N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Güby vom 05.12.2016.

Sitzungsort:  im SOZIALRAUM des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde, 1. OG, Raum 113
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Peter Thordsen
stellv. Ausschussvorsitzender Hermann Busch
Ausschussmitglied Hugo Thomsen
Ausschussmitglied w.B. Christa-Maria Gomolzig

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreterin Silke Jöns
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
Gemeindevertreter Manfred Radtke
Gemeindevertreter Nils Wilke
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Zuschüsse der Gemeinde
  Beschlussvorlage - 41/2016
6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 39/2016
7. Erlass Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 40/2016
8. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
  Beschlussvorlage - 35/2016
9. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
  Beschlussvorlage - 32/2016
10. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017
  Beschlussvorlage - 36/2016
11. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017
  Beschlussvorlage - 37/2016
12. Vorplatz Schützenheim
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnung wir um folgende Punkte erweitert:
12. Vorplatz Schützenheim
13. Widmung von Straßen
14. Grundstücksangelegenheiten
Die Tagesordnungspunkte 13 und 14 werden nicht öffentlich behandelt.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Auschussvorsitzende berichtet von einem Besuch beim DRK. Ihm wurde für die Spenden für das Masurenhilfeprojekt gedankt.  

zu TOP 5. Zuschüsse der Gemeinde
Beschlussvorlage - 41/2016
Folgende Zuschüsse werden aktuell von der Gemeinde Güby gezahlt. Es wird über Veränderungen bei der Bezuschussung nachgedacht.
HHSt.
Fälligkeit
Ges.betr.
Empfänger
Buchungstext
130.7000
01.06.
600,00 €
Freiwillige Feuerwehr Güby
Zuschuss
130.7000
01.06.
100,00 €
Jugendfeuerwehr Fleckeby
Zuschuss
360.7000
01.06.
100,00 €
Sozialverband Deutschland
Zuschuss
 
 
 
Ortsverband Fleckeby
 
360.7000
01.06.
150,00 €
Volksbund Deutsche
Zuschuss
 
 
 
Kriegsgräberfürsorge e.V.
 
360.7000
01.06.
500,00 €
Ahrensberg-Louisenlunder-
Zuschuss
 
(bis 2019)
 
Gübyer Totengilde
 
360.7000
01.06.
200,00 €
Sterbegilde Saar und Umgebung
Zuschuss
 
(bis 2020)
 
 
 
360.7000
01.02.
1,00 € pro
Förderverein Kirchengemeinde
Zuschuss
 
 
Einwohner
Kosel
 
360.7000
01.01.
500,00 €
Frauengilde Güby
Zuschuss
 
(nur 2016)
 
 
50-jähr. Jubiläum
4515.5900
01.06.
150,00 €
Frau Mätzler
Zuschuss Kindergilde
470.7000
ab 01.05.14
300,00 €
DRK
Masurenzuschuss Gem. Güby 201_
 
bis 01.05.16
 
Ortsverein Fleckeby
FA-Beschluss vom 02.04.2014
470.7000
Mitteilung
auf Mitteilung
DRK
Verpflegungszuschuss von 150,00€
 
Gübyer
warten
Ortsverein Fleckeby
für jeden Gübyer Bürger der bei dem
 
Bürger
 
 
Masurenhilfsprojekt mitfährt
490.5900
01.06.
60,00 €
Kirchliches Vewaltungzentrum
Zuschuss
550.7000
01.01.
200,00 €
Sportverein Fleckeby e.V.
Zuschuss
550.7000
 
600,00 €
Schützenverein Güby
Zuschuss
   

Beschluss:
Die vorliegenden Zuschüsse werden beschlossen. Lediglich der Posten "Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr Güby" wurde von 400,00 € auf 600,00 € geändert.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 39/2016
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 23.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 708.800 € auf nunmehr 732.200 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 36.500 € erhöht und damit gegenüber bisher 51.700 € auf nunmehr 88.200 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.    

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 40/2016
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.    
Folgende Änderungen wurden im Rahmen der Sitzung vorgenommen:
45150.59000 auf 2.000 € (Aktion Ferienspaß)
49000.59000 auf 2.000 € (Seniorenbetreuung)
67100.93500 auf 4.000 € (Erwerb neuer Weihnachtsbeleuchtung)
63000.93500 auf 1.000 € (Halterung Geschwindigkeitsmessgerät) 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     697.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     697.200 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     28.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     28.000 EUR
    festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     174.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.     

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Beschlussvorlage - 35/2016
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung.

In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministeriums für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.   

Beschluss:
Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.      

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
Beschlussvorlage - 32/2016
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Gemeinde Güby besitzt keine Geschäftsordnung. Daher ist eine Geschäftsordnung zu beschließen. Hierauf wurde auch vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hingewiesen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet.   

Beschluss:
Die vorliegende Geschäftsordnung wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017
Beschlussvorlage - 36/2016
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Bundestagswahl 17.-/- 24. September 2017.  

Beschluss:
Für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Landgasthof Güby

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Michael Greve

stellv. Wahlvorsteher: Angelika Mätzler

Schriftführer:                        Hermann Busch

stellv. Schriftführer:             Sven Meier

Beisitzer:                        Peter Thordsen

Beisitzer/in:                        Hugo Thomsen

Beisitzer/in:                        Karl-Heinz Gomolzig

Beisitzer/in:                        Horst Wilke

Beisitzer/in:                        Rolf-Dieter Moritz

Beisitzer/in:                        Jan Pohl

                                         
Reserve:             ________________________  

zu TOP 11. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017
Beschlussvorlage - 37/2016
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 07. Mai 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017.  

Beschluss:
Für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Landgasthof Güby


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 07. Mai 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Bernd Schröder

stellv. Wahlvorsteher: Manfred Pohl

Schriftführer:                        Ilse Lindig

stellv. Schriftführer:             Reinhard Grewe

Beisitzer:                        Nils Wilke

Beisitzer/in:                        Christa-Maria Gomolzig

Beisitzer/in:                        Manfred Radke

Beisitzer/in:                        Andre Mieth

Beisitzer/in:                        Andrea Petersen

Beisitzer/in:                        Frank Peklow

                                         
Reserve:             _________________________  

zu TOP 12. Vorplatz Schützenheim
Heinrich Lausen berichtet über einen möglichen Teilausbau des Vorplatzes des Schützenheims. Der vorliegende Kostenvoranschlag beläuft sich auf 12.983,95 €. Der Kostenvoranschlag soll ein Denkanstoß für die Gemeinde sein. Manfred Pohl bevorzugt eine große, einheitliche Lösung, würde jedoch Ausbauarbeiten (Breitband) abwarten. Der Bauausschuss soll sich diesem Thema annehmen.  

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Im nicht öffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.  


Christian Levien  Peter Thordsen 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender