N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Güby vom 30.11.2015.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Peter Thordsen
Ausschussmitglied Hugo Thomsen
wählbarer Bürger Hermann Busch
wählbarer Bürger Daniel Lausen

Abwesend sind:
stellv. Auschussvorsitzender Karl-Heinz Gomolzig (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreterin Silke Jöns
Gemeindevertreter Stephan Koch
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
Herr Krüger (KN)

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Errichtung einer gemeindlichen Homepage
  Beschlussvorlage - 29/2015
6. Antrag auf finanzielle Unterstützung der Sterbegilde Saar und Umgebung
  Beschlussvorlage - 24/2015
6.1 Zuschussantrag für die Frauengilde Güby
  Beschlussvorlage - 28/2015
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 26/2015
8. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 27/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnung wird um den Punkt "Zuschussantrag für die Frauengilde Güby" als neuer Punkt 6.1 erweitert.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Tagesordnung.

zu TOP 5. Errichtung einer gemeindlichen Homepage
Beschlussvorlage - 29/2015
Für die Gemeinde Güby soll eine Homepage erstellt werden. Diese soll Informationen über die Gemeinde enthalten. Angelegt wird die Homepage über den Anbieter "1&1" und wird im Jahr nicht über 300 € kosten. Folgende Angaben soll die Seite unter anderem enthalten: Protokolle, Platz für Vereine und Verbände, Termine, Archiv.

Beschluss:
Es wird eine Homepage für die Gemeinde Güby erstellt. Stephan Koch und Angelika Mätzler werden sich federführend um die Homepage kümmern. Die Gesamtkosten werden 300 € im Jahr nicht übersteigen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Antrag auf finanzielle Unterstützung der Sterbegilde Saar und Umgebung
Beschlussvorlage - 24/2015
Die Sterbegilde Saar und Umgebung bittet die Gemeinde Güby um finanzielle Unterstützung. Der Antrag liegt der Vorlage bei.             

Beschluss:
Es wird beschlossen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 200 € für die nächsten 5 Jahre zu gewähren. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.1 Zuschussantrag für die Frauengilde Güby
Beschlussvorlage - 28/2015
Der Gemeinde liegt ein Antrag auf Zuschuss für das 50.-jährige Jubiläum der Frauengilde Güby vor. Die Frauengilde Güby bittet um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500 €. 

Beschluss:
Es wird beschlossen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 26/2015
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 7.700 € erhöht und damit gegenüber bisher 713.200 € auf nunmehr 720.900 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 129.900 € vermindert und damit gegenüber bisher 460.200 € auf nunmehr 330.300 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 in der hier vorliegenden Form zu erlassen. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 27/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. 
Im Rahmen der Sitzung werden folgende Änderungen vorgenommen:
Unterhaltung Feuerwehr: -15.000 €
Zuschuss Frauengilde: +500 €

Folgende Zuschüsse werden wie folgt neu festgesetzt:
Zuschuss Schützenverein Güby: 600 €
Zuschuss SV Fleckeby: 200 €  

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     708.800 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     708.800 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     51.700 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     51.700 EUR
    festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     177.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Peter Thordsen 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender