €
466,60 €

Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil:
Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung.

Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann.


Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB III für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Breitbandversorgung
Beschlussvorlage - 5/2012

Das Amt Schlei-Ostsee hat Anfang 2009 ein Interessenbekundungsverfahren zur Verbesserung der Breitbandversorgung für die amtsangehörigen Gemeinden durchgeführt. Hierbei hat sich kein Bieter bereit erklärt, ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinden eine verbesserte Breitbandversorgung aufzubauen. Daraufhin hat eine Vielzahl von Gemeinden gemeindespezifische Ausführungsplanungen in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse als Grundlagen für eine europaweite Ausschreibung dienten. Die Gemeindevertretung Güby hat eine entsprechende Beteiligung am 24.03.2009 einstimmig abgelehnt.

In der Zwischenzeit hat es verschiedene Entwicklungen gegeben, die auch für die Gemeinde Güby zu einer Verbesserung der schlechten Versorgungssituation geführt haben. So befindet sich eine LTE-Versorgung für Güby auf dem TELEKOM-Mast im Damm sowie eine Vodafone-Versorgung auf dem Mast am Fleckebyer Bauhof. Von einer Versorgung ist in einem Radius von 4 km auszugehen. Zu letzt hat sich die Gemeinde an einer Verbesserung der Situation im Ortsteil Esprehm durch die Gemeinde Geltorf beteiligt. Die gemeindliche Versorgungssituation ist überwiegend als befriedigend einzustufen, wobei Bereiche verbleiben, in denen keine zufrieden stellende Versorgung vorhanden ist.

Soweit Gemeinden eine bessere Versorgung vornehmen möchten, ist u. a. EU-Beihilferecht zu berücksichtigen, wenn privaten Unternehmen öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt werden.
Unabhängig hiervon wäre ein Interessenbekundungsverfahren erforderlich in dessen Folge unter den Interessenten eine Ausschreibung erfolgen müsste. In diesem Verfahren dürften 2 MB als Mindestleistung gefordert werden.
Aufgrund der sehr speziellen Kenntnisse und Erfahrungen, die in diesem Verfahren erforderlich sind (Beihilfe-, Ausschreibungs- und Vergaberecht, Breitbandkompetenzen usw.), wäre die Beauftragung eines Fachbüros erforderlich. Die Kosten für eine Vorplanung liegen bei ca. 2.500,00 €; die Durchführung einer Ausschreibung und die Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung würden ca. 7.000,00 € kosten.

Eine Förderung ist jedoch nahezu ausgeschlossen, da entsprechende Mittel nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehen.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass sich die positiven Veränderungen, die sich in den vergangenen 3 Jahren für Güby ergeben haben, auch weiterhin marktorientiert entwickeln können, ohne dass die Gemeinde sich hieran finanziell beteiligen muss. Gemeinde und Amtsverwaltung müssen die Situation weiterhin beobachten und identifizierte Chancen aufgreifen und verfolgen.


Beschluss:

Die Angelegenheit soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung weiter erörtert werden.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag auf finanzielle Unterstützung der Sport Schützen Güby-Borgwedel
Beschlussvorlage - 7/2012

Der Gemeinde liegt ein Antrag der Sport Schützen Güby-Borgwedel über finanzielle Unterstützung der Schützenjugend vor.


Beschluss:

Es wird beschlossen die Schützenjugend der Sport Schützen Güby-Borgwedel mit 500,00 € finanziell zu unterstützen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Abrechnungsmodus der Stromkosten der Abwasserpumpwerke

Einige Schmutzwasserpumpen beziehen ihren Strom von Anschlüssen, die gemeinsam mit anderen Einrichtungen genutzt werden. Diesbezüglich konnte folglich keine ordnungsgemäß getrennte Abwasseranlage an die Stadtwerke Schleswig übergeben werden. Nunmehr wird empfohlen, nach Ablauf der Abwassergebührengarantie (zum 01.01.2014), folgende pragmatische Lösungen vorzunehmen:

1. Pumpstation Esprehm, Kreisstraße: Der gemeinsam für die Brunnenpumpe (Feuerlöschbrunnen und landw. Nutzung) und die Abwasserpumpe genutzte Anschuss wird von den Stadtwerken übernommen. Die Gemeinde zahlt einen jährlichen Pauschalbetrag von 100,00 € für den Strom der Brunnenpumpe an die Stadtwerke Schleswig.

2. Pumpstation Güby Golfplatz: Der gemeinsam für das Feuerwehrhaus und die Abwasserpumpe genutzte Stromanschluss wird von den Stadtwerken übernommen. Die Gemeinde lässt einen Nebenzähler für das Feuerwehrhaus installieren. Die Stadtwerke stellen der Gemeinde den dort festgestellten Stromverbrauch jährlich in Rechnung.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

  • Die Wolfskruger Wehrführerin Andrea Thordsen weist darauf hin, dass das im Feuerwehrhaus Wolfskrug vorhandene Terassenelement erneuerungsbedürftig sei. Die Kosten werden auf 2.700,00 € geschätzt. Eine Außenjalousie (Einbruchsicherung) würde nochmals ca. 1.000,00 € kosten. Sie wird einen entsprechenden Antrag an die Gemeinde Hummelfeld stellen, der durchschriftlich der Gemeinde Güby zugestellt wird. Die Gemeinden werden gebeten, je die Hälfte (ca. 2.000,00 €) zu übernehmen.
  • Der Bürgermeister weist darauf hin, dass sich ein Interessent gemeldet habe, der gerne ca. 500 m² des Spielplatzgrundstücks in Ahrensberg (insgesamt ca. 1.300 m²) erwerben möchte. Der Finanzausschuss wird die Angelegenheit erneut beraten, wenn der Kaufinteressent sich entsprechend schriftlich äußert, wobei die Lage in einer Karte darzustellen und die beabsichtigte Nutzung mitzuteilen ist.
  • Der Bürgermeister teilt mit, dass die Gemeindearbeiter 3 Linden gefällt haben. Ein Interessent würde das Holz (ca. 4 - 5 m³) für insgesamt 100,00 € erwerben und eigenständig abfahren. Der Finanzausschuss ist hiermit einverstanden.


Peter Thordsen  Gunnar Bock 
Ausschussvorsitzender  Protokollführer