N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Güby vom 03.12.2012.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Peter Thordsen
stellv. Auschussvorsitzender Karl-Heinz Gomolzig
Ausschussmitglied Heinz Harrs
Ausschussmitglied Heinz Meggers

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Hugo Thomsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreterin Silke Jöns
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
Herr von Knyphausen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Mitgliedschaft Förderverein Kirchengemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 26/2012
6. Breitbandversorgung
  Beschlussvorlage - 21/2012
7. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 17/2012
8. Änderung des Kindertagesstättenbedarfsplans
  Beschlussvorlage - 18/2012
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 23/2012
10. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 24/2012
11. Bildung Wahlvorstand

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Tagesordnungspunkt 8 wird gestrichen, da die Angelegenheit bereits im Bauausschuss behandelt wurde. Die Tagesordnungspunkt 9 und 5 werden getauscht. Zudem wird der Punkt „Bildung Wahlvorstand“ mit aufgenommen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Ein gesonderter Bericht erfolgt nicht.


zu TOP 5. Mitgliedschaft Förderverein Kirchengemeinde Kosel
Beschlussvorlage - 26/2012

Es besteht die Überlegung Mitglied im neu gegründeten Förderverein „Kirchengemeinde Kosel e.V“. zu werden. Der Förderverein steht nicht nur der Gemeinde Kosel zur Verfügung, er möchte Vorhaben in der gesamten Kirchengemeinde unterstützen. Das vorrangige Ziel ist die Sanierung des Pastorates in der Gemeinde Kosel. Danach sollen mögliche Investitionen für die Fleckebyer Kirche erfolgen.


Beschluss:

Die Gemeinde Güby wird Mitglied im Förderverein „Kirchengemeinde Kosel e.V“. Für die nächsten 3 Jahre wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1,00 € pro Einwohner gewährt. Zudem zahlt die Gemeinde am Ende des Jahres einen Zuschuss in Höhe von 2,00 € pro Einzelspende eines Gübyer Einwohners.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Breitbandversorgung
Beschlussvorlage - 21/2012
Die Gemeindevertretung hat den Bürgermeister am 12.06. d. J. beauftragt, mit der Stiftung Louisenlund über eine Kostenbeteiligung an der Verbesserung der Breitbandversorgung zu verhandeln. Außerdem sollte Kontakt mit dem Amt Haddeby aufgenommen werden, um die Möglichkeit einer Versorgung über die Freikom zu erkunden. Zwischenzeitlich haben verschiedene Gespräche stattgefunden. Im Ergebnis könnte eine Versorgung von insgesamt 206 möglichen Haushalten der Gemeinde Güby für brutto ca. 310.400,00 € (netto 260.000,00 €) erfolgen. Soweit ausschließlich der Ortsteil Güby mit 102 möglichen Haushalten versorgt werden würde, ergäben sich brutto ca. 74.000,00 € (netto 62.000,00 €). Hinzu kämen jeweils grundstücksbezogene Kosten, soweit ein FTTH-Anschluss an der Ausbaustrecke möglich ist.

Soweit Gemeinden eine bessere Versorgung vornehmen möchten, ist u. a. EU-Beihilferecht zu berücksichtigen, wenn privaten Unternehmen öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt werden.
Unabhängig hiervon wäre ein Interessenbekundungsverfahren erforderlich in dessen Folge unter den Interessenten eine Ausschreibung erfolgen müsste. In diesem Verfahren dürften „nur“ 2 MB als Mindestleistung gefordert werden, da die Daseinsvorsorgefunktion der Gemeinde lediglich die Grundversorgung abdeckt.
Aufgrund der sehr speziellen Kenntnisse und Erfahrungen, die in diesem Verfahren erforderlich sind (Beihilfe-, Ausschreibungs- und Vergaberecht, Breitbandkompetenzen usw.), wäre die Beauftragung eines Fachbüros erforderlich. Die Kosten für eine Vorplanung liegen bei ca. 2.500,00 €; die Durchführung einer Ausschreibung und die Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung würden ca. 7.000,00 € kosten.

Seit wenigen Tagen ist der Entwurf einer neuen Breitbandförderungsrichtlinie bekannt, der den Gemeindevertretern vorliegt. Hiernach besteht die Möglichkeit, eine 75%ige Förderung der Nettoinvestitionskosten zu erhalten, wenn bis zum 28. Februar 2013 ein bewilligungsreifer Antrag gestellt wird. Dies erfordert u. a. eine Feststellung des Versorgungsgrades und eine Erschließungsvorplanung. Die entsprechenden Planungskosten werden einschließlich der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens auf 10.000,00 € geschätzt.

Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erschließungsplanung zur Verbesserung der Breitbandversorgung bei Kosten von bis zu 10.000,00 € in Auftrag zu geben.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 7. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 17/2012

Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.


Beschluss:

Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird kein Zuschuss gewährt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 8. Änderung des Kindertagesstättenbedarfsplans
Beschlussvorlage - 18/2012

§ 4 Abs. 2 der Vereinbarung über die Finanzierung des ev. Kindergartens Fleckeby sieht vor, dass Kinder bis zum dritten Lebensjahr in einer altersgemischten Gruppe betreut werden können. Diese Regelung gilt jedoch längstens bis zum 31.07.2013. Danach kann die Einrichtung eines weiteren Angebotes nur mit Zustimmung der Standortgemeinden erfolgen.

Die Auslastung des Kindergartens erfordert aufgrund der Anmeldezahlen zum nächsten Jahr den Fortbestand einer dritten Gruppe. Beabsichtigt ist, diese auch als Kindergartengruppe einzurichten. Die Kirchengemeinde hat einen entsprechenden formlosen Antrag eingereicht. Die Gemeinde Fleckeby hat den nachstehenden Beschluss bereits gefasst; die Gemeinde Hummelfeld wird die Angelegenheit ebenfalls beraten.


Beschluss:

Der Einrichtung einer dritten Kindergartengruppe wird für das Kindergartenjahr 2013/2014 zugestimmt. Anschließend ist eine Reduzierung auf 2 Gruppen vorzunehmen, soweit die Gemeindevertretung einer Verlängerung nicht erneut zustimmt. Der diesbezüglichen Änderung des Kindertagesstättenbedarfsplans wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 23/2012

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 37.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 652.600 € auf nunmehr 690.000 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 17.900€ vermindert und damit gegenüber bisher 99.500 € auf nunmehr 81.600 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Auf Grund eines EDV-Fehlers wurden 17.500 € bei der Erstellung des 1. Nachtragshaushaltes im Bereich Schulen (Erstattung vom Land) nicht berücksichtigt. Die wurden nachträglich eingearbeitet. Dadurch ergibt sich eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 60.900 € (urspr. 43.400 €). Zudem erhöht sich die Zuführung an die allgemeine Rücklage von 11.600 € auf 29.100 €.

Die aktuelle Nachtragshaushaltssatzung sowie die geänderte Rücklagenübersicht liegen dem Protokoll bei.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 24/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Im Rahmen des Finanzausschusses wurden folgende Änderungen vorgenommen:
46000.70000: neu 0 € statt 2.700 € (Jugendzentrum Fleckeby existiert nicht mehr)
36000.70000: neu 1.800 € statt 800 € (Mitgliedschaft Kirchengemeinde Kosel e.V.)
61000.65500: neu 3.500 € statt 0 € (Prüfung Innenbereichsbebauung)

Die aktuelle Nachtragshaushaltssatzung sowie die geänderte Rücklagenübersicht liegen dem Protokoll bei.


Beschluss:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     704.400 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     704.400 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     132.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     132.200 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     176.100 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        4 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bildung Wahlvorstand

Bürgermeister Pohl schlägt vor eine Liste für Wahl eines Wahlvorstandes für die Kommunalwahl 2013 aufzustellen. Folgende Personen werden vorgeschlagen:
Michael Greve, Alfred Thordsen, Susanne Mohr, Rolf-Dieter Moritz, Frank Peklow, Wolfgang Tirs, Bernd Schroeder, Heinrich Stoltenberg, Andreas Rösner, Stefan Sander, Claudia Greiwe

Der Bürgermeister wird beauftragt die vorgeschlagenen Personen nach ihrer Verfügbarkeit zu befragen.



Peter Thordsen  Christian Levien 
Ausschussvorsitzender  Protokollführer