N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Güby vom 28.11.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.10 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Peter Thordsen
stellv. Ausschussvorsitzender Hermann Busch
Ausschussmitglied Hugo Thomsen
Ausschussmitglied w.B. Christa-Maria Gomolzig

Abwesend sind:
Ausschussmitglied w.B. Karsten Korte (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreterin Silke Jöns
Gemeindevertreter Nils Wilke
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
Stephan Koch (Wehrführer Güby)
Dirk Harder (Bürgermeister Hummelfeld)
Marc Hansen (Wehrführer Hummelfeld)

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Bezuschussung eines Löschfahrzeuges für den Standort Wolfskrug
  Beschlussvorlage - 22/2017
6. Erlass der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 31/2017
7. Entschädigung für die Tätigkeit in der Feuersicherheitswache
  Beschlussvorlage - 37/2017
8. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
  Beschlussvorlage - 32/2017
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 35/2017
10. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 36/2017

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Tagesordnungspunkt "Beschaffung eines Löschfahrzeuges für den Standort Wolfskrug" wird verschoben und als TOP 5 behandelt.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende berichtet von einem Antrag des Vereins "Tanzen an der Schlei" an den Schulverband Fleckeby.

zu TOP 5. Bezuschussung eines Löschfahrzeuges für den Standort Wolfskrug
Beschlussvorlage - 22/2017
Die Gemeinde Hummelfeld beabsichtigt, von der Stadt Eckernförde ein LF8/6 Löschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Eckernförde zu erwerben. Hierbei handelt es sich um ein älteres Löschgruppenfahrzeug mit einem Löschwassertank von 600 Litern. Der Kaufpreis für das Löschfahrzeug beträgt 5.000,00 €. Da der Standort Wolfskrug Feuerwehrtechnisch den Bereich Güby betrifft, bittet die Gemeinde Hummelfeld um eine Bezuschussung von 50 % des Kaufpreises.   

Beschluss:
Die Gemeinde Güby bezuschusst das Löschfahrzeug der Gemeinde Hummelfeld mit 50% des Kaufpreises.   

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 31/2017
Die Änderung hinsichtlich der Reduzierung der ständigen Ausschüsse in § 4 erfolgt auf Initiative des Bürgermeisters. Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse bildet die Gemeindevertretung Ausschüsse. Um die Ausschussarbeit schlank und effektiv zu gestalten, wird generell empfohlen, die Anzahl der Ausschüsse überschaubar zuhalten. Dies hat zum einen den Vorteil, dass Sachzusammenhänge nicht zerrissen werden; zum anderen kann auf diese Weise die Belastung der Gemeindevertreter in Grenzen gehalten werden. Daher ist die Zusammenlegung der Ausschüsse im Sinne der kommunalpolitischen Gremienarbeit zu befürworten.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zu erlassen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Entschädigung für die Tätigkeit in der Feuersicherheitswache
Beschlussvorlage - 37/2017
Die Freiwillige Feuerwehr Güby stellt in regelmäßigen Abständen Feuersicherheitswachen für Veranstaltungen in der Gemeinde Güby. Die Aufgaben der Feuersicherheitswache erfordert im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten und durch die Größe der Veranstaltung eine Personenstärke, die durch den Wehrführer mit Personen festgelegt wird. Die Feuersicherheitswachen sind nach § 29 Abs. 2 BrSchG kostenpflichtig und werden gemäß Entgeltordnung der Gemeinde Güby per Bescheid in Rechnung gestellt. Pro Feuerwehrmann werden gemäß Entgeltordnung 18,00 €/Stunde berechnet. Die Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren des Landes Schleswig-Holstein sieht unter Punkt 7 eine Entschädigung für die Tätigkeit der Feuersicherheitswache vor, welche gemäß Punkt 10 in der Höhe durch den Träger der Feuerwehren, also der Gemeinde Güby, bestimmt wird. Die Richtlinie sieht eine Entschädigung bis zu einer Höhe von 13,00 € je angefangene Stunde für die Zeit der dienstlichen Tätigkeit vor.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, für die Tätigkeit im Rahmen der Feuersicherheitswache eine Entschädigung in Höhe von 13,- € je Stunde zu gewähren. Die Abrechnung erfolgt direkt nach Abrechnung mit dem Veranstalter.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
Beschlussvorlage - 32/2017
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen keinen Zuschuss zu gewähren.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 35/2017
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 32.800 € erhöht und damit gegenüber bisher 697.200 € auf nunmehr 730.000 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 47.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 28.000 € auf nunmehr 75.400 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.       

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.       

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 36/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.     

Im Rahmen der Haushaltsberatung wird folgende Änderung vorgenommen:
13200.98800: 2.500,- € (Zuschuss Löschfahrzeug Standort Wolfskrug)

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     732.100 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     732.100 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     44.400 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     44.400 EUR
    festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     183.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0 Stellen



§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.      

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Peter Thordsen 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender